220792-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Sanierung / Neubau Stadthaus; Stabsstelle und „Zukunft der Arbeit“
Kerndaten
- Nummer
- 220792-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220792-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage: Sanierung / Neubau Stadthaus; Stabsstelle und „Zukunft der Arbeit“ Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme I. Stabsstelle zur Zukunft des Stadthauses 1. Zu welchem Ergebnis im Detail sind die Gespräche mit dem SGB zum finanziellen und personellen Übergang der Zuständigkeit für das Stadthaus vom SGB auf die Oberbürgermeisterin gekommen? Im Ergebnis erfolgt zunächst keine organisatorische Verlagerung von Personal oder Finanzmitteln. Die Aufgaben der Stabstelle werden von mehreren Mitarbeitenden des SGB mit unterschiedlichen Stellenanteilen wahrgenommen und können in der aktuellen Struktur umgesetzt werden. Dem Personenkreis, der sich in der Stabstelle regelmäßig austauscht, gehören 3 Mitarbeitende des SGB an. Die Anzahl der Mitarbeitenden des SGB, die mit unterschiedlichen Zeitanteilen mit dem „Projekt Stadthaus“ insgesamt befasst sind, variiert in Abhängigkeit von den jeweiligen Aufgaben in den einzelnen Gewerken. Im Übrigen wird auf die Mitteilungsvorlage DS 220721 verwiesen. 2. Welche Aufgaben im Detail soll die Stabstelle zur Zukunft des Stadthauses künftig übernehmen? Der Auftrag beinhaltet das Erstellen einer vollumfänglichen Ermittlung des aktuellen baulichen Zustandes des Stadthauses als Grundlage für daran anknüpfende Entscheidungen zum weiteren Umgang mit dem Gebäude. Bereits vorliegende Gutachten, Berichte und Ermittlungen sowie ggf. notwendige weitere Gutachten werden dazu zu einem Gesamtbild zusammengefasst. Durch die Einrichtung der Stabstelle wird die Auseinandersetzung mit der Zukunft des Stadthauses in einem festen Personenkreis institutionalisiert und fokussiert. Die Kommunikation mit dem Verwaltungsvorstand als Steuerungsgruppe sowie der externen Beratung wird an zentraler Stelle gebündelt. Im Übrigen wird auf die Mitteilungsvorlage DS 220721 verwiesen. 3. Hat die Oberbürgermeisterin die Vereinbarkeit zu 1. Und 2. Insbesondere mit den §§ 2 (1), 3 (1), 9 (1) der EigenbetriebsverordnungSeite 1 von 4 Seite 2 NRW i.V.m. der Betriebssatzung SGB geprüft und wenn ja, mit welchem Ergebnis, insbesondere hinsichtlich der Vertretungsberechtigung für und Verfügungsgewalt über das Stadthaus seitens der Oberbürgermeisterin ohne Rückübertragung des Stadthauses in das Vermögen der Stadt Bonn? Ein Übergang von Personal oder Vermögen hat bislang nicht stattgefunden. II. Raumbedarf Stadthaus und Zukunft der Arbeit 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Auswertung der Mitarbeitenden- Befragung zur „Zukunft der Arbeit“ (bis April 2022) allgemein, insbesondere aber hinsichtlich des von den Mitarbeitenden gewünschten Arbeitsumfanges in Telearbeit gekommen? Im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“ liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Die Umfrage ist zwar seit kurzem beendet, allerdings plant die Verwaltung die Veröffentlichung der Ergebnisse erst nach Abschluss des Projekts, in dem noch weitere Projektschritte (u.a. Workshops) zur finalen Ergebnisermittlung geplant sind. Im Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation wird regelmäßig öffentlich zum aktuellen Stand des Projektes informiert. Unabhängig vom Ausgang der Befragung werden die Wünsche der Mitarbeitenden auch heute in jedem Einzelfall berücksichtigt, soweit es die betrieblichen Rahmenbedingungen erlauben. 2.Wie lautet das Ergebnis der verwaltungsinternen Umfrage bis Mitte Oktober 2021 unter allen Mitarbeitenden zur Telearbeit, insbesondere zu den Fragen, Die Veröffentlichung von Ergebnissen der Projekte „Zukunft unserer Arbeit“ und “Telearbeit 2.0“ erfolgt abgestimmt aufeinander und nach Abschluss der Projekte im Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation (s. Frage 1) a. in welchem Umfang Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Telearbeit freiwillig zu leisten bereit sind, b. wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Telearbeit ihre eigene Arbeitsproduktivität im Vergleich zur Arbeit in der Dienststelle, c. die Qualität der Führung durch die Führungskraft während der Telearbeit eingeschätzt haben und was bedeutet dies tendenziell mit Blick auf die Sanierung / den Neubau des Stadthauses?Seite 2 von 4 Seite 3 3.Welchen Ämtern hat die Oberbürgermeisterin das „Desksharing-Modell“ angeboten, welche Ämter haben sich bislang in welchem Umfang (Anzahl der Mitarbeitenden / Aufteilung zwischen Büro und Telearbeitsplatz) beteiligt und welche Ämter haben sich aus welchen Gründen nicht beteiligt? Konnte das Ziel der Vermeidung zusätzlicher