220726 · Bürgerbrief
Bürgerbrief - Abwasserkanal Kölnstraße von An der Josefshöhe bis Kopenhagener Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220726
- Art
- Bürgerbrief
- Veröffentlicht
- 07.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
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An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Kölnstraße in Bonn-Auerberg Abwasserkanal Kölnstraße von An der Josefshöhe bis Kopenhagener Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird ab dem 04.05.2022 den Abwasserkanal in der Kölnstraße im Abschnitt von An der Josefshöhe bis zur Kopenhagener Straße erneuern. Die Erneuerung erfolgt in mehreren Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt, beginnend bei Haus Nr. 442, wird ein Betonkanal EI-Profil 600/900 mm auf einer Länge von ca. 200 m in offener Bauweise erneuert. Die Arbeiten werden in den meisten Abschnitten in den Seitenbereichen außerhalb der Fahrbahn durchgeführt. Die Straßenquerungen Georg-von-Boeselager-Straße und Brüsseler Straße werden für die Dauer der jeweiligen Arbeiten unter Vollsperrung der Einmündungsbereiche durchgeführt. Die freie Rechtsabbiegespur von An der Josefshöhe in die Kölnstraße wird ebenfalls für die Arbeiten in diesem Bereich gesperrt. Die Umleitungen werden für alle Sperrungen jeweils ausgeschildert. Es werden insgesamt ca. 1.200 m Kanal neu verlegt. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nummer 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbehinderungen kommt. Der Seitenbereich der Fahrbahn und die Parkflächen der Kölnstraße werden im jeweiligen Baubereich für den Kfz-Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt. Fußgänger- und Radverkehr kann den Baustellenbereich zu jeder Zeit auf dem Gehweg passieren. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Erbbauberechtigten der von der Kölnstraße von der Kopenhagener Straße bis An der Josefshöhe erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist §8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer, sowie Erbbauberechtigten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Beitragsfestsetzung nähere Informationen erhalten.Seite 1 von 2 Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmerrechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hinsichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, wurde auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächen- entwässerung mit einer Fahrbahnverbesserung ermittelt: 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR) Die straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes Nordrhein- Westfalen zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die oben genannten Beitragsbelastungen. Bauzeit: Die Baumaßnahme wird voraussichtlich bis September 2024 fertig gestellt sein. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es z.B. durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kommen kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Tiefbauamt der Stadt Bonn (66-22) Kanalbau: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1 E, Aufzugsgruppe 3 Ralf Waßmann, Telefon 0228 - 77 4163 ralf.wassmann@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 5 C, Aufzugsgruppe 2 Julia Lammers, Telefon 0228 - 77 2488 julia.lammers@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im April 2022 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Die Oberbürgermeisterin, Tiefbauamt, Dezernat der Oberbürgermeisterin. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier.Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de