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220806-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

Nummer
220806-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220806 BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220806-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
BBB-Anfrage: Kosten Unterbringung Flüchtlinge
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1
Kosten in welcher Höhe sind der Bundesstadt Bonn bislang für die
Unterbringung und Betreuung ukrainischer Flüchtlinge insgesamt und
durchschnittlich pro Kopf entstanden, aus welcher Kostenstelle werden
diese Kosten finanziert und welche Folgen wird dies auf den
Haushaltsausgleich 2022 haben?
Die Höhe der Kosten bzw. durchschnittliche pro-Kopf-Kosten können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Zum Stichtag 29.04. sind
alle Ämter aufgefordert, die bis dahin kontierten Ausgaben an Amt 50 zu
melden wo sie zusammengeführt werden. Frau BG Krause wird im Rat unter
dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung mündlich die bis dahin
vorliegenden Zahlen vorstellen.
Es ist aber darauf hinzuweisen, dass noch nicht alle Rechnungen zum Stichtag
29.04. vorliegen und kontiert wurden. Darüber hinaus konnten aufgrund der
Vielzahl an Neufällen interne Prozesse wie die Buchung von
Benutzungsgebühren in Sammelunterkünften noch nicht angestoßen werden.
Ebenso sind nicht in allen Bereichen interne Buchungsprozesse für den
Personenkreis von aus der Ukraine Geflüchteten eingerichtet.
Dem SGB sind im Zeitraum März/April folgende Kosten entstanden:
Gebäudekosten (z.B. Miete, Herrichtungskosten etc.) 63.895,48 €.
Im gleichen Zeitraum wurden Zahlungsverpflichtungen eingegangen, die
zeitnah nach Rechnungseingang bzw. bei Mieten künftig mtl. fällig werden:
- Hotelunterbringung 789.577,56 €
- Mobile Erstanlaufstelle 12.000 €
- Flüchtlingsunterkünfte mtl. 154.905,78 €
Frage 2
Bestehen für die vorgenannten Kosten Erstattungsansprüche gegen dasSeite 1 von 7
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Land NRW / den Bund, wenn ja in welcher Höhe und auf welchen Betrag
pro Flüchtling und Jahr belaufen sich etwaige Kosten, die der Stadt Bonn
entstehen aber nicht vom zuständigen Land bzw. dem Bund ersetzt
werden?
Das Land NRW beteiligt sich an den kommunalen Ausgaben für Unterbringung
und Versorgung gemäß § 4 FlüAG mit einer Monatspauschale in Höhe von
1.125 €.
Darüber hinaus hat sich das Land NRW bereit erklärt, die Bundeszuweisung in
Höhe von 430 Mio. € im Jahr 2022 vollständig an die Kommunen
weiterzuleiten. Gemäß Pressemitteilung 321/04/2022 vom 14.04.2022 sollen
3/4 davon in pauschalierter Form weitergeleitet werden. Die tatsächlichen
Flüchtlingszahlen und deren Verteilung auf die Kommunen sollen dabei
berücksichtigt werden. Das verbleibende Viertel soll für eine
belastungsbezogene gezielte Förderung der Kommunen in gesonderten
Bereichen verwendet werden.
Zum Stichtag 22.04.2022 hat die Stadt Bonn der Bezirksregierung Köln zur
Berechnung des Bonner Anteils an der ersten Auszahlungstranche des Landes
3.138 berücksichtigungsfähige Personen testiert.
Zum 01.06.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen
nach dem SGB II. Hier ist der Bund Träger aller Regelleistungen, die Kommune
ist Träger der Kosten für Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II. Der
Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung beträgt in NRW 69,2%
im Jahr 2022.
Ein Abgleich der Landes- und Bundeserstattungen mit den kommunalen
Ausgaben zur Darstellung der finanziellen Belastung der Stadt ist gegenwärtig
nicht möglich.
Frage 3
Was bedeutet die am 01.06.2022 in Kraft tretende Regelung, wonach
ukrainische Flüchtlinge Leistungen nach SGB II beantragen können, in
finanzieller und personeller Hinsicht für die Stadt?
In Bezug auf die Auswirkungen in finanzieller Hinsicht kann auf die
Ausführungen unter 2 verweisen werden.
Zur Bemessung der zusätzlichen Personalbedarfe für die Leistungsgewährung
nach dem SGB XII wurden nur die im SGB XII verbleibenden ukrainischen
Geflüchteten zugrunde gelegt, nicht die Gesamtanzahl.
Ergänzend wird seitens des Jobcenters Bonn wie folgt Stellung genommen:
Im Jahresdurchschnitt 2021 betreute das Jobcenter Bonn 14.370
Bedarfsgemeinschaften. Von April 2021 bis März 2022 haben sich die
Bedarfsgemeinschaften von 14.790 auf 13.686 reduziert (-1.104
Bedarfsgemeinschaften). Unter normalen Bedingungen würde das Jobcenter
zum Jahresende 2022 voraussichtlich 13.500 BedarfsgemeinschaftenSeite 2 von 7
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betreuen.
