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220721 · Mitteilungsvorlage

Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus

Nummer
220721
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
31.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 31.05.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 220721-01 Sachstand bauliche Status-quo Erhebung Stadthaus

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220721
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 31.05.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Angesichts der jüngsten Erkenntnisse u.a. zu den Stützenfüßen des
Stadthauses und den Brandschutzklappen bzw. dem Zustand der vorhandenen
Gebäudetechnik ist es dringlicher denn je, möglichst kurzfristig einen fundierten
Gesamtüberblick über den technischen Zustand des Gebäudes zu erhalten, um
beurteilen zu können, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um die
Betriebssicherheit des Gebäudes noch möglichst viele Jahre sicherzustellen.
Um den aktuellen Status quo des Stadthauses zu eruieren, wurde die
Stabstelle zur Zukunft des Stadthauses eingerichtet (siehe PM und
Ratsnewsletter Nr. 212 vom 25.02.2022). In der Folge fanden
verwaltungsinterne Gespräche statt, mit welchen Aufgaben konkret, welchen
finanziellen Mitteln und welchen Stellen die Stabsstelle ausgestaltet werden
sollte.
Im Rahmen dieser Gespräche wurde deutlich,
- dass das SGB bereits über eine umfangreiche Datenlage zum Status des
Stadthauses verfügt. Diese Informationen sollen nun mit Hilfe externer
Unterstützung in Zusammenhang gebracht werden, um die Handlungsoptionen
(Sanierung oder Neubau) aufzuzeigen.
- dass es keine Mitarbeitenden im SGB gibt, die sich exklusiv mit dem
Stadthaus beschäftigen, sondern alle Mitarbeitenden darüber hinaus weitere
Aufgaben / zu betreuende Projekte im SGB haben..
- dass die Zusammenarbeit zwischen SGB, externer Unterstützung sowie
Kernverwaltung (Dezernat I) sich zum jetzigen Zeitpunkt auch ohne Umsetzung
von Personal aus dem SGB in die Stabsstelle erfolgreich gestalten lässt.
Aus den dargestellten Gründen wird die Stabsstelle bei Dezernat I, die sich
nicht nur mit dem Thema des weiteren Umganges mit dem Stadthaus
beschäftigt, sondern ebenso mit dem Thema „Stadtverwaltung unserer Zukunft“
zunächst nicht mit Personal ausgestattet. Die Mitarbeitenden im SGB, die sich
mit dem Stadthaus beschäftigen, werden im engen Austausch mit Dezernat I
sowie dem zu beauftragenden externen Sachverständigen sein. Die genaue
Abstimmung über die einzelnen Verfahrensschritte, die Zuständigkeiten sowieSeite 1 von 2
Seite 2
Kompetenzen für bestimmte Aufgabenfelder erfolgt unmittelbar zwischen dem
SGB und I.
Im Moment gehen Dezernat I, das SGB wie auch der externe Sachverständige
davon aus, dass ein Ergebnis über den Gesamtzustand des Stadthauses bzw.
mögliche Folgen aus der gemeinsamen Bewertung in ca. 6 Monaten vorliegen
wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de