220680 · Antrag
CDU-Antrag: Änderung des Bebauungsplans 8316-8 „Freibad Rüngsdorf“
Kerndaten
- Nummer
- 220680
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 27.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (19.691 Zeichen)
Antrag öffentlich 220680 Antragsteller/in: Christoph Jansen Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 01.04.2022 gez. Jansen CDU-Antrag: Änderung des Bebauungsplans 8316- 8 „Freibad Rüngsdorf“ Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Anhörung Rat 05.05.2022 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Empfehlung Inhalt des Antrags (vorbehaltlich der Beratung im Planungsausschuss) Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich den Bebauungsplan 8316-8 dahingehend zu ändern, dass die vom Verein „Rüngsdorfer KulturBad e.V.“ angestrebte Nutzung (sportliche und kulturelle Nutzung) vollumfänglich zugelassen werden kann. Begründung Begründung: Mit Beschluss des Rates aus Dezember 2020 hat der Rat der Stadt Bonn der Überlassung der ehemaligen Gastronomieräume im Freibad Rüngsdorf für das Konzept „Rüngsdorfer Sport- und Kulturbad“ unter Vorbehalt einer abschließenden baurechtlichen Prüfung zugestimmt. Seit März 2021 liegt der Verwaltung die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung vollständig vor. Ein positiver Bescheid wurde nicht erteilt, da die geplante Nutzung bauplanungsrechtlich als nicht zulässig eingestuft wird. Seither ist bekannt, dass eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist, um das Konzept umsetzen zu können. Dazu ist neben der sportlichen Nutzung auch die kulturelle und kreative Nutzung im Bebauungsplan aufzunehmen. Das anhängende Konzept des KulturBad Rüngsdorf e.V. dient als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans.Seite 1 von 15 Seite 2 Anlage/n 1 KulturBad Kurzkonzept (öffentlich) 2 RKB-Satzung (öffentlich)Seite 2 von 15 Der Rüngsdorfer KulturBad Verein: Der Verein „Rüngsdorfer KulturBad e.V.“ wurde am 22.12.2020 gegründet. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, das Gebäude mit den vielen Räumlichkeiten des großartigen Rüngsdorfer Panoramabades nach vielen Jahren der Nichtnutzung nachhaltig zu renovieren, ganzjährig zu beleben und ein vielfältiges Kulturprogramm mit dem Sportangebot vor Ort für alle Generationen zu vereinen! Unterstützen Sie uns und beleben Sie unser Rüngsdorfer KulturBad, wenn es im Sommer 2021 eröffnet! Genießen Sie ein einzigartiges Zusammensein von Kultur und Sport an diesem wundervollen Ort am Rhein! Werden Sie KulturBad-Mitglied, nutzen Sie die Möglichkeiten, die wir nur unseren Mitgliedern bieten, und gestalten Sie zudem das Angebot des KulturBades als Mitglied kreativ und tatkräftig mit. (siehe "InspirationsDusche") Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für Ihre Beiträge sind wir Ihnen sehr dankbar. Ein freiwillig erhöhter Jahresbeitrag und Spenden sind immer herzlichst willkommen! Wir freuen uns auf Sie! Das Rüngsdorfer KulturBad: Im Rüngsdorfer KulturBad – an diesem Kultort am Rhein mit atemberaubendem Panorama – werden u. a. großzügige Arbeits- und Proberäume geschaffen, in denen vielfältige künstlerische Disziplinen in Kooperation mit einem großen Sportangebot von ausgewählten Lehrer:innen und Trainer:innen für alle Generationen unterrichtet werden. Darüber hinaus werden regelmäßige öffentliche Bühnenauftritte, künstlerische Veranstaltungen in Verbindung mit dem Freibad, ein Stadtteil-Kulturfest, die „PoolParty in der Kultur“ für Jugendliche, die Verleihung eines hauseigenen Kunstpreises und interdisziplinäre Themenwochenenden Menschen allen Alters die Möglichkeit bieten, ihre Passionen und Talente an diesem wunderbaren Ort aufzuführen, um andere Menschen für die Kultur und den Sport zu begeistern. Das Angebot umfasst Sport- und Kunstkurse, die Ausbildung in allen Disziplinen des Bühnenschauspiels, Tanz- und Körpertraining, Instrumental-, Vokalunterricht, Persönlichkeitsseminare etc. Die „InspirationsDusche“ VOR ORT: Auch Privatpersonen, die ihr Hobby ambitioniert ausleben, bietet das Rüngsdorfer KulturBad die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Leidenschaften in Kursen, Workshops und Seminaren ihren Mitmenschen anzubieten und zu vermitteln. Jede Woche bietet das Rüngsdorfer KulturBad hierfür die „InspirationsDusche“ an! Mittwochs und samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr kann jeder seine Visionen, Ideen, Wünsche, Vorschläge und Angebote der künstlerischen Leitung des KuBa oder den Verantwortlichen der einzelnen Ressorts vortragen. Dann wird im Rüngsdorfer KulturBad für Sie VOR ORT verwirklicht, vereint und gestaltet! Erste Angebote für Mitglieder: • Frühzeitige Einladung zu