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220806-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

Nummer
220806-07 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
05.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Südstadt Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 13.05.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 28.08.2025 Kenntnisnahme
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  1. 220806 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220806-07 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
13.05.2025 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 26.06.2025 Kenntnisnahme
1. In welcher Höhe sind in den Jahren 2023 und 2024
gesamtstädtische Kosten und Erträge im Zusammenhang mit der
Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteten angefallen?
Die Ermittlung der Beträge erfolgte anhand von der Kämmerei zur
Verfügung gestellten Übersichten der Jahresergebnisse für die gesamte
Stadtverwaltung.
Für die Jahre 2023 und 2024 sind gesamtstädtische Kosten und Erträge
wie folgt angefallen:
2023 2024
Aufwand 74.219.278,25 € 73.439.759,30 €
Ertrag 54.363.401,99 € 34.916.355,41 €
Ergebnis 19.855.876,26 € 38.523.403,89 €
Die Differenz der Erträge der Jahre 2023 und 2024 i. H. v. rund 18,6 Mio. €
beruhen überwiegend auf einmalige Kostenerstattung Bund (18,3 Mio. €)
für die Errichtung und Unterhaltung von Flüchtlingsunterkünften.
2. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für die Versorgung
und Unterbringung pro Flüchtling, die der Stadt Bonn in 2023 und
2024 entstanden sind und wie hoch war der Anteil daran, für die sie
keine Erstattung erhalten hat?
Für die Jahre 2023 und 2024 sind durchschnittliche Kosten pro
Flüchtling in folgender Höhe entstanden:
Berechnet anhand der Jahresergebnisses / Anzahl der Flüchtlinge
(Mittelwert)Seite 1 von 4
Seite 2
2023 = 2.685,40 € (19.855.876,26 € / 7.394 Personen*)
2024 = 6.808,66 € (38.523.403,89 € / 5.658 Personen*)
Die Höhe des Anteils der Kosten für Personen, für die keine Erstattung
gezahlt wurde, ist nicht zu beantworten, da es einerseits
personenbezogene Zuweisungen und Zuschüsse des Landes gibt,
allerdings nur für einen Teil der Geflüchteten und nicht für jeden
Flüchtling automatisch. Andererseits gibt es personenunabhängige
Pauschalzuweisungen des Landes z. B. für die Unterbringung von
Geflüchteten oder die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften, die
auch nicht eindeutig zu identifizieren sind.
Aus dem Ergebnis der Frage 1 ist ersichtlich, dass der Aufwand den
Ertrag, in dem ja auch die Landeszuweisungen egal ob
personenbezogen oder personenunabhängig enthalten sind, deutlich
übersteigt.
* Summe aller Menschen mit Fluchthintergrund (laut Bestandsmeldungen), die in Bonn gemeldet
sind und Sozialtransferleistungen incl. SGB II beziehen.
3. Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem
Königsteiner Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn
festzustellende Erfüllungsgrad, zum 31.12.2022, 31.12.2023,
31.12.2024 und zum Stand 01.03.2025?
Die Aufnahmequote gem. §3 des Gesetz über die Zuweisung und
Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz -
FlüAG) vom 28.02.2003 betrug am
• 31.12.2022: 90,52 %
• 31.12.2023: 118,08 %
• 31.12.2024: 116,18 %
• 01.03.2025: 115,64 %
Die Aufnahmequoten können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-
nrw/informationen-fuer-kommunen/zuweisung-nach-dem-
fluechtlingsaufnahmegesetzSeite 2 von 4
Seite 3
4. Auf welche Höhe belief sich in den Jahren 2022, 2023 und 2024 die
Anzahl jener Personen, die die Stadt trotz Überfüllung ihrer Quote
gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgenommen hat und wie
viele davon kamen im Rahmen von Familienzusammenführungen
oder Arbeitsaufnahmen nach Bonn?
