220773-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Benennung von Verkehrsflächen im Quartier Vogelsang/WestSide
Kerndaten
- Nummer
- 220773-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220773-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Benennung von Verkehrsflächen im Quartier Vogelsang/WestSide Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Die für die Bezeichnung „Frieda-Mager-Allee“ vorgesehene Erschließungsstraße ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6322-2 als öffentliche Verkehrsfläche, teilweise uneingeschränkt für alle Verkehrsarten und teilweise nur als Fuß- und Radweg und für Versorgungsfahrzeuge, ausgewiesen; des Weiteren gehen davon private Wohnwege ab. Die zukünftige Wohnbebauung wird hinsichtlich der Hausnummerierung dieser Straße zugeordnet. Da der Name Frieda Mager der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Benennungsliste entnommen wurde, hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der Bezirkssatzung die Bezirksvertretung Bonn Beschlusskompetenz. In dem Plan, der dem Antrag beigefügt wurde, ist die Bezeichnung „Endenicher Anger“ eingetragen. Da diese Bezeichnung nicht Gegenstand des Antragstextes ist, wird davon ausgegangen, dass sie keine Verwendung als Straßennamen finden soll. Zu 2. Der für die Bezeichnung „Vili-Viorel-Păun-Platz“ vorgesehene Quartiersplatz ist in v. g. Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ohne weitere Einschränkung ausgewiesen. Der Straßenname kann sich aber nur auf Verkehrsflächen beziehen; eine Einbeziehung der neuen Eingangsbauwerke in die Benennung ist nicht möglich. Da aber die Eingänge der zukünftigen Bebauung zu der v. g. Platzfläche gerichtet sind, werden diese hinsichtlich der Hausnummerierung und damit der zukünftigen Adresse dem neuen Platznamen zugeordnet. Auch hier hat die Bezirksvertretung Bonn Beschlusskompetenz, da der Name der Benennungsliste entnommen wurde. Die Ausgestaltung (genauer Standort und Form) sowie die mögliche Finanzierung des geplanten Mahnmals werden geprüft und die Ergebnisse den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.Seite 1 von 2 Seite 2 Zu 3. Die für die Bezeichnung „Luise-Straus-Ernst-Allee“ vorgesehene Verkehrsfläche liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-3 für den derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch vorbereitet wird. Da der v. g. Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig und damit auch die zukünftige Verkehrsfläche nicht abschließend ausgewiesen ist, kann derzeit die Straßenbenennung, bei der die zu benennende Fläche exakt festzulegen ist, noch nicht vorgenommen werden. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird die Verwaltung einen entsprechenden Beschlussentwurf zur Straßenbenennung der Bezirksvertretung vorlegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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