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220736-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers

Nummer
220736-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220736 BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220736-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe
Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des
Bonner Römerlagers
Beratungsfolge
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1:
Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte in seiner Sitzung vom 16.08.2021
einstimmig beschlossen: "Die OB wird beauftragt, bis spätestens zur Sitzung
des Stadtrats am 20. Oktober 2021 einen Vorschlag vorzulegen, wie und mit
welchem finanziellen Aufwand die von der Verwaltung selbst am 25.08.2016 in
Aussicht gestellte Visualisierung der beiden wesentlichen Tore des alten
Römerlagers an den beiden Standorten realisiert werden kann ".
Warum hat die Oberbürgermeisterin den Auftrag des Rates bis heute nicht
durchgeführt und den erbetenen Vorschlag nicht vorgelegt?
Zu 1.:
Erst mit dem Fortschritt im Gesamtvorhaben Welterbe Niedergermanischer
Limes und der Definition der erforderlichen Maßnahmen, der Projektsteuerung
und Finanzierung (siehe die in Beratung befindliche Vorlage Ds.Nr. 220301)
werden die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bonn-spezifischen
stadthistorischen Repräsentations- und Vermittlungskonzeptes geschaffen.
Bisher war es der Verwaltung im Rahmen begrenzter personeller Ressourcen
und mangels einer koordinierenden Verwaltungseinheit sowie noch auf
Landesebene in Vorbereitung befindlicher Rahmenbedingungen noch nicht
gelungen, diese Konzeption weiter zu entwickeln.
Mit der Frage einer geeigneten Visualisierung wird sich die neu gebildete Task
Force befassen und der Politik berichten.
Frage 2:
Zur Vorbereitung des Antrags an die UNESCO, das Römerlager als Teil des
niedergermanischen Limes als Welterbe anzuerkennen, war die ErstellungSeite 1 von 4
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eines Managementplans Voraussetzung. Mit dem Entwurf Masterplan "Castra
bonnensis" (2015) (DS 16125761 wurde ein Leitbild zum Erhalt und zur
nachhaltigen Entwicklung des Welterbes erarbeitet. Darin werden 15
Potentialflächen dargestellt und für sie Vorschläge gemacht, wie an ihnen das
Römerlager für Besucher visualisiert und erlebbar gemacht werden kann.
2.1 Welche dieser Vorschläge werden mit welchen zeitlichen Vorstellungen von
der Verwaltung umgesetzt werden?
2.2 Welche dieser Vorschläge sind von der Verwaltung aus welchen Gründen
verworfen worden?
Zu 2.:
Bei der Bewertung des vom Land NRW bei der RWTH Aachen beauftragten
„Masterplan Castra Bonnensia“ ist zu berücksichtigen, dass dieser als
Forschungsauftrag vergeben wurde und sich als Modellstudie versteht. Von
daher bedürfen die darin enthaltenen Vorschläge zunächst einer Bewertung
hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Einordnung in das vom landesweiten
Lenkungskreis verabschiedete Corporate Design. Das beträfe auch die
Visualisierung der Portale. Im Übrigen gilt auch hier das zu Zif. 1 Gesagte.
Frage 3:
Im Zusammenhang mit dem in Umsetzung befindlichen Vorhaben der
Wohnbau GmbH, mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die
Didinkirica-Wohnanlage durch drei Anbauten zu verdichten, wurde das
Bodendenkmal Römerlager (BN 014) tangiert. Im Rahmen der
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen (DS 1810804ED2)
hatte die Verwaltung u. a. ausgeführt, dass
3.1 die Ausstellung der Grabungsfunde, die sich im Erdgeschoss der
Gebäudezeile entlang der Drususstraße befand und dort nur über
Treppenstufen erreichbar ist, in einen rd. 100 m2 großen Raum im Erdgeschoß
des neuen Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße erfolgen soll: "Die
Grabungsfunde sollen nun übereinen barrierefreien Zugang für die
Öffentlichkeit zugänglich sein... Seitens der Vorhabenträgerin wird im
Baukörper II eine Ausstellungs- und Präsentationsfläche beispielsweise für
Schulklassen realisiert... Die Präsentations- und Ausstellungsfläche im
Baukörper II kann nach vorhergehender Anmeldung bei der Wohnbau GmbH
oder beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) besichtigt werden."
3.1.1. Ist damit der Zugang zu den wesentlichen Fundstücken für spontane
Besuche z. B. von Touristen ohne Anmeldung ausgeschlossen?
3.1.2. Wie ist die dauerhafte Bereitstellung, der Betrieb, die Unterhaltung und
die Zugänglichkeit im beschriebenen beschränkten Umfang dieser Einrichtung
dauerhaft rechtlich sichergestellt worden?
