220736-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers
Kerndaten
- Nummer
- 220736-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220736-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers Beratungsfolge Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte in seiner Sitzung vom 16.08.2021 einstimmig beschlossen: "Die OB wird beauftragt, bis spätestens zur Sitzung des Stadtrats am 20. Oktober 2021 einen Vorschlag vorzulegen, wie und mit welchem finanziellen Aufwand die von der Verwaltung selbst am 25.08.2016 in Aussicht gestellte Visualisierung der beiden wesentlichen Tore des alten Römerlagers an den beiden Standorten realisiert werden kann ". Warum hat die Oberbürgermeisterin den Auftrag des Rates bis heute nicht durchgeführt und den erbetenen Vorschlag nicht vorgelegt? Zu 1.: Erst mit dem Fortschritt im Gesamtvorhaben Welterbe Niedergermanischer Limes und der Definition der erforderlichen Maßnahmen, der Projektsteuerung und Finanzierung (siehe die in Beratung befindliche Vorlage Ds.Nr. 220301) werden die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bonn-spezifischen stadthistorischen Repräsentations- und Vermittlungskonzeptes geschaffen. Bisher war es der Verwaltung im Rahmen begrenzter personeller Ressourcen und mangels einer koordinierenden Verwaltungseinheit sowie noch auf Landesebene in Vorbereitung befindlicher Rahmenbedingungen noch nicht gelungen, diese Konzeption weiter zu entwickeln. Mit der Frage einer geeigneten Visualisierung wird sich die neu gebildete Task Force befassen und der Politik berichten. Frage 2: Zur Vorbereitung des Antrags an die UNESCO, das Römerlager als Teil des niedergermanischen Limes als Welterbe anzuerkennen, war die ErstellungSeite 1 von 4 Seite 2 eines Managementplans Voraussetzung. Mit dem Entwurf Masterplan "Castra bonnensis" (2015) (DS 16125761 wurde ein Leitbild zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung des Welterbes erarbeitet. Darin werden 15 Potentialflächen dargestellt und für sie Vorschläge gemacht, wie an ihnen das Römerlager für Besucher visualisiert und erlebbar gemacht werden kann. 2.1 Welche dieser Vorschläge werden mit welchen zeitlichen Vorstellungen von der Verwaltung umgesetzt werden? 2.2 Welche dieser Vorschläge sind von der Verwaltung aus welchen Gründen verworfen worden? Zu 2.: Bei der Bewertung des vom Land NRW bei der RWTH Aachen beauftragten „Masterplan Castra Bonnensia“ ist zu berücksichtigen, dass dieser als Forschungsauftrag vergeben wurde und sich als Modellstudie versteht. Von daher bedürfen die darin enthaltenen Vorschläge zunächst einer Bewertung hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Einordnung in das vom landesweiten Lenkungskreis verabschiedete Corporate Design. Das beträfe auch die Visualisierung der Portale. Im Übrigen gilt auch hier das zu Zif. 1 Gesagte. Frage 3: Im Zusammenhang mit dem in Umsetzung befindlichen Vorhaben der Wohnbau GmbH, mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Didinkirica-Wohnanlage durch drei Anbauten zu verdichten, wurde das Bodendenkmal Römerlager (BN 014) tangiert. Im Rahmen der Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen (DS 1810804ED2) hatte die Verwaltung u. a. ausgeführt, dass 3.1 die Ausstellung der Grabungsfunde, die sich im Erdgeschoss der Gebäudezeile entlang der Drususstraße befand und dort nur über Treppenstufen erreichbar ist, in einen rd. 100 m2 großen Raum im Erdgeschoß des neuen Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße erfolgen soll: "Die Grabungsfunde sollen nun übereinen barrierefreien Zugang für die Öffentlichkeit zugänglich sein... Seitens der Vorhabenträgerin wird im Baukörper II eine Ausstellungs- und Präsentationsfläche beispielsweise für Schulklassen realisiert... Die Präsentations- und Ausstellungsfläche im Baukörper II kann nach vorhergehender Anmeldung bei der Wohnbau GmbH oder beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) besichtigt werden." 3.1.1. Ist damit der Zugang zu den wesentlichen Fundstücken für spontane Besuche z. B. von Touristen ohne Anmeldung ausgeschlossen? 