allen Veranstaltungen • Ermäßigte Eintrittspreise • Möglichkeit der Raumbuchung für private Veranstaltungen einschließlich Vermittlung der hauseigenen Künstler:innen • Kostenlose Teilnahme an unseren moderierten Gesprächsrunden • Einblicke in den Kulturbetrieb, Treffen mit den Künstler:innen IHRE exklusive Chance zum Projektstart:Seite 3 von 15 Das Rüngsdorfer Schwimmbad ist ein auserlesener Traditionsort in der Bonner Region mit einer einzigartigen Lage am Rhein mit malerischem Panorama auf das Siebengebirge. Die größte Herausforderung für uns als Verein direkt zum Projektstart wird eine sinnvolle, elegante und nachhaltige Renovierung der Räumlichkeiten inklusive der 250 qm großen Sonnenterrasse sein. Großzügige Unterstützer und Förderer können diese Verschönerung aktiv begleiten und sich an diesem Ort architektonisch oder namentlich verewigen. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt und der Verein koordiniert sehr gerne Ihre Wünsche. Eines ist sicher: Die Menschen, die das Rüngsdorfer Panoramabad und das Rüngsdorfer KulturBad benutzen, besuchen, genießen und vor allem beleben, werden auf lange Sicht sehr dankbar für ihre Spenden und einen finanziellen Beistand sein.Seite 4 von 15 1 Vereinssatzung Rüngsdorfer KulturBad e.V. In Godesberg, Bonn und dem Umland gibt es eine enorme Nachfrage nach Arbeitsräumen für Künstler, nach Probenräumen/Ateliers für Musiker, Sänger, Tänzer, Maler, Coaching-Seminare und Raum für entsprechende Darbietungen, Veranstaltungen und interdisziplinären Inszenierungen. Das örtliche Publikum hat ein starkes Interesse an einem solchen kulturellen Unterhaltungsprogramm, und zudem besteht ein großes Bedürfnis der lokalen Bevölkerung nach einer Nutzung des Rüngsdorfer KulturBades als kulturelles Forum und der Verwendung der Räumlichkeiten als Übungsort ihres semi- professionellen kulturellen Engagements. Die Räume im oberen Stockwerk des Gebäudes im Rüngsdorfer Freibad stehen seit vielen Jahren leer. Dort entsteht nun ein Kulturzentrum inklusive multifunktionalen Arbeitsräumen mit entsprechendem umfassenden Angebot und konkreter Kooperation mit den Sportlern. Träger des Zentrums ist das Rüngsdorfer KulturBad e.V. § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein trägt den Namen ‚Rüngsdorfer KulturBad‘. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung trägt er den Namen ‚Rüngsdorfer KulturBad e.V.‘. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Bonn. Er wurde am heutigen Tag errichtet. 1.3 Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral.Seite 5 von 15 2 1.4 Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 1.5 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. § 2 Vereinszweck 2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Kombination und Kooperation mit dem Sport. Besonders die musische Bildung aller Generationen und der kulturelle, generationsübergreifende Austausch und die Förderung der Stadtteilkultur in Bonn erhalten einen expliziten Schwerpunkt an diesem Ort. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Anmietung der Räume im Rüngsdorfer Schwimmbad, den Betrieb multifunktionaler Arbeitsräume für die kulturelle Bildung und das Angebot eines umfangreichen Kulturangebots aller Kunstsparten verwirklicht, das u.a. Unterricht, Training künstlerische Aktivitäten, öffentliche Darbietungen und Veranstaltungen zu Theater, Musik, Gesang, Tanz, bildender Kunst, Sport u.a. umfasst. 2.2 Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.3 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 2.4 Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. 2.5 Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.Seite 6 von 15 3 § 3 Erwerb der Mitgliedschaft Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen und andere rechtsfähige Gesellschaften werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung ist nicht anfechtbar. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft 4.1 Die Mitgliedschaft endet a. mit dem Tod oder die Liquidation des Mitglieds b. durch freiwilligen Austritt c. durch Streichung von der Mitgliederliste d. durch Ausschluss aus dem Verein 4.2 Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber mindestens einem Mitglied des Vorstands. Er wird wirksam zum Schluss des laufenden Kalenderjahrs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten. 4.3 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Mit der Streichung scheidet es aus dem Verein aus. 4.4 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gröblich gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Vor der Beschlussfassung ist ihm Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Eine etwaige schriftliche Stellungnahme ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen. § 5 Mitgliedsbeiträge Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und ihre Fälligkeit bestimmt dieSeite 7 von 15 4 Mitgliederversammlung. Unterschiedliche Beitrags- höhen sind möglich für Privatpersonen, Jugendliche und Unternehmer oder Unternehmen. § 6 Ehrenmitglieder Die Mitgliederversammlung kann natürliche Personen zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernennen. Diese Personen sind den Vereinsmitgliedern gleichgestellt und haben dieselben Rechte. Sie sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge freigestellt. Die Mitglieder- versammlung kann die Ernennung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen. § 7 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. § 8 Vorstand, hauptamtlicher Vorstand 8.1 Der Vorstand i.S.v. § 26 BGB besteht aus a. dem 1. Vorsitzenden b. dem 2. Vorsitzenden c. dem Kassenwart d. einem weiteren Vorstandsmitglied 8.2 Der Vorstand kann eins seiner Mitglieder wie folgt zum hauptamtlichen Vorstand bestimmen: Das hauptamtliche Vorstandsmitglied übernimmt aufgrund gesonderten Vertrags mit dem Verein die Geschäftsführung des Rüngsdorfer KulturBad e.V., die insbesondere das Management der Vereinsräume und des Kulturbetriebs umfasst. Dafür erhält es abweichend von § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB eine angemessene Vergütung. Über den Inhalt des Vertrags und die Höhe der Vergütung beschließt der Vorstand. Der Vorstand kann dem hauptamtlichen Vorstandsmitglied für bestimmte Geschäftsarten im Rahmen der Geschäftsführung widerruflich Einzelvollmacht erteilen. Das betreffende VorstandsmitgliedSeite 8 von 15 5 nimmt an den Entscheidungen über seine Bestimmung, seinen Vertrag und seine Bevollmächtigung nicht teil. Ein mit dem hauptamtlichen Vorstand geschlossener Dienstvertrag endet mit der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist mit dem Ende der Amtszeit des Vorstandsmitglieds, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 8.3 Der Vorstand kann zur Erfüllung des Vereinszweck in angemessenem Umfang und unter Beachtung von § 2.4 im Namen des Vereins Mitarbeiter einstellen und Dienstleister beauf- tragen. Anstelle eines hauptamtlichen Vorstands gemäß § 8.2 oder neben einem solchen kann der Vorstand unter denselben Bedingungen auch einen Geschäftsführer zur Erledigung laufender Angelegenheiten bestellen und ihm für bestimmte Geschäftsarten im Rahmen der Geschäftsführung Einzel- oder Gesamtvollmacht mit einem Vorstandsmitglied erteilen. 8.4 Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinschaftlich vertreten. Es gilt das Verbot des Selbstkontrahierens. 8.5 Der Verein kann eine Haftpflichtversicherung für die Vorstandsmitglieder abschließen. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand. § 9 Amtsdauer des Vorstands 9.1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren vom Tag der Wahl an gewählt. Er bleibt darüber hinaus bis zur jeweiligen Neuwahl im Amt. Jedes Mitglied des Vorstands kann von der Mitgliederversammlung ohne Angabe von Gründen frühzeitig mit sofortiger Wirkung abberufen werden. 9.2 Scheidet ein Mitglied des Vorstands während seiner Amtsperiode aus, so bestimmt derSeite 9 von 15 6 Vorstand ein Ersatzmitglied für die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. § 10 Beschlussfassung des Vorstands 10.1 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die im Namen mindestens eines Vorstandsmitglieds schriftlich oder per Email einberufen werden. Dabei ist eine Einberufungsfrist von mindestens drei Tagen einzuhalten. Dabei sollte die Tagesordnung mitgeteilt werden. 10.2 Die Vorstandssitzungen finden physisch, als Videokonferenz oder telefonisch statt. Die Sitzungen leitet der 1. Vorsitzende oder auf dessen Wunsch der 2. Vorsitzende. Sie sind zu protokollieren, die Protokolle vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen. In Eilfällen ist auch die Beschlussfassung per Email o.ä. zulässig. 10.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmen- gleichheit hat der Sitzungsleiter eine Zweitstimme. § 11 Jahresbericht des Vorstands Der Vorstand erstattet der Mitgliederversammlung jährlich Bericht über die Geschäfte des Vereins. Der schriftliche Jahresbericht ist den Vereinsmitgliedern mit der Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 12.2 zu übersenden. § 12 Mitgliederversammlung, Einberufung 12.1 Folgende Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung:Seite 10 von 15 7 a. Wahl und Abberufung des Vorstands gemäß § 9.1 b. Änderung der Satzung c. Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge d. Auflösung des Vereins gemäß § 15.1 e. Entlastung des Vorstands f. Ernennung von Ehrenmitgliedern und deren Widerruf gemäß § 6 g. Ausschluss von Vereinsmitgliedern gemäß § 4.4 12.2 Mindestens einmal im Jahr, möglichst im ersten Quartal, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Und zwar physisch oder als Videokonferenz. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich per Post oder per Email unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt an dem Werktag zu laufen, der der Versendung der Einladung folgt. Die Einladung gilt als zugegangen, wenn sie an die Postadresse oder Emailadresse erfolgt, die das jeweilige Mitglied dem Verein als letztes mitgeteilt hat. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. 12.3 Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat die Tagesordnung spätestens zu Beginn der Versammlung entsprechend zu ergänzen. § 13 Außerordentliche Mitgliederversammlung Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss das tun, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn ein Zehntel der Vereinsmitglieder das unter Angabe des Grundes schriftlich verlangt.Seite 11 von 15 8 § 14 Durchführung der Mitgliederversammlung, Beschlussfassung 14.1 Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vor- sitzenden oder auf dessen Wunsch vom 2. Vorsitzenden geleitet. Sind beide abwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter. 14.2 Die Mitgliederversammlung ist zu protokollieren, das Protokoll vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, eine Kopie des Protokolls anzufordern. 14.3 Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Der Versammlungsleiter kann Gäste zulassen, es sei denn, das widerspricht dem Interesse des Vereins. 14.4 Die ordnungsgemäß einberufene Mitglieder- versammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig. 14.5 Wird in der Mitgliederversammlung erstmalig ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt, beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit über die Zulassung der Ergänzung. Tagesordnungspunkte betreffend Beschlussgegenstände gemäß § 12.1 lit. a, b, c oder f können nicht erstmalig in der Mitgliederversammlung beantragt werden. 14.6 In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. 14.7 Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung erfolgt schriftlich, wenn das ein Drittel der anwesenden Mitglieder verlangt. 14.8 Die Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Über Satzungs- änderungen oder Abberufungen von Vorstandsmitgliedern entscheidet die Versammlung mit mindestens drei Vierteln, überSeite 12 von 15 9 die Auflösung des Vereins mit mindestens vier Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. 14.9 Stellen sich für die Vorstandsposten gemäß § 8.1 jeweils mehr als zwei Kandidaten zur Wahl und erreicht keiner von ihnen die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, erfolgt zwischen den zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl. § 15 Auflösung des Vereins, Anfallberechtigung 15.1 Über die Auflösung des Vereins entscheidet allein die Mitgliederversammlung gemäß § 14.8. Soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Letzteres gilt auch, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. 15.2 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung der Vinzentinerinnen zu Köln, Mehrheimer Straße 50, 50733 Köln, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. - Ende der Satzung - Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Gründungsversammlung nach vorheriger Abstimmung mit dem Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn per Videokonferenz Zoom statt. Jeweils ein Ausdruck dieser Satzung wurde von jedem der nachgenannten Gründungsmitglieder wie beigefügt handschriftlich unterzeichnet. Bonn, denSeite 13 von 15 10 1. Anna Sophia Baumgart, Heisterbacherstr. 34, 53173 Bonn einsatz@annasophiabaumgart.net 2. Dr. Georg Gansen, Johannes-Henry-Str. 20, 53113 Bonn georg-gansen@t-online.de 3. Jochen Engels, Kapellenweg 35, 53179 Bonn jochen@engels-bonn.de 4. Petra Lack, Am Finkenherd 14, 53179 Bonn p.lack@gmx.de 5. Christiane Toepffer-Huttel, Rheinstraße 46, 52179 Bonn christiane.toepffer@t-online.de 6. Mareike Walbröl, Plittersdorfer Straße 230, 53173 Bonn maikewalbroel@googlemail.com 7. Bernd Fesel, c/o CE_creative economy, Postfach 210125, 53156 Bonn bernd-fesel@t-online.de 8. Sven Althaus, Merheimer Straße 49a, 50733 KölnSeite 14 von 15 11 sven_althaus@hotmail.com 9. Gregor Mayer, Saarstraße 11, 53175 Bonn gregor.j.mayer@gmail.com 10.Dr. Stefan Kohn, Heisterbachstraße 37a, 53173 Bonn stefan_kohn@gmx.de 11.Dirk Kaftan, Göllesheimer Weg 17, 53343 Niederbachem info@dirk-kaftan.deSeite 15 von 15
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de