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220773-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Benennung von Verkehrsflächen im Quartier Vogelsang/WestSide

Nummer
220773-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220773 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Benennung von Verkehrsflächen im Quartier Vogelsang/WestSide

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220773-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Benennung von Verkehrsflächen im Quartier
Vogelsang/WestSide
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Die für die Bezeichnung „Frieda-Mager-Allee“ vorgesehene
Erschließungsstraße ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6322-2 als
öffentliche Verkehrsfläche, teilweise uneingeschränkt für alle Verkehrsarten und
teilweise nur als Fuß- und Radweg und für Versorgungsfahrzeuge,
ausgewiesen; des Weiteren gehen davon private Wohnwege ab. Die zukünftige
Wohnbebauung wird hinsichtlich der Hausnummerierung dieser Straße
zugeordnet.
Da der Name Frieda Mager der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen
Benennungsliste entnommen wurde, hat gemäß § 7 Absatz 2 u und § 8 c der
Bezirkssatzung die Bezirksvertretung Bonn Beschlusskompetenz.
In dem Plan, der dem Antrag beigefügt wurde, ist die Bezeichnung „Endenicher
Anger“ eingetragen. Da diese Bezeichnung nicht Gegenstand des
Antragstextes ist, wird davon ausgegangen, dass sie keine Verwendung als
Straßennamen finden soll.
Zu 2.
Der für die Bezeichnung „Vili-Viorel-Păun-Platz“ vorgesehene Quartiersplatz
ist in v. g. Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ohne weitere
Einschränkung ausgewiesen. Der Straßenname kann sich aber nur auf
Verkehrsflächen beziehen; eine Einbeziehung der neuen Eingangsbauwerke in
die Benennung ist nicht möglich. Da aber die Eingänge der zukünftigen
Bebauung zu der v. g. Platzfläche gerichtet sind, werden diese hinsichtlich der
Hausnummerierung und damit der zukünftigen Adresse dem neuen
Platznamen zugeordnet.
Auch hier hat die Bezirksvertretung Bonn Beschlusskompetenz, da der Name
der Benennungsliste entnommen wurde.
Die Ausgestaltung (genauer Standort und Form) sowie die mögliche
Finanzierung des geplanten Mahnmals werden geprüft und die Ergebnisse den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.Seite 1 von 2
Seite 2
Zu 3.
Die für die Bezeichnung „Luise-Straus-Ernst-Allee“ vorgesehene
Verkehrsfläche liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-3 für den
derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Baugesetzbuch vorbereitet wird. Da der v. g. Bebauungsplan noch nicht
rechtskräftig und damit auch die zukünftige Verkehrsfläche nicht abschließend
ausgewiesen ist, kann derzeit die Straßenbenennung, bei der die zu
benennende Fläche exakt festzulegen ist, noch nicht vorgenommen werden.
Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird die Verwaltung einen
entsprechenden Beschlussentwurf zur Straßenbenennung der
Bezirksvertretung vorlegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de