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220680 · Antrag

CDU-Antrag: Änderung des Bebauungsplans 8316-8 „Freibad Rüngsdorf“

Nummer
220680
Art
Antrag
Veröffentlicht
27.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.04.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.06.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 05.05.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 363,8 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220680-01 ST Änderung des Bebauungsplans 8316-8 „Freibad Rüngsdorf“

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Antrag
öffentlich
220680
Antragsteller/in:
Christoph Jansen
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jens Röskens
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
01.04.2022 gez. Jansen
CDU-Antrag: Änderung des Bebauungsplans 8316-
8 „Freibad Rüngsdorf“
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung
Rat 05.05.2022 Entscheidung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung
Inhalt des Antrags
(vorbehaltlich der Beratung im Planungsausschuss)
Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich den Bebauungsplan 8316-8
dahingehend zu ändern, dass die vom Verein „Rüngsdorfer KulturBad e.V.“
angestrebte Nutzung (sportliche und kulturelle Nutzung) vollumfänglich
zugelassen werden kann.
Begründung
Begründung:
Mit Beschluss des Rates aus Dezember 2020 hat der Rat der Stadt Bonn der
Überlassung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf für das
Konzept „Rüngsdorfer Sport- und Kulturbad“ unter Vorbehalt einer
abschließenden baurechtlichen Prüfung zugestimmt.
Seit März 2021 liegt der Verwaltung die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung
vollständig vor. Ein positiver Bescheid wurde nicht erteilt, da die geplante
Nutzung bauplanungsrechtlich als nicht zulässig eingestuft wird. Seither ist
bekannt, dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, um das
Konzept umsetzen zu können.
Dazu ist neben der sportlichen Nutzung auch die kulturelle und kreative
Nutzung im Bebauungsplan aufzunehmen. Das anhängende Konzept des
KulturBad Rüngsdorf e.V. dient als Grundlage für die Änderung des
Bebauungsplans.Seite 1 von 15
Seite 2
Anlage/n
1 KulturBad Kurzkonzept (öffentlich)
2 RKB-Satzung (öffentlich)Seite 2 von 15
Der Rüngsdorfer KulturBad Verein:
Der Verein „Rüngsdorfer KulturBad e.V.“ wurde am 22.12.2020 gegründet. Er hat sich zur
Aufgabe gemacht, das Gebäude mit den vielen Räumlichkeiten des großartigen
Rüngsdorfer Panoramabades nach vielen Jahren der Nichtnutzung nachhaltig zu
renovieren, ganzjährig zu beleben und ein vielfältiges Kulturprogramm mit dem
Sportangebot vor Ort für alle Generationen zu vereinen!
Unterstützen Sie uns und beleben Sie unser Rüngsdorfer KulturBad, wenn es im Sommer
2021 eröffnet! Genießen Sie ein einzigartiges Zusammensein von Kultur und Sport an
diesem wundervollen Ort am Rhein! Werden Sie KulturBad-Mitglied, nutzen Sie die
Möglichkeiten, die wir nur unseren Mitgliedern bieten, und gestalten Sie zudem das
Angebot des KulturBades als Mitglied kreativ und tatkräftig mit. (siehe
"InspirationsDusche")
Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für Ihre Beiträge sind wir Ihnen sehr
dankbar. Ein freiwillig erhöhter Jahresbeitrag und Spenden sind immer herzlichst
willkommen! Wir freuen uns auf Sie!
Das Rüngsdorfer KulturBad:
Im Rüngsdorfer KulturBad – an diesem Kultort am Rhein mit atemberaubendem
Panorama – werden u. a. großzügige Arbeits- und Proberäume geschaffen, in denen
vielfältige künstlerische Disziplinen in Kooperation mit einem großen Sportangebot von
ausgewählten Lehrer:innen und Trainer:innen für alle Generationen unterrichtet werden.
Darüber hinaus werden regelmäßige öffentliche Bühnenauftritte, künstlerische
Veranstaltungen in Verbindung mit dem Freibad, ein Stadtteil-Kulturfest, die „PoolParty in
der Kultur“ für Jugendliche, die Verleihung eines hauseigenen Kunstpreises und
interdisziplinäre Themenwochenenden Menschen allen Alters die Möglichkeit bieten, ihre
Passionen und Talente an diesem wunderbaren Ort aufzuführen, um andere Menschen für
die Kultur und den Sport zu begeistern. Das Angebot umfasst Sport- und Kunstkurse, die
Ausbildung in allen Disziplinen des Bühnenschauspiels, Tanz- und Körpertraining,
Instrumental-, Vokalunterricht, Persönlichkeitsseminare etc.
