220808-02 · Mitteilungsvorlage
Bürgeranträge zum Thema: Abschaffung der Elternbeiträge
Kerndaten
- Nummer
- 220808-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 22.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220808-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Bürgeranträge zum Thema: Abschaffung der Elternbeiträge Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 10.08.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bürgeranträge (u.a. DS-Nr.: 220808) zum Thema „Abschaffung der Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen“ wurden in der Sitzung des Bürgerausschusses am 25.05.2022 beraten (Hauptantrag im Stammbaum / TOP 4.32 bis 4.36 gemeinsam behandelt). Wie der Stellungnahme der Verwaltung (220808-01) zu entnehmen ist, wurde seitens der Verwaltung eine Ablehnung der Anträge empfohlen. Der Antrag wurde seitens des Bürgerausschusses mit folgender Maßgabe abgelehnt: Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in einer Mitteilungsvorlage über die Bürgeranträge zur Abschaffung der Elternbeiträge (TOP 4.32 bis 4.36), damit sich dieser Ausschuss mit einer Überprüfung und möglichen Anpassung der Beiträge beschäftigt. In der Diskussion im Bürgerausschuss wurde durchweg Verständnis für die Interessen der Antragssteller geäußert. Aktuell kann die Stadt jedoch auf die Einnahmen nicht verzichten, so dass der Antrag abgelehnt wurde. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wurde gebeten sich mit einer möglichen Anpassung der Elternbeiträge zu beschäftigen. Vorgeschlagen wurde hier auch eine weitere Beitragsstufe einzuführen. Ergänzend zu der bereits vorliegenden Stellungnahme weist die Verwaltung darauf hin, dass die Elternbeiträge Thema in fast allen politischen Programmen der Landtagsparteien waren. Es ist davon auszugehen, dass hier auf Landesebene in Zukunft eine Neuregelung erfolgt. Die Verwaltung empfiehlt daher diese Neuregelung abzuwarten, da auch dann nur im Rahmen des Konnexitätsprinzips ein Ausgleich erfolgt. Änderungen, die jetzt kurzfristig umgesetzt werden und dann nach kurzer Zeit wieder revidiert werden müssen, verursachen Unverständnis bei den Eltern und erheblichen Verwaltungsaufwand. Aktuell fallen nur bei 43 % aller Kinder Elternbeiträge an. 57 % sind aufgrund des niedrigen Einkommens, der Vorschuljahre und der Geschwisterermäßigung beitragsbefreit.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de