220730 · Mitteilungsvorlage
Mitteilung zur Antragstellung im Rahmen des NRW-Sofortprogramms „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ (verlängerter 3. Aufruf)
Kerndaten
- Nummer
- 220730
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220730 Die Oberbürgermeisterin Federführung: I-1 Referat Städteförderung Dezernat: Dez. I Mitteilung zur Antragstellung im Rahmen des NRW- Sofortprogramms „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein- Westfalen.“ (verlängerter 3. Aufruf) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme Hauptausschuss 31.05.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Kurzfristig hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen MHKBG den dritten Aufruf des Sofortprogramms „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ bis zum 11. März 2022 verlängert, um restliche Fördermittel in Höhe von 5 Mio. EUR vergeben zu können. Primär, aber ausdrücklich nicht ausschließlich, sind über den Förderbaustein „Innenstadt-Qualitäten“ Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln förderfähig. Die Förderquote liegt bei 90 %. Nach eingehender Prüfung hat die Verwaltung folgende Maßnahmen beantragt: 1. Fortführung der Zentrenmanagements („Kümmerer“ für die die mittelständischen Unternehmen vor Ort) in den Stadtbezirken Beuel, Hardtberg und Bad Godesberg (Förderbaustein 3.4) Bereits beim ersten Förderaufruf im Sommer 2020 hatte die Bundesstadt Bonn erfolgreich partizipiert und konnte mit Hilfe der Förderung Zentrenmanagements in den drei Bonner Stadtbezirkszentren Beuel, Hardtberg und Bad Godesberg implementieren (vgl. 210471-01 ST). Derzeit wird die Ausschreibung für ein Zentrenmanagement für die Bonner Innenstadt vorbereitet, da bereits über den Masterplan Innere Stadt Bonn (hier speziell über das Projekt Nr. 12 „Prozesssteuerung/Kommunikation/Verfügungsfond“) Fördermittel derSeite 1 von 6 Seite 2 Städtebauförderung für 2021 bis 2025 zur Einrichtung eines Kümmerers vor Ort (Citymanagement) für den Konzentrationsbereich der Bonner Innenstadt beantragt worden waren. Daher wurde auf eine entsprechende Antragstellung für die Bonner Innenstadt über das NRW-Sofortprogramm sowohl im Herbst 2020 als auch im vorliegenden Fall verzichtet. Aufgrund des Erfolges der Zentrenmanagements wird eine Verlängerung für Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg angestrebt. Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Lockdowns und das dadurch veränderte Verhalten der Kundschaft haben zu einem erheblichen Absinken der Passantenzahlen geführt. Ebenso sind in vielen Einzelhandelsgeschäften und in der Gastronomie die Umsätze eingebrochen. Um dem Strukturwandel, der sich auf Grund der Corona-Pandemie noch deutlich beschleunigt hatte, zu begegnen, wurden Maßnahmen ergriffen, um mit den relevanten Akteuren (Einzelhandelsgemeinschaften, Immobilieneigentümer*innen, gewerbliche Mieter*innen aus Handel, Gastronomie und Dienstleistungen, Kulturschaffende, Politik u.a.) ins Gespräch zu kommen, aber auch Hilfestellungen für diese Akteure zu bieten. In den Gesprächen mit den Unternehmen in den Stadtbezirkszentren sowie der Politik und den projektbetreuenden Ämtern für Wirtschaftsförderung und Stadtplanung wurden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Zentren und des Einzelhandels vor Ort entwickelt, die breiten Anklang finden. Um diese und weitere Maßnahmen auch über den derzeitigen Förderzeitraum (bis November 2022) des Sofortprogramms durchführen zu können, wurde eine Verlängerung beantragt. Im Fall von Bad Godesberg handelt es sich um eine Verlängerung um ein halbes Jahr, da dies so eine „Förderlücke“ zwischen NRW-Sofortprogramm und BMI-Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ schließt.