220721 · Mitteilungsvorlage
Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus
Kerndaten
- Nummer
- 220721
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 31.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220721 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Mitteilungsvorlage zum Sachstand Stadthaus Beratungsfolge Betriebsausschuss SGB 04.05.2022 Kenntnisnahme Hauptausschuss 31.05.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Angesichts der jüngsten Erkenntnisse u.a. zu den Stützenfüßen des Stadthauses und den Brandschutzklappen bzw. dem Zustand der vorhandenen Gebäudetechnik ist es dringlicher denn je, möglichst kurzfristig einen fundierten Gesamtüberblick über den technischen Zustand des Gebäudes zu erhalten, um beurteilen zu können, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, um die Betriebssicherheit des Gebäudes noch möglichst viele Jahre sicherzustellen. Um den aktuellen Status quo des Stadthauses zu eruieren, wurde die Stabstelle zur Zukunft des Stadthauses eingerichtet (siehe PM und Ratsnewsletter Nr. 212 vom 25.02.2022). In der Folge fanden verwaltungsinterne Gespräche statt, mit welchen Aufgaben konkret, welchen finanziellen Mitteln und welchen Stellen die Stabsstelle ausgestaltet werden sollte. Im Rahmen dieser Gespräche wurde deutlich, - dass das SGB bereits über eine umfangreiche Datenlage zum Status des Stadthauses verfügt. Diese Informationen sollen nun mit Hilfe externer Unterstützung in Zusammenhang gebracht werden, um die Handlungsoptionen (Sanierung oder Neubau) aufzuzeigen. - dass es keine Mitarbeitenden im SGB gibt, die sich exklusiv mit dem Stadthaus beschäftigen, sondern alle Mitarbeitenden darüber hinaus weitere Aufgaben / zu betreuende Projekte im SGB haben.. - dass die Zusammenarbeit zwischen SGB, externer Unterstützung sowie Kernverwaltung (Dezernat I) sich zum jetzigen Zeitpunkt auch ohne Umsetzung von Personal aus dem SGB in die Stabsstelle erfolgreich gestalten lässt. Aus den dargestellten Gründen wird die Stabsstelle bei Dezernat I, die sich nicht nur mit dem Thema des weiteren Umganges mit dem Stadthaus beschäftigt, sondern ebenso mit dem Thema „Stadtverwaltung unserer Zukunft“ zunächst nicht mit Personal ausgestattet. Die Mitarbeitenden im SGB, die sich mit dem Stadthaus beschäftigen, werden im engen Austausch mit Dezernat I sowie dem zu beauftragenden externen Sachverständigen sein. Die genaue Abstimmung über die einzelnen Verfahrensschritte, die Zuständigkeiten sowieSeite 1 von 2 Seite 2 Kompetenzen für bestimmte Aufgabenfelder erfolgt unmittelbar zwischen dem SGB und I. Im Moment gehen Dezernat I, das SGB wie auch der externe Sachverständige davon aus, dass ein Ergebnis über den Gesamtzustand des Stadthauses bzw. mögliche Folgen aus der gemeinsamen Bewertung in ca. 6 Monaten vorliegen wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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