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220736 · Große Anfrage

BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers

Nummer
220736
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
21.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 11.08.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220736-01 ST BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers

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Große Anfrage
öffentlich
220736
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bernhard Wimmer
Marcel Schmitt
07.04.2022
BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe
Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des
Bonner Römerlagers
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme
Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte in seiner Sitzung vom 16.08.2021
einstimmig beschlossen: "Die OB wird beauftragt, bis spätestens zur Sitzung
des Stadtrats am 20. Oktober 2021 einen Vorschlag vorzulegen, wie und mit
welchem finanziellen Aufwand die von der Verwaltung selbst am 25.08.2016 in
Aussicht gestellte Visualisierung der beiden wesentlichen Tore des alten
Römerlagers an den beiden Standorten realisiert werden kann."
Warum hat die Oberbürgermeisterin den Auftrag des Rates bis heute nicht
durchgeführt und den erbetenen Vorschlag nicht vorgelegt?
2. Zur Vorbereitung des Antrags an die UNESCO, das Römerlager als Teil des
niedergermanischen Limes als Welterbe anzuerkennen, war die Erstellung
eines Managementplans Voraussetzung. Mit dem Entwurf Masterplan "Castra
bonnensis" (2015) (DS 1612576) wurde ein Leitbild zum Erhalt und zur
nachhaltigen Entwicklung des Welterbes erarbeitet. Darin werden 15
Potentialflächen dargestellt und für sie Vorschläge gemacht, wie an ihnen das
Römerlager für Besucher visualisiert und erlebbar gemacht werden kann.
2.1 Welche dieser Vorschläge werden mit welchen zeitlichen Vorstellungen von
der Verwaltung umgesetzt werden?
2.2 Welche dieser Vorschläge sind von der Verwaltung aus welchen Gründen
verworfen worden?
3. Im Zusammenhang mit dem in Umsetzung befindlichen Vorhaben der
Wohnbau GmbH, mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die
Didinkirica-Wohnanlage durch drei Anbauten zu verdichten, wurde das
Bodendenkmal Römerlager (BN 014) tangiert. Im Rahmen der
Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen (DS 1810804ED2)
hatte die Verwaltung u. a. ausgeführt, dass
3.1 die Ausstellung der Grabungsfunde, die sich im Erdgeschoss der
Gebäudezeile entlang der Drususstraße befand und dort nur überSeite 1 von 2
Seite 2
Treppenstufen erreichbar ist, in einen rd. 100 m² großen Raum im Erdgeschoß
des neuen Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße erfolgen soll: "Die
Grabungsfunde sollen nun über einen barrierefreien Zugang für die
Öffentlichkeit zugänglich sein... Seitens der Vorhabenträgerin wird im
Baukörper II eine Ausstellungs- und Präsentationsfläche beispielsweise für
Schulklassen realisiert... Die Präsentations- und Ausstellungsfläche im
Baukörper II kann nach vorhergehender Anmeldung bei der Wohnbau GmbH
oder beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) besichtigt werden."
3.1.1. Ist damit der Zugang zu den wesentlichen Fundstücken für spontane
Besuche z. B. von Touristen ohne Anmeldung ausgeschlossen?
3.1.2. Wie ist die dauerhafte Bereitstellung, der Betrieb, die Unterhaltung und
die Zugänglichkeit im beschriebenen beschränkten Umfang dieser Einrichtung
dauerhaft rechtlich sichergestellt worden?
3.2 die auch im Masterplan mehrfach angesprochene Kastellumwehrung in
dem Bereich des neuen südlichen Kopfbaues ablesbar bleiben sollte: "Das
kann sowohl durch Kennzeichnung an der Gebäudewand als auch im Gelände
erfolgen."
3.2.1. Wie ist die Umsetzung dieses (nur) verbal umschriebenen Ziels konkret
vorgesehen?
3.2.2. Wie ist diese Umsetzung rechtlich verbindlich festgelegt worden?
4. Im Masterplan "Castra bonnensia" wird zur Identifikation der Bevölkerung mit
der römischen Geschichte der Stadt und mit dem Römerlager zutreffend
ausgeführt:
"Demgegenüber spiegelt weder die gesamtstädtische Situation Bonns noch die
derzeitige städtebauliche Situation Bonn Castells diese Bedeutung des Bonner
Legionslagers wider. Bonn identifiziert sich - im Gegensatz zu Städten wie Trier
oder Xanten - niemals als 'römische Stadt'. Die Bedeutung des Legionslagers
spielt daher im Bewusstsein der Bonner Stadtbevölkerung höchstens eine
untergeordnete Rolle."
Welche Überlegungen und welche konkrete Schritte hat die Verwaltung
zwischenzeitlich entwickelt, um dieses Defizit auszugleichen?
Begründung
Mehr als 9 Monate nach Anerkennung des Römerlagers als Weltkulturerbe
müssen konkrete Schritte unternommen werden, um diese Auszeichnung
erfolgreich zu nutzen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de