* In den beiden Fällen Beuel und Hardtberg wurden 10 Monate beantragt, da maximal 150.000 EUR pro Zentrenmanagement beantragt werden können und durch mit den zusätzlichen 10 Monaten die maximale Fördersumme erreicht wird. Dadurch werden auch die notwendigen einmaligen Arbeiten zu Beginn des Zentrenmanagements (z.B. Vorstellung und Kennenlernen der Akteure) effizienter ausgenutzt. * Erfreulicherweise hat sich die Bundesstadt Bonn darüber hinaus zwischenzeitlich über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" mit der Innenstadt von Bad Godesberg erfolgreich im Interessenbekundungsverfahren (1. Schritt) qualifiziert. Die eingereichte Projektskizze wurde positiv bewertet, sodass das BMI entschieden hat, die Projektskizze für das sich nun anschließende formale Zuwendungsverfahren vorzusehen (2. Schritt). Die Interessensbekundung wurde weiter entwickelt und fristgerecht eingereicht. Die derzeitige Rückmeldung steht noch aus. a) Bad Godesberg Gesamtkosten: 28.858,00 EUR Förderung: 25.972,00 EUR Eigenanteil: 2.886,00 EURSeite 2 von 6 Seite 3 b) Hardtberg Gesamtkosten: 48.309,00 EUR Förderung: 43.478,00 EUR Eigenanteil: 4.831,00 EUR c) Beuel Gesamtkosten: 48.309,00 EUR Förderung: 43.478,00 EUR Eigenanteil: 4.831,00 EUR Ergänzend zu den Zentrenmanagements wurden verschiedene gestalterische Elemente zur Aufwertung der Zentren (Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln, Parkbänke und grüne Inseln) beantragt: 2. Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln für den Beueler Rathausvorplatz (Förderbaustein 3.5) Der Rathausvorplatz Bonn Beuel ist einem starken Nutzungsdruck unterworfen. Neben der Frequentierung des Platzes durch Besucher*innen des Beueler Rathauses finden verschiedene wiederkehrende Aktivitäten (Wochenmärkte, Veranstaltungen usw.) auf der versiegelten Fläche statt. Durch die durchgängige Versiegelung der Platzflächen über einer Tiefgarage heizen sich die Flächen im Sommer extrem auf. Durch die Bepflanzung mit stadtklimaverträglichen Hochstämmen soll Schatten auch im Sommer geschaffen werden. Das Ziel ist es, den Platz zu begrünen, sodass eine „grüne Oase“ entsteht. Die Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtpaketes „Klimaresilienz-Maßnahmen auf dem Beueler Rathausvorplatz“ (vgl. 202360- 03) und würde bei Genehmigung den „Feuerwehrtopf“ der Bezirksvertretung Beuel in Höhe von ca. 5.000 EUR entlasten. Gesamtkosten: 16.600,00 EUR Förderung: 14.940,00 EUR Eigenanteil: 1.660,00 EUR Nachrichtliche Ergänzung vom 16.05.2022: Die Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln wurden am 11. März 2022 beantragt. Da bislang (Stand: 16.05.2022) kein Bescheid vorliegt und laut Bezirksregierung Köln (Stand: 11.05.2022) nicht abzusehen ist, wann mit der Bewilligung bzw. Ablehnung zu rechnen ist, wird die Maßnahme in Beuel ohne Fördermittel umgesetzt. Die Verwaltung prüft, ob die beantragten Bäume an einem anderen Standort verwendet werden können. 