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220672-01 · Beschlussvorlage

Die Biodiversitätsstrategie der Bundesstadt Bonn

Nummer
220672-01
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Schwarzrheindorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • kreuzberg Straße· Ippendorf, Bonn
  • Dorotheenstraße Straße· Castell, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Waldweg Straße· Holzlar, Beuel
  • Deichmanns Aue Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Im Wingert Straße· Poppelsdorf, Bonn
  • Schleifenfelsweg Straße· Hoholz, Beuel
  • Weststadt Ortsteil· Bonn
  • Kessenich Ortsteil· Bonn
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Limperich Ortsteil· Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  1. Sitzung des Rates 04.09.2025 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 10.07.2025 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 6 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 220672 Ausarbeitung des „Aktionsprogramms Biodiversität 2030“ für die Bundesstadt Bonn

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Beschlussvorlage
öffentlich
220672-01
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse C (vertraulich)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Die Biodiversitätsstrategie der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.04.2025 Empfehlung
Rat 08.05.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt die von der Verwaltung
partizipativ erarbeitete Bonner Biodiversitätsstrategie.
2. Die Verwaltung berücksichtigt die Zielsetzungen und Empfehlungen der
Bonner Biodiversitätsstrategie inklusive des Aktionsprogramms
Biodiversität 2030 bei allen relevanten Prozessen und
Entscheidungen.
3. Die Verwaltung setzt die in ihrer Zuständigkeit liegenden
Maßnahmenempfehlungen des Aktionsprogramms Biodiversität 2030 im
Rahmen ihrer finanziellen und technischen Möglichkeiten um und bindet
dabei relevante Stakeholder ein. Über die Durchführung und
Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch
Einzelbeschlüsse zu entscheiden. Erforderliche Haushaltsmittel werden
für die kommenden Haushalte angemeldet und durch Fördermittel
ergänzt. Maßnahmen ohne zusätzlichen Personal- und Mittelbedarf
werden nach dem Gelegenheitsfenster-Prinzip im Huckepack anderer
Planungen und Vorhaben umgesetzt.
4. Über den Umsetzungsfortschritt der biodiversitätsfördernden
Maßnahmen wird regelmäßig berichtet.
5. Eine Gesamtevaluation der Umsetzung des Aktionsprogramms
Biodiversität 2030 sowie weiterer Handlungsempfehlungen der Bonner
Biodiversitätsstrategie wird nach fünf Jahren in den zuständigen
Fachausschuss eingebracht. Auf Basis der Evaluationsergebnisse
werden für den Zeitraum bis 2035 neue Schwerpunktziele ausgewählt
und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität in Bonn
entwickelt.
Begründung
Der Verlust der biologischen Vielfalt zählt zu den größten Herausforderungen
unserer Zeit, deren Folgen auch in Bonn immer stärker spür- und sichtbarer
werden. Die Bundesstadt steht vor der Herausforderung, auf nur begrenzt ver-Seite 1 von 119
Seite 2Dokumentenklasse C (vertraulich)
fügbarem Raum verschiedensten Anforderungen gerecht werden zu müssen.
Daraus ergeben sich zwangsläufig Interessens- und Zielkonflikte sowie Konkur-
renzen um die sehr limitierte Ressource Fläche. Um die Belange des Biodiver-
sitätsschutzes dabei angemessen berücksichtigen und dem Artensterben auf
lokaler Ebene entgegenzuwirken zu können, braucht es ein kommunales
Steuerungsinstrument, das neben den gesetzlichen Verpflichtungen als zusätz-
liche Abwägungsgrundlage dienen kann. Daher fasste der Rat der Bundesstadt
Bonn im September 2022 den Beschluss zur Ausarbeitung der Bonner Biodi-
versitätsstrategie (DS 220672).
Welchen Nutzen bietet eine kommunale Biodiversitätsstrategie?
Biodiversitätsschutz im kommunalen Handeln ist eine Querschnittsaufgabe, die
auf allen Handlungs- und Entscheidungsebenen sowie bei Planungen und Vor-
haben mitgedacht und berücksichtigt werden soll. Aufgrund begrenzter perso-
neller und finanzieller Rahmenbedingungen ergibt sich die Notwendigkeit, Res-
sourcen vorausschauend und gezielt einzusetzen und zu priorisieren.
Genau hier setzt die Bonner Biodiversitätsstrategie an: Sie beantwortet die
Frage nach den Instrumenten und Maßnahmen, die in Bonn das Potenzial ha-
ben, die größte Wirksamkeit für den Biodiversitätsschutz zu entfalten (s. An-
hang 2: Die Biodiversitätsstrategie der Bundesstadt Bonn).
• Dafür definiert sie einerseits den strategischen Rahmen des kommuna-
len Biodiversitätsschutzes und legt dessen langfristige Zielsetzung fest.
• Die Strategie enthält einen Umsetzungsfahrplan mit Maßnahmenemp-
fehlungen zum Biodiversitätsschutz für die kommenden fünf Jahre: Das
Aktionsprogramm Biodiversität 2030. Dieses enthält kurz- bis mittelfris-
tige Handlungsschwerpunkte (s. Anhang 3: Das Aktionsprogramm
Biodiversität 2030).
• Die Strategie bündelt und steuert die notwendigen Maßnahmen zielge-
richtet, so dass diese unter Einsatz möglichst weniger Ressourcen wir-
kungsvoll entwickelt, durchgeführt und koordiniert werden können.
• Hierbei werden die Erkenntnisse und Entwicklungen zum Schutz der
biologischen Vielfalt der letzten Jahre berücksichtigt und neue Anforde-
rungen und Rahmenbedingungen aufgegriffen.
Die Bonner Biodiversitätsstrategie setzt bei der Umsetzung ihres Aktionspro-
gramms 2030 auch auf die Umsetzung von Maßnahmen im „Huckepack“ mit
anderen Vorhaben und Planungen.
Schnittstellen und Synergien bestehen dabei vor allem mit den anderen
großen, übergeordneten Querschnittszielen, die mit flächenwirksamen Maß-
nahmen verfolgt werden: Klimaschutz, Klimaanpassung, Nachhaltigkeit und die
Mobilitätswende. Alle fünf Themenfelder sind eng miteinander verwoben und
können nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Darüber hinaus bietet je-
des Vorhaben, das eine Schnittstelle zur biologischen Vielfalt aufweist, ein Ge-
legenheitsfenster für die Integration von Maßnahmen zur Erreichung der Biodi-
versitätsziele.
Wie wurde bei der Erarbeitung der Bonner Biodiversitätsstrategie metho-
disch vorgegangen?
Seit dem Sommer 2023 hat die Verwaltung die Bonner Biodiversitätsstrategie
unter Federführung der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen eines mehr-Seite 2 von 119
Seite 3Dokumentenklasse C (vertraulich)
stufigen partizipativen Abstimmungsprozesses kontinuierlich weiterentwickelt.
Gemeinsam mit allen Mitwirkenden konnte so eine gemeinsame Handlungslinie
zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität in Bonn gefunden werden. An
diesem Prozess beteiligt waren Mitarbeitende aller relevanten Ämter und Fach-
bereiche, lokal ansässige und im Biodiversitätsschutz engagierte Gruppen
(Fachverbände, Initiativen, Institutionen aus Forschung und Lehre, etc.), politi-
sche Entscheidungsträger*innen sowie Bonner Bürger*innen. Zusätzlich wurde
die Verwaltung zeitweise von einem Fachbüro sowie Expert*innen für Beteili-
gungsprozesse und Dialogprojekte beraten und begleitet.
Während des gemeinsamen Ausarbeitungsprozesses wurden die drei Zu-
kunftssäulen „Natur-, Biotop- & Artenschutz“, „Stadtnatur & Kulturlandschaft“
und „Bildung, Kommunikation & Teilhabe“ mit 12 untergeordneten Aktionsfel-
dern entwickelt. Für eine zielgerichtete Lenkung der Aktivitäten zum Biodiver-
sitätsschutz in Bonn enthalten die Aktionsfelder insgesamt 36 strategische Zie-
le. Diese tragen dem Querschnittsthema Biodiversität in seiner Komplexität
Rechnung und sollen bei allen relevanten Planungen und Vorhaben berück-
sichtigt werden.
Da nicht alle Ziele und Aktionsfelder parallel mit gleicher Kraft vorangetrieben
werden können, wurden im nächsten Schritt 10 der strategischen Ziele ausge-
wählt, deren Umsetzung im Rahmen des Aktionsprogramms Biodiversität bis
zum Jahr 2030 vorrangig angestoßen und verfolgt werden soll. Zu diesem
Zweck wurden biodiversitätsfördernde und -schützende Maßnahmen gesam-
melt, sinnvoll weiterentwickelt und thematisch in fünf Fokusthemen gebündelt.
Als Resultat umfasst jedes der Fokusthemen spezifische Maßnahmenempfeh-
lungen, die auf mehrere priorisierte Ziele gleichzeitig einzahlen.
Diese Priorisierung und strategische Bündelung ermöglicht einen effizienten
Einsatz der begrenzten Ressourcen sowie eine kontinuierliche Bewertung –
und bei Bedarf Anpassung – der biodiversitätsfördernden Maßnahmen hinsicht-
lich ihres jeweiligen Beitrags zur beabsichtigten Zielerfüllung.
Zusammenfassend bildet die Bonner Biodiversitätsstrategie einen Handlungs-
rahmen, der sich dynamisch an sich ändernde Umwelt- und Rahmenbedingun-
gen anpassen kann. Dementsprechend ist es notwendig, diese Rahmenbedin-
gungen ebenso regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen wie die Effektivität
umgesetzter Maßnahmen. Mit den auf einen Umsetzungszeitraum von jeweils
fünf Jahren ausgelegten Aktionsprogrammen kann auf aktuelle Gegebenheiten
und Erfordernisse reagiert werden.
Wie geht es weiter?
Nach dem Beschluss durch den Stadtrat ist vorgesehen, die Umsetzung der im
Aktionsprogramm Biodiversität 2030 definierten Maßnahmenempfehlungen
anzustoßen und hierfür auf Grundlage der Biodiversitätsstrategie Fördermittel
zu akquirieren. Im Jahr 2030 ist eine Evaluierung und darauf aufbauend die
Entwicklung und Verabschiedung eines neuen Aktionsprogramms vorgesehen,
in welchem je nach Handlungsbedarf neue Schwerpunkte gesetzt und weitere
oder andere Ziele zum Biodiversitätsschutz aufgenommen werden können.
Anlage/nSeite 3 von 119
Seite 4Dokumentenklasse C (vertraulich)
1 01_Kurzfassung zur Bonner Biodiversitätsstrategie (öffentlich)
2 02_Bonner Biodiversitätsstrategie (öffentlich)
3 03_Aktionsprogramm Biodiversität 2030 (öffentlich)Seite 4 von 119
1
Kurzfassung zur
BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE
DER BUNDESSTADT BONNSeite 5 von 119
Ku r z fa s s u n g z u r B o n n e r B i o d i ve r s i t ä t s s t ra te g i e Amt für Umwelt und Stadtgrün
1
Kurzfassung zur Bonner Biodiversitätsstrategie
Die Bonner Biodiversitätsstrategie stellt ein grundlegendes und umfassendes Konzept dar, um den Schutz
der Bonner Biodiversität künftig besser sicherzustellen, zu steuern und in Abwägungsprozessen zu stärken.
Biodiversität
Biodiversität, auch biologische Vielfalt genannt, besteht aus drei Ebenen:
• die Vielfalt aller Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen)
• deren genetische Vielfalt
• die Vielfalt der Ökosysteme
Diese drei Ebenen sind eng miteinander verknüpft, stehen in empfindlicher Wechselbeziehung zueinander
und bilden zusammen die Grundlage allen Lebens.
Auch wir Menschen sind auf die Biodiversität angewiesen: Intakte Ökosysteme stellen uns Nahrung,
Trinkwasser, Atemluft, Erholungsraum, Schutz vor Naturkatastrophen, Rohstoffe und Energie zur Verfügung.
Durch ihre CO2-Bindung leisten sie zudem einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz. Für uns Menschen
bedeutet der Schutz der Biodiversität folglich nicht weniger als die Sicherung unserer existenziellen
Lebensgrundlage
Diese Lebensgrundlage ist akut gefährdet: Die Biodiversitätskrise im Zusammenhang mit dem weltweiten
Artensterben stellt neben der globalen Erderwärmung die zweite menschengemachte Krise dar, mit der wir
unsere Zukunft gefährden.
Die Ursachen und Treiber hinter der Biodiversitätskrise umfassen unter anderem:
• Flächenverbrauch Bevölkerungswachstum und Urbanisierung
• Zerschneidung der Landschaft
• Intensivierung der Landwirtschaft
• Nährstoff- und Schadstoffbelastungen
• Invasive Arten
• Klimakrise
Diese Gefährdungen sind miteinander verknüpft, treten häufig gemeinsam auf und können nicht isoliert
voneinander betrachtet werden. Ihre Folgen für die Biodiversität in Deutschland und Nordrhein-Westfalen
sind massiv: Mehr als die Hälfte der in NRW untersuchten Tier- und Pflanzenarten gelten als gefährdet oder
sind bereits lokal ausgestorben.
