← Vorlagen

220716 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Beuel, Alte Schulstraße (Gemarkung Beuel, Flur 52, Flurstück 373) - Errichtung eines Einfamilienhauses Az.: 40088/2022

Nummer
220716
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 576,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.560 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
220716
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Beuel, Alte Schulstraße
(Gemarkung Beuel, Flur 52, Flurstück 373)
- Errichtung eines Einfamilienhauses
Az.: 40088/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung
beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den
Vorgaben des § 30 BauGB widerspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist die Errichtung eines Einfamilienhauses in dritter Baureihe auf
dem o.g. Grundstück.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes Nr. 8124-23. Die Zulässigkeit des angefragten Vorhabens ist
demnach entsprechend § 30 BauGB zu beurteilen. Im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen
Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der
baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es diesen
Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Der Bebauungsplan legt hier ein Reines Wohngebiet mit einer maximal
eingeschossigen Einzel- und Doppelhausbebauung mit GRZ 0,3 und GFZ 0,3
fest. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen gefasst.
Der Bereich, in dem das Vorhaben geplant ist, liegt vollumfänglich außerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen.
Eine Bebauung in zweiter Baureihe ist durch überbaubare Grundstücksflächen
südwestlich des Vorhabens planungsrechtlich gesichert. Diese Festsetzung
dient explizit der Nachverdichtung für den erweiterten Wohnraumbedarf in den
rückwärtigen Grundstücksbereichen, um eine sensible Einbettung in die
gewachsene Siedlungsstruktur gewährleisten zu können. Eine Bebauung inSeite 1 von 3
Seite 2
dritter Reihe ist hier jedoch nicht vorgesehen.
Die für das Vorhaben vorgesehenen Grundstücksbereiche sind zudem als
Fläche für den Schutz, die Pflege sowie die Entwicklung zu Gunsten von
Boden, Natur und Landschaft (SPE-Fläche) festgesetzt und daher nicht zu
bebauen.
Aus den genannten Gründen bestehen aus planungsrechtlicher Sicht
erhebliche Bedenken gegen das angefragte Vorhaben. Einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 Absatz 2 BauGB kann auch
nicht in Aussicht gestellt werden.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden.
Anlage/n
1 Plan Alte Schulstraße (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 01:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de