220733 · Antrag
Gefährliche Nutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer
Kerndaten
- Nummer
- 220733
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 07.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 220733 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 07.04.22 Gefährliche Nutzung von Gehwegen durch Fahrradfahrer Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, 1. die Erlaubnis für Radfahrer, den Heinz-Stelling-Weg zu befahren, bis zu einer möglichen Verbreitung des heutigen Fußweges aufzuheben und zum Schutz der Fußgänger im Heinz-Stelling-Weg geeignete mechanische Sperren einbauen zu lassen, die das verbotswidrige Befahren des Gehweges künftig verhindern sollen, 2. unverzüglich durch geeignete mechanische Sperren das verbotswidrige Befahren des Gehweges zum und des Fußgängerdurchganges durch das Koblenzer Tor (s. Bilddokumentation) zu unterbinden, 3. die Bonner Polizei zu bitten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Radverkehr insbesondere an den bekannten Gefahrenstellen stärker zu kontrollieren, 4. dem Ausschuss für Mobilität und Verkehr in seiner nächsten Sitzung ein Konzept vorzulegen, wie durch geeignete Maßnahmen Fußgängerwege vor einem verbotswidrigen Befahren durch Fahrradfahrer und E-Scooter geschützt werden können. Begründung Im Rahmen ihrer Förderung des Radverkehrs obliegt es der Verantwortung der Oberbürgermeisterin, die aus dem gesteigerten Radverkehr resultierenden zunehmenden Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterbinden. Es reicht hierzu NICHT aus, auf die Zuständigkeit der Polizei für den fließenden Verkehr hinzuweisen. Vielmehr sind die Antragsteller der Auffassung, dass das Befahren von Gehwegen durch Fahrradfahrer allgemein, insbesondere aber an Gefahrenstellen wie dem Heinz-Stelling-Weg (siehe auch: Bericht des Bonner General-Anzeigers „Stadt vertraut auf Rücksicht der Radler - Der Heinz- Stelling-Weg in Endenich ist eng – und damit gefährlich. Im Februar starb eineSeite 1 von 7 Seite 2 Frau nach einem Sturz“ vom 7. April 2022) oder der aktuellen Baustelle am Koblenzer Tor durch geeignete mechanische Sperren (versetzte Gitter) unter Wahrung der Passierbarkeit für die übliche Nutzung durch Fußgänger (z.B. mit Kinderwagen oder Hilfsmitteln) unterbunden werden sollte. Anlage/n 1 Bilddokumentation Koblenzer Tor (öffentlich)Seite 2 von 7 Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de