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220767 · Bürgerbrief

Bürgerbrief - Erneuerung Abwasserkanal Dreholzstraße

Nummer
220767
Art
Bürgerbrief
Veröffentlicht
12.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen
und Anwohner der Dreholzstraße in Bonn-Mehlem
Abwasserkanal Dreholzstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird ab dem 05.05.2022 den Abwasserkanal in der
Dreholzstraße von der Mainzer Straße bis zur Unterführung der Bahn/B9 erneuern.
Innerhalb der Fahrbahn wird ein bestehender Mischwasserkanal DN 250 mm aus Steinzeug auf
einer Länge von ca. 145 Metern durch einen Betonkanal DN 300 mm in offener Bauweise
erneuert. Im Zuge der Baumaßnahme wird die vorhandene Fahrbahn aus Asphalt einschließlich
Unterbau und Rinnenanlage zwischen den Bordsteinen ausgebaut und wiederhergestellt.
Die Kanalarbeiten beginnen in der Mainzer Straße. Hierfür muss der Verkehr mittels
Baustellensignalanlage einspurig an der Baustelle vorbeigeleitet werden.
In der Dreholzstraße erfolgen die Arbeiten unter Vollsperrung als Wanderbaustelle. Die
erforderlichen Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Die Anlieger können bis zur Baustelle
weiterhin einfahren.
Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer
1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt.
Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu
Verkehrsbehinderungen kommt. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr wird
während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Fußgänger- und Radverkehr kann den
Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren
Straßenausbaubeiträge:
Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und
Erbbauberechtigten der von der Dreholzstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die
Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die
Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu
gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.
Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss
aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller
Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen
Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten
drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der
Oberflächenentwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt:Seite 1 von 2
5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR)
6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR)
7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR)
8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung
(bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR).
Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden
entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen.
Bauzeit:
Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis September 2022 fertig gestellt sein. Es kann jedoch
nicht ausgeschlossen werden, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im
Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann.
Ansprechpartner:
Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn (66-22)
Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3
Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 4163
ralf.wassmann@bonn.de
Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11)
ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2
Sarah Wieler, Telefon 0228 - 77 2175
sarah.wieler@bonn.de
Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief
an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation
(Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder
telefonisch zu stellen.
Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu
erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Stadt Bonn
Bonn, im April 2022
Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer
Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de