Angesichts dieser alarmierenden Zeichen ergibt sich auch für Bonn die Verantwortung, die biologische
Vielfalt auf kommunaler Ebene zu bewahren und dem Artenrückgang im Stadtgebiet entgegenzuwirken. Für
diese Aufgabe wurde die Bonner Biodiversitätsstrategie als kommunales Steuerungs- und
Abwägungsinstrument erarbeitet, um sämtliche Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität
effektiv zu bündeln und in die Umsetzung zu bringen. Die Strategie richtet dabei den Blick auf das Ganze:
Sie geht über einzelne Aktionspläne und Programme des Naturschutzes hinaus, indem sie sich nicht auf den
Erhalt einzelner Arten und Lebensräume konzentriert, sondern ihn als Teil des zusammenhängenden
Biodiversitätsschutzes betrachtet.
Die Biodiversitätsstrategie greift die bestehenden gesetzlich verbindlichen Vorgaben zum Schutz der
Biodiversität auf, wie die des Bundesnaturschutzgesetzes und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Darüber
hinaus bezieht sich die Strategie auf nationale und internationale Vertragswerke und Strategien zum
Biodiversitätsschutz (z. B. Nature Restoration Law, Edinburgh Declaration on Biodiversity, Nationale
Strategie zur Biologischen Vielfalt, Biodiversitätsstrategie NRW) sowie auf Vorgaben aus dem Kommunal-Seite 6 von 119
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und Planungsrecht (u.a. Landschaftspläne, Baumschutzsatzung). Die Bonner Biodiversitätsstrategie ergänzt
sie durch ihre umfassende Herangehensweise die bestehenden Planungs- und Rechtsgrundlagen um
Handlungsfelder wie beispielsweise Bildung, Kommunikation und Kooperation.
Biodiversität in Bonn
Städten fällt mit ihren Schutzgebieten und ihrer Stadtnatur eine besondere Rolle beim Erhalt der
Biodiversität zu, zeichnen sie sich grundsätzlich doch durch viele verschiedene Strukturen auf begrenztem
Raum aus. In Bonn wird das Stadtgebiet auf rund einem Drittel der Gesamtfläche von Siedlungsbereichen in
Anspruch genommen. Die übrigen zwei Drittel sind Freiflächen, die größtenteils von Wäldern und
landwirtschaftlichen Nutzflächen, von Fließgewässern und Grünflächen geprägt sind. Mit seinen Parks,
Gärten, Balkonen, Bäumen, Friedhöfen, Brachflächen, Flüssen und Bächen verfügt Bonn über sehr
abwechslungsreiche Lebensräume, in denen sich eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten
ausgesprochen wohl fühlt. Zur Bewahrung und Förderung dieser Arten wurden unter anderem fünf Flora-
Fauna-Habitat-Gebiete, 11 Naturschutz- und 24 Landschaftsschutzgebiete festgesetzt. In der Summe ist
damit rund die Hälfte des Bonner Stadtgebiets unter Schutz gestellt. Die im Stadtgebiet definierten Flächen
mit besonderer oder herausragender Bedeutung für den Biotopverbund in Nordrhein-Westfalen dienen dem
Erhalt, dem Austausch und der Ausbreitung von Arten in und zwischen den Schutzgebieten. Geschützt
werden auf diese Weise gefährdete Arten wie die Gelbbauchunke, der Gartenschläfer, der Hirschkäfer und
der Schwarzspecht.
Herausforderungen
Nicht nur geschützte Arten, auch viele Menschen fühlen sich in Bonn sehr wohl. Als beliebter Wohn- und
Arbeitsort steht die Stadt vor der Herausforderung, auf nur begrenzt verfügbarem Raum verschiedensten
Anforderungen gerecht werden zu müssen. Daraus ergeben sich zwangsläufig Interessens- und Zielkonflikte
sowie Konkurrenzen um die sehr begrenzte Ressource Fläche.
Für die Biodiversität hat das zur Folge, dass sie an vielen Stellen weichen und dem stetig steigenden
Nutzungsdruck Platz machen muss. Jede Verdichtung und Bebauung zuvor unversiegelter Flächen bedeutet
den unwiederbringlichen Verlust von Lebensräumen. Im kommunalen Handeln sind sowohl der Erhalt
wichtiger Lebensräume als auch die menschlichen Nutzungsansprüche zu berücksichtigen. Werden bei der
Lösungsfindung vorhandene Synergien bedacht, können durchaus mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllt
werden. Voraussetzung dafür ist eine zukunftsorientierte, integrierte Betrachtungsweise, die das vorhandene
Potenzial erkennt und in eine entsprechende Umsetzung investiert.
Die Bonner Biodiversitätsstrategie
Die Bonner Biodiversitätsstrategie stellt eine konsequente Fortführung der bereits erfolgten Aktivitäten zum
Biodiversitätsschutz dar: Bereits im Jahr 2010 wurde das sogenannte Aktionsprogramm Biodiversität 2010
beschlossen. Damit folgte die Stadt einem Ratsbeschluss, nach dem sich die Stadt Bonn mit den ihr zur
Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten für Biodiversität einsetzt. Das Aktionsprogramm Biodiversität
2010 wurde 2013 überarbeitet und seine Projekte zum Schutz der Biodiversität wurden nach 10 Jahren
Laufzeit evaluiert. Das Ergebnis dieser Evaluation bildete gleichzeitig die Grundlage für die
Weiterentwicklung des Aktionsprogramms zur Bonner Biodiversitätsstrategie, womit der Stadtrat die
Verwaltung im September 2022 beauftragt hat.
Eine kommunale Biodiversitätsstrategie ermöglicht es, begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen
vorausschauend, gezielt und effektiv einzusetzen. Sie beantwortet die Frage nach den Instrumenten und
effektiven Maßnahmen, die das Potenzial haben, die größte Wirksamkeit für den Biodiversitätsschutz zu
entfalten. Aufbauend auf dem Aktionsprogramm wurde die Biodiversitätsstrategie mit neuen Schwerpunkten,Seite 7 von 119
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Zielsetzungen und Themenbereichen für den
Biodiversitätsschutz entwickelt und der Weg für die
nächsten Jahre aufgezeigt.
Die lokale biologische Vielfalt kann nur dann
langfristig und effektiv geschützt werden, wenn ihr
Erhalt als Gemeinschaftsaufgabe der gesamten
Stadtgesellschaft gedacht und gelebt wird. Keine
Kommune oder Institution kann den
Biodiversitätsschutz allein bewerkstelligen. Daher
wurde die Bonner Biodiversitätsstrategie in einem
partizipativen Prozess entwickelt (s. Abb. 1). Den
Kern des gesamtstädtischen Zusammenwirkens
bildete die konstruktive und interdisziplinäre
Kooperation zwischen den verschiedenen
Dezernaten, Ämtern und Abteilungen innerhalb der
Stadtverwaltung. Dazu wurden neben den planenden
und flächenverantwortlichen Ämtern von Anfang an
gezielt Fachbereiche wie Gesundheit und Soziales,
Kultur, Sport, Internationales und globale
Nachhaltigkeit, Wirtschaft sowie die
Veranstaltungskoordination und das städtische
Gebäudemanagement eingebunden.
Im nächsten Schritt erfolgte die Einbindung der lokal ansässigen Akteur*innengruppen mittels mehrerer
Workshops. Bonn hat das große Privileg, hierbei auf ein breit aufgestelltes Netzwerk zurückgreifen zu
können. Dazu zählen unter anderem lokal engagierte Naturschutzverbände und Initiativen sowie Institutionen
aus Forschung und Lehre. Diese Gruppen setzen sich bereits tatkräftig für den Erhalt der Biodiversität ein
und verfügen über immenses Fachwissen und langjährige Erfahrung. Ergänzt wurden sie durch weitere
Stakeholder wie Wohnungsgesellschaften oder Bildungseinrichtungen, die großes Potenzial aufweisen,
bedeutende Beiträge zur Gemeinschaftsaufgabe des Biodiversitätsschutzes zu leisten. Auch wurden
politische Entscheidungsträger*innen im Rahmen des Erarbeitungsprozesses der Bonner
Biodiversitätsstrategie früh informiert und eingebunden. Nicht zuletzt konnte die Bonner Bürgerschaft im
Rahmen einer Umfrage ihre Ideen, Anmerkungen und Maßnahmenvorschläge zum Biodiversitätsschutz
einbringen.
Für den Aufbau der Strategie wurden zunächst die in Bonn geltenden Rahmenbedingungen analysiert, um
daraus konkrete Anforderungen an die kommunale Biodiversitätsstrategie abzuleiten. Daraus ergeben sich
drei Zukunftssäulen mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten, die sich in 12 konkrete
Aktionsfelder unterteilen (s. Abb. 2).
Die Zukunftssäulen der Biodiversitätsstrategie gliedern sich in die Schwerpunkte
Natur-, Biotop- &
Artenschutz,
Stadtnatur & Kulturlandschaft sowie
Bildung, Kommunikation & Teilhabe.
Alle drei Säulen wurden im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen
(
Sustainable Development Goals -
SDGs) entwickelt und tragen zu deren Umsetzung bei. Jede Säule besteht
aus vier konkreten Aktionsfeldern, die sich auf verschiedene Schutzgüter und Tätigkeitsbereiche fokussieren.
Den Aktionsfeldern sind jeweils strategische Ziele und Handlungsempfehlungen zugeordnet. Beide wurden
im Rahmen des partizipativen Prozesses entwickelt. Die Ziele geben die passende strategische Ausrichtung
für den langfristigen Erhalt der Schutzgüter vor. Die Handlungsempfehlungen enthalten allgemeine,
vorwiegend mittel- und langfristige Maßnahmen, die nicht an bestimmte Gebiete gebunden sind und meist
über gesetzliche Anforderungen und Verpflichtungen hinaus gehen.
Abb. 1: Beteiligungsebenen bei der Erarbeitung der
Bonner BiodiversitätsstrategieSeite 8 von 119
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Zur Erarbeitung der strategischen Ziele wurden zunächst Ideen gesammelt und den verschiedenen
Aktionsfeldern zugeordnet. Nach Abgleich mit anderen Strategien, Verschneidung mit den Anforderungen
des Biodiversitätsschutzes und Abstimmung mit den Stakeholdern wurden insgesamt 36 Ziele formuliert.
Um die Biodiversität in Bonn vollumfänglich zu erhalten, ist eine konsequente Verfolgung aller 36 Ziele
erforderlich. Da es aufgrund limitierter finanzieller, zeitlicher und personeller Ressourcen nicht realistisch
erscheint, alle Maßnahmen zur Zielerreichung zeitgleich umzusetzen, wurden 10 Ziele priorisiert, deren
Umsetzung bis zum Jahr 2030 vorrangig angestoßen und verfolgt werden soll (siehe
Strategische Ziele der
Bonner Biodiversitätsstrategie am Ende des Dokuments).
Effiziente Nutzung von Synergien
Die definierten Aktionsfelder, strategischen Ziele und Handlungsempfehlungen dienen dazu, Biodiversität
als existenzielle Grundlage zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Zielkonflikte dem Schutz
der Biodiversität in der Stadtentwicklung entgegenstehen können und vor der Umsetzung planerisch zu lösen
sind. Aus diesem Grund setzt unsere Strategie auf „Huckepack-Maßnahmen“ gemeinsam mit anderen
Vorhaben und Planungen. Dabei wird Biodiversität als Querschnittsthema im Kontext anderer
raumwirksamer Fachplanungen gedacht und ein Fokus auf Schnittstellen und Umsetzungssynergien gelegt.
Gleichzeitig wird dem Biodiversitätsschutz in Bonn auch durch zahlreiche städtische Fachstrategien, -
konzepte und -pläne Rechnung getragen, welche die biologische Vielfalt bereits als Querschnittsthema
integrieren. Dazu zählen u.a. der Bonner Freiraumplan, das Friedhofskonzept, der Bonner Klimaplan 2035,
das Bonner Schwammstadtkonzept oder die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn. Dabei zeigt
sich, dass Biodiversitätsschutz, Klimaschutz, Klimaanpassung, Nachhaltigkeit und die Mobilitätswende in
Bonn zu den großen, übergeordneten Querschnittsthemen zählen. Es empfiehlt sich daher eine enge
Zusammenarbeit und Abstimmung unter allen Akteur*innen, die an der Umsetzung dieser Aufgaben
mitwirken, um gemeinsam zu kommunizieren und vorhandene Synergien bestmöglich zum allseitigen Vorteil
auszuschöpfen.
Abb. 2: Zukunftssäulen und Aktionsfelder der Bonner BiodiversitätsstrategieSeite 9 von 119
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Aktionsprogramm Biodiversität 2030
Die strategischen Ziele der Bonner Biodiversitätsstrategie mit ihren verschiedenen Schwerpunkten weisen
die Richtung für große Themenkomplexe aus Natur und Gesellschaft. Um die Route zur Erreichung dieser
Ziele zu konkretisieren, formuliert das Aktionsprogramm Biodiversität 2030 als ergänzender
Umsetzungsfahrplan prioritäre Maßnahmenempfehlungen für die kommenden fünf Jahre.
