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220776-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Protected Bike Lane in der Schlesienstraße

Nummer
220776-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220776 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Protected Bike Lane in der Schlesienstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220776-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Protected Bike Lane in der Schlesienstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Auf der Schlesienstraße befindet sich im Bestand bereits eine Radwegeführung
in beiden Fahrtrichtungen in Form von Radfahrstreifen. Lediglich im Abschnitt
zwischen Riesengebirgsstraße und Hohe Straße (Fahrtrichtung Dransdorf) geht
der Radfahrstreifen aufgrund der geringeren Fahrbahnbreite in einen
Schutzstreifen über.
Die Einrichtung einer Protected-Bike-Lane erfordert grundsätzlich eine
Mindestbreite von 2,00m, zzgl. der Protektion mit einer Mindestbreite von 0,25
– 0,30m, um ein Überholen von anderen Radfahrer*innen zu ermöglichen.
Diese Mindestbreiten könnten lediglich in Fahrtrichtung Norden zur Verfügung
gestellt werden. Darüber hinaus sind vorhandene Bushaltestellen,
Fußgängerüberwege, Grundstückszufahrten und Einmündungen bei der
Einrichtung einer Protected-Bike-Lane zu berücksichtigen.
In Fahrtrichtung Süden steht ab dem Kreisverkehr Schlesienstraße / Oppelner
Straße lediglich eine Fahrbahnbreite von ca. 5,10m zur Verfügung, die sich auf
eine Fahrspur für den Kfz-Verkehr (ca. 3,35m) und einen Radfahrstreifen (ca.
1,75m) aufteilen. Da es sich dabei lediglich um die erforderlichen Mindestmaße
handelt und eine Protektion zusätzliche Fläche in Anspruch nehmen würde, ist
die Einrichtung einer Protected-Bike-Lane in Fahrtrichtung Süden nicht
umsetzbar.
In Fahrtrichtung Norden befinden sich im Abschnitt zwischen Hohe Straße und
Riesengebirgsstraße die Bushaltestelle Schlesienstraße, die Zufahrt zum
Lehrerparkplatz der Bertold-Brecht-Gesamtschule, die Schulbushaltestelle
sowie die Zufahrt zur parallel verlaufenden Erschließungsstraße der Häuser
Schlesienstraße 1-19. Daher ist auch in diesem Abschnitt die Einrichtung einer
Protected-Bike-Lane im Bestand nicht möglich.
Im Abschnitt zwischen der Riesengebirgsstraße und dem Kreisverkehr
Schlesienstraße / Oppelner Straße beträgt die zur Verfügung stehende
Fahrbahnbreite ca. 7,00m, die sich auf eine überbreite Fahrspur für den Kfz-
Verkehr (ca. 5,20m) und einen Radfahrstreifen (ca. 1,85m) aufteilen. Dort wäre
hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitts die Einrichtung
einer Protected-Bike-Lane grundsätzlich möglich. Allerdings befinden sich in
diesem Abschnitt auch die Haltestelle „Riesengebirgsstraße“, eineSeite 1 von 2
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Querungsstelle für den Fußverkehr sowie die Zufahrt zur Glatzer Straße, an
denen jeweils eine Unterbrechung der Protektion erforderlich wäre. Somit
verbleiben lediglich zwei ca. 40-50m lange Abschnitte in denen eine Protected-
Bike-Lane eingerichtet werden könnte.
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird allerdings ein wiederholter Wechsel der
Führungsform in kurzen Abständen kritisch bewertet, da benutzungspflichtige
Radwegeführungen grundsätzlich auch für Ortsfremde eindeutig erkennbar, im
Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und
verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sein sollen (sh. VwV-
StVO).
In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf den Beschluss zu
DS 210858, in dem bereits Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit beschlossen wurden. Die Anordnung bzgl. der Einrichtung
von Tempo 30 im schulnahen Umfeld ist z.B. bereits erfolgt, sodass die
Umsetzung zeitnah erfolgen kann.
Darüber hinaus könnte langfristig im Rahmen einer Umgestaltung der
Schlesienstraße eine signifikante Verbesserung für den Radverkehr erzielt
werden.
Anlage/n
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