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220806-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

Nummer
220806-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 20.07.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220806 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220806-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
28.06.2022
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
20.07.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Kosten in welcher Höhe sind für die Unterbringung und Betreuung
ukrainischer Flüchtlinge bislang insgesamt entstanden und nach Abzug
von Erstattungen differenziert nach Bund und Land bei der Bundesstadt
Bonn bislang verblieben?
Mit Stand 30. Juni 2022 sind auf der Sammelkontierung Ausgaben in Höhe von
3.579.089,16 EUR und Einnahmen in Höhe von 11.531.127,71 EUR gebucht
worden. Insoweit ergibt sich eine Überdeckung in Höhe von 7.952.038,55 EUR.
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das städtische
Gebäudemanagement seine Kosten nur zum Stichtag 28.04. abbilden kann.
Für die Monate Mai und Juni liegen die Schlussrechnungen für Hotels und
Mietwohnungen noch nicht vor bzw. sind noch nicht bearbeitet. Ebenso sind
noch keine Abrechnungen im Rahmen der Krankenhilfe erfolgt. Die SGB II
Statistiken für Juni 2022 liegen ebenfalls noch nicht vor. Dies zeigt, dass zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Kostenpositionen vorliegen, so dass in
den nächsten Monaten mit einem deutlichen Kostenanstieg zu rechnen ist.
Alle Ämter sind wieder aufgefordert, ihre Einnahmen und Ausgaben, die im
Zusammenhang mit der Unterbringung, Betreuung oder Versorgung von aus
der Ukraine Geflüchteten entstehen, auf einer gesamtstädtischen
Sammelkontierung zu verrechnen. Diese Verrechnungen erfolgen im Rahmen
der Periodenabschlüsse. Der Stichtag für den Periodenabschluss 2. Quartal ist
folglich der 30.06.2022. Alle Verrechnungen zu diesem Stichtag müssen bis
zum 13.08.2022 erfolgt sein.
Der Bund hat zugesagt, sich an den Kosten im Zusammenhang mit der
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine im
Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 2 Mrd. € zu beteiligen. Auf das Land NRW
entfällt ein Anteil von 430 Mio. €, die vollständig an die Kreise und kreisfreien
Städte weitergeleitet werden. Die Stadt Bonn hat bei Auszahlung der ersten
Tranche (50% der Zuweisung) einen Anteil in Höhe von 4.617.543,14 € und bei
Auszahlung der zweiten Tranche (25% der Zuweisung) 2.517.084,57 €
erhalten. Das verbleibende Viertel soll für eine belastungsbezogene gezielte
Förderung der Kommunen in gesonderten Bereichen verwendet werden.
Nähere Informationen hierzu liegen bislang nicht vor. Bei der ZuweisungSeite 1 von 3
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handelt es sich um Einmalzahlungen für das gesamte Jahr 2022.
Die Frage kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet
werden.
2. Kosten in welcher Höhe werden ab dem 01.06.2022 pro ukrainischem
Geflüchteten bei der Bundesstadt Bonn für welche Leistungen im Detail
verbleiben?
Die entstehenden Kosten hängen von dem Rechtskreis ab, aus dem die
Geflüchteten Leistungen erhalten. Im Rechtskreis
Asylbewerberleistungsgesetz erhält die Kommune eine monatliche
Pauschale pro Person in Höhe von 1.125 € vom Land NRW. Darüber hinaus
werden Krankenhilfeleistungen eines Jahres (entscheidend das Jahr der
Leistungserbringung), die den Betrag von 35.000 € pro Person übersteigen,
vom Land NRW erstattet. Alle darüberhinausgehenden Ausgaben sind von der
Kommune zu tragen. Im Rechtskreis SGB II erhält die Kommune aktuell 69,2%
der Ausgaben für Unterkunft und Heizung vom Bund erstattet. Im Rechtskreis
4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhält
die Kommune 100% aller Transferausgaben vom Bund erstattet. Im
Rechtskreis 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) erhält die
Kommune keine Ausgaben erstattet. Hier verbleiben alle Ausgaben bei der
Kommune.
3. Werden die Unterbringungskosten in Hotels durch den Bund in voller
Höhe als Unterbringungskosten anerkannt und wenn nicht, in welcher
Höhe verbleiben für Geflüchtete in Hotels Kosten bei der Bundesstadt
Bonn?
Hierzu gibt es bislang keine explizite Regelung des Bundes oder des Landes
NRW. Aus diesem Grunde wurde bereits Mitte Juni mit der Bezirksregierung
Köln Kontakt aufgenommen. Nach dortigen Auskunft können, in Ermangelung
einer Regelung, bis auf Weiteres alle Hotelkosten im Rahmen der Anmeldung
von Bundeserstattungen geltend gemacht werden. Die Bezirksregierungwollte
diese Frage mit dem zuständigen Fachministerium klären. Eine Antwort steht
noch aus.
4. Mit welchem Ziel und welchen Ergebnissen hat die
Oberbürgermeisterin wann mit den Zuständigen in Arnsberg über eine
Verteilung / Aufnahme vom ukrainischen Geflüchteten in Bonn
gesprochen?
Das Amt für Soziales und Wohnen hat mit der Bezirksregierung Arnsberg am
2.6.2022 vereinbart, dass ab dem 3.6.2022 in Bonn ankommende Geflüchtete
aus der Ukraine ohne bereits hier bestehende familiäre Bindungen an die
Landesaufnahmeeinrichtung weitergeleitet werden können. Die Weiterleitung
ist möglich, wenn die Stadt Bonn die Erfüllungsquote bei der Aufnahme von
Geflüchteten aus der Ukraine überschreitet. Aktuell liegt sie bei knapp unter
130 %.Seite 2 von 3
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5. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin die Errichtung neuer
Containeranlagen im Stadtgebiet und wenn ja, wie lautet der aktuelle
Sachstand der Vorbereitung, welche Standorte kommen für
Containeranlagen im Stadtgebiet Betracht und Kosten in welcher Höhe
werden die einzelnen Containeranlagen voraussichtlich verursachen?
Es ist beabsichtigt an zwei Standorten im Stadtgebiet Containeranlagen zu
errichten. Mit der Planung sind Fachplanungsbüros beauftragt. Momentan wird
der genaue Umfang festgelegt und die Planung erstellt. Für eine Anlage ist die
Baugenehmigung in Vorbereitung. Die genauen Kosten können erst nach
Abschluss der Planung definiert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de