Hierfür wurden zahlreiche Maßnahmenempfehlungen gesammelt, abgestimmt und schließlich als
Umsetzungsfahrplan bis 2030 in fünf Fokusthemen gebündelt (s. Abb. 3). Die Fokusthemen fassen effektive
Maßnahmenempfehlungen zum Schutz der Bonner Biodiversität zusammen, die jeweils auf mehrere
strategische Ziele gleichzeitig einzahlen. So trägt die Umsetzung der Maßnahmen neben der Erfüllung der
zehn priorisierten Ziele sogar einen Teil zur Erreichung aller Ziele bei. Die Maßnahmenempfehlungen sind
nicht abschließend zu betrachten; vielmehr dienen sie einer möglichst effizienten Ausrichtung des
Biodiversitätsschutzes bis 2030. Die Maßnahmen und ihre operativen Ziele müssen nach Beschlussfassung
weiter konkretisiert werden.
Fokusthemen des Aktionsprogramms Biodiversität 2030
Flächenaufwertung & Biotopvernetzung
Gezielter Artenschutz:
o Förderung von gebäudebewohnenden Arten
o Wildtierfreundliche Planung und Gestaltung
o Förderung von Verantwortungsarten
Biodiversitäts- & klimaangepasste Siedlungsbereiche & Gebäude
o Begrünung von Vorgärten, Dächern und Fassaden
o Biodiversitäts- und klimaangepasste Schulhöfe & Gewerbeflächen
o Tierfreundlicher Einsatz von Glas und Licht
Stärkung der interdisziplinären Kommunikation & Zusammenarbeit
Ökologischer Ausbau kleiner Fließgewässer
Abb. 3: Die 5 Fokusthemen des Aktionsprogramms Biodiversität 2030Seite 10 von 119
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Strategische Ziele der Bonner Biodiversitätsstrategie
Die 10 priorisierten Ziele sind hervorgehoben
Zukunftssäule I - Natur-, Biotop- & Artenschutz
Biotope & Schutzgebiete
1: Erhalt, Entwicklung und Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustands der Bonner Schutzgebiete.
2: Konsequente Sicherung von nicht oder nur langfristig ersetzbaren Lebensräumen und deren
charakteristischen Artvorkommen.
3: Schaffung und Erhalt von ungestörten Bereichen in Schutzgebieten, die ihrer natürlichen Entwicklung und
Dynamik überlassen werden.
4: Stärkung des Biotopverbunds, gute Vernetzung von Lebensräumen im Stadtgebiet sowie Erhalt der
unzerschnittenen Landschaft.
Artenschutz
5: Gezielter Schutz und Förderung der Bonner Artenvielfalt.
6: Sicherstellung des natürlichen genetischen Austauschs wildlebender Arten.
7: Erhalt, Wiederherstellung und Schaffung günstiger Lebensbedingungen für wildlebende Arten in Bonn,
insbesondere diejenigen mit Schutzstatus.
8: Management und Monitoring der invasiven Arten in Bonn.
Gewässerschutz
9: Verbesserung, Wiederherstellung und langfristige Sicherung des guten ökologischen und chemischen
Zustands der Bonner Gewässer sowie ihrer Auen und Uferbereiche als wertvolle Ökosysteme.
10: Sicherung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Bonner Fließgewässer.
Bodenschutz
11: Verhinderung von Schadstoffeintrag sowie Regulierung und Sanierung von eingetretenen stofflichen Schäden
und Belastungen.
12: Reduzierung und Minimierung von Bodenverdichtung, Flächenverbrauch und -versiegelung sowie
bodenschädigenden Auswirkungen bei nichtvermeidbaren Eingriffen.
13: Flächenentsiegelung und Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Böden und
Bodenlebensgemeinschaften.
Zukunftssäule II - Stadtnatur & Kulturlandschaft
Grün- & Freizeitflächen
14: Erhalt, Qualifizierung und Vernetzung eines vielfältigen Grünflächenmosaiks im städtischen Innenbereich
und Schaffung neuer kleiner Grünoasen.
15: Erhalt und Neupflanzung von Bäumen auf öffentlichen und privaten Flächen, wobei insbesondere wertvolle
Alt- und Habitatbäume sowie Alleen und seltene Baum- und Straucharten zu schützen und zu fördern sind.
16: Erhalt, Neuschaffung und nutzungsorientierte Extensivierung ökologisch gestalteter Bereiche und
Strukturen zur biodiversen Aufwertung von öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen.
17: Einsatz zukunftsfähiger, mehrjähriger, insektenfreundlicher und standortgerechter Pflanzen.
Biodiversität im bebauten Bereich
18: Enge Verzahnung von baulicher Innenentwicklung und ökologischer Stadt-entwicklung durch konsequente
Anwendung erprobter Planungsprinzipien sowie Entwicklung und Erprobung neuer
Biodiversitätsstandards.
19: Förderung einer biodiversitätsfreundlichen Begrünung von Gewerbe- und baulich geprägten
Siedlungsflächen und sowohl im Bestand als auch bei Neuausweisung.
20: Berücksichtigung vorhandener Lebensraumstrukturen bei allen Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie
Kompensation bei nicht vermeidbaren Eingriffen und Förderung von Ersatzlebensräumen.
21: Qualifizierung des Straßenraums hinsichtlich biodiverser und zukunftsfähiger Grünstrukturen mit einer
hohen Anzahl zukunftsfähiger Straßenbäume.
Stadtwald & Forstwirtschaft
22: Erhalt und, wo möglich, Erhöhung des heutigen Waldanteils im Bonner Stadtgebiet.
23: Entwicklung zukunftsfähiger und artenreicher Waldgesellschaften mit ihren natürlichen
Sukzessionsprozessen sowie wertvollen Alt- und Totholzstrukturen.
24: Gewährleistung der Multifunktionalität des Waldes durch eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung.Seite 11 von 119
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Landwirtschaft
25: Erhalt, Pflege und Wiederherstellung von artenreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen unter
Berücksichtigung ökologischer Aspekte.
Zukunftssäule III – Bildung, Kommunikation & Teilhabe
Bewusstseinsförderung & Verantwortung
26: Gezielte und transparente Information der Stadtöffentlichkeit zu Biodiversitätsentwicklungen und -
aktivitäten sowie zu verwandten Themen mit Relevanz für die Biodiversität in Bonn.
27: Aktivierung der Stadtgesellschaft hin zu einem klaren Bewusstsein von Selbstwirksamkeit und einer
gemeinsamen Handlungsfähigkeit zum Schutz und zur Förderung der Bonner Biodiversität.
28: Schaffung von Beratungsangeboten zur Förderung von biodiversitätssensiblem Handeln und Wirtschaften
für alle Bonner*innen sowie lokale Einrichtungen und Unternehmen.
29: Regelmäßiger Austausch mit und Einbindung von Bonner Lokalpolitiker*innen zum Thema
Biodiversitätsförderung und -schutz.
Biodiversitätsbildung & Teilhabe
30: Förderung einer zielgruppenspezifischen, inklusiven Biodiversitätsbildung.
31: Schaffung von bedarfsgerechten Mitmach-Angeboten, die allen Menschen in Bonn eine aktive Teilhabe
und ein leicht zugängliches, nachhaltiges Naturerleben ermöglichen.
Forschung
32: Gewährleistung eines regelmäßigen Biodiversitätsmonitorings zur langfristigen Erfolgskontrolle der
Biodiversitätsentwicklung in Bonn sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarfen.
33: Auf- und Ausbau sowie Pflege einer verfügbaren und transparenten Datengrundlage zu
Biodiversitätsentwicklungen in Bonn.
Kooperationen & Netzwerke
34: Regelmäßiger Austausch zwischen den in Bonn tätigen Akteur*innen zu lokalen Biodiversitätsaktivitäten und
-entwicklungen zwecks Wissenstransfer und effektiver Zusammenarbeit.
35: Verstärkte Planung, Koordination und Umsetzung von biodiversitätsfördernden Gemeinschaftsprojekten
verschiedener Akteur*innen auf lokaler und regionaler Ebene.
36: Fortlaufendes Engagement der Stadt Bonn in Netzwerken, Kooperationen, Erklärungen und
Gemeinschaftsprojekten zum Biodiversitätsschutz und zu verwandten Themen auch auf überregionaler bis
globaler Ebene.
Bei allen Abbildungen ohne Quellenangabe liegt das Urheberrecht bei der Bundesstadt Bonn.
Titelbild (Bundesstadt Bonn, Mira Landgraf, Alexandra Königsmark, Peter Schmidt).Seite 12 von 119
BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE
DER BUNDESSTADT BONNSeite 13 von 119
Inhalt
Herausgeberin
Bundesstadt Bonn
Amt für Umwelt und Stadtgrün, Untere Naturschutzbehörde
Berliner Platz 2
53111 Bonn
artenvielfalt@bonn.de
www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/artenvielfalt-in-der-stadt.php
Texte, Konzeptionierung und Layout:
Ina Engelke, Sandra Krueger, Mira Landgraf
Fassung: März 2025Seite 14 von 119
Inhalt
Inhalt
Vorwort ........................................................................................................................................ 4
1. Biodiversität – Bedeutung, Gefährdung und die Rolle von Kommunen für ihren Schutz .............. 5
1.1 Was ist Biodiversität? .................................................................................................... 1
1.2 Die Bedeutung der Biodiversität für den Menschen ....................................................... 2
1.3 Die Lage der Biodiversität in Deutschland und NRW ...................................................... 2
1.4 Gefährdungsursachen ................................................................................................... 4
1.5 Rechte, Vertragswerke, Strategien und Netzwerke ....................................................... 11
2. Ausgangslage in Bonn............................................................................................................. 19
2.1 Die biologische Vielfalt in Bonn ................................................................................... 20
2.2 Herausforderungen und Zielkonflikte ........................................................................... 26
3. Die Bonner Biodiversitätsstrategie .......................................................................................... 28
3.1 Historie ...................................................................................................................... 29
3.2 Methodisches Vorgehen .............................................................................................. 30
3.3 Aufbau und strategische Ziele der Bonner Biodiversitätsstrategie ................................ 35
I. Zukunftssäule Natur-, Biotop- und Artenschutz ........................................................... 37
II. Zukunftssäule Stadtnatur & Kulturlandschaft .............................................................. 44
III. Zukunftssäule Bildung, Kommunikation & Teilhabe ..................................................... 52
4. Von der Theorie zur Praxis - Effiziente Nutzung von Synergien ................................................ 58
4.1 Das Huckepack-Prinzip: Umsetzung von Maßnahmen der flächenbezogenen
Zukunftssäulen I und II ............................................................................................... 60
4.2 Themen gemeinsam erforschen und vermitteln ........................................................... 69
4.3 Kommunikation und Verstetigung ............................................................................... 69
Danksagung ............................................................................................................................... 71
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................ 72
Quellenverzeichnis ...................................................................................................................... 73
AnhangSeite 15 von 119
Vorwort
Vorwor t
Hitzewellen, Dürren und Hochwasser - die Auswirkungen der Klimakrise
sind längst zur Lebensrealität geworden, auch vor der eigenen Haustür.
Parallel zur rasanten globalen Erderwärmung erleben wir noch eine
zweite menschengemachte Krise, deren Auswirkungen für viele Men-
schen im Alltag noch nicht akut spürbar sind - dabei stellt sie eine
ebenso große Bedrohung für unsere Zukunft dar. Ich spreche von der
Biodiversitätskrise im Zusammenhang mit dem weltweiten Artenster-
ben.
Die Biodiversität – oder auch biologische Vielfalt – umfasst alle Arten der
Flora und Fauna, deren genetische Vielfalt sowie die Vielfalt unserer Öko-
systeme. Sie ist die existenzielle Lebensgrundlage von uns Menschen
und damit ein wertvolles Schutzgut, das bewahrt werden muss. Die Bio-
diversitätskrise ist auch bei uns in Nordrhein-Westfalen angekommen: Mehr als die Hälfte der in NRW
untersuchten Tier- und Pflanzenarten gelten als gefährdet oder sind bereits lokal ausgestorben. Auch
um unsere Ökosysteme steht es nicht besser, so sind von unseren Fließgewässern nur noch 10 Prozent
in einem sehr guten oder guten ökologischen Zustand.
Angesichts solcher alarmierenden Zahlen dürfen wir nicht in eine Schockstarre verfallen, sondern wol-
len unseren Blick auf Lösungen richten.
In Deutschland legt das Bundesnaturschutzgesetz mit den §§ 1 und 2 den Schutz und die dauerhafte
Sicherung der biologischen Vielfalt als rechtlich verpflichtend fest. Zusätzlich hat die Bundesregierung
im Dezember 2024 die
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, die Deutschland
dazu verpflichtet, bis 2030 seinen Beitrag zum Biodiversitätsschutz zu leisten. Auf kommunaler Ebene
erwächst daraus für die Bundesstadt Bonn die Verantwortung, unsere lokal einzigartigen Naturgüter
zu bewahren und dem Artenrückgang im Stadtgebiet entgegenzuwirken.
