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220686 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Rückkehr zu einem Silvester mit Feuerwerk 2022/23

Nummer
220686
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
05.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.05.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 146,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220686-01 ST Rückkehr zu einem Silvester mit Feuerwerk 2022/23

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Text anzeigen (4.751 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220686
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
04.04.2022
Bürgerantrag: Rückkehr zu einem Silvester mit
Feuerwerk 2022/23
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird, im Rahmen der relevanten bundesrechtlichen Regelungen eine
Rückkehr zum Silvesterfeuerwerk für den Jahreswechsel 2022/23 zu
ermöglichen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Bürgerantrag Online
Datum
04.04.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Rückkehr zu einem Silvester mit Feuerwerk 2022/23
Ihr Antrag
Die vergangenen zwei Jahre waren für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn von vielfachem Verzicht und
zunehmender Unsicherheit geprägt (Corona-Pandemie, Krieg Russlands gegen die Ukraine, Inflation). Es besteht
daher ein besonderes Bedürfnis zur Bewältigung dieser einschneidenden Erlebnisse.
Die Bewältigung und Überwindung von Erinnerungen, Sorgen und Ängsten steht seit jeher im Mittelpunkt des
Neujahrsfests. Bereits im vorchristlichen Europa wurden dafür stellvertretende “böse Geister” mit Lärm und
Lichteffekten vertrieben (“Rauhnächte”). Das Silvesterfeuerwerk steht in dieser Tradition und ist zugleich
Erfolgsbeispiel für die Integration fremder Kulturelemente in unser Brauchtum. Im Verlauf der Geschichte
markierte die friedliche Nutzung des Schwarzpulvers außerdem vielfach die Abkehr von kriegerischen
Auseinandersetzungen in Europa.
Ähnlich dem Karneval ist Silvester ein Fest der Freude und Ausgelassenheit. Gleichzeitig blicken wir versöhnlich
zurück auf das alte und hoffnungsvoll voraus auf das neue Jahr. Silvesterfeuerwerk ist vielfältig und ermöglicht
individuelle Ausdrucksformen der mit dem Jahreswechsel verbundenen Emotionen welche gleichzeitig im
Kollektiv erlebt werden können. Folgerichtig erfreut sich Silvesterfeuerwerk quer durch alle sozialen Strata der
Bonner Stadtgesellschaft großer Beliebtheit.
Für den deutschen Markt zugelassenes Silvesterfeuerwerk unterliegt höchsten Qualitäts- und
Sicherheitsstandards. Die Anwendung von Feuerwerk führt weder zu einer erhöhten Infektionsgefahr mit Covid-
19 noch zu einer ernstzunehmenden Verletzungsgefahr, die zu einer Überlastung des Gesundheitssystems
führen könnte.
Der Rat der Stadt Bonn möge daher im Rahmen der relevanten bundesrechtlichen Regelungen eine Rückkehr
zum Silvesterfeuerwerk für den Jahreswechsel 2022/23 ermöglichen.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
crbuvaA22
0044..0044..2222 1155::0055Seite 2 von 3
Begründung des Antrags
Die vergangenen zwei Jahre waren für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn von vielfachem Verzicht und
zunehmender Unsicherheit geprägt (Corona-Pandemie, Krieg Russlands gegen die Ukraine, Inflation). Es besteht
daher ein besonderes Bedürfnis zur Bewältigung dieser einschneidenden Erlebnisse.
Die Bewältigung und Überwindung von Erinnerungen, Sorgen und Ängsten steht seit jeher im Mittelpunkt des
Neujahrsfests. Bereits im vorchristlichen Europa wurden dafür stellvertretende “böse Geister” mit Lärm und
Lichteffekten vertrieben (“Rauhnächte”). Das Silvesterfeuerwerk steht in dieser Tradition und ist zugleich
Erfolgsbeispiel für die Integration fremder Kulturelemente in unser Brauchtum. Im Verlauf der Geschichte
markierte die friedliche Nutzung des Schwarzpulvers außerdem vielfach die Abkehr von kriegerischen
Auseinandersetzungen in Europa.
Ähnlich dem Karneval ist Silvester ein Fest der Freude und Ausgelassenheit. Gleichzeitig blicken wir versöhnlich
zurück auf das alte und hoffnungsvoll voraus auf das neue Jahr. Silvesterfeuerwerk ist vielfältig und ermöglicht
individuelle Ausdrucksformen der mit dem Jahreswechsel verbundenen Emotionen welche gleichzeitig im
Kollektiv erlebt werden können. Folgerichtig erfreut sich Silvesterfeuerwerk quer durch alle sozialen Strata der
Bonner Stadtgesellschaft großer Beliebtheit.
Für den deutschen Markt zugelassenes Silvesterfeuerwerk unterliegt höchsten Qualitäts- und
Sicherheitsstandards. Die Anwendung von Feuerwerk führt weder zu einer erhöhten Infektionsgefahr mit Covid-
19 noch zu einer ernstzunehmenden Verletzungsgefahr, die zu einer Überlastung des Gesundheitssystems
führen könnte.
Der Rat der Stadt Bonn möge daher im Rahmen der relevanten bundesrechtlichen Regelungen eine Rückkehr
zum Silvesterfeuerwerk für den Jahreswechsel 2022/23 ermöglichen.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de