3.2 die auch im Masterplan mehrfach angesprochene Kastellumwehrung in
dem Bereich des neuen südlichen Kopfbaues ablesbar bleiben sollte: "Das
kann sowohl durch Kennzeichnung an der Gebäudewand als auch im
Geländeerfolgen."
3.2.1. Wie ist die Umsetzung dieses (nur) verbal umschriebenen Ziels konkret
vorgesehen?Seite 2 von 4
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3.2.2. Wie ist diese Umsetzung rechtlich verbindlich festgelegt worden?
Zu 3.1:
Die Zugänglichkeit der Präsentationsflächen wurde über den
Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger sowie über eine
Grunddienstbarkeit zugunsten der Stadt Bonn als Vertreterin der Allgemeinheit
gesichert. Die konkreten Modalitäten der Zugänglichkeit, die auch den
jeweiligen Sicherheitsbedürfnissen Rechnung zu tragen hat, sollten zwischen
dem LVR-Bodendenkmalpflege bzw. dem LVR-Landesmuseum und dem
Vorhabenträger vereinbart werden. Gleiches gilt für die Fragen des Betriebs
und der Unterhaltung.
Der Verwaltung wurde bei einem Ortstermin über den Bauträger zugesagt,
dass der Zugang zu den Präsentationsflächen über den dortigen Hausmeister
(der in unmittelbarer Nähe sein Büro hat) tagsüber an Werktagen erfolgen
kann. Darüber hinaus wird ein Zugang über die Bonn-Information mit
Anmeldung gewährleistet werden. Die Fläche sollte während nicht bewachter
Zeiten zur Verhinderung von Vandalismus unzugänglich bleiben.
Zu 3.2:
Nach dem mit der UDB abgestimmten Außenanlagenplan wird die Umwehrung
durch einen Ziegelpflasterstreifen im Boden markiert. Im Eckbereich
Graurheindorfer Straße / Rosental ist zudem eine Brandsteinmauer von 1,5m
Höhe vorgesehen; hier wird auch das verlagerte Modell der Castra Bonnensia
platziert.
Frage 4:
Im Masterplan "Castra bonnensia" wird zur Identifikation der Bevölkerung mit
der römischen Geschichte der Stadt und mit dem Römerlager zutreffend
ausgeführt:
"Demgegenüber spiegelt weder die gesamtstädtische Situation Bonns
noch die derzeitige städtebauliche Situation Bonn Castells diese
Bedeutung des Bonner Legionslagers wider. Bonn identifiziert sich - im
Gegensatz zu Städten wie Trier oder Xanten - niemals als 'römische
Stadt'. Die Bedeutung des Legionslagers spielt daher im Bewusstsein
der Bonner Stadtbevölkerung höchstens eine untergeordnete Rolle."
Welche Überlegungen und welche konkreten Schritte hat die Verwaltung
zwischenzeitlich entwickelt, um dieses Defizit auszugleichen?
Zu 4.:
Wie in der aktuellen Vorlage DS 220301 zum „Sachstand Welterbestätte
Niedergermanischer Limes: Maßnahmenplanung, Projektsteuerung und
Finanzierung“ bereits ausgeführt, ist nun mit der Verleihung des Weltkulturerbe-
Status die Aufgabe verbunden, das römische Erbe in Abstimmung mit den
Kooperationspartner*innen (das für den NRW-Bereich des Limes zuständigeSeite 3 von 4
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LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) und die jeweiligen
Gebietskörperschaften) sichtbar und erfahrbar zu machen. Vorrangiges
Anliegen des LVR-ABR ist unter Absicherung eines landesweit einheitlichen
Qualitätsniveaus, eine Bewusstseinsschaffung des NGL bei den Einwohnenden
und Besucher*innen der Stadt Bonn. Hierzu sollen zunächst mit der
Stadtverwaltung gemeinsame Maßnahmen für die nächsten 2-5 Jahre zur
Vermittlung und Präsentation des Themas u. a. mit weiteren Einrichtungen wie
dem LVR-LandesMuseum Bonn (LVR-LMB) entwickelt und umgesetzt werden.
Zur Würdigung des NGL als Weltkulturerbe soll alljährlich mit Veranstaltungen
auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Vorgeschlagen ist im Hinblick
auf den Jahrestag der erste Sonntag nach dem 27. Juli, im Jahr 2022 also der
31. Juli. Weiterhin soll ein Rad- und Wanderweg auf bereits bestehenden
Routen ausgewiesen werden und Gästeführer*innen für spezielle Römer-
Fußführungen ausgebildet werden.
Nähere Informationen sind in der aktuellen Vorlage DS 220301 zu finden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de