← Vorlagen

220805-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Unterstützung Kriegsflüchtlinge zeitnah sicherstellen

Nummer
220805-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220805 BBB-Antrag: Unterstützung Kriegsflüchtlinge zeitnah sicherstellen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.295 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220805-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
BBB-Antrag: Unterstützung Kriegsflüchtlinge
zeitnah sicherstellen
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Ausländerbehörde unternimmt die Verwaltung seit Beginn der
Fluchtbewegung aus der Ukraine erhebliche Anstrengungen, um dem drastisch
gestiegenen Kund*innenaufkommen zu begegnen. Zu berücksichtigen ist, dass
vor der Bearbeitung erster Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für
Geflüchtete aus der Ukraine zunächst auf EU- und Bundesebene die
aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen (Aktivierung der sog. „Massenzustrom-
Richtlinie“ und deren Umsetzung auf nationaler Ebene) geschaffen werden
mussten.
Für die Sachbearbeitung der Antragsverfahren der Geflüchteten wurden sofort
personelle Kapazitäten aus der Ausländerbehörde selbst, sodann aus anderen
Abteilungen der Bürgerdienste und schließlich aus anderen Ämtern der
Stadtverwaltung bereitgestellt. Die Terminkapazitäten konnten so kontinuierlich
ausgebaut werden, der weitere Ausbau befindet sich in der Umsetzung.
Antragsverfahren von nachvollziehbarer Dringlichkeit, z.B. bei kurzfristig
beabsichtigter Arbeitsaufnahme, werden priorisiert bearbeitet. Zum Stand 22.
April sind über 1.100 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
aufgenommen worden, alle Antragstellenden sind bereits im Besitz einer
aufenthaltsrechtlichen Fiktionsbescheinigung, mit der jede Erwerbstätigkeit
erlaubt ist, und auch ein Berechtigungsschein zur Teilnahme an einem
Integrations-/sprachkurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
beantragt werden kann.
Auch das Amt für Soziales und Wohnen unternimmt jede Anstrengung, um
einer zügigen Bearbeitung der immens gestiegenen Anzahl von Anträgen auf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gerecht zu
werden. In die Sachbearbeitung wurden umgehend alle im Amt verfügbaren
Mitarbeiter*innen, die über die notwendigen leitungs- und
verfahrenstechnischen Kenntnisse verfügen, unter Zurückstellung ihrer
originären Aufgaben, eingebunden. Weiterhin wurden ehemalige
Auszubildende, die bereits über Erfahrung mit der entsprechenden Software
und der Leistungsgewährung im Amt verfügen, eingesetzt. Durch
Umstrukturierung von Prozessen können nun auch Mitarbeiter*innen zusätzlich
eingesetzt werden, die keine entsprechende Vorerfahrung haben, jedoch durch
Zu- und Nacharbeit entlasten.Seite 1 von 2
Seite 2
Bis zur Überweisung/Auszahlung der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz werden ebenfalls von Beginn an bis heute zur
Überbrückung individuell einsetzbare Gutscheine für Lebensmittel,
Hygieneartikel und Bekleidung ausgegeben. Personen, die privat oder in Hotels
untergebracht sind, erhalten die Gutscheine in der Erstanlaufstelle in Bonn-
Buschdorf; Ernst-Robert-Curtius-Straße 12. In den Sammelunterkünften erfolgt
die Ausgabe der Lebensmittelgutscheine durch die vor Ort tätigen
Ansprechpartner*innen.
Die Umsetzung möglicher Maßnahmen zur Auszahlung eines Vorschusses in
Form eines Barschecks oder als Überweisung auf ein Konto werden geprüft.
Stand 25.04.2022 befinden sich jedoch bereits 1.502 aus der Ukraine
geflüchtete Menschen im Leistungsbezug.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de