Anmietungen erreicht werden und wenn nein, warum nicht? Desksharing wurde bisher als Interimslösung Fachbereichen auf freiwilliger Basis angeboten, die eine Relevanz an neuen Arbeitsplätzen aufgrund der Stellenplanfortschreibung 2021 haben. Übersicht aktueller Stand fokussierter Fachbereiche: Dez. OB: Umsetzung Desksharing erfolgt mit. ca. 37 Teilnehmenden Amt 03: Umsetzung Desksharing erfolgt mit 6 Teilnehmenden. Amt 21: Umsetzung Desksharing erfolgt mit 20 Teilnehmenden. Amt 61: Abstimmungsphase hinsichtlich der Realisierbarkeit von Desksharing mit klarer Tendenz, dass der Stellenzuwachs überwiegend nicht durch Desksharing kompensiert werden kann. Amt 62: Bisher keinen konkreten Bedarf gemeldet, Stellenzuwachs sollte perspektivisch jedoch komplett durch Desksharing zu decken sein. Amt 66: Umsetzung Desksharing aufgrund organisatorischer Gründe aktuell nicht möglich. Amt 67: Planungsphase einer Teil-Umsetzung, Stellenzuwachs kann jedoch auch hier nicht vollumfänglich durch Desksharing kompensiert werden. Die Umsetzung von Desksharing sieht bisher eine feste Teilung vor (zwei Mitarbeitende teilen sich einen Schreibtisch oder drei Mitarbeitende teilen sich zwei Schreibtische), da eine entsprechende softwarebasierte Telefonlösung für ein offenes Teilen noch ausstehend ist. Auch kann die Teilnahme am Desksharing je nach Softwarenutzung aufgrund fehlender individueller technischer Hardware nicht allen Mitarbeitenden angeboten werden. Zum Teil wird das Modell des Desksharing unter anderem aufgrund organisatorischer Gründe, fehlender Digitalisierung und fehlender Ausstattung für zu Hause (z.B. einen zweiten Bildschirm/ Bürostuhl/ höhenverstellbaren Tisch) nicht akzeptiert. Hemmend wirkt sich die Tatsache aus, dass eine kurzfristige Rückabwicklung von Desksharing zum eigenen Arbeitsplatz aufgrund des Platzmangels nicht sichergestellt werden kann. Insgesamt kann der Platzbedarf nicht ausschließlich durch Desksharing kompensiert werden. Eine Anmietung weiterer Liegenschaften wurde für die aufgeführten Bereiche bislang vermieden wird für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen. 4. Welchen Stellenwert genau hat das mobile Arbeiten bei der Auditierung der Stadt Bonn als familienfreundliche Arbeitgeberin gespielt, mit welchem Ergebnis genau wurde die Auditierung abgeschlossen und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Sanierung / den Neubau des Stadthauses? Das mobile Arbeiten hat im Zusammenhang mit dem Thema Telearbeit einen sehr großen Stellenwert beim Audit Beruf und Familie. In der Folge sindSeite 3 von 4 Seite 4 vielfältige Maßnahmen auf technischer, organisatorischer und personeller Seite notwendig, um eine erfolgreiche Reauditierung in den Folgejahren sicherzustellen. Die Auditierung und der Prozess „Zukunft unserer Arbeit“ erfolgen eng verzahnt. Mögliche Auswirkungen auf die Sanierung/ den Neubau des Stadthauses sind erst mit Projektabschluss abzusehen. 5. Welche konkreten Maßnahmen im Detail mit Blick auf die Sanierung / den Neubau des Stadthauses wurden zwischen Personalvertretung, Gleichstellungsstelle und Personal- und Organisationsamt bislang vereinbart und umgesetzt? Konkret zu vereinbarende Maßnahmen erfolgen unter Beachtung der Mitbestimmungsgrundsätze im Projekt „Zukunft unserer Arbeit“, welches einen breiten Beteiligungsansatz sicherstellt. Zum Projektfortschritt wird regelmäßig im Unterausschuss Digitalisierung und Organisation berichtet. 6. Wann ist mit der Aktualisierung der Dienstanweisung 10-31 „Dienstanweisung zur Telearbeit bei der Bundesstadt Bonn“ (aktuell vom 02.03.2017) zu rechnen und was soll sich mit Blick auf die Sanierung / den Neubau des Stadthauses ändern? Die Überarbeitung der „Dienstanweisung zur Telearbeit“ erfolgt aktuell im Kontext mit der Digitalisierung der Zeitwirtschaft in SAP HCM. In diesem Zusammenhang ist u.a. auch die „Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit“ weiterzuentwickeln. Die neue Zeitwirtschaft befindet sich seit 1.5.22 in einem ersten Probebetrieb im Personal- und Organisationsamt. Der Probebetrieb soll sukzessive um Personalrat und Gleichstellungsstelle erweitert werden. Abhängig vom Verlauf des Probebetriebes ist eine zügige Verabschiedung beider Richtlinien beabsichtigt. 7.Wie vielen Mitarbeitenden wurde bis heute ein Antrag auf Telearbeit insgesamt und aufgeschlüsselt nach zeitlichem Umfang (Anzahl der Tage) bewilligt? Derzeit gibt es bei der Stadt 2.316 Telearbeitende. Da wir uns teilweise noch in der Phase der pandemiebedingten Ausweitung befinden, in der die Umfänge der Telearbeit auch dezentral direkt in den Fachbereichen ausgeweitet und festgelegt werden, ist eine verlässliche Aussage zu zeitlichen Umfängen nicht möglich. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de