220724-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage zur Kontrolle des Tierfütterungsverbotes in der Bad Godesberger Innenstadt
Kerndaten
- Nummer
- 220724-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220724-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage zur Kontrolle des Tierfütterungsverbotes in der Bad Godesberger Innenstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zu Ds 210117 wurde die Aufstellung der geforderten Verbotsschilder abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung wie folgt: § 5 Abs.3 der Bonner Straßenordnung regelt das Fütterungsverbot für Tauben. Ein zusätzliches Aufstellen von Schildern hält die Verwaltung nicht für erforderlich. 2. Die in Frage kommenden Bereiche wurden im Rahmen der personellen Kapazitäten vom Stadtordnungsdienst kontrolliert. Festzustellen ist, dass es in einigen Bereichen Fütterungen gibt, die zu unregelmäßigen Zeiten, teilweise vor Dienstbeginn, stattfinden und an unterschiedlichen Ort vorkommen. 3. Der Stadtordnungsdienst hat die verbotswidrige Fütterung in Einzelfällen nicht geahndet, da die Fütterungen außerhalb der regulären Dienstzeiten des Stadtordnungsdienstes stattfinden und es somit nicht möglich war Personen festzustellen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de