Doch wie können wir dieser Verantwortung nachkommen? Unsere Antwort darauf ist die Bonner
Biodiversitätsstrategie. Sie dient uns als kommunales Steuerungs- und Abwägungsinstrument, dessen
Ziele mit verschiedenen Schwerpunkten für eine große Bandbreite an naturschutzfachlichen, nutzungs-
orientierten und gesellschaftlichen Fragestellungen die Richtung weisen. Das Aktionsprogramm Bio-
diversität 2030 formuliert prioritäre Maßnahmenempfehlungen für die kommenden fünf Jahre. Dabei
wird Biodiversität als Querschnittsthema im Kontext anderer raumwirksamer Fachplanungen gedacht
und ein Fokus auf Schnittstellen und Umsetzungssynergien gelegt – auch in Hinblick auf die begrenzte
Flächenverfügbarkeit in Bonn.
Biodiversitätsschutz kann nur in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit gelingen. Wir stehen hier
vor einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Deshalb war es uns wichtig, die Strategie gemeinsam mit
verschiedensten Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft in die Anwendung zu bringen. Ich möchte mich
bei allen Mitarbeitenden der vielen Fachämter, die am Erarbeitungsprozess beteiligt waren, ebenso
bedanken wie bei allen Stakeholdern und den Bürger*innen, die mit Ihren Ideen einen so wertvollen
Beitrag zur Entwicklung dieses wichtigen und zukunftsweisenden Instruments für den Erhalt der bio-
logischen Vielfalt in Bonn geleistet haben.
Helmut Wiesner
Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr
Bundesstadt BonnSeite 16 von 119
1. Biod iver s it ät – Bed eut ung,
Gefährdung und d ie Rolle vo n
Kommunen f ür i hren S chutz1. Biodiversität - Bedeutung,
Gefährdung und die Rolle
von Kommunen für ihren
SchutzSeite 17 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 1
1.1 Was ist Biodiversität?
Der Begriff Biodiversität setzt sich zusammen aus
den Worten „Bios“ (griechisch für „Leben“) und
„Diversitas“ (lateinisch für „Vielfalt“ oder „Ver-
schiedenheit“) und beschreibt die Gesamtheit der
biologischen Vielfalt des Lebens auf der Erde. Die
Biodiversität umfasst drei Ebenen (s. Abb. 1):
• Die Vielfalt der Ökosysteme, die den Le-
bensraum aller lebenden Organismen bil-
den.
• Den Reichtum an unterschiedlichen Arten
von Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroor-
ganismen, die in den verschiedenen Öko-
systemen vorkommen.
• Die genetische Vielfalt innerhalb jeder Art,
also die Varianz der Erbanlagen zwischen
einzelnen Individuen.
Diese drei Ebenen sind eng miteinander verknüpft,
stehen in empfindlicher Wechselbeziehung zuei-
nander und bilden zusammen das hochkomplexe
Gefüge, das die Grundlage allen Lebens darstellt.
Intakte, stabile Lebensräume stellen Schutz und
Nahrung zur Verfügung und sind damit die Grund-
voraussetzung für das Vorkommen von Leben. Je-
des Ökosystem beherbergt dabei eine einzigartige
Zusammensetzung von Arten, wovon viele speziell
an die Bedingungen in ihrem jeweiligen Lebens-
raum angepasst sind. Wird der Lebensraum zer-
stört, sterben diese Spezialisten lokal aus, da sie
sich nicht einfach an veränderte Umweltbedingun-
gen anpassen können. Sterben mehrere oder für
ein Ökosystem besonders relevante Arten aus, kann
dies Kettenreaktionen erzeugen, die das ganze
Ökosystem aus dem Gleichgewicht bringen.
Grundsätzlich gilt: Je vielfältiger ein Ökosystem
ausgestattet ist, desto stabiler und widerstandsfä-
higer ist es. Das bedeutet, dass jede einzelne Art
einen wichtigen Beitrag im ökologischen Gesamt-
gefüge leistet und unbedingt erhalten bleiben
sollte. Dasselbe gilt auch für die genetische Vielfalt
innerhalb jeder Art: Je mehr Individuen mit unter-
schiedlichen genetischen Merkmalen vorhanden
sind, desto größer ist die Chance, dass einige die-
ser Individuen sich im Falle von veränderten Um-
weltbedingungen durch ihre speziellen genetischen
Voraussetzungen an die Veränderung anpassen
können. Umgekehrt können die Folgen von geneti-
scher Verarmung entsprechend gravierend sein
und zum lokalen Aussterben der ganzen Art führen.
Entscheidend für eine hohe Vielfalt an Genvariatio-
nen ist der Zugang einzelner Individuen zu mög-
lichst vielen verschiedenen Fortpflanzungspart-
nern. Hier spricht man von einem großen Genpool.
1. Biodiversität – Bedeutung, Gefährdung und die Rolle von Kommu-
nen für ihren Schutz
Abb. 1: Ebenen der Biodiversität
Die drei Ebenen der Biodiversität
Vielfalt der Arten in
einem Ökosystem
Vielfalt der
Ökosysteme
Genetische Vielfalt
innerhalb einer ArtSeite 18 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 2
Dieser ist gewährleistet, wenn einzelne Lebens-
räume gut miteinander verbunden sind, sodass In-
dividuen frei zwischen ihnen wandern können.
1.2 Die Bedeutung der Biodiversität
für den Menschen
Biodiversität bildet einen essenziellen Grundstein
für eine ganze Reihe von „Dienstleistungen“ der Na-
tur an den Menschen, die als Ökosystemleistungen
bezeichnet werden. Intakte Ökosysteme versorgen
uns mit Nahrung, Trinkwasser und sauberer Luft
zum Atmen. Sie stellen uns Raum für Erholung und
Kultur bereit und bieten uns gleichzeitig Schutz vor
Naturgewalten, indem sie z. B. zum natürlichen
Hochwasserschutz beitragen oder durch die Bin-
dung von CO2 einen zentralen Beitrag zum Klima-
schutz leisten. Nicht zuletzt bilden natürliche Res-
sourcen, aus denen wir Rohstoffe und Energie ge-
winnen, auch die Basis unserer Wirtschaft.
Für uns Menschen bedeutet der Schutz der Bio-
diversität mit ihren vielfältigen Funktionen folglich
nicht weniger als die Sicherung unserer existenzi-
ellen Lebensgrundlage.
1.3 Die Lage der Biodiversität in
Deutschland und NRW
Trotz der grundlegenden Bedeutung des Schutzes
von Pflanzen, Tieren und der biologischen Vielfalt
für den Erhalt unserer Lebensgrundlage ist weltweit
ein dramatischer Verlust von Tier- und Pflanzenar-
ten und ihren Lebensräumen zu verzeichnen. Viele
Expert*innen sprechen inzwischen vom sechsten
großen Massenaussterben in der Weltgeschichte.
Medial wird über die Biodiversitätskrise meistens
mit einem Fokus auf Themen wie der Zerstörung
des Regenwaldes in Südamerika oder dem Abster-
ben von Korallenriffen in den Weltmeeren berichtet.
Der Biodiversitätsverlust ist aber kein lokales Prob-
lem und macht auch nicht vor Landesgrenzen halt;
im Gegenteil: Er stellt eine globale, gesamtgesell-
schaftliche Bedrohung dar. Dem Artensterben ent-
gegenzuwirken, zählt zu den großen Herausforde-
rungen des 21. Jahrhunderts – auch in Deutsch-
land. Wie also steht es um die Biodiversität in un-
serer Bundesrepublik?
Hierüber gibt die regelmäßig von Bund und Län-
dern vorgenommene Bewertung der Lage der Natur
Aufschluss, die als wesentlicher Gradmesser für
den Zustand der biologischen Vielfalt gilt. Im Rah-
men dieses Monitorings wird bundesweit der Zu-
stand von besonders schutzbedürftigen Arten und
europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-
Abb. 2: Bewertung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen und -Arten in Deutschland
25%
30%
33%
11% günstiger Erhaltungszustand
ungünstig-unzureichender
Erhaltungszustand
ungünstig-schlechter
Erhaltungszustand
unbekannt
Lebensraumtypen Arten
30%
32%
37%
1%
Bewertung des ErhaltungszustandsSeite 19 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 3
Richtlinie) und in der EU-Vogelschutz-Richtlinie
aufgelistet.
Die letzte Bewertung im Jahr 2019 kam zu dem
Schluss, dass mit knapp 70 % ein Großteil der in
Deutschland vorkommenden FFH-Lebensraumty-
pen gefährdet bis akut von der vollständigen Ver-
nichtung bedroht ist1 (s. Abb. 2). Insbesondere in
Nordwestdeutschland wird die Situation als „über-
wiegend schlecht“ eingestuft. Dies wirkt sich auch
unmittelbar auf die Bestände der Tier- und Pflan-
zenarten aus: Im nationalen Maßstab weisen 63 %
der FFH-Arten einen ungünstig-unzureichenden
oder schlechten Erhaltungszustand auf (ebd.). Zu-
sätzlich ist bei einem Drittel der Brutvogelarten ein
Bestandsrückgang zu verzeichnen. Hierzu liegen
ergänzend Daten der Roten Liste der gefährdeten
Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands vor, die
nicht nur besonders schutzbedürftige, sondern alle
heimischen Arten in den Blick nehmen und hin-
sichtlich ihrer Gefährdung bewerten. Hiernach sind
bundesweit etwa je ein Drittel der Wirbeltiere, der
wirbellosen Tiere und der Pflanzen in ihrem
Bestand gefährdet oder bereits ausgestorben –
Tendenz weiter steigend.2
Auch für Nordrhein-Westfalen liegen entspre-
chende Untersuchungsergebnisse vor. Von den 34
im atlantischen Tiefland vorkommenden FFH-Le-
bensraumtypen weisen 30 % einen unzureichenden
und 50 % sogar einen schlechten Erhaltungszu-
stand auf. Betroffen sind insbesondere Stillgewäs-
ser, Moore, Grünlandlebensräume sowie Eichen-
und Auenwälder. Von den 93 untersuchten Arten in
NRW befinden sich mehr als die Hälfte in schlech-
tem oder unzureichendem Erhaltungszustand – al-
len voran Arten, die auf extensiv genutzte Grünland-
flächen angewiesen sind.3 Dieses Bild bestätigen
auch die neuen, im Jahr 2024 veröffentlichten Ro-
ten Listen für NRW, wonach von 43.000 untersuch-
ten Tier- und Pflanzenarten ebenfalls rund die
Hälfte als bedroht einzustufen ist.4
Darüber hinaus liefern der Umweltzustandsbericht
und die Waldzustandserhebung für NRW insbeson-
dere zu den Fließgewässern und Wäldern besorg-
niserregende Zahlen. Demnach sind nur 8,8 % aller
Fließgewässer des Landes in einem sehr guten oder
guten ökologischen Zustand – ein Wert, der sich in
den vergangenen zehn Jahren trotz verschiedener
Bemühungen nicht verbessert hat.5 Bei den Wäl-
dern wird seit Beginn des Monitorings in den
1980er Jahren sogar eine kontinuierliche Ver-
schlechterung der Vitalitätswerte durch Waldschä-
den, Insektenbefall und die anhaltende Belastung
der Waldböden durch Schad- und Nährstoffein-
träge festgestellt (s. Abb. 3). Als Folge wiesen im
Jahr 2023 lediglich noch 25 % der untersuchten
Bäume dichte Kronen ohne Verlichtung auf. 6
Umweltverbände schlagen angesichts der zuneh-
mend kritischen Entwicklung schon lange Alarm.
So findet beispielsweise Jörg-Andreas Krüger, der
Präsident des Naturschutzbundes (NABU)
Deutschland, klare Worte: „Deutschland hinkt hin-
terher. […] Der Artenverlust geht ungebremst wei-
ter, und wir verlieren wertvolle Lebensräume, die
für das Wohlergehen zukünftiger Generationen un-
verzichtbar sind.“7 Anne Hanschke, Artenschutzex-
pertin der Naturschutzorganisation World Wide
Fund For Nature (WWF) ergänzt: „Der einzige Aus-
weg ist es, das Artensterben zu stoppen und die
Bestände von Wildtieren, die uns in der Natur noch
bleiben, zu erhalten und zu stärken. Dazu müssen
wir die Arten selbst und ihre Lebensräume schüt-
zen […]“. 8
Abb. 3: Der Zustand der Wälder hat sich seit den 1980er
Jahren kontinuierlich verschlechtertSeite 20 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 4
Um effektive Maßnahmen zum Schutz der Biodiver-
sität ergreifen zu können, braucht es zunächst ein
umfassendes Verständnis für die Auslöser und Trei-
ber der Krise. Welche Faktoren führen also zu dem
massiven Verlust unserer Biodiversität?
1.4 Gefährdungsursachen
Grundsätzlich wird die biologische Vielfalt durch
alle Einflüsse bedroht, die zum Verlust, zur Frag-
mentierung sowie zur Degradierung von Lebensräu-
men führen und sich negativ auf deren Artgefüge
auswirken. Die Ursachen sind hierbei vielschichtig,
der Verursacher jedoch fast immer derselbe – der
Mensch.
