220789-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im Bereich "Im Gerott"
Kerndaten
- Nummer
- 220789-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220789-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im Bereich "Im Gerott" Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Da die Verwaltung auch für Straßenfeste Sperrungen genehmigt, ist grundsätzlich gegen eine temporäre Erlaubnis nichts einzuwenden. Der Leitfaden „Spielstraßen auf Zeit“ wurde bereits 2015 publiziert und ist Teil der Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“. Die Vorgehensweise für solche Anträge ist der Schrift zu entnehmen. Dort steht Folgendes: Beispiel Bonn Wer in Bonn ein Straßenfest plant, kann die Erlaubnis bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Um ihren Bürgerinnen und Bürgern dies zu erleichtern, stellt die Stadt Antragsformulare auf ihrer Webseite zum Herunterladen zur Verfügung. Auch die Ansprechpartner, die sich je nach Stadtbezirk unterscheiden, sind mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf der Seite zu finden. Der Antragsteller kann die Formulare bequem am Computer ausfüllen und dann per Mail an den Ansprechpartner schicken oder bei diesem weitere Infos einholen. Auch in Bonn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Eine Besonderheit in Bonn: Wer einen Antrag für ein Straßenfest stellt, braucht auch die Zustimmung der Mehrheit der Nachbarn, um eine Genehmigung zu bekommen. Das heißt: bei den Anwohnern des Straßenabschnitts klingeln und Unterschriften sammeln. Die Unterschriftenliste reicht der Organisator gemeinsam mit dem Antrag ein. Die Pflicht die Anwohner, über Ort und Zeit des Straßenfestes zu informieren, die in anderen Städten besteht, ist damit bereits erfüllt.Seite 1 von 3 Seite 2 Wenn das Straßenverkehrsamt das Straßenfest genehmigt, informiert es Polizei und Ordnungsamt automatisch. Um Baken für die Absperrung der Straße müssen sich die Organisatoren des Festes selbstständig kümmern. Die Stadt Bonn erteilt Genehmigungen für Straßenfeste in der Regel nur für kleinere Straßen ohne Durchgangsverkehr von Linienbussen. Die Erlaubnis erteilt das Amt bis maximal 22 Uhr. Wer auf dem Straßenfest Essen und Getränke gewerblich verkauft, benötigt eine Sondergenehmigung. Teilnehmer des Straßenfestes, die Speisen und Getränke zum Selbstkostenpreis abgeben, brauchen dafür keine Genehmigung. Da die Antragstellerin sich auf die Broschüre des Arbeitskreises für Verkehrssicherheit des Landes NRW beruft, sollte man auch die Empfehlungen berücksichtigen. Die Spielstraße sollte vom Kfz- Verkehr nicht genutzt werden und Anwohner sollten nicht auf der Straße parken, um den Kindern ein unbeschwertes Spielen zu ermöglichen. Der Bereich muss gesperrt werden und eine Durchfahrt sollte zum Schutz der Kinder grundsätzlich nicht möglich sein. Rettung muss möglich sein und es sollte eine Umleitung ausgeschildert werden. Die Sperrzeit sollte an die tatsächliche Spielzeit der Kinder angepasst werden und die Straße sollte kein starkes Gefälle haben. In der abgewandelten Form -mit Durchfahrt der Anlieger- sowie der relativ unbestimmten Häufigkeit wird der Antrag allerdings nicht unterstützt. Als Alternative (dem Antrag eher entsprechende dauerhafte Variante) wurde auch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 der StVO) geprüft. Die Straße Im Gerott ist im Trennprinzip ausgebaut. Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich wäre daher nur mittels baulicher Anpassung und Herstellung eines Mischprinzips möglich. Allerdings ist die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme aus verkehrsplanerischer Sicht nicht ersichtlich. Bereits heute liegt die Straße Im Gerott innerhalb einer Tempo-30-Zone und weist zudem geschwindigkeitsdämpfende Elemente auf. Beim Verkehrsaufkommen ist zudem davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um Anwohnendenverkehr handelt. Ggf. ist hier über eine entsprechende Kommunikation in derSeite 2 von 3 Seite 3 Nachbarschaft das gewünschte Resultat zu erreichen. Insgesamt empfiehlt die Verwaltung daher, den Bürgerantrag abzulehnen und die Antragstellerin über die Ausführungen der Verwaltung in Kenntnis zu setzen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de