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220787 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Sachstand der Umsetzung des Ratsbeschlusses DS 200671 vom 18.06.2020 „Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“

Nummer
220787
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
14.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 28.09.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Sportausschusses 11.08.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220787-01 ST BBB-Anfrage: Sachstand der Umsetzung des Ratsbeschlusses DS 200671 vom 18.06.2020 „Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“

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Große Anfrage
öffentlich
220787
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Albert Weidmann
13.04.22
BBB-Anfrage: Sachstand der Umsetzung des
Ratsbeschlusses DS 200671 vom 18.06.2020
„Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme
Sportausschuss 02.06.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der aktuelle Sachstand der Umsetzung des Ratsbeschlusses DS
200671 vom 18.06.2020, insbesondere die aktuellen Zeit- und Kostenpläne
a. zur Sanierung des Sportparks Nord,
b. zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Beueler Bütt bis zur Fertigstellung
des Ennert-Hallenbades,
c. zur Sanierung der Freibäder (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bädern),
d. und den Stand des Abstimmungsverfahrens mit welchen betroffenen
Schulen für die Nachnutzungskonzepte der Lehrschwimmbecken?
2a. Wann sind für das Kurfürstenbad die Planungsleistungen Architektur,
Tragwerk, TGA (Technische Gebäudeausrüstung), Rückbau und
Hangsicherung jeweils
a. veröffentlich,
b. submittiert,
c. beauftragt
worden und wann ist mit der Vorlage einer Vorentwurfsplanung zu rechnen?
2b. Zu welchem Ergebnis kam die Grundlagenermittlung, ob die für das
Kurfürstenbad vorgesehenen Wasserflächen um ein zusätzliches
Multifunktions-/Gesundheitsbecken (Wasserfläche 80 qm, Wassertiefe 0,3 bis
1,8 Meter) mit komplettem Hubboden ergänzt werden kann und ob die
bisherigen Planungen auch einen Saunabetrieb beinhalten?
3. Liegt der Oberbürgermeisterin zwischenzeitlich eine vollständige
Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für das Hardtbergbad vor, wenn nein,
liegen die Ursachen hierfür in einer weiterhin schleppenden Zusammenarbeit
mit dem Generalplaner und sofern dies zutrifft, welche rechtlichen und / oderSeite 1 von 2
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vertraglichen Schritte hat die Oberbürgermeisterin bislang zur ordentlichen
Erbringung der beauftragten Leistung eingeleitet, welche rechtlichen und / oder
vertraglichen Schritte stehen der Oberbürgermeisterin noch zur Verfügung und
hat sich die Oberbürgermeisterin eine Frist gesetzt, ab der über eine Kündigung
des Vertrages mit dem Generalplaner nachgedacht werden sollte?
4a. Liegt der Oberbürgermeisterin zwischenzeitlich ein Bodengutachten für den
beplanten Baugrund des Ennert-Hallenbades vor und wenn nein, warum nicht
und wann sollen das Bodengutachten eingeholt und die Ratsgremien über
mögliche Mehrkosten zur Gründung des Schwimmbad-Neubaus informiert
werden?
4b. Wann rechnet die Oberbürgermeisterin beim Ennert-Hallenbad mit dem
Beginn des Vergabeverfahrens für Bauleistungen, mit welchen
Baukostensteigerungen wäre bis dahin unter Zugrundelegung der aktuellen
Situation zu rechnen und würde das Budget von 20 Millionen Euro brutto dann
immer noch ausreichen?
5. Wie genau teilt sich die Zuständigkeit für die Sanierung / den Neubau von
Bädern zwischen dem SGB und dem Sport- und Bäderamt auf und welche
Konsequenzen ergeben sich aus der Mitteilung DS 211626-05 zur Sanierung
des Frankenbades für die übrigen im Ratsbeschluss DS 200671 vom
18.06.2020 genannten Bäder, insbesondere für den Fall, dass es dem SGB
nicht gelingt, bis Ende 2022 das erforderliche Personal zu akquirieren?
6. In welchen Fachbereichen der Verwaltung sowie im SGB stehen für die
anstehenden Aufgaben zur Umsetzung des Ratsbeschlusses DS 200671 vom
18.06.2020 welche Personalkapazitäten (VZÄ) zur Verfügung, reichen diese
zur Einhaltung der Zeitpläne aus und wenn nein, welche Personalkapazitäten
wären erforderlich und welche Konsequenzen ergeben sich für die Zeit- und
Kostenpläne aus einer möglichen Personalunterdeckung?
Begründung
Knapp 2 Jahre nach Beschlussfassung zum Rahmenplan „Neuordnung der
Bonner Bäderlandschaft“ sind die Fragesteller interessiert, einen umfassenden
Sachstandsbericht zur Umsetzung des Beschlusses zu erfahren.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de