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220733 · Antrag

Gefährliche Nutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer

Nummer
220733
Art
Antrag
Veröffentlicht
07.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.09.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 15.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 25.05.2022 Empfehlung
  5. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 5,6 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220733-01 ST Gefährliche Nutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer

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Antrag
öffentlich
220733
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
07.04.22
Gefährliche Nutzung von Gehwegen durch
Fahrradfahrer
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. die Erlaubnis für Radfahrer, den Heinz-Stelling-Weg zu befahren, bis zu
einer möglichen Verbreitung des heutigen Fußweges aufzuheben und zum
Schutz der Fußgänger im Heinz-Stelling-Weg geeignete mechanische Sperren
einbauen zu lassen, die das verbotswidrige Befahren des Gehweges künftig
verhindern sollen,
2. unverzüglich durch geeignete mechanische Sperren das verbotswidrige
Befahren des Gehweges zum und des Fußgängerdurchganges durch das
Koblenzer Tor (s. Bilddokumentation) zu unterbinden,
3. die Bonner Polizei zu bitten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Radverkehr
insbesondere an den bekannten Gefahrenstellen stärker zu kontrollieren,
4. dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr in seiner nächsten Sitzung ein
Konzept vorzulegen, wie durch geeignete Maßnahmen Fußgängerwege vor
einem verbotswidrigen Befahren durch Fahrradfahrer und E-Scooter geschützt
werden können.
Begründung
Im Rahmen ihrer Förderung des Radverkehrs obliegt es der Verantwortung der
Oberbürgermeisterin, die aus dem gesteigerten Radverkehr resultierenden
zunehmenden Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften im Rahmen ihrer
Möglichkeiten zu unterbinden. Es reicht hierzu NICHT aus, auf die
Zuständigkeit der Polizei für den fließenden Verkehr hinzuweisen.
Vielmehr sind die Antragsteller der Auffassung, dass das Befahren von
Gehwegen durch Fahrradfahrer allgemein, insbesondere aber an
Gefahrenstellen wie dem Heinz-Stelling-Weg (siehe auch: Bericht des Bonner
General-Anzeigers „Stadt vertraut auf Rücksicht der Radler - Der Heinz-
Stelling-Weg in Endenich ist eng – und damit gefährlich. Im Februar starb eineSeite 1 von 7
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Frau nach einem Sturz“ vom 7. April 2022) oder der aktuellen Baustelle am
Koblenzer Tor durch geeignete mechanische Sperren (versetzte Gitter) unter
Wahrung der Passierbarkeit für die übliche Nutzung durch Fußgänger (z.B. mit
Kinderwagen oder Hilfsmitteln) unterbunden werden sollte.
Anlage/n
1 Bilddokumentation Koblenzer Tor (öffentlich)Seite 2 von 7
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Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de