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220792-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Sanierung / Neubau Stadthaus; Stabsstelle und „Zukunft der Arbeit“

Nummer
220792-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220792 BBB-Anfrage: Sanierung / Neubau Stadthaus; Stabsstelle und „Zukunft der Arbeit“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220792-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Sanierung / Neubau Stadthaus;
Stabsstelle und „Zukunft der Arbeit“
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
I. Stabsstelle zur Zukunft des Stadthauses
1. Zu welchem Ergebnis im Detail sind die Gespräche mit dem SGB zum
finanziellen und personellen Übergang der Zuständigkeit für das
Stadthaus vom SGB auf die Oberbürgermeisterin gekommen?
Im Ergebnis erfolgt zunächst keine organisatorische Verlagerung von Personal
oder Finanzmitteln. Die Aufgaben der Stabstelle werden von mehreren
Mitarbeitenden des SGB mit unterschiedlichen Stellenanteilen wahrgenommen
und können in der aktuellen Struktur umgesetzt werden.
Dem Personenkreis, der sich in der Stabstelle regelmäßig austauscht, gehören
3 Mitarbeitende des SGB an. Die Anzahl der Mitarbeitenden des SGB, die mit
unterschiedlichen Zeitanteilen mit dem „Projekt Stadthaus“ insgesamt befasst
sind, variiert in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufgaben in den einzelnen
Gewerken.
Im Übrigen wird auf die Mitteilungsvorlage DS 220721 verwiesen.
2. Welche Aufgaben im Detail soll die Stabstelle zur Zukunft des
Stadthauses künftig übernehmen?
Der Auftrag beinhaltet das Erstellen einer vollumfänglichen Ermittlung des
aktuellen baulichen Zustandes des Stadthauses als Grundlage für daran
anknüpfende Entscheidungen zum weiteren Umgang mit dem Gebäude.
Bereits vorliegende Gutachten, Berichte und Ermittlungen sowie ggf.
notwendige weitere Gutachten werden dazu zu einem Gesamtbild
zusammengefasst.
Durch die Einrichtung der Stabstelle wird die Auseinandersetzung mit der
Zukunft des Stadthauses in einem festen Personenkreis institutionalisiert und
fokussiert. Die Kommunikation mit dem Verwaltungsvorstand als
Steuerungsgruppe sowie der externen Beratung wird an zentraler Stelle
gebündelt.
Im Übrigen wird auf die Mitteilungsvorlage DS 220721 verwiesen.
3. Hat die Oberbürgermeisterin die Vereinbarkeit zu 1. Und 2.
Insbesondere mit den §§ 2 (1), 3 (1), 9 (1) der EigenbetriebsverordnungSeite 1 von 4
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NRW i.V.m. der Betriebssatzung SGB geprüft und wenn ja, mit welchem
Ergebnis, insbesondere hinsichtlich der Vertretungsberechtigung für und
Verfügungsgewalt über das Stadthaus seitens der Oberbürgermeisterin
ohne Rückübertragung des Stadthauses in das Vermögen der Stadt
Bonn?
Ein Übergang von Personal oder Vermögen hat bislang nicht stattgefunden.
II. Raumbedarf Stadthaus und Zukunft der Arbeit
1. Zu welchen Ergebnissen ist die Auswertung der Mitarbeitenden-
Befragung zur „Zukunft der Arbeit“ (bis April 2022) allgemein,
insbesondere aber hinsichtlich des von den Mitarbeitenden
gewünschten Arbeitsumfanges in Telearbeit gekommen?
Im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ liegen noch keine abschließenden
Ergebnisse vor. Die Umfrage ist zwar seit kurzem beendet, allerdings plant die
Verwaltung die Veröffentlichung der Ergebnisse erst nach Abschluss des
Projekts, in dem noch weitere Projektschritte (u.a. Workshops) zur finalen
Ergebnisermittlung geplant sind. Im Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation wird regelmäßig öffentlich zum aktuellen Stand des Projektes
informiert.
Unabhängig vom Ausgang der Befragung werden die Wünsche der
Mitarbeitenden auch heute in jedem Einzelfall berücksichtigt, soweit es die
betrieblichen Rahmenbedingungen erlauben.
2.Wie lautet das Ergebnis der verwaltungsinternen Umfrage bis Mitte
Oktober 2021 unter allen Mitarbeitenden zur Telearbeit, insbesondere zu
den Fragen,
Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Projekte „Zukunft unserer Arbeit“ und
“Telearbeit 2.0“ erfolgt abgestimmt aufeinander und nach Abschluss der
Projekte im Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation (s. Frage 1)
a. in welchem Umfang Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Telearbeit freiwillig zu leisten bereit sind,
b. wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telearbeit ihre
eigene Arbeitsproduktivität im Vergleich zur Arbeit in der Dienststelle,
c. die Qualität der Führung durch die Führungskraft
während der Telearbeit eingeschätzt haben und was bedeutet dies
tendenziell mit Blick auf die Sanierung / den Neubau des Stadthauses?Seite 2 von 4
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3.Welchen Ämtern hat die Oberbürgermeisterin das „Desksharing-Modell“
angeboten, welche Ämter haben sich bislang in welchem Umfang
(Anzahl der Mitarbeitenden / Aufteilung zwischen Büro und
Telearbeitsplatz) beteiligt und welche Ämter haben sich aus welchen
Gründen nicht beteiligt? Konnte das Ziel der Vermeidung zusätzlicher
Anmietungen erreicht werden und wenn nein, warum nicht?
