← Vorlagen

220804-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Aufstellung eines "Vorfahrt achten"-Schildes an der Kreuzung Poppelsdorfer Allee/Argelanderstraße

Nummer
220804-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220804 Bürgerantrag: Aufstellung eines "Vorfahrt achten"-Schildes an der Kreuzung Poppelsdorfer Allee/Argelanderstraße

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.960 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220804-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Aufstellung eines "Vorfahrt achten"-Schildes an der
Kreuzung Poppelsdorfer Allee/Argelanderstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Sachlage vor Ort geprüft. Die Beschilderung am
Knotenpunkt Poppelsdorfer Allee/Argelanderstraße regelt eindeutig, dass aus
der Argelanderstraße ausfahrenden Verkehrsteilnehmer*innen aufgrund der
straßenverkehrsrechtlichen „rechts-vor-links“-Regelung die Vorfahrt zu
gewähren ist. Erst vor wenigen Jahren wurde dort zur Verdeutlichung der
Situation ein VZ 102 (Kreuzung/Einmündung mit Vorfahrt von rechts) ergänzt.
Nach Abstimmung mit der Polizei sind keine Unfallhäufungen in diesem
Abschnitt bekannt.
Die Beschilderung und Kennzeichnung entspricht der für derartige
Einmündungssituationen vorgesehenen Art und Weise. Die Verwaltung hat
Verständnis für die Sorge des Antragstellers, in gefährliche Situationen zu
geraten. Das vorhandene Verkehrszeichen ist aber klar erkennbar und
allgemein bekannt, sodass dessen Missachtung nicht auf Unkenntnis der
Bedeutung zurückzuführen ist. In solchen innerstädtischen
Einmündungssituationen mit enger Bebauung wird es immer erforderlich
bleiben, sich mit gebotener Vorsicht in den Kreuzungsbereich hineinzutasten,
um von anderen Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen zu werden.
Daher kann die Verwaltung dem Anliegen nicht entsprechen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Seite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de