220736 · Große Anfrage
BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers
Kerndaten
- Nummer
- 220736
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 21.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 220736 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernhard Wimmer Marcel Schmitt 07.04.2022 BBB-Fraktion - Große Anfrage: Welterbe Niedergermanischer Limes; Sichtbarmachung des Bonner Römerlagers Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 28.04.2022 Kenntnisnahme Rat 05.05.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Der Rat der Bundesstadt Bonn hatte in seiner Sitzung vom 16.08.2021 einstimmig beschlossen: "Die OB wird beauftragt, bis spätestens zur Sitzung des Stadtrats am 20. Oktober 2021 einen Vorschlag vorzulegen, wie und mit welchem finanziellen Aufwand die von der Verwaltung selbst am 25.08.2016 in Aussicht gestellte Visualisierung der beiden wesentlichen Tore des alten Römerlagers an den beiden Standorten realisiert werden kann." Warum hat die Oberbürgermeisterin den Auftrag des Rates bis heute nicht durchgeführt und den erbetenen Vorschlag nicht vorgelegt? 2. Zur Vorbereitung des Antrags an die UNESCO, das Römerlager als Teil des niedergermanischen Limes als Welterbe anzuerkennen, war die Erstellung eines Managementplans Voraussetzung. Mit dem Entwurf Masterplan "Castra bonnensis" (2015) (DS 1612576) wurde ein Leitbild zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung des Welterbes erarbeitet. Darin werden 15 Potentialflächen dargestellt und für sie Vorschläge gemacht, wie an ihnen das Römerlager für Besucher visualisiert und erlebbar gemacht werden kann. 2.1 Welche dieser Vorschläge werden mit welchen zeitlichen Vorstellungen von der Verwaltung umgesetzt werden? 2.2 Welche dieser Vorschläge sind von der Verwaltung aus welchen Gründen verworfen worden? 3. Im Zusammenhang mit dem in Umsetzung befindlichen Vorhaben der Wohnbau GmbH, mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Didinkirica-Wohnanlage durch drei Anbauten zu verdichten, wurde das Bodendenkmal Römerlager (BN 014) tangiert. Im Rahmen der Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen (DS 1810804ED2) hatte die Verwaltung u. a. ausgeführt, dass 3.1 die Ausstellung der Grabungsfunde, die sich im Erdgeschoss der Gebäudezeile entlang der Drususstraße befand und dort nur überSeite 1 von 2 Seite 2 Treppenstufen erreichbar ist, in einen rd. 100 m² großen Raum im Erdgeschoß des neuen Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße erfolgen soll: "Die Grabungsfunde sollen nun über einen barrierefreien Zugang für die Öffentlichkeit zugänglich sein... Seitens der Vorhabenträgerin wird im Baukörper II eine Ausstellungs- und Präsentationsfläche beispielsweise für Schulklassen realisiert... Die Präsentations- und Ausstellungsfläche im Baukörper II kann nach vorhergehender Anmeldung bei der Wohnbau GmbH oder beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) besichtigt werden." 3.1.1. Ist damit der Zugang zu den wesentlichen Fundstücken für spontane Besuche z. B. von Touristen ohne Anmeldung ausgeschlossen? 3.1.2. Wie ist die dauerhafte Bereitstellung, der Betrieb, die Unterhaltung und die Zugänglichkeit im beschriebenen beschränkten Umfang dieser Einrichtung dauerhaft rechtlich sichergestellt worden? 3.2 die auch im Masterplan mehrfach angesprochene Kastellumwehrung in dem Bereich des neuen südlichen Kopfbaues ablesbar bleiben sollte: "Das kann sowohl durch Kennzeichnung an der Gebäudewand als auch im Gelände erfolgen." 3.2.1. Wie ist die Umsetzung dieses (nur) verbal umschriebenen Ziels konkret vorgesehen? 3.2.2. Wie ist diese Umsetzung rechtlich verbindlich festgelegt worden? 4. Im Masterplan "Castra bonnensia" wird zur Identifikation der Bevölkerung mit der römischen Geschichte der Stadt und mit dem Römerlager zutreffend ausgeführt: "Demgegenüber spiegelt weder die gesamtstädtische Situation Bonns noch die derzeitige städtebauliche Situation Bonn Castells diese Bedeutung des Bonner Legionslagers wider. Bonn identifiziert sich - im Gegensatz zu Städten wie Trier oder Xanten - niemals als 'römische Stadt'. Die Bedeutung des Legionslagers spielt daher im Bewusstsein der Bonner Stadtbevölkerung höchstens eine untergeordnete Rolle." Welche Überlegungen und welche konkrete Schritte hat die Verwaltung zwischenzeitlich entwickelt, um dieses Defizit auszugleichen? Begründung Mehr als 9 Monate nach Anerkennung des Römerlagers als Weltkulturerbe müssen konkrete Schritte unternommen werden, um diese Auszeichnung erfolgreich zu nutzen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de