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220808-02 · Mitteilungsvorlage

Bürgeranträge zum Thema: Abschaffung der Elternbeiträge

Nummer
220808-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
22.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 10.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220808 Bürgerantrag: Abschaffung der Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220808-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Bürgeranträge zum Thema: Abschaffung der
Elternbeiträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bürgeranträge (u.a. DS-Nr.: 220808) zum Thema „Abschaffung der
Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene
Ganztagsschulen“ wurden in der Sitzung des Bürgerausschusses am
25.05.2022 beraten (Hauptantrag im Stammbaum / TOP 4.32 bis 4.36
gemeinsam behandelt).
Wie der Stellungnahme der Verwaltung (220808-01) zu entnehmen ist, wurde
seitens der Verwaltung eine Ablehnung der Anträge empfohlen.
Der Antrag wurde seitens des Bürgerausschusses mit folgender Maßgabe
abgelehnt:
Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in
einer Mitteilungsvorlage über die Bürgeranträge zur Abschaffung der
Elternbeiträge (TOP 4.32 bis 4.36), damit sich dieser Ausschuss mit einer
Überprüfung und möglichen Anpassung der Beiträge beschäftigt.
In der Diskussion im Bürgerausschuss wurde durchweg Verständnis für die
Interessen der Antragssteller geäußert. Aktuell kann die Stadt jedoch auf die
Einnahmen nicht verzichten, so dass der Antrag abgelehnt wurde. Der
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurde gebeten sich mit einer
möglichen Anpassung der Elternbeiträge zu beschäftigen. Vorgeschlagen
wurde hier auch eine weitere Beitragsstufe einzuführen.
Ergänzend zu der bereits vorliegenden Stellungnahme weist die Verwaltung
darauf hin, dass die Elternbeiträge Thema in fast allen politischen Programmen
der Landtagsparteien waren. Es ist davon auszugehen, dass hier auf
Landesebene in Zukunft eine Neuregelung erfolgt. Die Verwaltung empfiehlt
daher diese Neuregelung abzuwarten, da auch dann nur im Rahmen des
Konnexitätsprinzips ein Ausgleich erfolgt.
Änderungen, die jetzt kurzfristig umgesetzt werden und dann nach kurzer Zeit
wieder revidiert werden müssen, verursachen Unverständnis bei den Eltern und
erheblichen Verwaltungsaufwand.
Aktuell fallen nur bei 43 % aller Kinder Elternbeiträge an. 57 % sind aufgrund
des niedrigen Einkommens, der Vorschuljahre und der Geschwisterermäßigung
beitragsbefreit.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de