Am 07.04.2022 (Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder) wurde entschieden,
dass hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine künftig wie anerkannte
hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt werden sollen. Insofern
bestehen dann Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Eine Zuständigkeit
der Jobcenter ist gegeben. Die hierfür notwendigen gesetzlichen Anpassungen
werden unverzüglich umgesetzt, sie sollen zum 01.06.2022 in Kraft treten.
Unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen wird mit bis zu
1.400 Neuzugängen an Bedarfsgemeinschaften in den Monaten Juni 2022 bis
August 2022 gerechnet. Zum Jahresende 2022 wird daher das Jobcenter Bonn
voraussichtlich 14.900 Bedarfsgemeinschaften betreuen.
Durch die voraussichtlichen 1.400 Neuzugänge an Bedarfsgemeinschaften
(Ukraine) in das Grundsicherungssystem entstehen für das Jahr 2022
Zahlungsansprüche an Grundsicherungsleistungen in Höhe von etwa 9,4
Millionen EUR (darunter 4,9 Millionen EUR an Unterkunftskosten).
Da jedoch die herkömmlichen Kundenzahlen rückläufig sind, wird sich der
Kundenbestand an Bedarfsgemeinschaften aufgrund der Zugänge an
Flüchtlingen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich ändern.
Die erhöhten Zahlungsansprüche bei den Unterkunftskosten sind in erster Linie
auf die steigenden Energiekosten (Heizkosten) zurückzuführen.
Anlässlich der hohen Zugangszahlen an Neuanträgen und der damit im
Zusammenhang stehenden Leistungsbewilligung und integrationsmäßigen
Betreuung ergibt sich in den kommenden Monaten ein Zusatzbedarf an
Personal von insgesamt 6 Beschäftigungsmöglichkeiten.
Zur besseren Übersicht werden die Rahmendaten für die Jahre 2021 und 2022
aufgeführt:
2021 2022
(Schätzwerte) Veränderung
Bedarfsgemeinschaften
(Jahresdurchschnittswert) 14.370 14.406 nahezu unverändert
Zahlungsansprüche
Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II
(Jahreswerte)
169.076.004
EUR
171.647.376
EUR
+2.571.372 EUR oder
2%
Darunter Bundesanteil
(Regelbedarf, Mehrbedarfe)
82.023.945
EUR 82.353.520 EUR nahezu unverändert
Darunter kommunaler Anteil
(Kosten für Unterkunft und Heizung)
87.052.059
EUR 89.293.856 EUR +2.241.797 EUR oder
+3%
Frage 4
Welche Überlegungen bestehen seitens der Oberbürgermeisterin, dieSeite 3 von 7
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aktuell in Hotels untergebrachten Flüchtlinge anderweitig mit Wohnraum
zu versorgen und wer ist nach dem 01.06.2022 für die Übernahme der
Hotelkosten in welcher durchschnittlichen Höhe pro Kopf zuständig?
Zur Unterbringung der Menschen prüft das Städtische Gebäudemanagement
Bonn weiterhin zahlreiche Objekte und steht mit zahlreichen Vermieter*innen in
Verbindung, um Wohnraum für Geflüchtete zu ortsüblichen Konditionen
(gemäß Mietspiegel) unbürokratisch und schnell anzumieten. In der
Siebengebirgsstr. 200 und in der Mallwitzstr. 2-4 werden derzeit zwei große
Unterkünfte zum voraussichtlichen Bezug im Mai 2022 vorbereitet, weitere
Objekte sind in Planung. Aufgrund des anhaltenden Zustroms von Menschen
wird die Hotelnutzung jedoch weiterhin zur Unterbringung von geflüchteten
Menschen erforderlich sein. Das Grundkonzept zur Kapazitätsplanung und -
sicherung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen, welches der
Rat am 16.09.2021 mit DS-Nr. 211256 beschlossen hat, wird weiterhin mit den
dort beschriebenen Maßnahmen verfolgt.
In der aktuellen Entwicklung wird auch die Errichtung neuer Containeranlagen
im Stadtgebiet nicht ausgeschlossen.
Zur Übernahme der Hotelkosten siehe vorletzten Absatz der Antwort zu Frage
2.
Die Übernachtungspreise der gebuchten Hotels liegen in der Preisspanne
zwischen 35 und 85 EUR p.P. und sind für die Dauer der notwendigen
Unterbringung und unter Berücksichtigung des Anspruches auf
Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bzw. ab
dem 01.06.2022 nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II / SGB XII) zu
berücksichtigen.
Frage 5
Auf welche prozentuale Höhe belief sich der nach dem Königsteiner
Schlüssel durch Aufnahme von Flüchtlingen in Bonn festzustellende
Erfüllungsgrad, gerechnet ab 2015 bis zum Start des russischen
Angriffskrieges auf die Ukraine?
Auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg werden wöchentlich die
Erfüllungsquoten aller Kommunen in NRW aktualisiert. Der Anlage 1 können
die Erfüllungsquoten der Stadt Bonn rückwirkend bis 2018 entnommen werden.
