220800-02 · Beschlussvorlage
Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte
Kerndaten
- Nummer
- 220800-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220800-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Verein Stadtteiltreff Bonn-Castell e. V. erhält für einen Zeitraum von zwei Jahren einen Zuschuss zu den nachgewiesenen, anerkannten und ungedeckten Mietkosten für Räumlichkeiten zur Bürgerbegegnung, in Höhe von maximal 2022: 2.500,00 EUR 2023: 10.000,00 EUR 2024: 7.500,00 EUR. Entsprechend dem genauen Förderbeginn können Restmittel ins Folgejahr übertragen werden. Die Förderung ist für den Gesamtzeitraum auf 20.000,00 EUR begrenzt und endet spätestens zum 31.12.2024. 2. Die Finanzierung in 2022 erfolgt aus den Sondermitteln zur Stärkung und Weiterentwicklung des Quartiersmanagements (s. DS-Nr. 201928- 33 AA). 3. Die Förderung 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich einer Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen (s. DS-Nr. 221070). Begründung Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf einen Bürgerantrag, der von der Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am 7.6.2022 modifiziert beschlossen wurde: „Dem Bürgerantrag auf einen Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Sozialausschuss der Maßnahme zustimmt und die Finanzierung aus dem gesamtstädtischen Haushalt und nicht aus demSeite 1 von 3 Seite 2 Feuerwehrtopf gewährleistet wird.“ Aufgrund der ergänzten Maßgabe liegt die Beschlusskompetenz somit nicht mehr bei der Bezirksvertretung Bonn, sondern beim Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit. - - - - - - Der Antrag ist auf Gewährung eines Mietzuschusses für die Anmietung von Räumen in Bonn Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem Bürgerantrag 220800. Das Amt für Soziales und Wohnen unterstützt das freiwillige Engagement des Vereins Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V. zur Schaffung einer wohnortnahen, offenen Begegnungsstätte für Anwohnerinnen und Anwohner des Quartiers. (Die Stellungnahme der Verwaltung kann unter der DS-Nr. 220800-01 ST eingesehen werden). Mit dem Modul 6 „Anschubfinanzierung für bürgerschaftliche Quartiers- Initiativen und zur baulichen Ertüchtigung vorhandener Einrichtungen“ (DS 221070) der Gesamtstädtischen Strategie zur sozialen Quartiersentwicklung (DS221069) wurde eine Finanzierungsoption geschaffen, die für die vorgenannte Maßnahme eingesetzt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.10 Sonst.soz.Hilfen und Leistungen 1.50.00.05.10.01 Sonst.soz.Hilfen und Leistungen Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2022: 2.500,00 EUR 2023: 10.000,00 EUR 2024: 7.500,00 EUR 150000510 / 73.1000 2022: 2.500,00 EUR 2023: 0,00 EUR 2024: 0,00 EUR 2022: 0,00 EUR 2023: 10.000,00 EUR 2024: 7.500,00 EUR 2022: --- 2023/2024 vorbehaltlich einer Bereitstellung der Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen (s. DS-Nr. 221070). Einzahlungen / 2022: 0,00 EURSeite 2 von 3 Seite 3 Erträge 2023: 0,00 EUR 2024: 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2022: 2.500,00 EUR 2023: 10.000,00 EUR 2024: 7.500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de