Die Zahl der Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
bezieht sich auf den jeweiligen gesamten Jahresverlauf:
Jahr Zuweisungen gem. FlüAG
2022 212
2023 184
2024 128
Eine Differenzierung zwischen Personen, die unmittelbar aus einer
Landes-Einrichtung nach Bonn zugewiesen wurden, oder die im
Rahmen der Umverteilung aus einer anderen Kommune nach Bonn
zugewiesen wurden, ist nicht möglich, da dies statistisch nicht erfasst
wird. Bei den in der Tabelle ausgewiesenen Zuweisungszahlen dürfte
es sich weit überwiegend um Umverteilungen handeln.
Die zuständige Landesbehörde holt bei Kommunen, die die
Aufnahmequote übererfüllen, eine Zustimmung zur Umverteilung dann
ein, wenn der Antragsgrund eine Arbeitsaufnahme in der
Zuzugsgemeinde ist. Die Zustimmung wird regelmäßig erteilt, wenn die
Erwerbstätigkeit die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
ermöglicht, eigener Wohnraum zur Verfügung steht und die tägliche
Anreise zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle aus der Wegzugskommune
als unzumutbar oder gar nicht praktikabel anzusehen ist. Dabei wird
nicht nur das persönliche Interesse der Antragstellenden, sondern
ebenso das Interesse des betroffenen Unternehmens einbezogen.
5. Auf welche prozentuale Anzahl würde sich die Erfüllungsquote der
Stadt Bonn zur Aufnahme von Geflüchteten nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz zum Stand 31.12.2024 belaufen, wenn
die zum Jahresende schließende Landesunterkunft in der
ehemaligen Ermekeilkaserne in der Südstadt zu diesem Zeitpunkt
bereits aufgegeben gewesen wäre?
Hierzu kann seitens der Verwaltung keine Angabe gemacht werden, da
die entsprechenden Berechnungsdaten nicht vorliegen. Eine Prognose
zum Jahresende hin ist ebenfalls nicht möglich, da sie abhängig vom
Gesamtzugangsgeschehen und der Anzahl an Plätzen in
Landesunterkünften in anderen Kommunen in NRW ist.Seite 3 von 4
Seite 4
6. Hat die Oberbürgermeisterin mit der Bezirksregierung Köln
Gespräche über einen Alternativstandort für die Landesunterkunft
in der vormaligen Ermekeilkaserne geführt und wenn ja, welche
Standorte wurden dabei von ihr vorgeschlagen bzw. erörtert oder
bereits festgelegt?
Auf Wunsch der Bezirksregierung Köln fand am 12.03.2025 ein
Gesprächstermin mit Dezernat V, einem Vertreter des Dezernates III
sowie Amt 50 statt. Die Vertreter*innen der Bezirksregierung Köln teilten
mit, dass der Betrieb der EAE des Landes in der Ermekeilkaserne zum
31.12.2025 endet und hierfür Ersatz, auch in Bonn, gesucht werde.
Geeignete Objekte sind der Verwaltung jedoch nicht bekannt und
wurden insofern auch keine benannt. Die Schließung der EAE wirkt sich
mittelbar auf die Zuweisungsquote nach dem FlüAG nach Bonn aus.
Nähere rechnerische Angaben zu den Auswirkungen konnten auf
Anfrage durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht gemacht werden, da
sie in Abhängigkeit stehen zu der Anzahl der Zuweisungen nach NRW
insgesamt, der Auslastung anderer Kommunen und Kreise und der
Entwicklung der weltpolitischen Lage.
7. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer
Containeranlagen im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der
aktuelle Sachstand der Vorbereitung, welche Standorte kommen
für Containeranlagen im Stadtgebiet in Betracht und Kosten in
welcher Höhe werden die einzelnen Containeranlagen
voraussichtlich verursachen?
Derzeit sind keine neuen Unterkünfte in Containerbauweise geplant.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de