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220752-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Fraktion - Große Anfrage: Portalpraxis am Krankenhaus St.Petrus

Nummer
220752-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 15.06.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220752 BBB-Fraktion - Große Anfrage: Portalpraxis am Krankenhaus St.Petrus

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220752-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
BBB-Fraktion - Große Anfrage: Portalpraxis am
Krankenhaus St.Petrus
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
15.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Auftrag zur Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Bereich
Nordrhein obliegt der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO, § 75
Abs. 1 SGB V) und der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo, § 6 Abs. 1 Nr. 3
Heilberufsgesetz NRW). Einer Änderung der „Gemeinsamen
Notfalldienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der
Ärztekammer Nordrhein“ müssen die zuständigen Gremien beider
Körperschaften zustimmen. Entsprechende Beschlüsse sind dann dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen zur Genehmigung vorzulegen, siehe hierzu auch die Stellungnahme
der Verwaltung zum Dringlichkeitsantrag „Erhalt der Beueler Notfallpraxis“
210728-01 ST. Es ist davon auszugehen, dass seitens des Ministeriums eine
Prüfung stattgefunden hat.
Die KVNO betreibt aktuell im Stadtgebiet Bonn 3 Notfallpraxen, die teilweise
auch angrenzende Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises mitversorgen. Die
Standorte sind die Helios-Klinik im Stadtbezirk Duisdorf, das evangelische
Waldkrankenhaus im Stadtbezirk Bad Godesberg sowie die neue Praxis im
Stadtbezirk Bonn. Letztere hat zum 01.10.2021 als zentrale Portalpraxis im
Bonner Gemeinschaftskrankenhaus, Haus St. Petrus, Bonner Talweg 4-6,
53113 Bonn, den Betrieb aufgenommen. Die Praxis kann zu folgenden Zeiten
genutzt werden: Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 bis 22 Uhr, Mittwoch,
Freitag, Weiberfastnacht: 14 bis 22 Uhr, Samstag, Sonntag, Feiertag, 24.12.,
31.12., Rosenmontag: 8 bis 22 Uhr. Darüber hinaus betreibt die KVNO eine
kinderärztliche Notdienstpraxis in den GFO Kliniken Bonn, Betriebsstätte St.
Marien und eine augenärztliche Notdienstpraxis in der Universitäts-Augenklinik
Bonn.
Mit dem Start der neuen Portalpraxis im Gemeinschaftskrankenhaus Bonn ist
die bislang auf der rechten Rheinseite im Stadtteil Beuel am St. Josef-Hospital
betriebene Notdienstpraxis entfallen. Die niedergelassenen Ärzt*innen aus den
rechtsrheinischen Bonner Stadtteilen bilden nun zusammen mit Haus- und
Fachärzt*innen der linksrheinischen Innenstadt einen neuen gemeinsamenSeite 1 von 2
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Notdienstbezirk, die ambulante Akutversorgung erfolgt zentral in der neuen
Portalpraxis. Nach Angabe der KVNO werden in der neuen Praxis künftig 573
niedergelassene Mediziner*innen, die dem neuen gemeinsamen
Notdienstbezirk zugeordnet sind, wechselweise ihre Notdienste leisten.
Die Fahrstrecke zwischen der bisherigen Beueler Praxis und der neuen
Portalpraxis beträgt mit dem Pkw rund 3 km.
Die Einsätze des städtischen Rettungsdienstes im Stadtbezirk Beuel haben
sich seit Oktober nicht messbar verändert. Es liegen auch keine Erkenntnisse
darüber vor, dass es durch die Schließung der Notfallpraxis am St. Josef
Hospital in Bonn-Beuel zu Versorgungsengpässen oder -problemen bzw. einer
Mehrbelastung des Notarztdienstes gekommen ist. Allerdings sind die
Einsatzzahlen in den letzten zwei Jahren auch sehr wechselhaft und teilweise
schwierig zu interpretieren, da es je nach aktueller Coronalage und der dadurch
bedingten Situation in den Arztpraxen im Stadtgebiet zu Wechselwirkungen
(Einsatzhäufigkeiten, Hilfeersuchen in der Rettungsleitstelle) kommt.
Die Verwaltung hat die KVNO um eine Stellungnahme gebeten und wird diese
nach Erhalt dem Ausschuss zukommen lassen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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