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220810 · Beschlussvorlage

Fällung einer Rotblühenden Kastanie in der Hermannstraße in Bonn-Beuel

Nummer
220810
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220810
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällung einer Rotblühenden Kastanie in der
Hermannstraße in Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Baumkommission 30.05.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Rotblühende Kastanie mit 237 cm Stammumfang
in der Hermannstraße in 53225 Bonn (Beuel) wird erteilt.
Begründung
Die Hermannstraße ist im Verkehrsgrün auf Höhe der Haus-Nr. 120 mit einer
Rotblühenden Kastanie (Aesculuis x carnea ´Briotii´) bepflanzt.
Dieser Baum wird im Baumkataster unter der Baum ID 2291 geführt und weist
bei 16 m Kronendurchmesser und 15 m Höhe einen Stammumfang von 237 cm
auf. Der Zustand der Kastanie wird mit befriedigend bewertet.
Der Standort befindet sich in einem Baumbeet unmittelbar vor dem
Kreuzungsbereich Hermannstraße/Ringstraße mit einem Freiraum von ca. 95
cm zwischen Stammfuß und privater Vorgartenmauer. Das starke Wachstum
des Baumes hat dazu geführt, dass die Mauer in Stammnähe gebrochen ist.
Durch Unterwurzelung sind das Vorgartenmäuerchen und ein Mauerpfeiler
angehoben und aus dem Lot gedrückt. Ebenfalls durch Unterwurzelung kommt
es zu Plattenhebungen in der Hauszuwegung. Im öffentlichen Verkehrsraum
sind die Gehwegplatten auf Höhe des Baumbeetes ursprünglich neu verlegt
worden und mussten später vollständig entfernt werden, da der öffentliche
Gehweg durch die Wurzelhebung nicht mehr verkehrssicher war.
Nachdem die Schäden durch den privaten Anlieger gemeldet worden waren,
hat die Verwaltung den Mauerfuß freilegen lassen, um das Ausmaß der die
Schäden verursachenden Wurzeln festzustellen. Dabei hat sich ergeben, dass
Dimension und Lage der Wurzeln das Abtrennen nicht zulassen, da der Baum
dann nicht mehr standsicher wäre. Bei ungehindertem Wachstum des Baumes
ist es unvermeidbar, dass die Schäden zunehmen werden. Um weiteren
Beschädigungen an privatem und öffentlichem Eigentum vorzubeugen und zu
erwartende Schadenersatzforderungen abzuwenden, beantragt die Verwaltung
das Erteilen der Fällgenehmigung für diese Kastanie.Seite 1 von 7
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An gleicher Stelle kann eine geeignete Ersatzpflanzung durchgeführt werden.
Hierbei werden dann entsprechende Schutzeinrichtungen in die Baumgrube
eingebaut werden, damit zukünftig Schäden im Baumumfeld ausgeschlossen
werden können.
Anlage/n
1 Bild 1 Standort Kastanie (öffentlich)
2 Bild 2 Mauerschaden (öffentlich)
3 Bild 3 Mauer Schiefstand (öffentlich)
4 Bild 4 Wurzeln Mauerfuß (öffentlich)
5 Bild 5 Wurzel Mauerpfeiler (öffentlich)Seite 2 von 7
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Datenstand: 02.11.2026, 19:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de