Die „InspirationsDusche“ VOR ORT:
Auch Privatpersonen, die ihr Hobby ambitioniert ausleben, bietet das Rüngsdorfer
KulturBad die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Leidenschaften in Kursen, Workshops und
Seminaren ihren Mitmenschen anzubieten und zu vermitteln. Jede Woche bietet das
Rüngsdorfer KulturBad hierfür die „InspirationsDusche“ an! Mittwochs und samstags von
10.00 bis 12.00 Uhr kann jeder seine Visionen, Ideen, Wünsche, Vorschläge und
Angebote der künstlerischen Leitung des KuBa oder den Verantwortlichen der einzelnen
Ressorts vortragen. Dann wird im Rüngsdorfer KulturBad für Sie VOR ORT verwirklicht,
vereint und gestaltet!
Erste Angebote für Mitglieder:
• Frühzeitige Einladung zu allen Veranstaltungen
• Ermäßigte Eintrittspreise
• Möglichkeit der Raumbuchung für private Veranstaltungen einschließlich Vermittlung der
hauseigenen Künstler:innen
• Kostenlose Teilnahme an unseren moderierten Gesprächsrunden
• Einblicke in den Kulturbetrieb, Treffen mit den Künstler:innen
IHRE exklusive Chance zum Projektstart:Seite 3 von 15
Das Rüngsdorfer Schwimmbad ist ein auserlesener Traditionsort in der Bonner Region mit
einer einzigartigen Lage am Rhein mit malerischem Panorama auf das Siebengebirge. Die
größte Herausforderung für uns als Verein direkt zum Projektstart wird eine sinnvolle,
elegante und nachhaltige Renovierung der Räumlichkeiten inklusive der 250 qm großen
Sonnenterrasse sein. Großzügige Unterstützer und Förderer können diese Verschönerung
aktiv begleiten und sich an diesem Ort architektonisch oder namentlich verewigen. Der
Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt und der Verein koordiniert sehr gerne Ihre
Wünsche. Eines ist sicher: Die Menschen, die das Rüngsdorfer Panoramabad und das
Rüngsdorfer KulturBad benutzen, besuchen, genießen und vor allem beleben, werden auf
lange Sicht sehr dankbar für ihre Spenden und einen finanziellen Beistand sein.Seite 4 von 15
1
Vereinssatzung
Rüngsdorfer KulturBad e.V.
In Godesberg, Bonn und dem Umland gibt es eine
enorme Nachfrage nach Arbeitsräumen für Künstler,
nach Probenräumen/Ateliers für Musiker, Sänger,
Tänzer, Maler, Coaching-Seminare und Raum für
entsprechende Darbietungen, Veranstaltungen und
interdisziplinären Inszenierungen. Das örtliche
Publikum hat ein starkes Interesse an einem solchen
kulturellen Unterhaltungsprogramm, und zudem
besteht ein großes Bedürfnis der lokalen Bevölkerung
nach einer Nutzung des Rüngsdorfer KulturBades als
kulturelles Forum und der Verwendung der
Räumlichkeiten als Übungsort ihres semi-
professionellen kulturellen Engagements. Die Räume im
oberen Stockwerk des Gebäudes im Rüngsdorfer
Freibad stehen seit vielen Jahren leer. Dort entsteht nun
ein Kulturzentrum inklusive multifunktionalen
Arbeitsräumen mit entsprechendem umfassenden
Angebot und konkreter Kooperation mit den Sportlern.
Träger des Zentrums ist das Rüngsdorfer KulturBad e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1.1 Der Verein trägt den Namen ‚Rüngsdorfer
KulturBad‘. Er soll in das Vereinsregister
eingetragen werden. Nach Eintragung trägt er
den Namen ‚Rüngsdorfer KulturBad e.V.‘.
1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Bonn. Er wurde am
heutigen Tag errichtet.
