220753-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verlängerung der 30iger Zone von Kreuzung Kessenicher Straße/Stephanstraße und Winzerstraße bis zur Droste-Hülshoff-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220753-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220753-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verlängerung der 30iger Zone von Kreuzung Kessenicher Straße/Stephanstraße und Winzerstraße bis zur Droste-Hülshoff-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit zwischen den Knotenpunkten Kessenicher Straße / Stephanstraße / Winzerstraße und Droste-Hülshoff-Straße angeordnet werden kann. 1. Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h u.a. nur dann vor, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und die Unfallsituation negativ beeinflussen kann oder 2. eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen vorliegt. Zu Ziffer 1.: Die Verwaltung kann die von der antragstellenden Person genannten „Gefahrenlage“ subjektiv nachvollziehen; allerdings besteht in dem beantragten Bereich keine rechtliche Grundlage tätig zu werden, da es sich nach Rücksprache mit der Polizei und der Unfallkommission bei diesem Knoten nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Das Unfalllagebild lässt keine Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko einer Teilnahme am Straßenverkehr übersteigt. Zu 2.: Grundsätzlich führt die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf innerörtlichen Straßen von 50 km/h auf 30 km/h in den meisten Fällen zu einer deutlichen Verminderung des Verkehrslärms. Dies belegt unter anderem eine Studie des Umweltbundesamts (UBA Heinrichs et. al (2015), Texte 33/2015, Dessau-Roßlau). Danach sinken die gemessenen Schallpegel nach Anordnung von Tempo 30 um ca. 1 bis 4 dB. Für den genannten Straßenabschnitt liegen der Stadt Bonn aktuell keine Schallpegel vor. Die Werte nach der Richtlinie für Lärmschutz werden allerdings für die Dottendorfer Straße aktuell berechnet, um die rechtlichen Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung zu prüfen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Sommer 2022 vorliegen und der Bezirksvertretung Bonn präsentiert.Seite 1 von 2 Seite 2 Vor Einrichtung einer Tempo 30-Einzelbeschilderung wurde die beschriebene Problemlage hinsichtlich der beschriebenen Geschwindigkeitsüberschreitungen vorab geprüft. Der Verwaltung liegt ein SDR-Ergebnis aus 2016 auf Höhe der Nr. 261 (Anlage) und eine mobile Geschwindigkeitsmessung aus 2020 auf Höhe der Nr. 275 vor; im Bereich des erwähnten Knotenpunkts gibt es aufgrund unzureichender Ermächtigung keine Ergebnisse. Die durchschnittliche Geschwindigkeitsüberschreitung liegt hier lediglich im Querschnitt bei 12,4 km/h, was als nutzungsverträglich anzusehen ist. Beschlussvorschlag für die BV Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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