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220696-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bauliche Veränderung an der Kreuzung Im Bendenberg 29/Ecke Kreuzbergstraße

Nummer
220696-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 64,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220696 Bürgerantrag: Bauliche Veränderung an der Kreuzung Im Bendenberg 29/Ecke Kreuzbergstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220696-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bauliche Veränderung an der Kreuzung Im
Bendenberg 29/Ecke Kreuzbergstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 26.04.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Damit Kreuzungen und Abbiegungen so übersichtlich sind, dass sie Personen
das Queren der Straße ermöglichen, müssen bestimmte Bereiche im
Kreuzungsbereich freigehalten werden.
Das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5m von
den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten ist daher unzulässig. Die dortige
verkehrsrechtliche Lage ist eindeutig, weshalb eine weitere Anordnung von
Verkehrszeichen, welche die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht erfolgen
kann. Die Verwaltung wird aber die Kreuzungsbereich markieren, um zu
verdeutlichen, wo das gesetzliche Parkverbot gilt.
Sollten daran anschließend dennoch Falschparker im unmittelbaren
Kreuzungsbereich zu beobachten sein, bietet die Verwaltung den
Anwohner*innen gerne an, die Leitstelle des Stadtordnungsdienstes zu
informieren (Tel.: 0228 773333) und um eine Kontrolle vor Ort zu bitten.
Bauliche Änderungen in diesem Kreuzungsbereich sind derzeit nicht möglich.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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