1.3 Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell
neutral.Seite 5 von 15
2
1.4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das
Kalenderjahr.
1.5 Der Verein verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung.
§ 2 Vereinszweck
2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst
und Kultur in Kombination und Kooperation mit
dem Sport. Besonders die musische Bildung aller
Generationen und der kulturelle,
generationsübergreifende Austausch und die
Förderung der Stadtteilkultur in Bonn erhalten
einen expliziten Schwerpunkt an diesem Ort. Der
Satzungszweck wird insbesondere durch die
Anmietung der Räume im Rüngsdorfer
Schwimmbad, den Betrieb multifunktionaler
Arbeitsräume für die kulturelle Bildung und das
Angebot eines umfangreichen Kulturangebots
aller Kunstsparten verwirklicht, das u.a.
Unterricht, Training künstlerische Aktivitäten,
öffentliche Darbietungen und Veranstaltungen zu
Theater, Musik, Gesang, Tanz, bildender Kunst,
Sport u.a. umfasst.
2.2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.3 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus
den Mitteln des Vereins.
2.4 Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
2.5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur
Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.Seite 6 von 15
3
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische
Personen und andere rechtsfähige Gesellschaften
werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung ist
nicht anfechtbar.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft endet
a. mit dem Tod oder die Liquidation des Mitglieds
b. durch freiwilligen Austritt
c. durch Streichung von der Mitgliederliste
d. durch Ausschluss aus dem Verein
4.2 Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber mindestens einem Mitglied
des Vorstands. Er wird wirksam zum Schluss des
laufenden Kalenderjahrs unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten.
4.3 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands
von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn
es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit
der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand
ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich
mitzuteilen. Mit der Streichung scheidet es aus
dem Verein aus.
4.4 Ein Mitglied kann durch Beschluss der
Mitgliederversammlung aus dem Verein
ausgeschlossen werden, wenn es gröblich gegen
die Interessen des Vereins verstoßen hat. Vor der
Beschlussfassung ist ihm Gelegenheit zu geben,
sich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche
Stellungnahme ist in der Mitgliederversammlung
zu verlesen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe
der Beiträge und ihre Fälligkeit bestimmt dieSeite 7 von 15
4
Mitgliederversammlung. Unterschiedliche Beitrags-
höhen sind möglich für Privatpersonen, Jugendliche und
Unternehmer oder Unternehmen.
§ 6 Ehrenmitglieder
Die Mitgliederversammlung kann natürliche Personen
zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernennen. Diese
Personen sind den Vereinsmitgliedern gleichgestellt und
haben dieselben Rechte. Sie sind von der Zahlung der
Mitgliedsbeiträge freigestellt. Die Mitglieder-
versammlung kann die Ernennung jederzeit ohne
Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die
Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand, hauptamtlicher Vorstand
8.1 Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus
a. dem 1. Vorsitzenden
b. dem 2. Vorsitzenden
c. dem Kassenwart
d. einem weiteren Vorstandsmitglied
8.2 Der Vorstand kann eins seiner Mitglieder wie folgt
zum hauptamtlichen Vorstand bestimmen: Das
hauptamtliche Vorstandsmitglied übernimmt
aufgrund gesonderten Vertrags mit dem Verein
die Geschäftsführung des Rüngsdorfer KulturBad
e.V., die insbesondere das Management der
Vereinsräume und des Kulturbetriebs umfasst.
Dafür erhält es abweichend von § 27 Abs. 3
Satz 2 BGB eine angemessene Vergütung. Über
den Inhalt des Vertrags und die Höhe der
Vergütung beschließt der Vorstand. Der Vorstand
kann dem hauptamtlichen Vorstandsmitglied für
bestimmte Geschäftsarten im Rahmen der
Geschäftsführung widerruflich Einzelvollmacht
erteilen. Das betreffende VorstandsmitgliedSeite 8 von 15
5
nimmt an den Entscheidungen über seine
Bestimmung, seinen Vertrag und seine
Bevollmächtigung nicht teil. Ein mit dem
hauptamtlichen Vorstand geschlossener
Dienstvertrag endet mit der vertraglichen oder
gesetzlichen Kündigungsfrist mit dem Ende der
Amtszeit des Vorstandsmitglieds, ohne dass es
einer Kündigung bedarf.
