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220673-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Wurzerstraße/Viktoriastraße in Plittersdorf

Nummer
220673-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.06.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220673 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Wurzerstraße/Viktoriastraße in Plittersdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220673-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrssituation im Bereich
Wurzerstraße/Viktoriastraße in Plittersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Reduzierung der innerörtlichen
Höchstgeschwindigkeit im Knotenpunkt Wurzerstraße / Viktoriastraße
angeordnet bzw. ob eine Kreisverkehrsanlage errichtet werden kann.
Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h nur dann vor, wenn
1. eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen
Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und
die Unfallsituation negativ beeinflussen kann,
2. eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen
vorliegt oder
3. eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang
zur Straße vorliegt.
Zu Ziffer 1.: Die Verwaltung kann die von der antragstellenden Person
genannten „Gefahrenlage“ subjektiv nachvollziehen; allerdings besteht in dem
beantragten Bereich keine rechtliche Grundlage tätig zu werden, da es sich
nach Rücksprache mit der Polizei und der Unfallkommission bei diesem Knoten
nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Das Unfalllagebild lässt keine
Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko einer Teilnahme am
Straßenverkehr übersteigt.
Im Jahr 2017 wurde durch die Polizei auf der Wurzerstraße in Höhe der
Germanenstraße eine SDR-Messung durchgeführt. Die Auswertung ergab eine
V85 von 55 und 56 km/h. Nach Abzug einer Toleranz von 3 % für geeichte
Geräte (SDR-Gerät ist ungeeicht), erhält man mit 52 und 53 km/h Werte, die
absolut nutzungsverträglich sind. Seitdem hat sich die durchschnittliche
Überschreitungsquote wesentlich reduziert. Das wird durch die in diesem Jahr
bereits viermal durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen sowie die SDR-
Messung von September 2021 bestätigt, dessen Auswertung eine
Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 15,8 % km/h ergab.
Zu Ziffer 2.: Für die Wurzerstraße liegen der Verwaltung Schallpegel berechnet
nach RLS-90 bei 50 km/h für den Abschnitt zwischen Godesberger Allee undSeite 1 von 3
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Viktoriastraße vor, die im Rahmen der Umgebungslärmkartierung 2017 ermittelt
wurden. Neuere Berechnungen oder Berechnungen andere Geschwindigkeiten
liegen nicht vor. Im weiteren Verlauf der Wurzerstraße lagen die
durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) unter 4.000 Kfz/24h, so
dass hier nicht kartiert wurde und der Verwaltung daher keine Schallpegel
vorliegen.
Die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete der 16. Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) werden
nur an einem Haus in dem Abschnitt Godesberger Allee und Viktoriastraße am
Tag und in der Nacht nicht überschritten (Tag kleiner 59 dB(A), Nacht kleiner
49 dB(A)). Die Richtwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts nach der
Lärmschutz-Richtlinie (StV), welche ausschlaggebend für die
Geschwindigkeitsreduzierung sind, werden nur an den Hausnummern 2 und 4a
deutlich überschritten. Diese Häuser liegen allerdings im Einflussbereich der
Geodesberger Allee. Die Überschreitungen lassen sich anteilig auf den Verkehr
der Godesberger Allee zurückführen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung der
Wurzerstraße auf 30 km/h kommt daher nicht in Betracht.
Die Wurzerstraße ist keine Belastungsachse i. S. d. Lärmaktionsplans der Stadt
Bonn. Der Lärmaktionsplan sieht keine Maßnahmen an der Wurzerstraße vor.
Zu Ziffer 3.: Aufgrund der erwähnten anliegenden Schulbushaltestelle wurde
geprüft, ob eine schützenswerte Einrichtung eine Reduzierung der
innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit begünstigen würde.
Im beantragten Knotenpunkt gibt es weder einen Kindergarten,
Kindertagesstätte, allgemeinbildende Schule, Förderschule, Alten- oder
Pflegeheim mit direktem Zugang zur Wurzerstraße, welche eine
Geschwindigkeitsreduzierung begründen würde.
Aus den e.g. Gründen ist daher eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
nicht möglich.
Hinsichtlich der Kreisverkehrsanlage teilt die Verwaltung mit, dass aufgrund
des unauffälligen Unfallgeschehens und Geschwindigkeitsniveaus sowie der
durchschnittlichen Verkehrsbelastung auf der Wurzerstraße aus
verkehrsplanerischer Sicht kein wesentlicher Grund festgestellt werden kann,
die Kreuzung zur Viktoriastraße in einen Kreisverkehrsplatz umzubauen. Dies
würde auch dem Netzgedanken im Zusammenhang mit den anderen
Kreuzungen und Einmündungen im übrigen Verlauf der Wurzerstraße (z.B.
Hohenzollernstraße) widersprechen. Die Viktoriastraße stellt diesbezüglich
keine besondere oder übergeordnete Straße dar. Dies könnte sich allerdings
nach einem Umbau so entwickeln. Die Straße könnte durch den Kreisel für
Verkehre ggf. attraktiver werden.
Überdies könnte die Allee auch die Erkennbarkeit eines (Mini-)Kreisels negativ
beeinflussen. Ob Bäume bei der Errichtung einer Kreisverkehrsanlage gefällt
werden müssten, ist nicht auszuschließen. Somit kann ein Kreiselbau aus Sicht
der Verwaltung insgesamt nicht befürwortet werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zurSeite 2 von 3
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Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de