220803-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung Lahn- und Ahrweg als Fahrradstraße in beide Richtungen
Kerndaten
- Nummer
- 220803-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220803-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einrichtung Lahn- und Ahrweg als Fahrradstraße in beide Richtungen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bonn hatte den Bürgerantrag am 07.06.2022 auf Basis der Stellungnahme der Verwaltung mit folgender Maßgabe vertagt: „Vor einer Entscheidung über den Bürgerantrag teilt die Verwaltung die Anzahl der ggf. entfallenden Parkplätze mit“. Der Ahrweg hat eine Fahrbahnbreite von ca. 5,10 m zzgl. 1,50 m breiten Gehwegen auf beiden Straßenseiten. Der Lahnweg besitzt eine Fahrbahnbreite von ca. 5,60 m und beidseits ca. 1,20 m breite Gehwege. Innerhalb dieser Fahrbahnbreiten befinden sich die fraglichen Parkplätze. Für einen Begegnungsverkehr von Kfz und Radfahrenden ist gemäß RASt06 eine Regelbreite von 4,00 m erforderlich (vgl. RASt06, S. 27, Bild 17). Gemäß dem Radentscheid ist sogar eine Fahrbahnbreite von 4,50 m erforderlich. Unter Berücksichtigung der o. g. Fahrbahnbreiten würde die Öffnung der Fahrradstraßen in beide Fahrtrichtungen zu einem Entfall sämtlicher Parkplätze im öffentlichen Straßenraum führen. Auch eine Kompensation, z.B. durch die Anordnung von Gehwegparken, wäre aufgrund der geringen Gehwegbreiten nicht möglich. Als weitere Planungsvariante können alternativ Parkplätze inkl. ausreichend dimensionierter Ausweichflächen markiert werden, durch die ein Begegnen mit entsprechender Rücksichtnahme möglich wäre (siehe Anlage 1). Dies würde zumindest einen Teilerhalt von Parkplätzen ermöglichen. Allerdings können aufgrund von fehlenden Sichtbeziehungen im Kurvenbereich des Lahnweges keine Parkplätze markiert werden. Ebenso müssen die Ausweichflächen eine Länge von mindestens 12,00 m und bei alternierender Anordnung einen Mindestabstand von 18,00 m aufweisen, um die Befahrbarkeit ohne zusätzliche Rangiervorgänge zu gewährleisten. Bei dieser Lösung würden ca. 60 Prozent der vorhandenen Parkplätze entfallen. Da im Bestand keine Einzelparkplätze markiert sind und es keine standardisierte Länge von Kraftfahrzeugen gibt, ist eine exakte Bezifferung des Parkplatzentfalls bei den vorliegenden Parkmarkierungen nicht möglich. Da der Verwaltung bisher keine Beschwerden bzgl. der geltendenSeite 1 von 3 Seite 2 Verkehrsregelung vorlagen, Umwege für den Radverkehr nur marginal sind, aufgrund der Bebauungsstruktur kaum private Stellplätze vorhanden sind und durch die Ausweisung der Burbacher Straße als Fahrradstraße demnächst eine attraktive Nord-Süd-Verbindung in Kessenich geschaffen wird, bei der ebenfalls einige Parkplätze entfallen müssen, sollte aus fachlicher Sicht vorerst eine Beibehaltung der Bestandssituation erfolgen. Mittelfristig wäre aus verkehrsplanerischer Sicht jedoch eine erneute Prüfung und ggf. Anpassung der Situation im Rahmen des Parkraumkonzeptes Kessenich anzustreben. Anlage/n 1 Lageplan (öffentlich)Seite 2 von 3 3.35 2.90 2.90 5.601.20 1.505.101.50 1.505.101.50 1.505.101.50 1.205.601.20 1.205.601.20 3.35 3.43 4.10 4.05 1.20 5.60 1.20 1.205.601.20 Rheinweg Lahnweg LahnwegLahnweg AhrwegAhrweg Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt Maßstab: 1:250 Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab gesehen: bearbeitet: Amt 61-3 gezeichnet: geprüft: BUNDESSTADT STADTPLANUN 61-3 Verkehr und Bonn - Kessenich Lageplan Ahrweg und Lahnweg St. Weber 10/2022 B. Kammerer 10/2022Seite 3 von 3
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