220776-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Protected Bike Lane in der Schlesienstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220776-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220776-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Protected Bike Lane in der Schlesienstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Auf der Schlesienstraße befindet sich im Bestand bereits eine Radwegeführung in beiden Fahrtrichtungen in Form von Radfahrstreifen. Lediglich im Abschnitt zwischen Riesengebirgsstraße und Hohe Straße (Fahrtrichtung Dransdorf) geht der Radfahrstreifen aufgrund der geringeren Fahrbahnbreite in einen Schutzstreifen über. Die Einrichtung einer Protected-Bike-Lane erfordert grundsätzlich eine Mindestbreite von 2,00m, zzgl. der Protektion mit einer Mindestbreite von 0,25 – 0,30m, um ein Überholen von anderen Radfahrer*innen zu ermöglichen. Diese Mindestbreiten könnten lediglich in Fahrtrichtung Norden zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind vorhandene Bushaltestellen, Fußgängerüberwege, Grundstückszufahrten und Einmündungen bei der Einrichtung einer Protected-Bike-Lane zu berücksichtigen. In Fahrtrichtung Süden steht ab dem Kreisverkehr Schlesienstraße / Oppelner Straße lediglich eine Fahrbahnbreite von ca. 5,10m zur Verfügung, die sich auf eine Fahrspur für den Kfz-Verkehr (ca. 3,35m) und einen Radfahrstreifen (ca. 1,75m) aufteilen. Da es sich dabei lediglich um die erforderlichen Mindestmaße handelt und eine Protektion zusätzliche Fläche in Anspruch nehmen würde, ist die Einrichtung einer Protected-Bike-Lane in Fahrtrichtung Süden nicht umsetzbar. In Fahrtrichtung Norden befinden sich im Abschnitt zwischen Hohe Straße und Riesengebirgsstraße die Bushaltestelle Schlesienstraße, die Zufahrt zum Lehrerparkplatz der Bertold-Brecht-Gesamtschule, die Schulbushaltestelle sowie die Zufahrt zur parallel verlaufenden Erschließungsstraße der Häuser Schlesienstraße 1-19. Daher ist auch in diesem Abschnitt die Einrichtung einer Protected-Bike-Lane im Bestand nicht möglich. Im Abschnitt zwischen der Riesengebirgsstraße und dem Kreisverkehr Schlesienstraße / Oppelner Straße beträgt die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite ca. 7,00m, die sich auf eine überbreite Fahrspur für den Kfz- Verkehr (ca. 5,20m) und einen Radfahrstreifen (ca. 1,85m) aufteilen. Dort wäre hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Straßenquerschnitts die Einrichtung einer Protected-Bike-Lane grundsätzlich möglich. Allerdings befinden sich in diesem Abschnitt auch die Haltestelle „Riesengebirgsstraße“, eineSeite 1 von 2 Seite 2 Querungsstelle für den Fußverkehr sowie die Zufahrt zur Glatzer Straße, an denen jeweils eine Unterbrechung der Protektion erforderlich wäre. Somit verbleiben lediglich zwei ca. 40-50m lange Abschnitte in denen eine Protected- Bike-Lane eingerichtet werden könnte. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird allerdings ein wiederholter Wechsel der Führungsform in kurzen Abständen kritisch bewertet, da benutzungspflichtige Radwegeführungen grundsätzlich auch für Ortsfremde eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sein sollen (sh. VwV- StVO). In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf den Beschluss zu DS 210858, in dem bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beschlossen wurden. Die Anordnung bzgl. der Einrichtung von Tempo 30 im schulnahen Umfeld ist z.B. bereits erfolgt, sodass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann. Darüber hinaus könnte langfristig im Rahmen einer Umgestaltung der Schlesienstraße eine signifikante Verbesserung für den Radverkehr erzielt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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