8.3 Der Vorstand kann zur Erfüllung des
Vereinszweck in angemessenem Umfang und
unter Beachtung von § 2.4 im Namen des Vereins
Mitarbeiter einstellen und Dienstleister beauf-
tragen. Anstelle eines hauptamtlichen Vorstands
gemäß § 8.2 oder neben einem solchen kann der
Vorstand unter denselben Bedingungen auch
einen Geschäftsführer zur Erledigung laufender
Angelegenheiten bestellen und ihm für
bestimmte Geschäftsarten im Rahmen der
Geschäftsführung Einzel- oder Gesamtvollmacht
mit einem Vorstandsmitglied erteilen.
8.4 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch zwei Mitglieder des Vorstands
gemeinschaftlich vertreten. Es gilt das Verbot des
Selbstkontrahierens.
8.5 Der Verein kann eine Haftpflichtversicherung für
die Vorstandsmitglieder abschließen. Die
Entscheidung darüber trifft der Vorstand.
§ 9 Amtsdauer des Vorstands
9.1 Der Vorstand wird von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei
Jahren vom Tag der Wahl an gewählt. Er bleibt
darüber hinaus bis zur jeweiligen Neuwahl im
Amt. Jedes Mitglied des Vorstands kann von der
Mitgliederversammlung ohne Angabe von
Gründen frühzeitig mit sofortiger Wirkung
abberufen werden.
9.2 Scheidet ein Mitglied des Vorstands während
seiner Amtsperiode aus, so bestimmt derSeite 9 von 15
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Vorstand ein Ersatzmitglied für die Dauer bis zur
nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.
§ 10 Beschlussfassung des Vorstands
10.1 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in
Vorstandssitzungen, die im Namen mindestens
eines Vorstandsmitglieds schriftlich oder per
Email einberufen werden. Dabei ist eine
Einberufungsfrist von mindestens drei Tagen
einzuhalten. Dabei sollte die Tagesordnung
mitgeteilt werden.
10.2 Die Vorstandssitzungen finden physisch, als
Videokonferenz oder telefonisch statt. Die
Sitzungen leitet der 1. Vorsitzende oder auf
dessen Wunsch der 2. Vorsitzende. Sie sind zu
protokollieren, die Protokolle vom Sitzungsleiter
zu unterzeichnen. In Eilfällen ist auch die
Beschlussfassung per Email o.ä. zulässig.
10.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn
mindestens zwei seiner Mitglieder, darunter der
1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend
sind. Es entscheidet die Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmen-
gleichheit hat der Sitzungsleiter eine
Zweitstimme.
§ 11 Jahresbericht des Vorstands
Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung
jährlich Bericht über die Geschäfte des Vereins. Der
schriftliche Jahresbericht ist den Vereinsmitgliedern mit
der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
gemäß § 12.2 zu übersenden.
§ 12 Mitgliederversammlung, Einberufung
12.1 Folgende Angelegenheiten fallen in die
Zuständigkeit der Mitgliederversammlung:Seite 10 von 15
7
a. Wahl und Abberufung des Vorstands gemäß
§ 9.1
b. Änderung der Satzung
c. Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
d. Auflösung des Vereins gemäß § 15.1
e. Entlastung des Vorstands
f. Ernennung von Ehrenmitgliedern und deren
Widerruf gemäß § 6
g. Ausschluss von Vereinsmitgliedern gemäß
§ 4.4
12.2 Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten
Quartal, findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt. Und zwar physisch
oder als Videokonferenz. Sie wird vom Vorstand
unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei
Wochen schriftlich per Post oder per Email unter
Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist
beginnt an dem Werktag zu laufen, der der
Versendung der Einladung folgt. Die Einladung
gilt als zugegangen, wenn sie an die Postadresse
oder Emailadresse erfolgt, die das jeweilige
Mitglied dem Verein als letztes mitgeteilt hat. Die
Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
12.3 Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche
vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim
Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere
Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Der Versammlungsleiter hat die Tagesordnung
spätestens zu Beginn der Versammlung
entsprechend zu ergänzen.
