220808-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu den Bürgeranträgen: Abschaffung der Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen
Kerndaten
- Nummer
- 220808-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220808-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme zu den Bürgeranträgen: Abschaffung der Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Diese Stellungnahme der Verwaltung bezieht sich auf die fünf Bürgeranträge zu diesem Thema mit den DS-Nr.: 220808, 220844, 220852, 220854, 220855. - - - Die frühkindliche Bildung ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Bildungssystems. Leider mangelt es der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht noch an der notwendigen Wertschätzung und damit der finanziellen Ausstattung. Dies hat viel mit ihrer „Herkunft“ bzw. „Entwicklung“ zu tun - es ist noch nicht lange her, da wurden die Kinder der öffentlichen Wahrnehmung nach im Kindergarten für ein paar wenige Stunden am Tag „betreut“. Der Dreiklang der Jugendhilfe: Bildung, Betreuung und Förderung wurde für die Kindergärten nicht als solcher angenommen. Hier gab es aber in den letzten Jahren eine starke Veränderung. Leider sieht die Situation - auch in Bonn – so aus, dass Plätze fehlen, sowohl für die Ü3 als auch die U3, dass die Fachkraft-Kind-Relation in den Einrichtungen internationalen Standards hinterherhinkt wie auch mit Blick auf die Ausbildung und Bezahlung der Fachkräfte. Die Kommunen stehen durch viele neue Aufgaben unter erheblichem Finanzierungsdruck. Ein Verzicht auf die Elternbeiträge, die in Bonn allein im Kita- und Tagespflegebereich zu Einnahmen von rund 16,5 Mio. € und im OGS-Bereich von ca. 10,6 Mio. € beitragen, ist daher nur mit Unterstützung des Landes durch eine geänderte Finanzierungspraxis möglich. Die Verwaltung hat jedoch die soziale Staffelung der Beiträge sehr genau im Blick, damit niemand sein Kind nicht in die Kita oder die Tagespflege schickt,Seite 1 von 2 Seite 2 weil es finanziell nicht möglich ist. Seit 2019 werden alle Eltern, die Transferleistungen erhalten, von den Elternbeiträgen befreit. Weiterhin wurde die Einkommensgrenze, ab der Beiträge gezahlt werden müssen, von 15.000 € auf 24.542 € angehoben und es wurde ein weiteres Vorschuljahr von der Beitragszahlung befreit. Zusätzlich werden über Geschwisterermäßigungen, bzw. -befreiungen soziale Härten abgefedert. Ebenfalls wurde aufgrund von Schließungen während der Pandemie bereits für mehrere Monate auf die Elternbeiträge verzichtet. Die Schaffung von Plätzen (auch für die OGS) hat jedoch aktuell Priorität, denn die Kinder und die Familien sind darauf angewiesen, auch vor weiteren Reduzierungen von Beiträgen bzw. der Beitragsfreiheit. Die Verwaltung hofft, dass es in den nächsten Jahren gelingt, im Zusammenspiel von Bund, Land und Kommune der frühkindlichen Bildung den Stellenwert zu geben, der ihr zusteht, und in einem gemeinsamen Finanzierungsmodell die oben genannten Aspekte abzubilden - als Kommune alleine ist dies nicht zu schaffen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Bürgeranträge aus den in der Stellungnahme genannten Gründen abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de