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220754-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Wassererlebnis Spielplatz

Nummer
220754-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 19.05.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220754 Koalitions-Antrag: Wassererlebnis Spielplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220754-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Wassererlebnis Spielplatz
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 19.05.2022 Kenntnisnahme
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Wasserspielplätze sind ein attraktiver Erlebnisort für Kinder. Aber auch für
Erwachsene haben Wasserspielanlagen einen hohen Aufenthaltswert.
Wasserspielflächen können unterschiedlich gestaltet sein: Pumpen, Schrauben
und Schöpfkellen, Matschanlagen aber auch Springbrunnen und Fontänen
regen zum gemeinsamen Spiel an. Zudem haben Wasserspielplätze im
Rahmen der Anpassung an den Klimawandel (Hitzetage) eine besondere
Funktion zur Kühlung von Aufenthaltsbereichen in Städten. In diesem
Zusammenhang wird unter anderem aktuell die Grünfläche an der Budapester
Str. (DS 211160) oder auch die Quartiersmitte Nord im Bereich
der "ehemaligen Gallwitzkaserne" (DS 211204) gestaltet.
Für eine Standortprüfung eignen sich aus Sicht der Verwaltung zwei Flächen:
1. Die nach dem Brand nicht mehr genutzte Wassermatschanlage am
ehemaligen Quasi in der Bonner Rheinaue. Der große Spielplatz in der
Rheinaue liegt zentral und ist stark frequentiert. Ergänzende
Wasserspielelemente könnten ein zusätzliches attraktives Angebot auf dem
Spielplatz sein.
2. Im Zentrum Godesbergs, für das im Rahmen des ISEK Bad Godesberg ein
Gesamtkonzept entwickelt wird. Für dieses Konzept sollten auch
Vorschläge zur Reduktion von Hitzebelastungen entwickelt werden. Hier
müsste geprüft werden, inwieweit die Verortung einer Wasserspielanlage im
Zentrum Godesbergs erfolgen kann. Dies würde auch an die vorhandenen
Strukturen und an die Geschichte Bad Godesbergs (Bad, Heilquellen,
Trinkpavillon etc.) anknüpfen.
Zunächst müssten für beide Standorte eingehende Prüfungen erfolgen. Die
Höhe der notwendigen zusätzlichen finanziellen Mittel können erst nach dieser
Prüfung abgeschätzt werden und im Rahmen der Städtebauförderung bei der
Beantragung mit einfließen (vgl. Standortprüfung Ziffer 2.)
Planerisch sind Wasserspielplätze eine Herausforderung und mit einem nicht
unerheblichen finanziellen Herstellungsaufwand verbunden. Die Höhe der
Kosten für die Anlage und die Unterhaltung eines WassererlebnisspielplatzesSeite 1 von 2
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sind abhängig von der Fläche und der Ausstattung. Zusätzliche finanzielle
Mittel für den Bau und die Unterhaltung eines Wassererlebnis Spielplatzes
stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Künstliche Matsch- und Wasserspielanlagen sind im öffentlichen Bereich
darüber hinaus sehr vandalismus- und reparaturbedürftig. Der
Unterhaltungsaufwand ist bei Wasserspielplätzen sehr hoch. Für die zusätzlich
gewünschten zentralen Wasserspielplätze in Bonn wäre ein gesondertes
Unterhaltungsbudget erforderlich.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de