§ 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen. Er muss das tun,
wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn
ein Zehntel der Vereinsmitglieder das unter Angabe des
Grundes schriftlich verlangt.Seite 11 von 15
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§ 14 Durchführung der Mitgliederversammlung,
Beschlussfassung
14.1 Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vor-
sitzenden oder auf dessen Wunsch vom
2. Vorsitzenden geleitet. Sind beide abwesend,
bestimmt die Versammlung einen Leiter.
14.2 Die Mitgliederversammlung ist zu protokollieren,
das Protokoll vom Versammlungsleiter zu
unterzeichnen. Jedes Vereinsmitglied ist
berechtigt, eine Kopie des Protokolls
anzufordern.
14.3 Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich.
Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen, es
sei denn, das widerspricht dem Interesse des
Vereins.
14.4 Die ordnungsgemäß einberufene Mitglieder-
versammlung ist unabhängig von der Zahl der
Erschienenen beschlussfähig.
14.5 Wird in der Mitgliederversammlung erstmalig ein
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt,
beschließt die Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit über die Zulassung der
Ergänzung. Tagesordnungspunkte betreffend
Beschlussgegenstände gemäß § 12.1 lit. a, b, c
oder f können nicht erstmalig in der
Mitgliederversammlung beantragt werden.
14.6 In der Mitgliederversammlung hat jedes
anwesende Mitglied eine Stimme.
14.7 Die Art der Abstimmung bestimmt der
Versammlungsleiter. Die Abstimmung erfolgt
schriftlich, wenn das ein Drittel der anwesenden
Mitglieder verlangt.
14.8 Die Mitgliederversammlung entscheidet
grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Über Satzungs-
änderungen oder Abberufungen von
Vorstandsmitgliedern entscheidet die
Versammlung mit mindestens drei Vierteln, überSeite 12 von 15
9
die Auflösung des Vereins mit mindestens vier
Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
14.9 Stellen sich für die Vorstandsposten gemäß § 8.1
jeweils mehr als zwei Kandidaten zur Wahl und
erreicht keiner von ihnen die absolute Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen, erfolgt
zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten
Stimmzahlen eine Stichwahl.
§ 15 Auflösung des Vereins, Anfallberechtigung
15.1 Über die Auflösung des Vereins entscheidet allein
die Mitgliederversammlung gemäß § 14.8. Soweit
die Mitgliederversammlung nichts anderes
beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte
Liquidatoren. Letzteres gilt auch, wenn der Verein
aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder
seine Rechtsfähigkeit verliert.
15.2 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an die Stiftung der Vinzentinerinnen
zu Köln, Mehrheimer Straße 50, 50733 Köln, die
es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden hat.
- Ende der Satzung -
Aufgrund der Corona-Pandemie fand die
Gründungsversammlung nach vorheriger Abstimmung
mit dem Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn per
Videokonferenz Zoom statt. Jeweils ein Ausdruck dieser
Satzung wurde von jedem der nachgenannten
Gründungsmitglieder wie beigefügt handschriftlich
unterzeichnet.
Bonn, denSeite 13 von 15
10
1. Anna Sophia Baumgart, Heisterbacherstr. 34,
53173 Bonn
einsatz@annasophiabaumgart.net
2. Dr. Georg Gansen, Johannes-Henry-Str. 20,
53113 Bonn
georg-gansen@t-online.de
3. Jochen Engels, Kapellenweg 35, 53179 Bonn
jochen@engels-bonn.de
4. Petra Lack, Am Finkenherd 14, 53179 Bonn
p.lack@gmx.de
5. Christiane Toepffer-Huttel, Rheinstraße 46,
52179 Bonn
christiane.toepffer@t-online.de
6. Mareike Walbröl, Plittersdorfer Straße 230,
53173 Bonn
maikewalbroel@googlemail.com
7. Bernd Fesel, c/o CE_creative economy,
Postfach 210125, 53156 Bonn
bernd-fesel@t-online.de
8. Sven Althaus, Merheimer Straße 49a,
50733 KölnSeite 14 von 15
11
sven_althaus@hotmail.com
9. Gregor Mayer, Saarstraße 11, 53175 Bonn
gregor.j.mayer@gmail.com
10.Dr. Stefan Kohn, Heisterbachstraße 37a,
53173 Bonn
stefan_kohn@gmx.de
11.Dirk Kaftan, Göllesheimer Weg 17,
53343 Niederbachem
info@dirk-kaftan.deSeite 15 von 15

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Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de