220695 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Kapellenweg 30 - Errichtung eines Bungalows im hinteren Gartenteil Az.: 40089/2022
Kerndaten
- Nummer
- 220695
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.214 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 220695 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Rüngsdorf, Kapellenweg 30 - Errichtung eines Bungalows im hinteren Gartenteil Az.: 40089/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab- sichtigt, die Bauvoranfrage abzulehnen, da sich das Vorhaben nicht in die Ei- genart der näheren Umgebung i.S.v. § 34 BauGB einfügt. Begründung Beantragt ist ein positiver Vorbescheid zur Errichtung eines I-geschossigen Bungalows im rückwärtigen Grundstücksbereich des Grundstückes Kapellen- weg 30. Planungsrechtlich liegt das Grundstück innerhalb eines zusammenhängenden Ortsteiles und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach ist ein Vor- haben zulässig, sofern es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Darüber hinaus grenzt das Baugrundstück nördlich an eine Friedhofsfläche an, die als schutzwürdiges Biotop eingestuft ist. Im vorliegenden Fall ist die Umgebungsbebauung gekennzeichnet durch ein Reines Wohngebiet mit einer straßenseitigen II-III geschossigen Wohnbebau- ung. Eine Bebauung in 2. Baureihe, die durch das beantragte Vorhaben eröff- net würde, ist in der Umgebung nicht vorhanden. Hierdurch würde eine Vor- bildwirkung für die Nachbargrundstücke entstehen, sodass eine entsprechende Bebauung dort nicht versagt werden könnte. Auch hätte die Nachverdichtung eine Rodung von Grünflächen bzw. eine Ent- fernung von Sträuchern und teils schutzwürdiger Bäume auf den angrenzenden Grundstücken Kapellenweg 32 und 34 zur Folge. Auf dem Baugrundstück müsste für die notwendigen Stellplätze sowie deren Erschließung ebenfalls noch eine zusätzliche Fläche versiegelt werden. Der massive Eingriff in die vorhandene Begrünung ist jedoch auch im Hinblick auf die unmittelbare Nähe des als schutzwürdig eingestuften Bereich des Friedhofs nicht zulässig.Seite 1 von 3 Seite 2 Das beantragte Vorhaben fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein, so- dass die Bauvoranfrage abgelehnt werden soll. Anlage/n 1 Plan Kapellenweg 30 (öffentlich) 2 Plan Kapellenweg 30_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de