In Deutschland gelten nur noch 0,6 % aller Lebens-
räume an Land als naturbelassene Wildnis.9 Alle
übrigen Flächen sind durch menschliche Nutzung
und deren Auswirkungen bereits erheblich verän-
dert. Die Treiber des Biodiversitätsverlustes kön-
nen nicht isoliert voneinander betrachtet werden;
vielmehr unterliegen sie komplexen Wechselbezie-
hungen und treten häufig gemeinsam auf, wodurch
sich die negativen Auswirkungen auf die Biodiversi-
tät noch verstärken. Zudem gibt es weitere Fakto-
ren, die der biologischen Vielfalt schaden. Im Fol-
genden werden die wesentlichen Gefährdungsursa-
chen kurz beschrieben, wobei es zu berücksichti-
gen gilt, dass aufgrund der hohen Komplexität der
Problematik nicht alle Faktoren und Wechselwir-
kungen im Einzelnen erläutert werden können.
1.4.1 Bevölkerungswachstum und Urbanisierung
Seit den 1970er Jahren hat sich die Weltbevölke-
rung glatt verdoppelt. Mitte 2024 umfasste diese
fast 8,2 Milliarden Menschen. Die Vereinten Natio-
nen (UN) rechnen mit einem weiteren Bevölke-
rungszuwachs auf 10,4 Milliarden Menschen bis
zum Ende des Jahrhunderts.10 Milliarden von Men-
schen benötigen zum Leben vor allem eines: sehr
viel Platz. Und diesen haben sie sich insbesondere
seit der Industrialisierung in großem Maßstab an-
geeignet.
Wo sich einst unberührte Natur entfalten konnte,
prägen nun vielfach Siedlungsstrukturen das Land-
schaftsbild, denn Menschen brauchen Raum zum
Wohnen und Arbeiten. Mehr als die Hälfte der Welt-
bevölkerung wohnt dabei bereits heute in Städten,
welche in der Folge immer weiter wachsen und sich
ausdehnen.
In Deutschland ist dieses Phänomen im internatio-
nalen Vergleich besonders ausgeprägt: Mehr als
zwei Drittel der Bevölkerung leben inzwischen im
städtischen Raum.11 Entsprechend umfangreich ist
auch der Ausbau der Siedlungs- und Verkehrsinfra-
struktur, welche allein von 2018 bis 2021 pro Tag
um durchschnittlich 55 Hektar gewachsen ist. Das
entspricht der Größe von 78 Fußballfeldern12 (vgl.
auch Abb. 5 zur Siedlungsentwicklung in Bonn seit
1975). Der Bau von Siedlungsstrukturen und Ver-
kehrswegen bedeutet immer auch unweigerlich die
Versiegelung von Bodenfläche, welche der Biodiver-
sität in der Konsequenz als Lebensraum verloren
geht (s. Abb. 4).
Arten, die sich an das Leben im urbanen Raum an-
gepasst und dort einen Ersatzlebensraum gefun-
den haben, finden dennoch häufig keine Ruhe, son-
dern müssen mit Beeinträchtigungen wie Lärm-
und Lichtverschmutzung oder Kollisionen mit Hin-
dernissen kämpfen.
Abb. 4: Verkehrswege versiegeln und zerschneiden LebensräumeSeite 21 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 5
1.4.2 Ressourcenverbrauch und Rohstoff-
gewinnung
Ob Holz, Wasser, Sand, Stein, Erdöl oder Nahrung
pflanzlichen und tierischen Ursprungs – der
Mensch konsumiert nahezu alle auf der Erde natür-
lich vorkommenden Ressourcen. Mit dem anhalten-
den Bevölkerungszuwachs sowie einer zunehmend
fortschreitenden Globalisierung und Technisierung
nahezu aller Gesellschaften steigt auch der Res-
sourcenbedarf. Dementsprechend hat sich die
Menge der zur Verarbeitung entnommenen natürli-
chen Rohstoffe in den letzten 50 Jahren mehr als
verdreifacht.13 Die Fähigkeit unserer Ökosysteme,
diesen Bedarf nachhaltig zu decken, ist längst
überschritten. Der sogenannte „Earth Overshoot
Day“ oder auch Erdüberlastungstag markiert jedes
Jahr den Zeitpunkt, ab dem die Menschheit dem
Planeten mehr natürliche Ressourcen entnimmt,
als dieser innerhalb eines Jahres überhaupt nach-
produzieren kann. Deutschland erreichte dieses Li-
mit durch seinen Verbrauch im Jahr 2024 bereits
am 02. Mai. Würden alle Menschen so konsumieren
wie in Deutschland, bräuchte es die Ressourcen
von drei Erden.14
Dieser gewaltige Rohstoffverbrauch ist mit tiefgrei-
fenden Einschnitten für die biologische Vielfalt ver-
bunden. Das Hauptproblem stellt hier die intensive
Nutzung von Biomasse dar, die für mehr als 90 %
des landnutzungsbezogenen Biodiversitätsverlusts
verantwortlich ist.15 Neben der Lebensraumzerstö-
rung zugunsten des Anbaus von Feldpflanzen für
Futter, Nahrung, Energie und Industrie (s. Kap.
1.4.3) zählt hierzu auch die Holzwirtschaft. Im Jahr
2023 wurden in Deutschland insgesamt 70,6 Milli-
onen Kubikmeter Holz eingeschlagen.16 Mit etwa
82 % entfiel der Löwenanteil dabei auf Nadel-
hölzer.17 Diese werden zwecks einer gewinnmaxi-
mierten Produktion für die holzverarbeitende In-
dustrie häufig in Monokulturen gepflanzt, wie etwa
die Fichte, die zudem nur in wenigen Regionen der
Bundesrepublik ihr natürliches Verbreitungsgebiet
hat. Dies wirkt sich gleich mehrfach negativ auf die
Biodiversität aus, da die natürlich vorkommenden
artenreichen Laub- und Laubmischwälder nicht nur
Abb. 5: Vergleich des Versiegelungsgrades in Bonn zwischen den Jahren 1975 und 2015Seite 22 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 6
durch arten- und strukturarme Wirtschaftswälder
ersetzt werden, sondern die heimische Vegetation
obendrein auch noch standortfremden Gehölzen
weichen muss. Hinzu kommt, dass reine Nadel-
forste nur wenigen Tierarten als Lebensraum die-
nen.
Auch Gewässer und marine Ökosysteme sind be-
troffen: Durch Überfischung sind neben diversen
Fischarten auch andere marine Lebewesen wie
Schildkröten und Rochen in ihren Beständen ge-
fährdet. Letztere landen häufig als ungewollter Bei-
fang in den Fischernetzen. Erhebliche Schäden
richten auch Fangmethoden selbst an, wie z. B.
Grundschleppnetze, durch deren Einsatz wertvolle,
teilweise jahrhundertealte Lebensräume am Mee-
resboden vernichtet werden.18
Darüber hinaus sollte auch der Beitrag vom Abbau
und der Verarbeitung mineralischer und metalli-
scher Rohstoffe sowie fossiler Brennstoffe zum
weltweiten Biodiversitätsverlust nicht unterschätzt
werden. Die Bau- und Mobilitätssektoren stellen
hierbei die Haupttreiber dar, gefolgt von der Le-
bensmittel- und Energieproduktion.19 Auch der
Meeresboden ist reich an verschiedenen Rohstoffen
wie Erdgas, Erdöl und Edelmetallen, deren Förde-
rung Ökosysteme weltweit nachhaltig schädigt und
den marinen Lebensraum oft komplett zerstört.
Neben dem direkten Lebensraumverlust und Arten-
sterben durch die Zerstörung und Übernutzung von
Landschaften belasten die Förderung und Verarbei-
tung natürlicher Ressourcen die Umwelt mitsamt
ihrer biologischen Vielfalt auch durch die Ver-
schmutzung mit Industrieabfällen und Schadstof-
fen sowie dem Ausstoß klimaschädlicher Emissio-
nen (s. Kap. 1.4.4 und 1.4.7). Unter anderem wer-
den so mehr als 55 % der globalen Treibhaus-
gasemissionen verursacht.20
1.4.3 Landwirtschaft
Die größte Flächennutzung zugunsten des mensch-
lichen Konsums ergibt sich aus der landwirtschaft-
lichen Produktion (s. Abb. 6). Mehr als die Hälfte
der deutschen Landesfläche wird landwirtschaftlich
genutzt.21 Ackerflächen haben eine große Bedeu-
tung für die Artenvielfalt: Natürliche Landschafts-
elemente wie Feldgehölze, Hecken, Blühstreifen
und Stillgewässer bieten vielen Arten wertvollen Le-
bensraum.
Durch die Art und Intensität der landwirtschaftli-
chen Nutzung in den vergangenen Jahrzehnten
zählt die Landwirtschaft heute jedoch zu den
Haupttreibern des Biodiversitätsverlustes. So wur-
den im Rahmen der Flurbereinigung seit den
1950er Jahren zahlreiche bestehende kleinere
Ackerstücke zu wenigen und dafür großen Schlägen
zusammengelegt. Grünstrukturen, die vorher als
natürliche Trennelemente zwischen den Feldern
fungierten, wurden abgeholzt. Seit der Industriali-
sierung bestellen schwere Maschinen das Land und
verdichten durch ihr Gewicht den Boden.
Statt vielfältiger Fruchtfolgen pflanzen die meisten
Betriebe heute nur wenige, besonders ertragreiche
Feldfrüchte wie Raps und Mais in großflächigen
Monokulturen an. Zurück bleiben ausgelaugte,
nährstoffarme Böden. Um Ernteausfälle zu vermei-
den, kommt mehr Dünger zum Einsatz. Die Folge
ist oft eine Überdüngung des Bodens. Pflanzen, die
an nährstoffarme Lebensbedingungen angepasst
sind, darunter auch einige sehr seltene Ackerwild-
kräuter, werden verdrängt. Mit ihnen verschwinden
auch alle Tierarten, die auf die Vegetation magerer
Standorte als Nahrung angewiesen sind. Weiterhin
verbleiben überschüssige Nährstoffe nicht einfach
im Boden, sondern werden in Grundwasser, Flüsse,
Seen und Meere ausgeschwemmt, wodurch auch in
diesen Ökosystemen eine folgenschwere Anreiche-
rung stattfindet (s. Kap. 1.4.4).
Abb. 6: Landwirtschaftliche Flächen am Siedlungsrand von BonnSeite 23 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 7
Ein weiteres Problem der Feldbewirtschaftung in
Monokultur ist ihre gesteigerte Anfälligkeit für
Schädlingsbefall, was zu einem intensiven Einsatz
giftiger Pflanzenschutzmittel in der landwirtschaft-
lichen Produktion führt (s. Abb. 7). Die meisten In-
sektizide und Herbizide wirken allerdings nicht se-
lektiv, sondern auf nahezu alle Insekten und Pflan-
zen, die damit in Berührung kommen.
Das Ergebnis all dieser heute gängigen intensiv-
landwirtschaftlichen Praktiken ist ein dramati-
sches Artensterben in der Agrarlandschaft. So
weist z. B. die 2017 veröffentlichte
„Krefelder Studie“ extreme Einbrü-
che der heimischen Insektenbe-
stände in Deutschland nach. Ab
1989 wurde dabei über einen Zeit-
raum von 27 Jahren ein Rückgang
von 76 % der Gesamtbiomasse flie-
gender Insekten in den untersuchten
63 Schutzgebieten festgestellt.22
Dies wirkt sich auch erheblich auf
die Vogelarten der Agrarlandschaf-
ten aus, die unter anderem an Nah-
rungsmangel in Folge des Insekten-
sterbens leiden. Der Indikatoren-
bericht der Bundesregierung zur Na-
tionalen Strategie zur biologischen
Vielfalt zeigt, dass fast alle auf
Äckern, Wiesen und Weiden brüten-
den Vogelarten im Bestand zurück-
gehen.23 Darunter finden sich einige
besonders alarmierende Zahlen, so
beispielsweise beim Kiebitz, dessen
Bestände zwischen 1980 und 2016
deutschlandweit um ganze 93 % geschrumpft
sind.24 Nicht nur um Feldvögel und Insekten steht
es schlecht, auch Säugetiere sind gravierend von
den Folgen der intensivierten Landwirtschaft be-
troffen. So gilt der Feldhase inzwischen bundesweit
als gefährdet25, der Feldhamster sogar als vom
Aussterben bedroht26.
Eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt fällt
Landwirtschaftsflächen mit hohem ökologischem
Wert zu. Hierzu zählen extensiv und nachhaltig ge-
nutzte artenreiche Grünland-, Acker-, Streuobst-
und Weinbergflächen sowie Brachen und struktur-
reiche Landschaftselemente. Deutschlands Grün-
landstandorte beherbergen 52 % des gesamten Ar-
tenbestandes der Bundesrepublik und gehören da-
mit zu den artenreichsten Biotopen in Mitteleu-
ropa.27 Allein rund 40 % aller hierzulande gefährde-
ten Farn- und Blütenpflanzen finden im Grünland
ihren Lebensraum.28 Trotz anhaltenden Natur-
schutzbemühungen ist der ohnehin schon geringe
Anteil an Landwirtschaftsflächen mit hohem Natur-
wert zwischen 2009 und 2021 jedoch von 13,9 %
auf 13,4 % weiter abgesunken.29
1.4.4 Nährstoff- und Schadstoffbelastungen
Die Industrialisierung bringt das natürliche Gleich-
gewicht gleich auf mehrere Weisen aus den Fugen:
Während einerseits von den meisten Ressourcen
viel zu große Mengen entnommen werden, wird der
Naturhaushalt gleichzeitig mit einem Zuviel an
stofflichen Emissionen, Abwässern und Abfällen
überlastet. Verbindungen aus reaktivem Stickstoff
sind ein solcher Fall, von dem durch Emissionen
von Industrie, Verkehr, Haushalten und der Land-
wirtschaft ein extremer Überschuss in die Atmo-
sphäre gelangt.30 Von dort verbreiten sie sich unter
anderem über Niederschläge weiter in sämtliche
Ökosysteme. Diese durchlaufen in der Folge eine
Eutrophierung, also eine Anreicherung mit Nähr-
stoffen, allen voran mit Stickstoff. An Land kommt
es dadurch zu einem Verlust von Magerstandorten
und deren typischen, an stickstoffarme Bedingun-
gen angepassten Artenzusammensetzungen. Die-
ser Prozess wirkt sich langfristig auf mehr als die
Hälfte der Gefäßpflanzen in Deutschland bestands-
gefährdend aus, da diese nur unter nährstoffarmen
Standortbedingungen konkurrenzfähig sind.31
Abb. 7: Der intensive Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft wirkt sich negativ auf die
Artenvielfalt ausSeite 24 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 8
In Gewässern gestalten sich die negativen Auswir-
kungen einer Eutrophierung noch dramatischer. Im
schlimmsten Fall kommt es durch die in Folge des
Nährstoffeintrags in Gang geratenen Veränderun-
gen zur Sauerstoffzehrung und das aquatische
Ökosystem bricht vollständig zusammen; es
kommt zum Fischsterben und zu gravieren-
den ökologischen Schäden.32
Generell verschmutzen Fremdstoffe die Um-
welt, insbesondere aquatische Ökosysteme,
mit teils schwerwiegenden Folgen für die
Biodiversität. In Fließgewässern stellen
stoffliche Belastungen sogar die Hauptursa-
che für Biodiversitätsverluste dar.33 Da auf-
grund der schieren Menge an schädlichen
anthropogenen Emissionen nicht alle Stoffe
und deren Auswirkungen auf die biologische
Vielfalt einzeln dargestellt werden können,
werden hier nur ein paar exemplarische Fak-
ten zur Veranschaulichung genannt:
 80 % der deutschen Gewässer sind
nachweislich mit Pflanzenschutzmitteln
belastet.34
 Von Umweltgiften wie Schwermetallen ge-
nügen oft bereits geringe Konzentrationen,
um in der Umwelt schädlich zu wirken.
Viele deutsche Gewässer wie der Rhein sind
z. B. schwer mit Quecksilber belastet.35
 Jährlich gelangen mehr als 10 Millionen
Tonnen Abfälle in die Ozeane, wovon Kunst-
stoffe schätzungsweise mehr als drei Viertel
ausmachen. Inzwischen leidet fast jede Art
im Meer unter Plastikverschmutzung: Bei
fast 90 % der untersuchten Arten konnten
bereits negative Auswirkungen beobachtet
werden.36
1.4.5 Zerschneidung der Landschaft
Zusätzlich zu dem direkten Lebensraumverlust
durch Bebauung und intensive Nutzung trägt die
Fragmentierung von Habitatflächen entscheidend
zur anhaltenden Negativentwicklung der Biodiver-
sität bei. Siedlungen und monotone Agrarland-
schaften begrenzen den für wildlebende Arten ver-
fügbaren Landschaftsraum bereits erheblich. Dar-
über hinaus zerschneidet und verkleinert vor allem
unser dichtes Verkehrswegenetz die verbleibenden
Lebensräume massiv. Was bleibt, ist ein Mosaik
aus Teilhabitaten, die durch lineare Barrieren wie
Straßen, Schienenwege und Staudämme, aber
auch flächige Hindernisse wie weitläufige
Ackerflächen voneinander abgeschnitten sind. In
extremen Fällen kommt es zur kompletten
Isolierung und Verinselung von Habitaten. Ein Bei-
spiel hierfür sind Feldgehölze inmitten von land-
wirtschaftlichen Monokulturen (s. Abb. 8).
Vielen wilden Tierarten fällt es schwer, diese Barri-
eren zu überwinden – wie z. B. die große Zahl der
Kollisionen von Kraftfahrzeugen mit Wildtieren be-
legt. Im Jahr 2023 haben Autoversicherungen mehr
als 280.000 Wildunfälle registriert.37 Die Dunkelzif-
fer dürfte hierbei deutlich höher liegen – nicht ge-
meldete Fälle von überfahrenen kleineren Tieren
wie Igeln, Mardern, Singvögeln, Amphibien, Repti-
lien, Schnecken und Insekten, die keine Fahrzeug-
schäden verursachen, sind in der Statistik schließ-
lich noch gar nicht berücksichtigt.
Die Artengruppe der Amphibien ist in den Früh-
jahrs- und Herbstmonaten besonders gefährdet, da
Kröten, Frösche, Molche und Salamander in diesen
Zeiträumen zwischen ihren Überwinterungs- und
Laichgewässern wandern. Dabei müssen sie häufig
Straßen überqueren und werden überfahren oder
fallen dem Strömungsdruck von über sie hinweg-
fahrenden Autos zum Opfer. Andere Amphibien
wandern an Bordkanten und Hauswänden entlang
und fallen so in Kellerschächte oder Gullys, aus de-
nen sie nicht wieder herausklettern können.
Doch nicht nur tödlich verlaufende Wanderversuche
zwischen verschiedenen Lebensräumen bedrohen
die biologische Vielfalt. Gelingt es den Individuen
einer Teilpopulation nicht mehr, den Austausch mit
ihren Artgenossen in anderen Habitaten aufrecht-
zuerhalten oder neue Lebensräume zu besiedeln,
weil die Barrierewirkung zwischen der eigenen
Habitatinsel und dem angrenzenden Umland zu
Abb. 8: Feldgehölze sind Rückzugsgebiete für Arten der AgrarlandschaftSeite 25 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 9
groß ist, droht mit der Zeit die genetische
Verarmung (vgl. Kap. 1.1).
Zudem hat die zunehmende Zerschneidung von Le-
bensräumen zur Folge, dass die einzelnen Teille-
bensräume immer kleiner werden (s. Abb. 9) – für
manche Arten, die eine bestimmte Mindestgröße
zum Überleben brauchen, kann das allein schon
zum lokalen Aussterben führen. Große Beutegreifer
beispielsweise durchstreifen auf der Suche nach
Nahrung weitläufige Gebiete und würden in klein-
räumigen Jagdrevieren mit limitierter Beuteverfüg-
barkeit nach kurzer Zeit verhungern.
Abb. 9: Die Lebensraumzerschneidung am Beispiel der Stadt Bonn. Die farbigen Bereiche kennzeichnen die
unzerschnittenen LebensräumeSeite 26 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 10
1.4.6 Invasive Arten
Tier- und Pflanzenarten, die aufgrund ihrer Ausbrei-
tung im Laufe der Erdgeschichte natürlich bei uns
vorkommen, werden als indigene oder auch heimi-
sche Arten bezeichnet. Durch menschlichen Ein-
fluss, insbesondere durch Handel und Verkehr,
wurden im Laufe der Zeit diverse gebietsfremde Ar-
ten, sogenannte Neobiota, von überall auf der Welt
ins Land gebracht und haben sich hier verbreitet.
Viele dieser neu eingeführten Arten fügen sich in
bestehende Ökosysteme ein und können sogar eine
Bereicherung für diese bedeuten. Hat die Anwesen-
heit der Neobiota allerdings negative Auswirkungen
auf die biologische Vielfalt, werden sie als „invasiv“
eingestuft. Das ist unter anderem dann der Fall,
wenn der Neuankömmling konkurrenzstärker ist
als etablierte Arten und diese in der Folge aus
Lebensräumen verdrängt – oder sie in sein Beu-
teschema fallen. So ernährt sich z. B. die erstmals
2014 in Deutschland nachgewiesene Asiatische
Hornisse (s. Abb. 10) von Insekten, was insbeson-
dere für die Bestände der domestizierten Honig-
biene und heimischen Wildbienen eine Bedrohung
darstellt. Auch Schädlinge werden eingeschleppt
und befallen die heimische Biodiversität. Sichtbare
Schäden treten z. B. in heimischen Wäldern auf, die
besonders unter Pilzkrankheiten und Schädlings-
befall mit invasiven Borkenkäferarten leiden.38
1.4.7 Klimakrise
Die Biodiversitätskrise und die Klimakrise hängen
untrennbar miteinander zusammen und können
nur gemeinsam gelöst werden. Warum ist das so?
Klimatische Veränderungen führen unweigerlich zu
Veränderungen in unseren Ökosystemen und deren
Artzusammensetzung. Je langsamer sich der Kli-
mawandel vollzieht, desto mehr Zeit haben die Le-
bensgemeinschaften und einzelnen Arten, sich an
die veränderten Bedingungen anzupassen oder auf
klimatisch günstigere Räume auszuweichen. Durch
menschlich verursachte Emissionen sammeln sich
enorme Mengen klimawirksamer Gase wie Kohlen-
stoffdioxid in der Atmosphäre. In der Folge ver-
stärkt sich weltweit der Treibhauseffekt und die
Erderwärmung beschleunigt sich rasant. Öko-
systemen und Arten bleibt häufig nicht genug Zeit,
sich an die auftretenden Klimaänderungen anzu-
passen, wobei die Lebensräume und Populationen
durch das Zusammenspiel aller weiterer bereits ge-
nannten Gefährdungsursachen oft schon beein-
trächtigt und dadurch in ihrer Widerstandsfähigkeit
geschwächt sind.
Die Klimakrise sorgt für steigende Temperaturen
mit vielerorts mehr Hitzetagen, Tropennächten und
anhaltenden Dürreperioden. Durch lange Hitze-
wellen und geringe Niederschläge verdunstet mehr
Wasser, der Boden trocknet aus. Unter dem Hitze-
stress und der Wasserknappheit leiden zahlreiche
Organismen und Lebensräume – beispielsweise
Abb. 10: Die Asiatische Hornisse (
Vespa velutina) steht auf der EU-Liste
der prioritären gebietsfremden invasiven Arten
Invasive Arten
Zu den in Bonn vorkommenden invasiven
gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten
zählen u.a.:
• Asiatische Hornisse
(
Vespa velutina)
• Nilgans
(
Alopochen aegyptiacus)
• Nutria
(
Myocastor coypus)
• Wollhandkrabbe
(
Eriocheir sinensis)
• Drüsiges Springkraut
(
Impatiens glandulifera)
• Götterbaum
(
Ailanthus altissima)
• Riesenbärenklau
(
Heracleum mantegazzianum)Seite 27 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 11
viele unserer heimischen Baumarten und Waldöko-
systeme39, die infolge von Trockenheit absterben.40
In besonderem Maße von Austrocknung betroffen
sind auch wasserabhängige Habitate wie Moore,
Feucht- und Nasswiesen, Binnengewässer, Quellen
und das Grundwasser. Im Bereich der Fauna rea-
gieren insbesondere wechselwarme Tiere wie
Fische, Amphibien und Reptilien aufgrund ihrer
starken Abhängigkeit von der Umgebungstempera-
tur sehr empfindlich auf Klimaänderungen.
Neben Hitzestress und Dürre fallen Tiere, Pflanzen
und ihre Lebensräume weiteren Extremwetterereig-
nissen und Naturkatastrophen wie Überflutungen
oder Stürmen zum Opfer, deren häufigeres Auftre-
ten ebenfalls auf die Klimakrise zurückzuführen
ist.41 Die negativen Auswirkungen des Klimawan-
dels sind so erheblich, dass Prognosen inzwischen
zu dem Ergebnis kommen, dieser könne bis zur
Mitte des 21. Jahrhunderts zum Haupttreiber für
den Biodiversitätsverlust werden.42
Doch nicht nur die Klimakrise wirkt sich negativ auf
die Biodiversität aus; umgekehrt bedeutet die Bio-
diversitätskrise auch eine Verstärkung und
Beschleunigung des Klimawandels sowie größere
Probleme bei der Klimafolgenanpassung.
Ökosysteme an Land und im Meer binden und spei-
chern jährlich 5,6 Gigatonnen Kohlenstoff. Dies
entspricht etwa 60 % der anthropogen verursach-
ten Treibhausgasemissionen.43 Werden diese na-
türlichen Kohlenstoffspeicher vernichtet, z. B.
durch die Abholzung von Wäldern oder das Tro-
ckenlegen von Mooren, werden die darin gebunde-
nen Treibhausgase freigesetzt und gelangen in die
Atmosphäre. Darüber hinaus fungieren stabile, in-
takte Ökosysteme als natürliche Puffer bei Extrem-
wetterereignissen. Flussauen verfügen über ein gro-
ßes Wasserrückhaltevermögen und bieten so natür-
lichen Hochwasserschutz – ebenso wie funktionale
Wälder. In Städten, die zunehmend Hitze-Hotspots
darstellen, sorgt sogenannte grüne und blaue Infra-
struktur durch ihre Verdunstungsleistung für eine
Abkühlung des Mikroklimas. Begrünung, insbeson-
dere große Bäume, spendet zusätzlich Schatten.44
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung sagt daher ganz klar:
Der Erhalt der Biodiversität ist eine Grundvoraus-
setzung für Erfolge beim Klimaschutz und bei der
Anpassung an die Folgen des Klimawandels.45
1.5 Rechte, Vertragswerke, Strategien
und Netzwerke
1.5.1 Rechtsgrundlagen
Auf internationaler und nationaler Ebene regeln
zahlreiche gesetzlich verbindliche Vorgaben den
Schutz der Biodiversität. Im Folgenden wird auf die
Wichtigsten eingegangen.
