220708 · Antrag
BBB-Antrag: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für ÖPNV-Nutzer am Zentralen Omnibusbahnhof Bonn (ZOB)
Kerndaten
- Nummer
- 220708
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 220708 Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 06.04.2022 BBB-Antrag: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für ÖPNV-Nutzer am Zentralen Omnibusbahnhof Bonn (ZOB) Beratungsfolge Hauptausschuss 28.04.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mögliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für ÖPNV-Nutzer am ZOB Bonn im Sinne der Bonner Straßenordnung (StrO) § 3 (1) zu prüfen und dem Rat in seiner nächsten Sitzung vorzustellen. darüber hinaus darzustellen, welche Möglichkeiten der Regulierung (wie in DS 201608-02ST vom 28.06.2021) z.B. in Form eines Alkoholkonsumverbots auf öffentlichen Flächen im Rahmen einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach Kölner Vorbild (Stadtordnung, § 1 (1), § 3 (1) i.V.m. § 11 b) und c) erlassen werden können. Dabei sollen neben einem Alkoholkonsumverbot auf dem Gelände des ZOB auch regulierende Maßnahmen – wie aufsuchende Sozialarbeit – berücksichtigt werden, ebenso wie die Prüfung kurzfristig möglicher Aufwertungsmaßnahmen. sich der Initiative der Städte Köln und Düsseldorf für ein entsprechendes neues Landesrecht zum Alkoholkonsumverbot anzuschließen. Begründung Insbesondere an den Bussteigen C und D des ZOB ist die aktuelle Situation für ÖPNV-Nutzer inzwischen unerträglich geworden. Dort ankommende Fahrgäste sind oft gezwungen, sich durch eine Ansammlung von häufig stark alkoholisierten bzw. unter der Einwirkung von Rauschgiften stehenden Personen hindurch manövrieren zu müssen. Für zur Abfahrt kommende bzw. darauf wartende Fahrgäste ergibt sich die gleiche Problematik. Der Aufenthaltsraum und auch die dort aufgestellten Sitzgelegenheiten werden von der beschriebenen Personengruppe in AnspruchSeite 1 von 2 Seite 2 genommen, wartende Fahrgäste müssen sich die wenigen verbleibenden störungsfreien Nischen suchen. Nicht selten sehen sich die Fahrgäste aber auch dort Agressivität, Pöbelei und unfreundlich fordernder Bettelei ausgesetzt. Offener Drogenkonsum ist zusätzlich im beschriebenen Bereich an der Tagesordnung. Das Bild von Menschen, die sich ganz offenkundig im rechtsfreien Raum wähnen und entsprechend auftreten, bestätigt sich darüber hinaus auch für die im Umfeld des ZOB ansässigen Gewerbetreibenden. Nach der Berichterstattung des Bonner General Anzeigers (Bank am Busbahnhof zieht wegen Vandalismus die Reißleine) vom 23.03.2022 beklagt eine an der Ecke Kaiserstraße/ZOB ansässige Bankfiliale Vandalismus, Bedrängung der Kundschaft, Verschmutzungen und Drogenrückstände. Die sich ergebende notwendige Handlungskonsequenz ist aus Sicht der Antragsteller ein Alkoholkonsumverbot im gesamten Wartebereich des ZOB. Darüber hinaus muss durch Ordnungsdienst und Polizei das Geschehen stärker kontrolliert werden. Auch nachhaltige Maßnahmen im Zuge aufsuchender Sozialarbeit müssen verstärkt werden. Der ZOB ist Verkehrs- und damit Aufenthaltsknotenpunkt für Fahrgäste, der aktuelle Zustand darf den Bürgern und Bürgerinnen sowie auswärtigen Gästen nicht länger zugemutet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de