220767 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Erneuerung Abwasserkanal Dreholzstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220767
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 12.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (4.716 Zeichen)
An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Dreholzstraße in Bonn-Mehlem Abwasserkanal Dreholzstraße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird ab dem 05.05.2022 den Abwasserkanal in der Dreholzstraße von der Mainzer Straße bis zur Unterführung der Bahn/B9 erneuern. Innerhalb der Fahrbahn wird ein bestehender Mischwasserkanal DN 250 mm aus Steinzeug auf einer Länge von ca. 145 Metern durch einen Betonkanal DN 300 mm in offener Bauweise erneuert. Im Zuge der Baumaßnahme wird die vorhandene Fahrbahn aus Asphalt einschließlich Unterbau und Rinnenanlage zwischen den Bordsteinen ausgebaut und wiederhergestellt. Die Kanalarbeiten beginnen in der Mainzer Straße. Hierfür muss der Verkehr mittels Baustellensignalanlage einspurig an der Baustelle vorbeigeleitet werden. In der Dreholzstraße erfolgen die Arbeiten unter Vollsperrung als Wanderbaustelle. Die erforderlichen Umleitungsstrecken werden ausgeschildert. Die Anlieger können bis zur Baustelle weiterhin einfahren. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der von der Dreholzstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt:Seite 1 von 2 5,00 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,50 EUR bis 15,00 EUR) 6,50 EUR bis 13,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 9,00 EUR bis 18,00 EUR) 7,50 EUR bis 15,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 10,00 EUR bis 20,00 EUR) 8,00 EUR bis 17,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 11,00 bis 22,00 EUR). Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis September 2022 fertig gestellt sein. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn (66-22) Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3 Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 4163 ralf.wassmann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2 Sarah Wieler, Telefon 0228 - 77 2175 sarah.wieler@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de