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220710-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bahnunterführung Friedrichallee; Aufbringung von „Graffiti“

Nummer
220710-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
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  1. 220710 Bahnunterführung Friedrichallee; Aufbringung von „Graffiti“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220710-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Bahnunterführung Friedrichallee; Aufbringung von
„Graffiti“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Bei der Aktion in der besagten Unterführung handelt es sich um das legale
Jugend- Graffitiprojekt „Art One Bonn“, das vom Kulturamt der Stadt Bonn bei
der Einholung entsprechender städtischer Genehmigungen und der Vermittlung
von Kontakten unterstützt wird. Durchgeführt wird es von dem Künstler Eugen
Schramm in Zusammenarbeit mit „Hoffnung leben e.V.“, dem „Oneworld Café“,
„Zentrallager Sachspenden Bonn e.V.“ und dem „offenen Jugendtreff
Lengsdorf“.
Ziel ist es Jugendlichen eine Möglichkeit zu bieten, sich legal mit der Kunstform
Graffiti auseinanderzusetzen und ebenfalls für einen legalen Umgang ihrer
Kunst mit dem Eigentum Dritter zu sensibilisieren. Im Rahmen von Workshops
entstehen dabei die verschiedensten Kunstwerke.
Gefördert wird das Projekt von der „Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung e. V. (BKJ)“.
Die DB Netz AG hat diese Fläche ausdrücklich freigegeben da sie bei ihren
Bauwerken immer wieder mit Beschädigungen durch illegale Graffitiaktionen zu
tun hat. Häufig sind dies politische und fremdenfeindliche Parolen oder einfach
nur Namenszüge, sogenannte Tags.
Um dieser illegalen Nutzung entgegenzuwirken hat die DB Netz AG die
Flächen an den Widerlagern der Eisenbahnüberführung Friedrichstraße in
Bonn Bad-Godesberg, sowie weiteren Brückenbauwerken der DB Netz AG in
Bonn, für die Nutzung als legale Graffitifläche an das Jugendprojekt „Art One
Bonn“ freigegeben.
Das Erscheinungsbild der Widerlager der besagten Brücke bestand vor der
Jugendaktion hauptsächlich aus wilden Graffititags. Die DB Netz AG sieht
daher einen Mehrwert für das jetzige Erscheinungsbild der Brücken.
Ein Denkmalschutz besteht nicht. Die untere Denkmalbehörde sowie das
Stadtplanungsamt sind in den gesamten Vorgang eingebunden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de