Internationales Recht
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und
Vogelschutz-Richtline (Vogelschutz-RL)
Da der Schutz der Natur über Landesgrenzen hin-
ausgeht, hat der Rat der Europäischen Gemein-
schaft am 21. Mai 1992 die Richtlinie zur Erhaltung
der natürlichen Lebensräume sowie der wild leben-
den Tiere und Pflanzen, die sogenannte Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie, in der Europäischen
Union (EU) beschlossen. Aufgrund der Gefährdung
unserer Naturlebensräume (vgl. Kap. 1.4 Ge-
fährdungsursachen) wurden eine Reihe von Bio-
toptypen mit besonderer Bedeutung unter gesetzli-
chen Schutz gestellt. Sogenannte FFH-Lebens-
raumtypen sind solche Biotoptypen, die einen be-
sonderen EU-Schutzstatus besitzen, wie beispiels-
weise die Flachland- Mähwiesen. Im Rahmen
der FFH-Richtlinie wurden insgesamt 231 FFH-Le-
bensraumtypen im Anhang I gelistet, in Deutsch-
land kommen 93, in NRW 44 davon vor.
Die Vogelschutz-Richtlinie von zuletzt 2009 ist ein
zentrales Instrument der EU zur Erhaltung der wild-
lebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume. Die
beiden Richtlinien stellen die erste einheitliche
rechtliche Grundlage des Biotop- und Arten-
schutzes innerhalb der EU dar. Das Ziel der Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-
Richtlinie ist der Aufbau eines grenzüberschreiten-
den Verbunds von Schutzgebieten in Europa. Nach
der FFH-Richtlinie sind alle EU-Mitgliedstaaten ver-
pflichtet, einen Beitrag zum Aufbau eines zusam-
menhängenden ökologischen Netzes besonderer
Schutzgebiete zu leisten. Dieses europäische
Schutzgebietsnetz wird als „Natura 2000“ bezeich-
net.Seite 28 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 12
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über Prävention
und Management der Einbringung und Ausbrei-
tung invasiver gebietsfremder Arten (IAS)
In Kraft getreten im Jahr 2015, regelt die IAS die
Prävention und das Management invasiver gebiets-
fremder Arten in der EU. Ihre Hauptziele sind, die
negativen Auswirkungen dieser Arten auf die Bio-
diversität und die Ökosysteme zu verringern und
gesundheitliche sowie wirtschaftliche Schäden zu
minimieren.
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Am 22.12.2000 in Kraft getreten, verfolgt die WRRL
einen fachlich ganzheitlichen Ansatz einer gesamt-
europäischen Wasserpolitik. Festgelegte Umwelt-
ziele für alle Oberflächengewässer und das Grund-
wasser sollten zunächst bis zum Jahr 2015 erreicht
werden. Die Frist wurde um zweimal sechs Jahre
bis 2021 und 2027 verlängert. Wesentliche Ziele
der WRRL sind ein guter ökologischer Zustand der
Oberflächengewässer und ein guter chemischer
und mengenmäßiger Zustand des Grundwassers.
Künstliche und erheblich veränderte Oberflächen-
wasserkörper sollen einen guten chemischen Zu-
stand und ein gutes ökologisches Potenzial errei-
chen.
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
(WVO)
Im Frühjahr 2024 wurde auf EU-Ebene mit Inkraft-
treten der EU-Verordnung zur Wiederherstellung
der Natur (WVO) auf den international dringenden
Handlungsbedarf reagiert. Dieses Instrument ver-
pflichtet die Mitgliedstaaten durch definierte Ziele
und Fristen dazu, ihre geschädigten Ökosysteme in
einen guten Erhaltungszustand zu versetzen und
den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten.
Bundesrecht
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Das BNatSchG regelt den Schutz von Natur und
Landschaft in Deutschland und beinhaltet Ziele
zum Erhalt der Biodiversität sowie gesetzliche Re-
gelungen zu Schutzgebieten, dem Artenschutz, der
Landschaftsplanung und der Eingriffsregelung. Die
§§ 1 und 2 BNatSchG benennen die gesetzliche
Verpflichtung zum Biodiversitätsschutz unter ande-
rem an der folgenden Stelle:
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege
(1) Natur und Landschaft sind auf Grund ihres ei-
genen Wertes und als Grundlage für Leben und
Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung
für die künftigen Generationen im besiedelten und
unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nach-
folgenden Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt, […]
auf Dauer gesichert [ist]; […]
(2) Zur dauerhaften Sicherung der biologischen
Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefähr-
dungsgrad insbesondere
1. lebensfähige Populationen wild lebender
Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Le-
bensstätten zu erhalten und der Austausch
zwischen den Populationen sowie Wande-
rungen und Wiederbesiedelungen zu er-
möglichen,
2. Gefährdungen von natürlich vorkommen-
den Ökosystemen, Biotopen und Arten ent-
gegenzuwirken,
3. Lebensgemeinschaften und Biotope mit ih-
ren strukturellen und geografischen Eigen-
heiten in einer repräsentativen Verteilung
zu erhalten; bestimmte Landschaftsteile
sollen der natürlichen Dynamik überlassen
bleiben.
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Die Bundesartenschutzverordnung wurde zur
Ergänzung des Bundesnaturschutzgesetzes 1986
erlassen und trat 1987 in Kraft. Im Jahr 2005
wurde die Neufassung erlassen. Die Verordnung
beinhaltet zusätzliche Regelungen zum Schutzsta-
tus definierter Arten, zur Haltung, Kennzeichnung
und zum Fang und Nachstellen von Tieren sowie
die Aufzeichnungspflicht für Unternehmen zum
Handel und zur Verarbeitung von Tieren.
Weitere Rechtsgrundlagen auf Bundesebene, die
zum Schutz der Biodiversität im kommunalen Wir-
ken berücksichtigt werden müssen, sind:
• Baugesetzbuch (BauGB, s. Planungsrecht-
liche Grundlagen – Bauleitplanung)Seite 29 von 119
1 . B i o d i ve r s i t ä t - B e d e u t u n g , G e f ä h rd u n g u n d d i e Ro l l e vo n Ko m m u n e n f ü r i h re n S c h u t z
Bonner Biodiversitätsstrategie 13
• Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverord-
nung (BBodSchV)
• Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung (UVPG)
• Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden-
veränderungen und zur Sanierung von Alt-
lasten
• (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG)
• Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur
Förderung der Forstwirtschaft (Bun-
deswaldgesetz – BWaldG)
• Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
(Wasserhaushaltsgesetz – WHG)
• Umweltschadensgesetz (USchadG)
Landesrecht
Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
(LNatSchG NRW)
Das LNatSchG NRW regelt den Naturschutz und die
Landschaftspflege in NRW. Im Detail definiert es
Ziele zum Schutz der Natur, zur Förderung der Bio-
diversität und zur nachhaltigen Landschaftsent-
wicklung. Es geht auf Instrumente der Landschafts-
planung, der Schutzgebiete und des Biotopver-
bunds ein, gibt Verpflichtungen zum Erhalt von
Grünflächen und zum Verbot von Eingriffen vor und
definiert die Zuständigkeiten der jeweiligen Behör-
den.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist die ge-
mäß LNatSchG NRW zuständige Sonderordnungs-
behörde für den Naturschutz und die Landschafts-
pflege. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschrif-
ten des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der auf-
grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und
trifft nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzel-
fall erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhal-
tung sicherzustellen. Sie ist auch zuständig für die
unmittelbar geltenden europarechtlichen Vorschrif-
ten zum Naturschutz. Die UNB ist daher als Geneh-
migungsbehörde in nahezu alle bedeutenden Ent-
wicklungen Bonns eingebunden (Natur- und Klima-
schutz, Mobilitätswende, Energiewende, Wohnbau-
landentwicklung, etc.) und verantwortet unter an-
derem die Strategie und Maßnahmenumsetzung
zum Erhalt der Biodiversität, das Management in-
vasiver Arten, den internationalen und nationalen
Artenschutz, das Schutzgebietsmanagement und
den Schutz des privaten Baumbestands.
Planungsrechtliche Grundlagen
Das wichtigste Instrument für die räumliche Ent-
wicklung auf Landesebene ist der Landes-
entwicklungsplan NRW, der die verbindliche Vor-
lage für die Regionalplanung darstellt. Sogenannte
Landschaftsrahmenpläne spezifizieren die Vorga-
ben des LEP für die jeweilige Region, in NRW erfül-
len die Regionalpläne die Aufgaben der Land-
schaftsrahmenpläne. Die Regionalpläne auf der
Ebene der Regierungsbezirke schaffen damit die
planerisch verbindlichen Voraussetzungen sowohl
für den Schutz von Natur und Landschaft als auch
für großräumige Flächeninanspruchnahmen. Für
die Bundesstadt Bonn als kreisfreie Stadt gilt der
Regionalplan des Regierungsbezirks Köln, Teilab-
schnitt Region Bonn/Rhein-Sieg (Gebietsentwick-
lungsplan (GEP) Region Bonn/Rhein-Sieg). Hier
werden z. B. die regionalen Grünzüge dargestellt46.
Diese Freiraumbereiche haben wichtige Funktionen
wie z. B. den klimaökologischen Ausgleich oder die
Biotopvernetzung und sind als Grünverbindung
bzw. -gürtel zu schützen, zu erhalten und zu entwi-
ckeln. Ziele des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege wie bspw. die Biotopverbundplanung
werden durch den Fachbeitrag des Naturschutzes
und der Landschaftspflege des Landesamt für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) kon-
kretisiert.
Der Regionalplan Köln wird derzeit überarbeitet
und neu aufgestellt. Der neue Regionalplan führt
die bisherigen Teilabschnitte für die Regionen
Aachen, Bonn/Rhein-Sieg und Köln sowie die bis-
herigen sachlichen Teilabschnitte zusammen. Da-
neben werden der Teilplan „Nichtenergetische Roh-
stoffe für den Abbau von Sand und Kies“ und der
Teilplan „Erneuerbare Energien“ in parallelen Ver-
fahren aufgestellt. Naturschutzrechtlich relevante
Darstellungen im Regionalplan sind:
Bereiche zum
Schutz der Natur (BSN), Bereiche für den Schutz
der Landschaft und die landschaftsorientierte Erho-
lung (BSLE), Regionale Grünzuge (RGZ) und
Wald-
bereiche.
Darüber hinaus tragen auch weitere Planwerke wie
z. B. der Gewässerentwicklungsplan (GEP) aktiv
zum Schutz der Biodiversität bei, indem konkrete
Maßnahmen und Vorgaben z. B. zur Erhaltung und
Verbesserung von Gewässern festgelegt werden.Seite 30 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 14
Bauleitplanung
Das zentrale Instrument des Städtebaurechts ist
die Bauleitplanung. Deren Aufgabe ist es, die bau-
liche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ei-
ner Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbu-
ches vorzubereiten und zu leiten. Der Flächen-
nutzungsplan (FNP) stellt die Art der Bodennut-
zung für das ganze Stadtgebiet dar und gilt als vor-
bereitender Bauleitplan ohne unmittelbare rechtli-
che Wirkung gegenüber Bürger*innen. Bebauungs-
pläne dagegen setzen für einen räumlich begrenz-
ten Bereich des Stadtgebiets fest, wie die Grund-
stücke genutzt und bebaut werden dürfen. Sie wer-
den aus dem FNP entwickelt. In Bonn regeln mehr
als 1.000 Bebauungspläne die Nutzung der Flä-
chen. Ein Grünordnungsplan setzt für den Gel-
tungsbereich eines Bebauungsplanes oder Teile ei-
nes Bebauungsplanes die örtlichen Erfordernisse
und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege fest. Das
können z.B. Vorgaben zu Versiegelung, Grünflä-
chen, Bepflanzungen, Erhaltung von Flächen oder
Gewässer- und Hochwasserschutz sein.
Kommunalrecht
Landschaftspläne und Landschaftsschutzgebiets-
verordnungen
Als zentrales Instrument des Naturschutzes und
der Landschaftspflege richtet sich die Landschafts-
planung in NRW nach den Vorgaben des BNatSchG
und des LNatSchG NRW. Sie ist das zentrale vor-
sorgeorientierte Planungsinstrument für die räum-
liche Konkretisierung der Ziele von Naturschutz
und Landschaftspflege. Inhalte der Landschaftspla-
nung sind in allen Planungen und Verwaltungsver-
fahren, deren Entscheidung sich auf Natur und
Landschaft im Planungsraum auswirken können,
zu berücksichtigen.
