220791-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundstück in Bonn-Mehlem, Rude-Krüzche-Weg - Errichtung einer Bogenschießanlage, Nutzung als Sportfläche Az.: 40476/2021
Kerndaten
- Nummer
- 220791-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.09.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220791-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Mehlem, Rude-Krüzche-Weg - Errichtung einer Bogenschießanlage, Nutzung als Sportfläche Az.: 40476/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Vorhaben war bereits Gegenstand der Erörterungen im Ausschuss am 01.06.2022 und wurde mit der Maßgabe eines Ortstermins vertagt. Ein gemeinsamer Ortstermin hat am 01.07.22 stattgefunden, das Vorhaben wurde zusätzlich auch aus naturschutzrechtlicher Sicht bewertet. Die bereits vom Eigentümer durchgeführten Gehölzentfernungen sowie die Raseneinsaat widersprechen den Zielen und Festsetzungen des Landschaftsschutzes. Die Verwaltung wird geeignete Maßnahmen einleiten, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren. Auch der Sachverhalt, dass das Vorhaben ausschließlich der Befriedigung einzelner individueller Interessen und damit nicht dem öffentlichen Interesse dient, steht den Belangen des Naturschutzes entgegen. Die Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes kann nicht in Aussicht gestellt werden, da die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG nicht gegeben sind. Die Verwaltung kommt abschließend somit zu dem Ergebnis, dass sowohl aus planungsrechtlicher als auch aus naturschutzrechtlicher Sicht erhebliche Bedenken gegen das angefragte Vorhaben bestehen. Aus den o.g. Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag nach wie vor abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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