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220800-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte

Nummer
220800-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220800 Bürgerantrag: Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als Bürgerbegegnungsstätte

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220800-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
04.04.2022
Bürgerantrag: Mietzuschuss für die Anmietung von
Räumen in Bonn-Castell zur Nutzung als
Bürgerbegegnungsstätte
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Amt für Soziales und Wohnen unterstützt den Antrag des Bürgervereins
„Stadtteiltreff Bonn-Castell e.V.“
Genese
Das Amt für Soziales und Wohnen steht bereits seit dem Jahr 2019 im
Austausch mit dem Vereinsgründer hinsichtlich der Schaffung einer
Begegnungsmöglichkeit in Bonn – Castell.
Das vom Antragsteller vorgeschlagene Verfahren entspricht der
gesamtstädtischen Strategie einer passgenauen, ressourcenorientierten
Quartiersentwicklung, welche nach dem Prinzip des „bottom up“ vorhandenes
bürgerschaftliches Engagement in seiner Verstetigung unterstützt.
Hierbei liegt der Fokus des Amtes grundsätzlich auf der Stärkung der
bestehenden, dezentralen Begegnungslandschaft.
Dementsprechend wurde zunächst versucht, die vorhandenen Strukturen zu
nutzen und das Programm des Antragstellers im Sinne einer Kooperation in
vorhandenen Räumen durchzuführen.
Da sich zwischenzeitlich Rahmenbedingungen verändert haben und die
umliegenden Quartierseinrichtungen derzeitig über keine ausreichenden
Kapazitäten verfügen, kann eine Förderung der Mietkosten für einen Ort der
Begegnung in Bonn Castell unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht
gezogen werden:
Mit Gründung eines Vereins, Mobilisierung von Mitstreitenden, Recherche einer
geeigneten Immobilie und aktiver Bewerbung für das Anliegen „Schaffen eines
Ortes der Begegnung im Quartier“ hat der Antragsteller erste Voraussetzungen
dafür geschaffen, die von ihm benannten Ziele (mittelfristig Übernahme der
Kosten aus Mitteln des Vereins) zu erreichen.
Zudem sind aufgrund von geplanten Bauvorhaben weitere Zuzüge ins Quartier
zu erwarten.Seite 1 von 2
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Da für dieses Vorhaben keine Mittel in die Haushalte 2021/ 2022 sowie 2023/
2024 eingestellt wurden, muss jedoch zunächst eine Möglichkeit der
Finanzierung eruiert werden.
Ein Vorschlag zur möglichen Finanzierung wird dem Ausschuss für Soziales,
Migration und Gesundheit in einer separaten Vorlage in der Sitzung vom
15.06.2022 vorgeschlagen. Sollte die Politik dem Vorschlag folgen, wäre
seitens des Vereins ein formaler Antrag auf Förderung beim Amt für Soziales
und Wohnen zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de