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220730 · Mitteilungsvorlage

Mitteilung zur Antragstellung im Rahmen des NRW-Sofortprogramms „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ (verlängerter 3. Aufruf)

Nummer
220730
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
16.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 13.06.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 30.11.2022 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
  7. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 18.08.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220730
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
I-1 Referat Städteförderung
Dezernat:
Dez. I
Mitteilung zur Antragstellung im Rahmen des NRW-
Sofortprogramms „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-
Westfalen.“ (verlängerter 3. Aufruf)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 31.05.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 31.05.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 01.06.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
Rat 09.06.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
18.08.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Kurzfristig hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen MHKBG den dritten Aufruf
des Sofortprogramms „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ bis zum 11.
März 2022 verlängert, um restliche Fördermittel in Höhe von 5 Mio. EUR
vergeben zu können.
Primär, aber ausdrücklich nicht ausschließlich, sind über den Förderbaustein
„Innenstadt-Qualitäten“ Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln förderfähig. Die
Förderquote liegt bei 90 %.
Nach eingehender Prüfung hat die Verwaltung folgende Maßnahmen beantragt:
1. Fortführung der Zentrenmanagements („Kümmerer“ für die die
mittelständischen Unternehmen vor Ort) in den Stadtbezirken Beuel,
Hardtberg und Bad Godesberg
(Förderbaustein 3.4)
Bereits beim ersten Förderaufruf im Sommer 2020 hatte die Bundesstadt Bonn
erfolgreich partizipiert und konnte mit Hilfe der Förderung
Zentrenmanagements in den drei Bonner Stadtbezirkszentren Beuel, Hardtberg
und Bad Godesberg implementieren (vgl. 210471-01 ST).
Derzeit wird die Ausschreibung für ein Zentrenmanagement für die Bonner
Innenstadt vorbereitet, da bereits über den Masterplan Innere Stadt Bonn (hier
speziell über das Projekt Nr. 12
„Prozesssteuerung/Kommunikation/Verfügungsfond“) Fördermittel derSeite 1 von 6
Seite 2
Städtebauförderung für 2021 bis 2025 zur Einrichtung eines Kümmerers vor Ort
(Citymanagement) für den Konzentrationsbereich der Bonner Innenstadt
beantragt worden waren. Daher wurde auf eine entsprechende Antragstellung
für die Bonner Innenstadt über das NRW-Sofortprogramm sowohl im Herbst
2020 als auch im vorliegenden Fall verzichtet.
Aufgrund des Erfolges der Zentrenmanagements wird eine Verlängerung für
Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg angestrebt.
Die mit der Corona-Pandemie verbundenen Lockdowns und das dadurch
veränderte Verhalten der Kundschaft haben zu einem erheblichen Absinken der
Passantenzahlen geführt. Ebenso sind in vielen Einzelhandelsgeschäften und
in der Gastronomie die Umsätze eingebrochen.
Um dem Strukturwandel, der sich auf Grund der Corona-Pandemie noch
deutlich beschleunigt hatte, zu begegnen, wurden Maßnahmen ergriffen, um
mit den relevanten Akteuren (Einzelhandelsgemeinschaften,
Immobilieneigentümer*innen, gewerbliche Mieter*innen aus Handel,
Gastronomie und Dienstleistungen, Kulturschaffende, Politik u.a.) ins Gespräch
zu kommen, aber auch Hilfestellungen für diese Akteure zu bieten.
In den Gesprächen mit den Unternehmen in den Stadtbezirkszentren sowie der
Politik und den projektbetreuenden Ämtern für Wirtschaftsförderung und
Stadtplanung wurden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Zentren und
des Einzelhandels vor Ort entwickelt, die breiten Anklang finden.
Um diese und weitere Maßnahmen auch über den derzeitigen Förderzeitraum
(bis November 2022) des Sofortprogramms durchführen zu können, wurde eine
Verlängerung beantragt. Im Fall von Bad Godesberg handelt es sich um eine
Verlängerung um ein halbes Jahr, da dies so eine „Förderlücke“ zwischen
NRW-Sofortprogramm und BMI-Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und
Zentren“ schließt.* In den beiden Fällen Beuel und Hardtberg wurden 10
Monate beantragt, da maximal 150.000 EUR pro Zentrenmanagement
beantragt werden können und durch mit den zusätzlichen 10 Monaten die
maximale Fördersumme erreicht wird. Dadurch werden auch die notwendigen
einmaligen Arbeiten zu Beginn des Zentrenmanagements (z.B. Vorstellung und
Kennenlernen der Akteure) effizienter ausgenutzt.
