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220708 · Antrag

BBB-Antrag: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für ÖPNV-Nutzer am Zentralen Omnibusbahnhof Bonn (ZOB)

Nummer
220708
Art
Antrag
Veröffentlicht
06.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 28.04.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,8 KB Öffnen ↗

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Antrag
öffentlich
220708
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
06.04.2022
BBB-Antrag: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung
der Aufenthaltsqualität für ÖPNV-Nutzer am
Zentralen Omnibusbahnhof Bonn (ZOB)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
 mögliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
für ÖPNV-Nutzer am ZOB Bonn im Sinne der Bonner Straßenordnung
(StrO) § 3 (1) zu prüfen und dem Rat in seiner nächsten Sitzung
vorzustellen.
 darüber hinaus darzustellen, welche Möglichkeiten der Regulierung (wie
in DS 201608-02ST vom 28.06.2021) z.B. in Form eines
Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Flächen im Rahmen einer
ordnungsbehördlichen Verordnung nach Kölner Vorbild (Stadtordnung,
§ 1 (1), § 3 (1) i.V.m. § 11 b) und c) erlassen werden können. Dabei
sollen neben einem Alkoholkonsumverbot auf dem Gelände des ZOB
auch regulierende Maßnahmen – wie aufsuchende Sozialarbeit –
berücksichtigt werden, ebenso wie die Prüfung kurzfristig möglicher
Aufwertungsmaßnahmen.
 sich der Initiative der Städte Köln und Düsseldorf für ein
entsprechendes neues Landesrecht zum Alkoholkonsumverbot
anzuschließen.
Begründung
Insbesondere an den Bussteigen C und D des ZOB ist die aktuelle Situation für
ÖPNV-Nutzer inzwischen unerträglich geworden. Dort ankommende Fahrgäste
sind oft gezwungen, sich durch eine Ansammlung von häufig stark
alkoholisierten bzw. unter der Einwirkung von Rauschgiften stehenden
Personen hindurch manövrieren zu müssen.
Für zur Abfahrt kommende bzw. darauf wartende Fahrgäste ergibt sich die
gleiche Problematik. Der Aufenthaltsraum und auch die dort aufgestellten
Sitzgelegenheiten werden von der beschriebenen Personengruppe in AnspruchSeite 1 von 2
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genommen, wartende Fahrgäste müssen sich die wenigen verbleibenden
störungsfreien Nischen suchen. Nicht selten sehen sich die Fahrgäste aber
auch dort Agressivität, Pöbelei und unfreundlich fordernder Bettelei ausgesetzt.
Offener Drogenkonsum ist zusätzlich im beschriebenen Bereich an der
Tagesordnung.
Das Bild von Menschen, die sich ganz offenkundig im rechtsfreien Raum
wähnen und entsprechend auftreten, bestätigt sich darüber hinaus auch für die
im Umfeld des ZOB ansässigen Gewerbetreibenden. Nach der
Berichterstattung des Bonner General Anzeigers (Bank am Busbahnhof zieht
wegen Vandalismus die Reißleine) vom 23.03.2022 beklagt eine an der Ecke
Kaiserstraße/ZOB ansässige Bankfiliale Vandalismus, Bedrängung der
Kundschaft, Verschmutzungen und Drogenrückstände.
Die sich ergebende notwendige Handlungskonsequenz ist aus Sicht der
Antragsteller ein Alkoholkonsumverbot im gesamten Wartebereich des ZOB.
Darüber hinaus muss durch Ordnungsdienst und Polizei das Geschehen
stärker kontrolliert werden. Auch nachhaltige Maßnahmen im Zuge
aufsuchender Sozialarbeit müssen verstärkt werden.
Der ZOB ist Verkehrs- und damit Aufenthaltsknotenpunkt für Fahrgäste, der
aktuelle Zustand darf den Bürgern und Bürgerinnen sowie auswärtigen Gästen
nicht länger zugemutet werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de