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220695 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Kapellenweg 30 - Errichtung eines Bungalows im hinteren Gartenteil Az.: 40089/2022

Nummer
220695
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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Beschlussvorlage
öffentlich
220695
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Kapellenweg 30
- Errichtung eines Bungalows im hinteren Gartenteil
Az.: 40089/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht in die Ei-
genart der näheren Umgebung i.S.v. § 34 BauGB einfügt.
Begründung
Beantragt ist ein positiver Vorbescheid zur Errichtung eines I-geschossigen
Bungalows im rückwärtigen Grundstücksbereich des Grundstückes Kapellen-
weg 30.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb eines zusammenhängenden
Ortsteiles und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist ein Vor-
haben zulässig, sofern es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Darüber
hinaus grenzt das Baugrundstück nördlich an eine Friedhofsfläche an, die als
schutzwürdiges Biotop eingestuft ist.
Im vorliegenden Fall ist die Umgebungsbebauung gekennzeichnet durch ein
Reines Wohngebiet mit einer straßenseitigen II-III geschossigen Wohnbebau-
ung. Eine Bebauung in 2. Baureihe, die durch das beantragte Vorhaben eröff-
net würde, ist in der Umgebung nicht vorhanden. Hierdurch würde eine Vor-
bildwirkung für die Nachbargrundstücke entstehen, sodass eine entsprechende
Bebauung dort nicht versagt werden könnte.
Auch hätte die Nachverdichtung eine Rodung von Grünflächen bzw. eine Ent-
fernung von Sträuchern und teils schutzwürdiger Bäume auf den angrenzenden
Grundstücken Kapellenweg 32 und 34 zur Folge. Auf dem Baugrundstück
müsste für die notwendigen Stellplätze sowie deren Erschließung ebenfalls
noch eine zusätzliche Fläche versiegelt werden.
Der massive Eingriff in die vorhandene Begrünung ist jedoch auch im Hinblick
auf die unmittelbare Nähe des als schutzwürdig eingestuften Bereich des
Friedhofs nicht zulässig.Seite 1 von 3
Seite 2
Das beantragte Vorhaben fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein, so-
dass die Bauvoranfrage abgelehnt werden soll.
Anlage/n
1 Plan Kapellenweg 30 (öffentlich)
2 Plan Kapellenweg 30_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de