3. Parkbänke für den Stadtbezirk Bonn (Förderbaustein 3.5)Seite 3 von 6 Seite 4 Zur Attraktivitätssteigerung der Bonner Innenstadt sollen mehr Sitzgelegenheiten geschaffen werden, um die Innenstadt attraktiv für Besucher*innen zu gestalten. Hiermit kommt die Verwaltung dem Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 7.12.2021 (DS211984) nach (vgl. DS 211365). Demzufolge sind in der Bonner Innenstadt Sitzbänke aufzustellen bis zum einem Gesamtbetrag von 20.000 EUR, finanziert aus dem sog. Feuerwehrtopf. Auch in Anbetracht der demografiegerechten Stadtgestaltung bieten zusätzliche Sitzbänke gerade mobilitätseingeschränkten Personen die Möglichkeit des Ausruhens. Zum ersten Mal in Bonn sollen hierfür auch Sitzgruppen mit Parkmöglichkeiten für Rollatoren zum Einsatz kommen. Bei erfolgreicher Bewilligung kann der Feuerwehr-Topf der Bezirksvertretung Bonn entlastet werden, da lediglich der Eigenanteil in Höhe von 10 % zur Verfügung gestellt werden muss. Die finalen Standorte werden derzeit zwischen den Bürgerdiensten, dem Tiefbauamt sowie dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Die Bürgerdienste haben sich bereit erklärt, dass ein Auf- und Abbau einschl. Einlagerung im Zuge von Veranstaltungen unter Federführung der Bürgerdienste erfolgen kann. Gesamtkosten: 22.716,00 EUR Förderung: 20.444,00 EUR Eigenanteil: 2.272,00 EUR 4. Grüne Inseln (Förderbaustein 3.5) Die Bundestadt Bonn hat gute Erfahrungen gemacht mit der Aufstellung von Stadtmöbeln in Kombination mit Hochbeeten, sogenannten Grünen Inseln. Die Grünen Inseln sind eine Idee der AG Grüne Infrastruktur - einer studentischen Initiative der Uni Bonn. Bereits 2019 wurde eine solche Insel temporär auf dem Münsterplatz aufgestellt und erfreute sich dort großer Beliebtheit. Anschließend konnte die AG gemeinsam mit dem Wissenschaftsladen Bonn (Wila) Fördermittel vom Rat für nachhaltige Entwicklung akquirieren und weitere 20 Grünen Inseln im Stadtgebiet installieren. Dies hat zu einer positiven Bürgerresonanz geführt und soll weiter ausgebaut werden. Gesamtkosten: 20.000,00 EUR Förderung: 18.000,00 EUR Eigenanteil: 2.000,00 EUR Stellungnahme der Verwaltung zu dem Umfang der beantragten Maßnahmen im Förderbaustein „Innenstadt-Qualitäten“ Da die kostenintensive Pflege der Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln durch die Stadtverwaltung aufgrund mangelnder Ressourcen nicht bereitgestellt werden kann, war eine umfangreichere Beantragung nicht möglich. Ein möglicher Sponsor (vergleichbar zu den Stadtbäumen in mobilen PflanzkübelnSeite 4 von 6 Seite 5 auf der Bonngasse) konnte leider nicht identifiziert werden. Seitens der Einzelhändlergemeinschaften wurde ebenfalls Fehlanzeige hinsichtlich der Übernahme der Pflege der Bäume gemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Zu 1.) 1.03.15 Zu 2.) 1.01.03 Zu 3.) 1.01.30 zu 4.) 1.13.01 Produktgruppenbezeichnung Zu 1.) Wirtschaft Zu 2.) Verwaltungsführung Zu 3.) BezVst Bonn Zu 4.) Öffentliches Grün Produkt Zu 1.) 1.03.00.15.01.01 Zu 2.) 1.02.00.01.03.01 Zu 3.) 1.10.66.01.30.01 Zu 4.) 1.13.01.01 Produktbezeichnung Zu 1.) Wirtschaftsförderung Zu 2.) Verwaltungsleitung Zu 3.) BezVSt Bonn Zu 4.) Grün und Parkanlagen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Zu 3.) 22.716 EUR Zu 4.) bis zu 20.000 EUR Zu 3.) 5106601301000/ 78.5200 Zu 4.) 5680613010100/ 78.5200 Zu 4.) 2022 Zu 3.) 22.716 EUR Zu 3.) 5106601301000/ 68.1100 und 51066013302000/ 78.5200 Einzahlungen Zu 3.) 20.444 EUR Zu 4.) 18.000 EUR Zu 3.) 5106601301000/ 68.1100 Zu 4.) 5680613010100/ 68.1100 Investiver Finanzsaldo Zu 3.) 2.272 EUR Zu 4.) Zu 3.) 51066013020/ 78.5200 Zu 4.) 5680613010100/ Zu 3.) 2022 HARSeite 5 von 6 Seite 6 2.000 EUR 78.5200 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Zu 1.) 125.476 EUR Zu 2.) 16.600 EUR Zu 1.) 103001501/ 72.1000 Zu 2.) 102000103/74.1000 Zu 1.) 2023 Zu 2.) 2022 Einzahlungen / Erträge Zu 1.) 112.928 EUR Zu 2.) 14.940 EUR Zu 1.) 103001501/ 61.1000 Zu 2.) 102000103/61.1000 Haushaltsbelastung jährlich Zu 1.) 12.548 EUR Zu 2.) 1.660 EUR Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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