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220808-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu den Bürgeranträgen: Abschaffung der Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen

Nummer
220808-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220808 Bürgerantrag: Abschaffung der Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220808-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zu den Bürgeranträgen:
Abschaffung der Elternbeiträge für Tagespflege,
Kindertageseinrichtungen und Offene
Ganztagsschulen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Diese Stellungnahme der Verwaltung bezieht sich auf die fünf Bürgeranträge zu
diesem Thema mit den DS-Nr.: 220808, 220844, 220852, 220854, 220855.
- - -
Die frühkindliche Bildung ist ein elementarer Bestandteil des deutschen
Bildungssystems.
Leider mangelt es der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht noch an der
notwendigen Wertschätzung und damit der finanziellen Ausstattung. Dies hat
viel mit ihrer „Herkunft“ bzw. „Entwicklung“ zu tun - es ist noch nicht lange her,
da wurden die Kinder der öffentlichen Wahrnehmung nach im Kindergarten für
ein paar wenige Stunden am Tag „betreut“. Der Dreiklang der Jugendhilfe:
Bildung, Betreuung und Förderung wurde für die Kindergärten nicht als solcher
angenommen. Hier gab es aber in den letzten Jahren eine starke Veränderung.
Leider sieht die Situation - auch in Bonn – so aus, dass Plätze fehlen, sowohl
für die Ü3 als auch die U3, dass die Fachkraft-Kind-Relation in den
Einrichtungen internationalen Standards hinterherhinkt wie auch mit Blick auf
die Ausbildung und Bezahlung der Fachkräfte.
Die Kommunen stehen durch viele neue Aufgaben unter erheblichem
Finanzierungsdruck.
Ein Verzicht auf die Elternbeiträge, die in Bonn allein im Kita- und
Tagespflegebereich zu Einnahmen von rund 16,5 Mio. € und im OGS-Bereich
von ca. 10,6 Mio. € beitragen, ist daher nur mit Unterstützung des Landes
durch eine geänderte Finanzierungspraxis möglich.
Die Verwaltung hat jedoch die soziale Staffelung der Beiträge sehr genau im
Blick, damit niemand sein Kind nicht in die Kita oder die Tagespflege schickt,Seite 1 von 2
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weil es finanziell nicht möglich ist.
Seit 2019 werden alle Eltern, die Transferleistungen erhalten, von den
Elternbeiträgen befreit. Weiterhin wurde die Einkommensgrenze, ab der
Beiträge gezahlt werden müssen, von 15.000 € auf 24.542 € angehoben und es
wurde ein weiteres Vorschuljahr von der Beitragszahlung befreit. Zusätzlich
werden über Geschwisterermäßigungen, bzw. -befreiungen soziale Härten
abgefedert.
Ebenfalls wurde aufgrund von Schließungen während der Pandemie bereits für
mehrere Monate auf die Elternbeiträge verzichtet.
Die Schaffung von Plätzen (auch für die OGS) hat jedoch aktuell Priorität, denn
die Kinder und die Familien sind darauf angewiesen, auch vor weiteren
Reduzierungen von Beiträgen bzw. der Beitragsfreiheit.
Die Verwaltung hofft, dass es in den nächsten Jahren gelingt, im
Zusammenspiel von Bund, Land und Kommune der frühkindlichen Bildung den
Stellenwert zu geben, der ihr zusteht, und in einem gemeinsamen
Finanzierungsmodell die oben genannten Aspekte abzubilden - als Kommune
alleine ist dies nicht zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Bürgeranträge aus den in der Stellungnahme
genannten Gründen abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für
die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de