Das Archiv der Bezirksregierung Arnsberg reicht bis 04/2018 zurück. Über den
davorliegenden Zeitraum sind keine Daten abrufbar.
Frage 6
Wie viele ukrainische Geflüchtete würden in Anwendung des Königsteiner
Schlüssels bis zum Stichtag 20.April 2022 auf die Stadt Bonn entfallen,
wie hoch ist nach Erkenntnissen der Oberbürgermeisterin der Stand der
tatsächlich in Bonn aufgenommenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
und daraus resultierend der prozentuale Erfüllungsgrad?Seite 4 von 7
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Der „Königsteiner Schlüssel“ wird angewandt bei der Verteilung von
Geflüchteten von der Bundesebene auf die Länder. Auf NRW entfällt demnach
eine Verteilquote von 21,07592 %.
Die Verteilung der Geflüchteten innerhalb des Bundeslandes richtet sich in
NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW. Zuständige Stelle für die
Berechnung der Verteilquoten ist die Bezirksregierung Arnsberg. Für die Stadt
Bonn gilt nach der auf dem Flüchtlingsaufnahmegesetz anzustellenden
Verteilungsberechnung ein Zuweisungsschlüssel von 1,7153076265846700.
Die von der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlichte „Verteilstatistik FlüAG“
weist zum letzten aktualisierten Stand am 18. April (Erhebungstag: 12. April) für
Bonn eine Erfüllungsquote von 126,59 % aus. Für die Aufnahmeverpflichtung
wird die Gesamtzahl von 2.482 Personen angegeben. Diese
Aufnahmeverpflichtung ist zum 18. April mit 840 Personen übererfüllt. Ein
Hinweis: Gibt es in einer Stadt oder Gemeinde eine Unterbringungseinrichtung
des Landes, werden die dort vorgehaltenen Unterbringungsplätze anteilig von
der berechneten Aufnahmeverpflichtung abgezogen; dies ist für Bonn ein Wert
von 676.
Anzumerken ist, dass die Schutzsuchenden aus der Ukraine nur in wenigen
Fällen über eine Zuweisung der Bezirksregierung Arnsberg nach Bonn verteilt
worden sind; in den weitaus meisten Fällen sind die Betroffenen nach
visumfreier Einreise aus eigenem Entschluss nach Bonn angereist.
Frage 7
Bei Aufnahme wie vieler Geflüchteter ist in Ermangelung einer Regelung
zur Verteilung der Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel aus
Sicht der Oberbürgermeisterin die Belastungsgrenze Bonns erreicht?
In Bonn herrscht seit Jahrzehnten eine Wohnungsknappheit. Gerade der
Bestand an günstigem Wohnraum reicht nicht aus, um die hohe Nachfrage zu
decken. Die Belastungsgrenze war also bereits vor der Krise erreicht. Die
zahlenmäßige Definition einer Belastungsgrenze darf aber auch in Bonn nicht
Maßstab sein, um Menschen auf der Flucht humanitäre Hilfe zu verweigern.
Frage 8
Welche Maßnahmen wurden auf Grund des am 17.März 2022 von einer
Mehrheit des Rates gefassten Beschlusses mit der Drucksachennummer
220572 „Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten; Die Verwaltung muss
kurzfristig handlungsfähig sein“ zwischenzeitlich zu welchen Kosten
begonnen bzw. umgesetzt und welche davon waren / sind nicht als
Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen bzw. lagen / liegen nicht in
der Organisationshoheit der Oberbürgermeisterin?
Eine differenzierte Auflistung aller städtischen Maßnahmen und Kosten ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht darstellbar (s. Frage 1). Grundsätzlich sind
alle Maßnahmen, für die von der Verwaltung nicht explizit politische BeschlüsseSeite 5 von 7
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eingeholt werden, als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen.
Das SGB verweist hierzu auch auf die Antwort zu Frage 1.
Das SGB bearbeitet zusätzlich derzeit noch folgende Maßnahmen, für die es
die notwendigen Beschlüsse der jeweils zuständigen Gremien zu gegebener
Zeit einholen wird, wenn die Projekte zustande kommen:
- Erstellung einer Flüchtlingsunterkunft mit Wohncontainern
- Kauf von Gebäuden über Amt 03-4
- Anmietungen von Wohnräumen, deren Kostenrahmen und
Vertragsdauer den Beschluss eines Gremiums erfordern
Anlage/n
1 Erfüllungsquoten der Stadt Bonn rückwirkend bis 2018 (öffentlich)Seite 6 von 7
Erfüllungsquoten der Stadt Bonn rückwirkend bis 2018:
Datum Erfüllungsquote
18.04.2022 126,59
20.02.2022 143,09
02.01.2022 144,29
07.11.2021 149,97
20.06.2021 160,76
03.01.2021 158,02
08.11.2020 154,09
21.06.2020 152,54
05.01.2020 132,69
10.11.2019 129,52
23.06.2019 127,78
06.01.2019 121,36
11.11.2018 116,98
24.06.2018 118,55Seite 7 von 7

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Datenstand: 03.11.2026, 01:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de