220721-01 · Mitteilungsvorlage
Sachstand bauliche Status-quo Erhebung Stadthaus
Kerndaten
- Nummer
- 220721-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220721-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Sachstand bauliche Status-quo Erhebung Stadthaus Beratungsfolge Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Zuletzt hat die Verwaltung mit der Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus (DS-Nr. 220 721) zu dem Thema berichtet. Seitdem befinden sich die beteiligten Akteure Dezernat I, SGB sowie der externe Sachverständige in regelmäßigem Austausch. Derzeit kann die Verwaltung über folgende Punkte informieren: 1. Brandschutzklappen Zur Sicherstellung der Prüffähigkeit der Brandschutzklappen muss laut Sanierungskonzept ein Großteil der in den Untergeschossen vorhandenen Brandschutzklappen (UG3 bis 2. OG) ausgetauscht werden. Um mögliche Kompensationsmaßnahmen zu prüfen wurde ein weiterer Brandschutzsachverständige beauftragt. Erste Ergebnisse liegen seit kurzem vor. Im nächsten Schritt finden Gespräche zwischen den beiden Büros statt, um das weitere Vorgehen zu konkretisieren und mit der Planung zu beginnen. 2. Abstützungsmaßnahmen Auf den Parkdecks 1 und 2 des Stadthauses müssen zeitnah einzelne Stahlbetonstützen abgestützt werden um die Standsicherheit des Gebäudes sicherzustellen und es so bis mindestens 2026/2027 weiter nutzen zu können. Hierzu werden neben 38 Stützen Stahlprofile montiert; zudem müssen im Vorfeld einzelne Versorgungsleitungen verlegt werden. Die Bauarbeiten starten voraussichtlich am 19. September. Zunächst wird ausschließlich auf P1 gearbeitet; planmäßig Anfang Dezember sollen die Maßnahmen dort abgeschlossen sein. Die Arbeiten auf P2 sollen nach aktueller Planung Ende November beginnen und bis Mitte Februar 2023 dauern. 3. Stand bauliche Status-quo Erhebung des Stadthauses Die Status-quo Ermittlung umfasst die Prüfung der Hauptbestandteile des Gebäudes (Fassade, Rohbau, TGA und Schadstoffbelastung) auf Erhaltungswürdigkeit und Sanierbarkeit. Angebote von externen Büros wurden hierzu eingeholt. Die Beauftragungen sollen zeitnah erfolgen. SofernSeite 1 von 2 Seite 2 bautechnische Erkenntnisse gegen den Erhalt sprechen, sind die Gründe hierfür zu benennen. Die Gutachten sollen am Ende des Prozesses in eine (Entscheidungs-)Vorlage für den Rat gegossen und dem Rat im 1. Quartal 2023 vorgelegt werden. Nach Entscheidung der Politik bezüglich der Zukunft des Stadthauses müssen entsprechende Planungsanforderungen und Zielsetzungen definiert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de