Desksharing wurde bisher als Interimslösung Fachbereichen auf freiwilliger
Basis angeboten, die eine Relevanz an neuen Arbeitsplätzen aufgrund der
Stellenplanfortschreibung 2021 haben.
Übersicht aktueller Stand fokussierter Fachbereiche:
Dez. OB: Umsetzung Desksharing erfolgt mit. ca. 37 Teilnehmenden
Amt 03: Umsetzung Desksharing erfolgt mit 6 Teilnehmenden.
Amt 21: Umsetzung Desksharing erfolgt mit 20 Teilnehmenden.
Amt 61: Abstimmungsphase hinsichtlich der Realisierbarkeit von
Desksharing mit klarer Tendenz, dass der Stellenzuwachs
überwiegend nicht durch Desksharing kompensiert werden kann.
Amt 62: Bisher keinen konkreten Bedarf gemeldet, Stellenzuwachs sollte
perspektivisch jedoch komplett durch Desksharing zu decken
sein.
Amt 66: Umsetzung Desksharing aufgrund organisatorischer Gründe
aktuell nicht möglich.
Amt 67: Planungsphase einer Teil-Umsetzung, Stellenzuwachs kann
jedoch auch hier nicht vollumfänglich durch Desksharing
kompensiert werden.
Die Umsetzung von Desksharing sieht bisher eine feste Teilung vor (zwei
Mitarbeitende teilen sich einen Schreibtisch oder drei Mitarbeitende teilen sich
zwei Schreibtische), da eine entsprechende softwarebasierte Telefonlösung für
ein offenes Teilen noch ausstehend ist. Auch kann die Teilnahme am
Desksharing je nach Softwarenutzung aufgrund fehlender individueller
technischer Hardware nicht allen Mitarbeitenden angeboten werden. Zum Teil
wird das Modell des Desksharing unter anderem aufgrund organisatorischer
Gründe, fehlender Digitalisierung und fehlender Ausstattung für zu Hause (z.B.
einen zweiten Bildschirm/ Bürostuhl/ höhenverstellbaren Tisch) nicht akzeptiert.
Hemmend wirkt sich die Tatsache aus, dass eine kurzfristige Rückabwicklung
von Desksharing zum eigenen Arbeitsplatz aufgrund des Platzmangels nicht
sichergestellt werden kann.
Insgesamt kann der Platzbedarf nicht ausschließlich durch Desksharing
kompensiert werden. Eine Anmietung weiterer Liegenschaften wurde für die
aufgeführten Bereiche bislang vermieden wird für die Zukunft jedoch nicht
ausgeschlossen.
4. Welchen Stellenwert genau hat das mobile Arbeiten
bei der Auditierung der Stadt Bonn als familienfreundliche Arbeitgeberin
gespielt, mit welchem Ergebnis genau wurde die Auditierung
abgeschlossen und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für
die Sanierung / den Neubau des Stadthauses?
Das mobile Arbeiten hat im Zusammenhang mit dem Thema Telearbeit einen
sehr großen Stellenwert beim Audit Beruf und Familie. In der Folge sindSeite 3 von 4
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vielfältige Maßnahmen auf technischer, organisatorischer und personeller Seite
notwendig, um eine erfolgreiche Reauditierung in den Folgejahren
sicherzustellen. Die Auditierung und der Prozess „Zukunft unserer Arbeit“
erfolgen eng verzahnt. Mögliche Auswirkungen auf die Sanierung/ den Neubau
des Stadthauses sind erst mit Projektabschluss abzusehen.
5. Welche konkreten Maßnahmen im Detail mit Blick auf die Sanierung /
den Neubau des Stadthauses wurden zwischen Personalvertretung,
Gleichstellungsstelle und Personal- und Organisationsamt bislang
vereinbart und umgesetzt?
Konkret zu vereinbarende Maßnahmen erfolgen unter Beachtung der
Mitbestimmungsgrundsätze im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“, welches einen
breiten Beteiligungsansatz sicherstellt. Zum Projektfortschritt wird regelmäßig
im Unterausschuss Digitalisierung und Organisation berichtet.
6. Wann ist mit der Aktualisierung der Dienstanweisung 10-31
„Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ (aktuell vom
02.03.2017) zu rechnen und was soll sich mit Blick auf die Sanierung / den
Neubau des Stadthauses ändern?
Die Überarbeitung der „Dienstanweisung zur Telearbeit“ erfolgt aktuell im
Kontext mit der Digitalisierung der Zeitwirtschaft in SAP HCM. In diesem
Zusammenhang ist u.a. auch die „Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit“
weiterzuentwickeln. Die neue Zeitwirtschaft befindet sich seit 1.5.22 in einem
ersten Probebetrieb im Personal- und Organisationsamt. Der Probebetrieb soll
sukzessive um Personalrat und Gleichstellungsstelle erweitert werden.
Abhängig vom Verlauf des Probebetriebes ist eine zügige Verabschiedung
beider Richtlinien beabsichtigt.
7.Wie vielen Mitarbeitenden wurde bis heute ein Antrag auf
Telearbeit insgesamt und aufgeschlüsselt nach zeitlichem Umfang
(Anzahl der Tage) bewilligt?
Derzeit gibt es bei der Stadt 2.316 Telearbeitende. Da wir uns teilweise noch in
der Phase der pandemiebedingten Ausweitung befinden, in der die Umfänge
der Telearbeit auch dezentral direkt in den Fachbereichen ausgeweitet und
festgelegt werden, ist eine verlässliche Aussage zu zeitlichen Umfängen nicht
möglich.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de