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220789-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im Bereich "Im Gerott"

Nummer
220789-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 220789 Bürgerantrag: Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im Bereich "Im Gerott"

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220789-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Einrichtung einer zeitbegrenzten Spielstraße im
Bereich "Im Gerott"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Da die Verwaltung auch für Straßenfeste Sperrungen genehmigt, ist
grundsätzlich gegen eine temporäre Erlaubnis nichts einzuwenden. Der
Leitfaden „Spielstraßen auf Zeit“ wurde bereits 2015 publiziert und ist Teil der
Kampagne „Mehr Freiraum für Kinder“. Die Vorgehensweise für solche Anträge
ist der Schrift zu entnehmen.
Dort steht Folgendes:
Beispiel Bonn
Wer in Bonn ein Straßenfest plant, kann die Erlaubnis bei der
Straßenverkehrsbehörde beantragen. Um ihren Bürgerinnen
und Bürgern dies zu erleichtern, stellt die Stadt Antragsformulare auf ihrer
Webseite zum Herunterladen zur Verfügung.
Auch die Ansprechpartner, die sich je nach Stadtbezirk unterscheiden, sind mit
E-Mail-Adresse und Telefonnummer auf der
Seite zu finden. Der Antragsteller kann die Formulare bequem am Computer
ausfüllen und dann per Mail an den
Ansprechpartner schicken oder bei diesem weitere Infos einholen. Auch in
Bonn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Eine Besonderheit in Bonn: Wer einen Antrag für ein Straßenfest stellt, braucht
auch die Zustimmung der Mehrheit der
Nachbarn, um eine Genehmigung zu bekommen. Das heißt: bei den
Anwohnern des Straßenabschnitts klingeln und
Unterschriften sammeln. Die Unterschriftenliste reicht der Organisator
gemeinsam mit dem Antrag ein. Die Pflicht die
Anwohner, über Ort und Zeit des Straßenfestes zu informieren, die in anderen
Städten besteht, ist damit bereits erfüllt.Seite 1 von 3
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Wenn das Straßenverkehrsamt das Straßenfest genehmigt, informiert es
Polizei und Ordnungsamt automatisch. Um
Baken für die Absperrung der Straße müssen sich die Organisatoren des
Festes selbstständig kümmern. Die Stadt Bonn
erteilt Genehmigungen für Straßenfeste in der Regel nur für kleinere Straßen
ohne Durchgangsverkehr von Linienbussen.
Die Erlaubnis erteilt das Amt bis maximal 22 Uhr. Wer auf dem Straßenfest
Essen und Getränke gewerblich verkauft, benötigt
eine Sondergenehmigung. Teilnehmer des Straßenfestes, die Speisen und
Getränke zum Selbstkostenpreis abgeben,
brauchen dafür keine Genehmigung.
Da die Antragstellerin sich auf die Broschüre des Arbeitskreises für
Verkehrssicherheit des Landes NRW beruft, sollte man
auch die Empfehlungen berücksichtigen. Die Spielstraße sollte vom Kfz-
Verkehr nicht genutzt werden und Anwohner sollten
nicht auf der Straße parken, um den Kindern ein unbeschwertes Spielen zu
ermöglichen. Der Bereich muss gesperrt werden
und eine Durchfahrt sollte zum Schutz der Kinder grundsätzlich nicht möglich
sein. Rettung muss möglich sein und
es sollte eine Umleitung ausgeschildert werden. Die Sperrzeit sollte an die
tatsächliche Spielzeit der Kinder angepasst
werden und die Straße sollte kein starkes Gefälle haben.
In der abgewandelten Form -mit Durchfahrt der Anlieger- sowie der relativ
unbestimmten Häufigkeit wird der Antrag allerdings nicht unterstützt.
Als Alternative (dem Antrag eher entsprechende dauerhafte Variante) wurde
auch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 der
StVO) geprüft.
Die Straße Im Gerott ist im Trennprinzip ausgebaut. Die Ausweisung als
verkehrsberuhigter Bereich wäre daher nur mittels baulicher Anpassung und
Herstellung eines Mischprinzips möglich.
Allerdings ist die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme aus
verkehrsplanerischer Sicht nicht ersichtlich. Bereits heute liegt die Straße Im
Gerott innerhalb einer Tempo-30-Zone und weist zudem
geschwindigkeitsdämpfende Elemente auf. Beim Verkehrsaufkommen ist
zudem davon auszugehen, dass es sich vornehmlich um Anwohnendenverkehr
handelt. Ggf. ist hier über eine entsprechende Kommunikation in derSeite 2 von 3
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Nachbarschaft das gewünschte Resultat zu erreichen.
Insgesamt empfiehlt die Verwaltung daher, den Bürgerantrag abzulehnen und
die Antragstellerin über die Ausführungen der Verwaltung in Kenntnis zu
setzen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de