* Erfreulicherweise hat sich die Bundesstadt Bonn darüber hinaus
zwischenzeitlich über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und
Zentren" mit der Innenstadt von Bad Godesberg erfolgreich im
Interessenbekundungsverfahren (1. Schritt) qualifiziert. Die eingereichte
Projektskizze wurde positiv bewertet, sodass das BMI entschieden hat, die
Projektskizze für das sich nun anschließende formale Zuwendungsverfahren
vorzusehen (2. Schritt). Die Interessensbekundung wurde weiter entwickelt und
fristgerecht eingereicht. Die derzeitige Rückmeldung steht noch aus.
a) Bad Godesberg
Gesamtkosten: 28.858,00 EUR
Förderung: 25.972,00 EUR
Eigenanteil: 2.886,00 EURSeite 2 von 6
Seite 3
b) Hardtberg
Gesamtkosten: 48.309,00 EUR
Förderung: 43.478,00 EUR
Eigenanteil: 4.831,00 EUR
c) Beuel
Gesamtkosten: 48.309,00 EUR
Förderung: 43.478,00 EUR
Eigenanteil: 4.831,00 EUR
Ergänzend zu den Zentrenmanagements wurden verschiedene gestalterische
Elemente zur Aufwertung der Zentren (Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln,
Parkbänke und grüne Inseln) beantragt:
2. Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln für den Beueler Rathausvorplatz
(Förderbaustein 3.5)
Der Rathausvorplatz Bonn Beuel ist einem starken Nutzungsdruck unterworfen.
Neben der Frequentierung des Platzes durch Besucher*innen des Beueler
Rathauses finden verschiedene wiederkehrende Aktivitäten (Wochenmärkte,
Veranstaltungen usw.) auf der versiegelten Fläche statt. Durch die
durchgängige Versiegelung der Platzflächen über einer Tiefgarage heizen sich
die Flächen im Sommer extrem auf. Durch die Bepflanzung mit
stadtklimaverträglichen Hochstämmen soll Schatten auch im Sommer
geschaffen werden. Das Ziel ist es, den Platz zu begrünen, sodass eine „grüne
Oase“ entsteht. Die Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtpaketes
„Klimaresilienz-Maßnahmen auf dem Beueler Rathausvorplatz“ (vgl. 202360-
03) und würde bei Genehmigung den „Feuerwehrtopf“ der Bezirksvertretung
Beuel in Höhe von ca. 5.000 EUR entlasten.
Gesamtkosten: 16.600,00 EUR
Förderung: 14.940,00 EUR
Eigenanteil: 1.660,00 EUR
Nachrichtliche Ergänzung vom 16.05.2022:
Die Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln wurden am 11. März 2022 beantragt.
Da bislang (Stand: 16.05.2022) kein Bescheid vorliegt und laut
Bezirksregierung Köln (Stand: 11.05.2022) nicht abzusehen ist, wann mit der
Bewilligung bzw. Ablehnung zu rechnen ist, wird die Maßnahme in Beuel ohne
Fördermittel umgesetzt. Die Verwaltung prüft, ob die beantragten Bäume an
einem anderen Standort verwendet werden können.
3. Parkbänke für den Stadtbezirk Bonn
(Förderbaustein 3.5)Seite 3 von 6
Seite 4
Zur Attraktivitätssteigerung der Bonner Innenstadt sollen mehr
Sitzgelegenheiten geschaffen werden, um die Innenstadt attraktiv für
Besucher*innen zu gestalten. Hiermit kommt die Verwaltung dem Beschluss
der Bezirksvertretung Bonn vom 7.12.2021 (DS211984) nach (vgl. DS 211365).
Demzufolge sind in der Bonner Innenstadt Sitzbänke aufzustellen bis zum
einem Gesamtbetrag von 20.000 EUR, finanziert aus dem sog. Feuerwehrtopf.
Auch in Anbetracht der demografiegerechten Stadtgestaltung bieten
zusätzliche Sitzbänke gerade mobilitätseingeschränkten Personen die
Möglichkeit des Ausruhens. Zum ersten Mal in Bonn sollen hierfür auch
Sitzgruppen mit Parkmöglichkeiten für Rollatoren zum Einsatz kommen. Bei
erfolgreicher Bewilligung kann der Feuerwehr-Topf der Bezirksvertretung Bonn
entlastet werden, da lediglich der Eigenanteil in Höhe von 10 % zur Verfügung
gestellt werden muss.
