220810 · Beschlussvorlage
Fällung einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstraße in Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 220810
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 220810 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällung einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstraße in Bonn-Beuel Beratungsfolge Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Rotblühende Kastanie mit 237 cm Stammumfang in der Hermannstraße in 53225 Bonn (Beuel) wird erteilt. Begründung Die Hermannstraße ist im Verkehrsgrün auf Höhe der Haus-Nr. 120 mit einer Rotblühenden Kastanie (Aesculuis x carnea ´Briotii´) bepflanzt. Dieser Baum wird im Baumkataster unter der Baum ID 2291 geführt und weist bei 16 m Kronendurchmesser und 15 m Höhe einen Stammumfang von 237 cm auf. Der Zustand der Kastanie wird mit befriedigend bewertet. Der Standort befindet sich in einem Baumbeet unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich Hermannstraße/Ringstraße mit einem Freiraum von ca. 95 cm zwischen Stammfuß und privater Vorgartenmauer. Das starke Wachstum des Baumes hat dazu geführt, dass die Mauer in Stammnähe gebrochen ist. Durch Unterwurzelung sind das Vorgartenmäuerchen und ein Mauerpfeiler angehoben und aus dem Lot gedrückt. Ebenfalls durch Unterwurzelung kommt es zu Plattenhebungen in der Hauszuwegung. Im öffentlichen Verkehrsraum sind die Gehwegplatten auf Höhe des Baumbeetes ursprünglich neu verlegt worden und mussten später vollständig entfernt werden, da der öffentliche Gehweg durch die Wurzelhebung nicht mehr verkehrssicher war. Nachdem die Schäden durch den privaten Anlieger gemeldet worden waren, hat die Verwaltung den Mauerfuß freilegen lassen, um das Ausmaß der die Schäden verursachenden Wurzeln festzustellen. Dabei hat sich ergeben, dass Dimension und Lage der Wurzeln das Abtrennen nicht zulassen, da der Baum dann nicht mehr standsicher wäre. Bei ungehindertem Wachstum des Baumes ist es unvermeidbar, dass die Schäden zunehmen werden. Um weiteren Beschädigungen an privatem und öffentlichem Eigentum vorzubeugen und zu erwartende Schadenersatzforderungen abzuwenden, beantragt die Verwaltung das Erteilen der Fällgenehmigung für diese Kastanie.Seite 1 von 7 Seite 2 An gleicher Stelle kann eine geeignete Ersatzpflanzung durchgeführt werden. Hierbei werden dann entsprechende Schutzeinrichtungen in die Baumgrube eingebaut werden, damit zukünftig Schäden im Baumumfeld ausgeschlossen werden können. Anlage/n 1 Bild 1 Standort Kastanie (öffentlich) 2 Bild 2 Mauerschaden (öffentlich) 3 Bild 3 Mauer Schiefstand (öffentlich) 4 Bild 4 Wurzeln Mauerfuß (öffentlich) 5 Bild 5 Wurzel Mauerpfeiler (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de