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220789-02 · Beschlussvorlage

Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im Bereich "Im Gerott"

Nummer
220789-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 06.09.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 220789 Bürgerantrag: Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im Bereich "Im Gerott"

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Beschlussvorlage
öffentlich
220789-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im
Bereich "Im Gerott"
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Empfehlung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr empfiehlt die Handhabung von
Anträgen zum Thema "Spielstraßen auf Zeit" so, wie es in der entsprechenden
Broschüre des damaligen NRW Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr beschrieben ist
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hatte in ihrer Sitzung am 31.08.2022 den
vorliegenden Bürgerantrag mit der Maßgabe an den Ausschuss für Mobilität
und Verkehr vertagt, eine einfach handhabbare Regelung für das gesamte
Stadtgebiet zu beschließen.
Aufgrund eines Verwaltungsversehens, war es leider erst jetzt möglich, die
entsprechende Vorlage in Allris einzustellen. Die Verwaltung bittet die
verspätete Vorlage zu entschuldigen.
Die Antragstellerin beantragt die Einrichtung einer Spielstraße auf Zeit und
beruft sich dabei auf eine Broschüre des damaligen NRW Ministeriums für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Anders als in der Broschüre
dargestellt, beantragt sie die Durchführung der Maßnahme in abgewandelter
Form.
Dazu hatte die Verwaltung unter der Durchsache 220789-01 ST Folgendes
ausgeführt:
„Da die Verwaltung auch für Straßenfeste Sperrungen genehmigt, ist
grundsätzlich gegen eine temporäre Erlaubnis nichts einzuwenden. Der
Leitfaden „Spielstraßen auf Zeit“ wurde bereits 2015 publiziert und ist Teil der
Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“. Die Vorgehensweise für solche Anträge
ist der Schrift zu entnehmen.
Dort steht Folgendes:Seite 1 von 3
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Beispiel Bonn
Wer in Bonn ein Straßenfest plant, kann die Erlaubnis bei der
Straßenverkehrsbehörde beantragen. Um ihren Bürgerinnen
und Bürgern dies zu erleichtern, stellt die Stadt Antragsformulare auf ihrer
Webseite zum Herunterladen zur Verfügung.
Auch die Ansprechpartner, die sich je nach Stadtbezirk unterscheiden, sind mit
E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf der
Seite zu finden. Der Antragsteller kann die Formulare bequem am Computer
ausfüllen und dann per Mail an den
Ansprechpartner schicken oder bei diesem weitere Infos einholen. Auch in
Bonn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Eine Besonderheit in Bonn: Wer einen Antrag für ein Straßenfest stellt, braucht
auch die Zustimmung der Mehrheit der
Nachbarn, um eine Genehmigung zu bekommen. Das heißt: bei den
Anwohnern des Straßenabschnitts klingeln und
Unterschriften sammeln. Die Unterschriftenliste reicht der Organisator
gemeinsam mit dem Antrag ein. Die Pflicht die
Anwohner, über Ort und Zeit des Straßenfestes zu informieren, die in anderen
Städten besteht, ist damit bereits erfüllt.
Wenn das Straßenverkehrsamt das Straßenfest genehmigt, informiert es
Polizei und Ordnungsamt automatisch. Um
Baken für die Absperrung der Straße müssen sich die Organisatoren des
Festes selbstständig kümmern. Die Stadt Bonn
erteilt Genehmigungen für Straßenfeste in der Regel nur für kleinere Straßen
ohne Durchgangsverkehr von Linienbussen.
Die Erlaubnis erteilt das Amt bis maximal 22 Uhr. Wer auf dem Straßenfest
Essen und Getränke gewerblich verkauft, benötigt
eine Sondergenehmigung. Teilnehmer des Straßenfestes, die Speisen und
Getränke zum Selbstkostenpreis abgeben,
brauchen dafür keine Genehmigung.
Da die Antragstellerin sich auf die Broschüre des Arbeitskreises für
Verkehrssicherheit des Landes NRW beruft, sollte man
auch die Empfehlungen berücksichtigen. Die Spielstraße sollte vom Kfz-
Verkehr nicht genutzt werden und Anwohner sollten
nicht auf der Straße parken, um den Kindern ein unbeschwertes Spielen zu
ermöglichen. Der Bereich muss gesperrt werdenSeite 2 von 3
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und eine Durchfahrt sollte zum Schutz der Kinder grundsätzlich nicht möglich
sein. Rettung muss möglich sein und
es sollte eine Umleitung ausgeschildert werden. Die Sperrzeit sollte an die
tatsächliche Spielzeit der Kinder angepasst
werden und die Straße sollte kein starkes Gefälle haben.
In der abgewandelten Form -mit Durchfahrt der Anlieger- sowie der relativ
unbestimmten Häufigkeit wird der Antrag allerdings nicht unterstützt.
Als Alternative (dem Antrag eher entsprechende dauerhafte Variante) wurde
auch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 der
StVO) geprüft.
Die Straße Im Gerott ist im Trennprinzip ausgebaut. Die Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich wäre daher nur mittels baulicher Anpassung und
Herstellung eines Mischprinzips möglich.
Allerdings ist die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme aus
verkehrsplanerischer Sicht nicht ersichtlich. Bereits heute liegt die Straße Im
Gerott innerhalb einer Tempo-30-Zone und weist zudem
geschwindigkeitsdämpfende Elemente auf. Beim Verkehrsaufkommen ist
zudem davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um Anwohnendenverkehr
handelt. Ggf. ist hier über eine entsprechende Kommunikation in der
Nachbarschaft das gewünschte Resultat zu erreichen.
Insgesamt empfiehlt die Verwaltung daher, den Bürgerantrag abzulehnen und
die Antragstellerin über die Ausführungen der Verwaltung in Kenntnis zu
setzen.“
Die Verwaltung ist weiterhin der Ansicht, dass die in der Broschüre für das
Beispiel Bonn dargelegten Voraussetzungen auch unverändert beibehalten
werden sollten. Dies soll insbesondere sicherstellen, dass die Nachbarschaft
einbezogen wird und mehrheitlich mit der Einrichtung einer temporären
Spielstraße einverstanden ist. Das dort dargelegte Verfahren ist aus Sicht der
Verwaltung bereits einfach/unkompliziert und wird zudem wohlwollend
begleitet.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de