220723-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verbesserung der Verkehrssituation in Holzlar
Kerndaten
- Nummer
- 220723-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.482 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220723-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Verbesserung der Verkehrssituation in Holzlar Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 27.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu den beantragten Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs in Holzlar kann die Verwaltung Folgendes mitteilen: zu 1) Die Verwaltung wird die Radroutenbeschilderung überprüfen. Hinsichtlich des beantragten Haltverbots und des beantragten Gefahrenzeichens wird die Verwaltung nach Kenntnisnahme der angekündigten Begründung eine Prüfung durchführen. zu 2) Die Verwaltung wird an den beantragten Stellen Verkehrszählungen durchführen, um die notwendigen Belastungen zu ermitteln. zu 3) Soweit sich der Antrag auf barrierefreien Ausbau auf die Wegebefestigung bezieht, kann festgestellt werden, dass der Weg zwar wassergebunden, aber in einem sehr guten Zustand ist. Aufgrund der Bäume wäre ein Asphalteinbau allenfalls im Hocheinbau möglich, d. h. auf die vorhandene wassergebundene Decke ohne Erdarbeiten im Wurzelbereich. Dies wäre jedoch zunächst im Hinblick auf Baumschutz zu prüfen. Da generell eher eine Entsiegelung von Flächen angestrebt wird und der Weg im vorhandenen Zustand auch mit Rollatoren, Kinderwagen, etc. gut nutzbar ist, schlägt die Verwaltung keine Versiegelung des Weges vor. Die vorhandenen Schranken können auseinandergesetzt werden, um eine bessere Durchgängigkeit zu erreichen. zu 4) Nach Begründung des Punktes wird die Verwaltung eine entsprechende Prüfung vornehmen. zu 5) Die angesprochene Regelung, die seinerzeit sehr großzügig zugunsten der rückwärtigen Kita ausgelegt wurde, fußt auf einer Ausnahme, die der Gesetzgeber bei schützenswerten Einrichtungen auf Hauptverkehrsstraßen vorsieht. Diese Regelungen sind allerdings zeitlich (Betriebszeiten) und räumlich (unmittelbarer Bereich der Einrichtung) einzuschränken, so dass diese Begrenzungen nicht entfallen können. zu 6) Nach Begründung des Punktes wird die Verwaltung eine entsprechende Prüfung vornehmen.Seite 1 von 2 Seite 2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Punkte 1,2,4,5,6 als Anregung an die Verwaltung aufgenommen werden. Angelegenheiten der StVO werden durch die Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung ausgeübt und unterliegen nur der staatlichen Fachaufsicht. Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde insoweit nicht an Beschlüsse politischer Gremien gebunden ist. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de