220806-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Kerndaten
- Nummer
- 220806-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220806-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 28.06.2022 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Kosten in welcher Höhe sind für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge bislang insgesamt entstanden und nach Abzug von Erstattungen differenziert nach Bund und Land bei der Bundesstadt Bonn bislang verblieben? Mit Stand 30. Juni 2022 sind auf der Sammelkontierung Ausgaben in Höhe von 3.579.089,16 EUR und Einnahmen in Höhe von 11.531.127,71 EUR gebucht worden. Insoweit ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 7.952.038,55 EUR. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das städtische Gebäudemanagement seine Kosten nur zum Stichtag 28.04. abbilden kann. Für die Monate Mai und Juni liegen die Schlussrechnungen für Hotels und Mietwohnungen noch nicht vor bzw. sind noch nicht bearbeitet. Ebenso sind noch keine Abrechnungen im Rahmen der Krankenhilfe erfolgt. Die SGB II Statistiken für Juni 2022 liegen ebenfalls noch nicht vor. Dies zeigt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Kostenpositionen vorliegen, so dass in den nächsten Monaten mit einem deutlichen Kostenanstieg zu rechnen ist. Alle Ämter sind wieder aufgefordert, ihre Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung oder Versorgung von aus der Ukraine Geflüchteten entstehen, auf einer gesamtstädtischen Sammelkontierung zu verrechnen. Diese Verrechnungen erfolgen im Rahmen der Periodenabschlüsse. Der Stichtag für den Periodenabschluss 2. Quartal ist folglich der 30.06.2022. Alle Verrechnungen zu diesem Stichtag müssen bis zum 13.08.2022 erfolgt sein. Der Bund hat zugesagt, sich an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine im Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 2 Mrd. € zu beteiligen. Auf das Land NRW entfällt ein Anteil von 430 Mio. €, die vollständig an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet werden. Die Stadt Bonn hat bei Auszahlung der ersten Tranche (50% der Zuweisung) einen Anteil in Höhe von 4.617.543,14 € und bei Auszahlung der zweiten Tranche (25% der Zuweisung) 2.517.084,57 € erhalten. Das verbleibende Viertel soll für eine belastungsbezogene gezielte Förderung der Kommunen in gesonderten Bereichen verwendet werden. Nähere Informationen hierzu liegen bislang nicht vor. Bei der ZuweisungSeite 1 von 3 Seite 2 handelt es sich um Einmalzahlungen für das gesamte Jahr 2022. Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden. 2. Kosten in welcher Höhe werden ab dem 01.06.2022 pro ukrainischem Geflüchteten bei der Bundesstadt Bonn für welche Leistungen im Detail verbleiben? Die entstehenden Kosten hängen von dem Rechtskreis ab, aus dem die Geflüchteten Leistungen erhalten. Im Rechtskreis Asylbewerberleistungsgesetz erhält die Kommune eine monatliche Pauschale pro Person in Höhe von 1.125 € vom Land NRW. Darüber hinaus werden Krankenhilfeleistungen eines Jahres (entscheidend das Jahr der Leistungserbringung), die den Betrag von 35.000 € pro Person übersteigen, vom Land NRW erstattet. Alle darüberhinausgehenden Ausgaben sind von der Kommune zu tragen. Im Rechtskreis SGB II erhält die Kommune aktuell 69,2% der Ausgaben für Unterkunft und Heizung vom Bund erstattet. Im Rechtskreis 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhält die Kommune 100% aller Transferausgaben vom Bund erstattet. Im Rechtskreis 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) erhält die Kommune keine Ausgaben erstattet. Hier verbleiben alle Ausgaben bei der Kommune. 3. Werden die Unterbringungskosten in Hotels durch den Bund in voller Höhe als Unterbringungskosten anerkannt und wenn nicht, in welcher Höhe verbleiben für Geflüchtete in Hotels Kosten bei der Bundesstadt Bonn? Hierzu gibt es bislang keine explizite Regelung des Bundes oder des Landes NRW. Aus diesem Grunde wurde bereits Mitte Juni mit der Bezirksregierung Köln Kontakt aufgenommen. Nach dortigen Auskunft können, in Ermangelung einer Regelung, bis auf Weiteres alle Hotelkosten im Rahmen der Anmeldung von Bundeserstattungen geltend gemacht werden. Die Bezirksregierungwollte diese Frage mit dem zuständigen Fachministerium klären. Eine Antwort steht noch aus. 4. Mit welchem Ziel und welchen Ergebnissen hat die Oberbürgermeisterin wann mit den Zuständigen in Arnsberg über eine Verteilung / Aufnahme vom ukrainischen Geflüchteten in Bonn gesprochen? Das Amt für Soziales und Wohnen hat mit der Bezirksregierung Arnsberg am 2.6.2022 vereinbart, dass ab dem 3.6.2022 in Bonn ankommende Geflüchtete aus der Ukraine ohne bereits hier bestehende familiäre Bindungen an die Landesaufnahmeeinrichtung weitergeleitet werden können. Die Weiterleitung ist möglich, wenn die Stadt Bonn die Erfüllungsquote bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine überschreitet. Aktuell liegt sie bei knapp unter 130 %.Seite 2 von 3 Seite 3 5. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer Containeranlagen im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der aktuelle Sachstand der Vorbereitung, welche Standorte kommen für Containeranlagen im Stadtgebiet Betracht und Kosten in welcher Höhe werden die einzelnen Containeranlagen voraussichtlich verursachen? Es ist beabsichtigt an zwei Standorten im Stadtgebiet Containeranlagen zu errichten. Mit der Planung sind Fachplanungsbüros beauftragt. Momentan wird der genaue Umfang festgelegt und die Planung erstellt. Für eine Anlage ist die Baugenehmigung in Vorbereitung. Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Planung definiert werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de