220673-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Wurzerstraße/Viktoriastraße in Plittersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 220673-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.06.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220673-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Wurzerstraße/Viktoriastraße in Plittersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.06.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat geprüft, ob eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit im Knotenpunkt Wurzerstraße / Viktoriastraße angeordnet bzw. ob eine Kreisverkehrsanlage errichtet werden kann. Der Gesetzgeber sieht eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nur dann vor, wenn 1. eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, die bei durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen ein Unfallgeschehen wahrscheinlich macht und die Unfallsituation negativ beeinflussen kann, 2. eine Gefahr für die Wohnbevölkerung wegen Lärm und / oder Abgasen vorliegt oder 3. eine schützenswerte Einrichtung nach § 45 StVO mit direktem Zugang zur Straße vorliegt. Zu Ziffer 1.: Die Verwaltung kann die von der antragstellenden Person genannten „Gefahrenlage“ subjektiv nachvollziehen; allerdings besteht in dem beantragten Bereich keine rechtliche Grundlage tätig zu werden, da es sich nach Rücksprache mit der Polizei und der Unfallkommission bei diesem Knoten nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Das Unfalllagebild lässt keine Gefahrenlage erkennen, die das allgemeine Risiko einer Teilnahme am Straßenverkehr übersteigt. Im Jahr 2017 wurde durch die Polizei auf der Wurzerstraße in Höhe der Germanenstraße eine SDR-Messung durchgeführt. Die Auswertung ergab eine V85 von 55 und 56 km/h. Nach Abzug einer Toleranz von 3 % für geeichte Geräte (SDR-Gerät ist ungeeicht), erhält man mit 52 und 53 km/h Werte, die absolut nutzungsverträglich sind. Seitdem hat sich die durchschnittliche Überschreitungsquote wesentlich reduziert. Das wird durch die in diesem Jahr bereits viermal durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen sowie die SDR- Messung von September 2021 bestätigt, dessen Auswertung eine Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 15,8 % km/h ergab. Zu Ziffer 2.: Für die Wurzerstraße liegen der Verwaltung Schallpegel berechnet nach RLS-90 bei 50 km/h für den Abschnitt zwischen Godesberger Allee undSeite 1 von 3 Seite 2 Viktoriastraße vor, die im Rahmen der Umgebungslärmkartierung 2017 ermittelt wurden. Neuere Berechnungen oder Berechnungen andere Geschwindigkeiten liegen nicht vor. Im weiteren Verlauf der Wurzerstraße lagen die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV) unter 4.000 Kfz/24h, so dass hier nicht kartiert wurde und der Verwaltung daher keine Schallpegel vorliegen. Die Immissionsgrenzwerte für allgemeine Wohngebiete der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) werden nur an einem Haus in dem Abschnitt Godesberger Allee und Viktoriastraße am Tag und in der Nacht nicht überschritten (Tag kleiner 59 dB(A), Nacht kleiner 49 dB(A)). Die Richtwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts nach der Lärmschutz-Richtlinie (StV), welche ausschlaggebend für die Geschwindigkeitsreduzierung sind, werden nur an den Hausnummern 2 und 4a deutlich überschritten. Diese Häuser liegen allerdings im Einflussbereich der Geodesberger Allee. Die Überschreitungen lassen sich anteilig auf den Verkehr der Godesberger Allee zurückführen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung der Wurzerstraße auf 30 km/h kommt daher nicht in Betracht. Die Wurzerstraße ist keine Belastungsachse i. S. d. Lärmaktionsplans der Stadt Bonn. Der Lärmaktionsplan sieht keine Maßnahmen an der Wurzerstraße vor. Zu Ziffer 3.: Aufgrund der erwähnten anliegenden Schulbushaltestelle wurde geprüft, ob eine schützenswerte Einrichtung eine Reduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit begünstigen würde. Im beantragten Knotenpunkt gibt es weder einen Kindergarten, Kindertagesstätte, allgemeinbildende Schule, Förderschule, Alten- oder Pflegeheim mit direktem Zugang zur Wurzerstraße, welche eine Geschwindigkeitsreduzierung begründen würde. Aus den e.g. Gründen ist daher eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht möglich. Hinsichtlich der Kreisverkehrsanlage teilt die Verwaltung mit, dass aufgrund des unauffälligen Unfallgeschehens und Geschwindigkeitsniveaus sowie der durchschnittlichen Verkehrsbelastung auf der Wurzerstraße aus verkehrsplanerischer Sicht kein wesentlicher Grund festgestellt werden kann, die Kreuzung zur Viktoriastraße in einen Kreisverkehrsplatz umzubauen. Dies würde auch dem Netzgedanken im Zusammenhang mit den anderen Kreuzungen und Einmündungen im übrigen Verlauf der Wurzerstraße (z.B. Hohenzollernstraße) widersprechen. Die Viktoriastraße stellt diesbezüglich keine besondere oder übergeordnete Straße dar. Dies könnte sich allerdings nach einem Umbau so entwickeln. Die Straße könnte durch den Kreisel für Verkehre ggf. attraktiver werden. Überdies könnte die Allee auch die Erkennbarkeit eines (Mini-)Kreisels negativ beeinflussen. Ob Bäume bei der Errichtung einer Kreisverkehrsanlage gefällt werden müssten, ist nicht auszuschließen. Somit kann ein Kreiselbau aus Sicht der Verwaltung insgesamt nicht befürwortet werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme zurSeite 2 von 3 Seite 3 Kenntnis und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de