3.1.2. Wie ist die dauerhafte Bereitstellung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Zugänglichkeit im beschriebenen beschränkten Umfang dieser Einrichtung dauerhaft rechtlich sichergestellt worden? 3.2 die auch im Masterplan mehrfach angesprochene Kastellumwehrung in dem Bereich des neuen südlichen Kopfbaues ablesbar bleiben sollte: "Das kann sowohl durch Kennzeichnung an der Gebäudewand als auch im Geländeerfolgen." 3.2.1. Wie ist die Umsetzung dieses (nur) verbal umschriebenen Ziels konkret vorgesehen?Seite 2 von 4 Seite 3 3.2.2. Wie ist diese Umsetzung rechtlich verbindlich festgelegt worden? Zu 3.1: Die Zugänglichkeit der Präsentationsflächen wurde über den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger sowie über eine Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt Bonn als Vertreterin der Allgemeinheit gesichert. Die konkreten Modalitäten der Zugänglichkeit, die auch den jeweiligen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung zu tragen hat, sollten zwischen dem LVR-Bodendenkmalpflege bzw. dem LVR-Landesmuseum und dem Vorhabenträger vereinbart werden. Gleiches gilt für die Fragen des Betriebs und der Unterhaltung. Der Verwaltung wurde bei einem Ortstermin über den Bauträger zugesagt, dass der Zugang zu den Präsentationsflächen über den dortigen Hausmeister (der in unmittelbarer Nähe sein Büro hat) tagsüber an Werktagen erfolgen kann. Darüber hinaus wird ein Zugang über die Bonn-Information mit Anmeldung gewährleistet werden. Die Fläche sollte während nicht bewachter Zeiten zur Verhinderung von Vandalismus unzugänglich bleiben. Zu 3.2: Nach dem mit der UDB abgestimmten Außenanlagenplan wird die Umwehrung durch einen Ziegelpflasterstreifen im Boden markiert. Im Eckbereich Graurheindorfer Straße / Rosental ist zudem eine Brandsteinmauer von 1,5m Höhe vorgesehen; hier wird auch das verlagerte Modell der Castra Bonnensia platziert. Frage 4: Im Masterplan "Castra bonnensia" wird zur Identifikation der Bevölkerung mit der römischen Geschichte der Stadt und mit dem Römerlager zutreffend ausgeführt: "Demgegenüber spiegelt weder die gesamtstädtische Situation Bonns noch die derzeitige städtebauliche Situation Bonn Castells diese Bedeutung des Bonner Legionslagers wider. Bonn identifiziert sich - im Gegensatz zu Städten wie Trier oder Xanten - niemals als 'römische Stadt'. Die Bedeutung des Legionslagers spielt daher im Bewusstsein der Bonner Stadtbevölkerung höchstens eine untergeordnete Rolle." Welche Überlegungen und welche konkreten Schritte hat die Verwaltung zwischenzeitlich entwickelt, um dieses Defizit auszugleichen? Zu 4.: Wie in der aktuellen Vorlage DS 220301 zum „Sachstand Welterbestätte Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und Finanzierung“ bereits ausgeführt, ist nun mit der Verleihung des Weltkulturerbe- Status die Aufgabe verbunden, das römische Erbe in Abstimmung mit den Kooperationspartner*innen (das für den NRW-Bereich des Limes zuständigeSeite 3 von 4 Seite 4 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) und die jeweiligen Gebietskörperschaften) sichtbar und erfahrbar zu machen. Vorrangiges Anliegen des LVR-ABR ist unter Absicherung eines landesweit einheitlichen Qualitätsniveaus, eine Bewusstseinsschaffung des NGL bei den Einwohnenden und Besucher*innen der Stadt Bonn. Hierzu sollen zunächst mit der Stadtverwaltung gemeinsame Maßnahmen für die nächsten 2-5 Jahre zur Vermittlung und Präsentation des Themas u. a. mit weiteren Einrichtungen wie dem LVR-LandesMuseum Bonn (LVR-LMB) entwickelt und umgesetzt werden. Zur Würdigung des NGL als Weltkulturerbe soll alljährlich mit Veranstaltungen auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Vorgeschlagen ist im Hinblick auf den Jahrestag der erste Sonntag nach dem 27. Juli, im Jahr 2022 also der 31. Juli. Weiterhin soll ein Rad- und Wanderweg auf bereits bestehenden Routen ausgewiesen werden und Gästeführer*innen für spezielle Römer- Fußführungen ausgebildet werden. Nähere Informationen sind in der aktuellen Vorlage DS 220301 zu finden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de