220800-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte
Kerndaten
- Nummer
- 220800-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220800-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V 04.04.2022 Bürgerantrag: Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Amt für Soziales und Wohnen unterstützt den Antrag des Bürgervereins „Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V.“ Genese Das Amt für Soziales und Wohnen steht bereits seit dem Jahr 2019 im Austausch mit dem Vereinsgründer hinsichtlich der Schaffung einer Begegnungsmöglichkeit in Bonn – Castell. Das vom Antragsteller vorgeschlagene Verfahren entspricht der gesamtstädtischen Strategie einer passgenauen, ressourcenorientierten Quartiersentwicklung, welche nach dem Prinzip des „bottom up“ vorhandenes bürgerschaftliches Engagement in seiner Verstetigung unterstützt. Hierbei liegt der Fokus des Amtes grundsätzlich auf der Stärkung der bestehenden, dezentralen Begegnungslandschaft. Dementsprechend wurde zunächst versucht, die vorhandenen Strukturen zu nutzen und das Programm des Antragstellers im Sinne einer Kooperation in vorhandenen Räumen durchzuführen. Da sich zwischenzeitlich Rahmenbedingungen verändert haben und die umliegenden Quartierseinrichtungen derzeitig über keine ausreichenden Kapazitäten verfügen, kann eine Förderung der Mietkosten für einen Ort der Begegnung in Bonn Castell unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden: Mit Gründung eines Vereins, Mobilisierung von Mitstreitenden, Recherche einer geeigneten Immobilie und aktiver Bewerbung für das Anliegen „Schaffen eines Ortes der Begegnung im Quartier“ hat der Antragsteller erste Voraussetzungen dafür geschaffen, die von ihm benannten Ziele (mittelfristig Übernahme der Kosten aus Mitteln des Vereins) zu erreichen. Zudem sind aufgrund von geplanten Bauvorhaben weitere Zuzüge ins Quartier zu erwarten.Seite 1 von 2 Seite 2 Da für dieses Vorhaben keine Mittel in die Haushalte 2021/ 2022 sowie 2023/ 2024 eingestellt wurden, muss jedoch zunächst eine Möglichkeit der Finanzierung eruiert werden. Ein Vorschlag zur möglichen Finanzierung wird dem Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit in einer separaten Vorlage in der Sitzung vom 15.06.2022 vorgeschlagen. Sollte die Politik dem Vorschlag folgen, wäre seitens des Vereins ein formaler Antrag auf Förderung beim Amt für Soziales und Wohnen zu stellen. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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