Die finalen Standorte werden derzeit zwischen den Bürgerdiensten, dem
Tiefbauamt sowie dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Die Bürgerdienste
haben sich bereit erklärt, dass ein Auf- und Abbau einschl. Einlagerung im
Zuge von Veranstaltungen unter Federführung der Bürgerdienste erfolgen
kann.
Gesamtkosten: 22.716,00 EUR
Förderung: 20.444,00 EUR
Eigenanteil: 2.272,00 EUR
4. Grüne Inseln
(Förderbaustein 3.5)
Die Bundestadt Bonn hat gute Erfahrungen gemacht mit der Aufstellung von
Stadtmöbeln in Kombination mit Hochbeeten, sogenannten Grünen Inseln. Die
Grünen Inseln sind eine Idee der AG Grüne Infrastruktur - einer studentischen
Initiative der Uni Bonn. Bereits 2019 wurde eine solche Insel temporär auf dem
Münsterplatz aufgestellt und erfreute sich dort großer Beliebtheit. Anschließend
konnte die AG gemeinsam mit dem Wissenschaftsladen Bonn (Wila)
Fördermittel vom Rat für nachhaltige Entwicklung akquirieren und weitere 20
Grünen Inseln im Stadtgebiet installieren. Dies hat zu einer positiven
Bürgerresonanz geführt und soll weiter ausgebaut werden.
Gesamtkosten: 20.000,00 EUR
Förderung: 18.000,00 EUR
Eigenanteil: 2.000,00 EUR
Stellungnahme der Verwaltung zu dem Umfang der beantragten
Maßnahmen im Förderbaustein „Innenstadt-Qualitäten“
Da die kostenintensive Pflege der Stadtbäume in mobilen Pflanzkübeln durch
die Stadtverwaltung aufgrund mangelnder Ressourcen nicht bereitgestellt
werden kann, war eine umfangreichere Beantragung nicht möglich. Ein
möglicher Sponsor (vergleichbar zu den Stadtbäumen in mobilen PflanzkübelnSeite 4 von 6
Seite 5
auf der Bonngasse) konnte leider nicht identifiziert werden. Seitens der
Einzelhändlergemeinschaften wurde ebenfalls Fehlanzeige hinsichtlich der
Übernahme der Pflege der Bäume gemeldet.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
Zu 1.) 1.03.15
Zu 2.) 1.01.03
Zu 3.) 1.01.30
zu 4.) 1.13.01
Produktgruppenbezeichnung
Zu 1.) Wirtschaft
Zu 2.) Verwaltungsführung
Zu 3.) BezVst Bonn
Zu 4.) Öffentliches Grün
Produkt
Zu 1.)
1.03.00.15.01.01
Zu 2.)
1.02.00.01.03.01
Zu 3.)
1.10.66.01.30.01
Zu 4.) 1.13.01.01
Produktbezeichnung
Zu 1.) Wirtschaftsförderung
Zu 2.) Verwaltungsleitung
Zu 3.) BezVSt Bonn
Zu 4.) Grün und Parkanlagen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen Zu 3.)
22.716
EUR
Zu 4.)
bis zu
20.000
EUR
Zu 3.)
5106601301000/
78.5200
Zu 4.)
5680613010100/
78.5200
Zu 4.) 2022
Zu 3.)
22.716
EUR
Zu 3.)
5106601301000/
68.1100 und
51066013302000/
78.5200
Einzahlungen Zu 3.)
20.444
EUR
Zu 4.)
18.000
EUR
Zu 3.)
5106601301000/
68.1100
Zu 4.)
5680613010100/
68.1100
Investiver
Finanzsaldo
Zu 3.)
2.272 EUR
Zu 4.)
Zu 3.)
51066013020/
78.5200
Zu 4.)
5680613010100/
Zu 3.)
2022 HARSeite 5 von 6
Seite 6
2.000 EUR 78.5200
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Zu 1.)
125.476
EUR
Zu 2.)
16.600
EUR
Zu 1.) 103001501/
72.1000
Zu 2.)
102000103/74.1000
Zu 1.)
2023
Zu 2.)
2022
Einzahlungen /
Erträge
Zu 1.)
112.928
EUR
Zu 2.)
14.940
EUR
Zu 1.)
103001501/
61.1000
Zu 2.)
102000103/61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
Zu 1.)
12.548
EUR
Zu 2.)
1.660 EUR
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de