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220721-01 · Mitteilungsvorlage

Sachstand bauliche Status-quo Erhebung Stadthaus

Nummer
220721-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220721 Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220721-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
Sachstand bauliche Status-quo Erhebung
Stadthaus
Beratungsfolge
Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zuletzt hat die Verwaltung mit der Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus
(DS-Nr. 220 721) zu dem Thema berichtet. Seitdem befinden sich die
beteiligten Akteure Dezernat I, SGB sowie der externe Sachverständige in
regelmäßigem Austausch.
Derzeit kann die Verwaltung über folgende Punkte informieren:
1. Brandschutzklappen
Zur Sicherstellung der Prüffähigkeit der Brandschutzklappen muss laut
Sanierungskonzept ein Großteil der in den Untergeschossen vorhandenen
Brandschutzklappen (UG3 bis 2. OG) ausgetauscht werden. Um mögliche
Kompensationsmaßnahmen zu prüfen wurde ein weiterer
Brandschutzsachverständige beauftragt. Erste Ergebnisse liegen seit kurzem
vor. Im nächsten Schritt finden Gespräche zwischen den beiden Büros statt, um
das weitere Vorgehen zu konkretisieren und mit der Planung zu beginnen.
2. Abstützungsmaßnahmen
Auf den Parkdecks 1 und 2 des Stadthauses müssen zeitnah einzelne
Stahlbetonstützen abgestützt werden um die Standsicherheit des Gebäudes
sicherzustellen und es so bis mindestens 2026/2027 weiter nutzen zu können.
Hierzu werden neben 38 Stützen Stahlprofile montiert; zudem müssen im
Vorfeld einzelne Versorgungsleitungen verlegt werden.
Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am 19. September. Zunächst wird
ausschließlich auf P1 gearbeitet; planmäßig Anfang Dezember sollen die
Maßnahmen dort abgeschlossen sein. Die Arbeiten auf P2 sollen nach aktueller
Planung Ende November beginnen und bis Mitte Februar 2023 dauern.
3. Stand bauliche Status-quo Erhebung des Stadthauses
Die Status-quo Ermittlung umfasst die Prüfung der Hauptbestandteile des
Gebäudes (Fassade, Rohbau, TGA und Schadstoffbelastung) auf
Erhaltungswürdigkeit und Sanierbarkeit. Angebote von externen Büros wurden
hierzu eingeholt. Die Beauftragungen sollen zeitnah erfolgen. SofernSeite 1 von 2
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bautechnische Erkenntnisse gegen den Erhalt sprechen, sind die Gründe
hierfür zu benennen. Die Gutachten sollen am Ende des Prozesses in eine
(Entscheidungs-)Vorlage für den Rat gegossen und dem Rat im 1. Quartal
2023 vorgelegt werden. Nach Entscheidung der Politik bezüglich der Zukunft
des Stadthauses müssen entsprechende Planungsanforderungen und
Zielsetzungen definiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de