In NRW stellen die Kreise und kreisfreien Kommu-
nen Landschaftspläne als naturschutzfachliche Pla-
nung im baulichen Außenbereich einer Kommune
auf. Die wichtigsten Inhalte der Landschaftspläne
sind die Darstellung von Entwicklungszielen, die
Ausweisung von Schutzgebieten und die Festlegung
von Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
insbesondere zur Förderung der Biodiversität. In
Abgrenzung zu informellen Planungen wie Master-
plänen oder kommunalen Konzepten, welche auf
Freiwilligkeit und Selbstverpflichtung ohne Umset-
zungspflicht setzten, entwickeln die
Landschaftspläne als Satzung eine eigenständige
Rechtsverbindlichkeit.
In Bonn gibt es derzeit die drei Landschaftspläne
Ennert, Kottenforst und Siegmündung. Die Land-
schaftsschutzgebietsverordnungen Bonn (2007)
und Rheinufer (2022) wurden durch die Bezirksre-
gierung Köln aufgestellt. Im Gegensatz zu Land-
schaftsplänen fehlen in den Landschaftsschutzge-
bietsverordnungen Entwicklungsziele oder festge-
setzte Maßnahmen. Die bestehenden Landschafts-
pläne und die Verordnungen werden derzeit auf-
grund des Ratsbeschlusses vom Juni 2024 aktuali-
siert und zu einem ein Gesamtlandschaftsplan für
das Bonner Stadtgebiet zusammengeführt. Im Rah-
men der Aufstellung des Gesamtlandschaftsplans
werden konkrete biodiversitätsfördernde Maßnah-
men durch Entwicklungs-, Pflege- und Erschlie-
ßungsmaßnahmen verbindlich festgesetzt. Die
Maßnahmen dienen dem Schutz von Boden, Was-
ser, Klima, Luft, Tier- und Pflanzenarten sowie dem
Landschaftsbild und sollen auch aktuellen Heraus-
forderungen wie geänderten Nutzungsansprüchen,
Flächenkonkurrenz, Klimawandelfolgeanpassung
und der Sicherung des Erholungswertes begegnen.
Baumschutzsatzung
Bereits seit 1985 verfolgt die Bundesstadt Bonn
das Ziel, den Baumbestand im Stadtgebiet zu
schützen. Bäume sollen aufgrund ihres Beitrags
zum Stadtklima, ihres Naturwertes sowie ihres Bei-
trags zur Belebung, Gliederung oder Pflege des
Orts- und Landschaftsbildes erhalten und gepflegt
werden. Um diese Ziele zu erreichen, hat die Bun-
desstadt Bonn die Satzung zum Schutz des Baum-
bestandes (Baumschutzsatzung) nach der Fassung
des Jahres 2000 beschlossen. Demnach stehen
grundsätzlich alle Laubbäume ab einem Stamm-
umfang von 100 cm und Nadelbäume ab einem
Stammumfang von 150 cm unter Schutz und dür-
fen ausschließlich mit Genehmigung gefällt oder
beschnitten werden.
Vorgartensatzung
Im September 1980 beschloss der Rat der Stadt
Bonn die Satzung über die Gestaltung und Einfrie-
digung der Vorgärten (Vorgartensatzung), die zu-
letzt in geänderter Fassung im März 1982 in Kraft
trat. Die Vorgartensatzung gilt für große Teile der
Süd- und Weststadt, Kessenich und die Stadtteile
von Bad Godesberg, Plittersdorf und Rüngsdorf.Seite 31 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 15
Sie gibt Anforderungen an die Gestaltung und die
Einfriedung von Vorgärten der bebauten Grundstü-
cke vor.
1.5.2 Vertragswerke, Strategien und Netzwerke
Im Folgenden wird kurz auf die wichtigsten interna-
tionalen und nationalen Abkommen und Netzwerke
eingegangen, in denen die Stadt Bonn sich ein-
bringt und die das kommunale Handeln beeinflus-
sen. Globale Abkommen und Aktionspläne zum
Schutz der Biodiversität liefern den Rahmen, in
dem sich nationale, regionale und lokale Strategien
bewegen. Umgekehrt spiegelt sich die wichtige
Rolle der Kommunen und ihrer Netzwerke mit ih-
rem zunehmenden Einfluss in der Ausgestaltung
dieser globalen Rahmenvertragswerke wider. Als
großes Potenzial wird hier die besondere Rolle
Bonns als deutsche Stadt der Vereinten Nationen
und als globales Nachhaltigkeitszentrum gesehen.
Ebenso bieten die Mitgliedschaften der Bun-
desstadt in regionalen, nationalen und internatio-
nalen Netzwerken und die Projektpartnerschaften
mit Kommunen des sogenannten globalen Südens
große Potenziale für den Biodiversitätsschutz. Von
hoher Bedeutung ist das Bewusstmachen der Ver-
bindungen zwischen globalen Debatten und der
Lage der Biodiversität in Bonn.
Internationale Vertragswerke, Strategien und Netz-
werke zum Schutz der Biodiversität
Convention on Biological Diversity (CBD) und Kun-
ming-Montreal Global Biodiversity Framework
(GBF)
Um den weltweiten Rückgang der Artenvielfalt zu
stoppen, wurde 1992 das Übereinkommen über die
biologische Vielfalt47 (Convention on Biological
Diversity, CBD) auf der Konferenz der Vereinten Na-
tionen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio
de Janeiro verabschiedet. Seitdem treffen sich die
Vertragsstaaten alle zwei Jahre im Rahmen der Ver-
tragsstaatenkonferenz (Conference of the Parties -
COP), um die gemeinsame Umsetzung der CBD vo-
ranzutreiben. Die beiden Ziele der CBD, den Verlust
der biologischen Vielfalt signifikant zu verlangsa-
men und den weltweiten Verlust der Biodiversität
bis 2010 zu stoppen, wurden nicht erreicht. Da-
raufhin vereinbarten die Vertragsstaaten 2010 die
sogenannten Aichi-Biodiversitäts-Ziele48, um den
Verlust der Artenvielfalt bis 2020 aufzuhalten. Die
ernüchternde Bilanz von 2020 zeigte, dass auch zu
diesem Zeitpunkt keines des Aichi-Biodiversitäts-
Ziele vollständig erreicht wurde. Auf der 15. COP
wurde 2022 mit dem Kunming-Montreal Global
Biodiversity Framework ein neuer globaler
Rahmen für den Biodiversitätsschutz bis 2030 ver-
abschiedet. Im GBF sprechen sich die Vertrags-
staaten dafür aus, Ökosysteme wiederherzustellen
und den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhal-
ten.
Edinburgh Declaration on Biodiversity
Mit der Edinburgh Declaration wird die CBD aufge-
fordert, effektive Maßnahmen gegen das Artenster-
ben zu ergreifen. Dazu benennt sie in zehn Punkten
geeignete Maßnahmen zur Förderung der biologi-
sche Vielfalt und der Biodiversitätspolitik. Der Fo-
kus liegt hierbei auf der Rolle von Städten, Kommu-
nen und Kreisen im Biodiversitätsschutz.
Sie wurde 2021 unter der Federführung von Schott-
land und dem Städtenetzwerk für Nachhaltigkeit
(ICLEI) erarbeitet. In Deutschland wurde sie vom
Bundesumweltministerium (BMU), dem Bundes-
amt für Naturschutz (BfN) und dem Bündnis „Kom-
munen für biologische Vielfalt“ (Kommbio) gezeich-
net. Bonn ist als Mitglied bei ICLEI und Kommbio
dem Thema Biodiversität in besonderer Weise ver-
pflichtet und hat die Edinburgh Declaration im Sep-
tember 2021 mitgezeichnet.
Berlin Urban Nature Pact (BUNP)
Der BUNP ist eine Initiative Berlins, um den Schutz
der Biodiversität in Städten weltweit zu fördern. Er
konzentriert sich auf die Umsetzung des Globalen
Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und
des erneuerten Aktionsplans für subnationale Re-
gierungen, Städte und andere lokale Behörden für
die biologische Vielfalt im Rahmen des Überein-
kommens über die biologische Vielfalt (2023-
2030). Die Kernmaßnahmen des BUNP greifen die
Edinburgh Declaration und den Montreal Pledge
auf. Auf diese Weise sollen internationale Umwelt-
verpflichtungen durch konkrete lokale Maßnah-
men umgesetzt werden. Der BUNP formuliert 28
Ziele, die auf die sieben Zielbereiche „Bildung und
Naturerfahrung“, „Arten und Lebensräume“, „Ko-
habitation“, „Grüne Infrastruktur und Ökosys-
teme“, „Blaue Infrastruktur und Wasserwirtschaft“,
„Bodengesundheit“ sowie „Ernährung undSeite 32 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 16
Landwirtschaft“ verteilt sind. Die beigetretenen
Städte müssen mindestens 15 der Paktziele umset-
zen. Die Aktionsfelder der Bonner Biodiversitäts-
strategie sind an die Zielbereiche des BUNP ange-
lehnt (vgl. Kap. 3.3). Der Beitritt zum BUNP liegt
derzeit den politischen Gremien der Bundesstadt
Bonn zum Beschluss vor. Mit der Unterzeichnung
der Grundsätze zur Umsetzung des BUNP ginge
Bonn als Teil einer globalen Allianz von Städten
eine weitere Verpflichtung zum Erhalt der Biodiver-
sität ein.
EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 ist die Nach-
folge der EU 2020 Strategie. Unter dem Motto
„Bringing nature back into our lives” soll die EU-
Biodiversitätsstrategie 2030 den Verlust der Bio-
diversität in Europa bis zum Jahr 2030 aufhalten
und sogar eine Kehrtwende herbeiführen. Dafür
setzt die Strategie entsprechende Ziele: Unter an-
derem sollen mindestens 30 % der Landfläche und
30 % der Meere in der EU unter Schutz gestellt, die
verbliebenen Primär- und Urwälder der EU ge-
schützt und überwacht, 25.000 km frei fließende
Flüsse wiederhergestellt, mindestens 25 % der
landwirtschaftlichen Flächen in der EU biologisch
bewirtschaftet und eine Umkehrung des Bestäuber-
rückgangs erreicht werden. Das EU Nature Resto-
ration Law mit seinem Fokus auf der Wiederherstel-
lung geschädigter Ökosysteme stellt einen zentra-
len Baustein der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
dar.
ICLEI (International Council for Local Environmen-
tal Initiatives)
Gegründet 1990, hat sich das Internationale Städ-
tenetzwerk für Nachhaltigkeit ICLEI zu einem be-
deutenden globalen Netzwerk entwickelt, das über
2.500 Städte, Gemeinden und Regionen aus mehr
als 125 Ländern dabei unterstützt, Nachhaltigkeit
in alltägliche Abläufe und Richtlinien zu integrieren.
Dabei ist die naturbasierte urbane Entwicklung eine
von fünf Säulen nachhaltiger Stadtentwicklung.
Bonn ist seit 1999 Mitglied bei ICLEI, die derzeitige
Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner sitzt im
Beirat des Globalen Aktionsbündnisses der Städte
und Regionen für Biologische Vielfalt. Seit 2010 hat
das Städtenetzwerk mit Hauptsitz in Toronto, Ka-
nada, ein Programmbüro in Bonn eingerichtet. Au-
ßerdem ist Bonn seit der
Weltnaturschutzkonferenz 2008 über ICLEI eng mit
der Konvention für Biologische Vielfalt vernetzt und
Mitglied im globalen Aktionsbündnis der Städte
und Regionen für Biodiversität sowie im Programm
Cities With Nature.
IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform
on Biodiversity and Ecosystem Services)
Der Weltbiodiversitätsrat IPBES ist eine internatio-
nale Organisation, die 2012 gegründet wurde, um
die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik
im Bereich der biologischen Vielfalt zu stärken. Als
unabhängiges zwischenstaatliches Gremium steht
IPBES allen UN-Mitgliedern offen und widmet sich
hauptsächlich der Bereitstellung von Informationen
zur Biodiversität sowie der Unterstützung von poli-
tischen Entscheidungsträgern und fördert die An-
wendung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Nationale Vertragswerke, Strategien und Netz-
werke zum Schutz der Biodiversität
Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS)
und Naturschutz-Offensive
Nach dem Beitritt Deutschlands in die Convention
on Biological Diversity im Jahr 1994 verabschie-
dete das Bundeskabinett 2007 erstmals die Natio-
nale Strategie zur biologischen Vielfalt49. Die NBS
hat das Ziel, die Forderungen der CBD auf nationa-
ler Ebene umzusetzen und einen Beitrag zum
Schutz und Erhalt der weltweiten Biodiversität fest-
zusetzen. Dazu veröffentlichte das Bundesministe-
rium 2015 die Naturschutz-Offensive 202050 als er-
gänzendes Handlungsprogramm zur Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt. Im Jahr 2024
hat die Bundesregierung mit der NBS 2030 eine
Fortführung der nationalen Strategie beschlossen.
Ziel der NBS 2030 ist es, den Verlust der Biodiver-
sität in Deutschland zu stoppen und internationale
Vereinbarungen wie das Kunming-Montreal-Ab-
kommen umzusetzen. Sie umfasst 21 Handlungs-
felder mit 64 Zielen zum Artenschutz, zur Ökosys-
temwiederherstellung, zur Stadtnatur und zu er-
neuerbaren Energien. Ein erster Aktionsplan für die
Jahre 2024-2027 enthält 250 Maßnahmen, deren
Umsetzung jährlich überprüft und nach dem Ab-
schluss bilanziert werden soll. Anschließend erfolgt
ein zweiter Aktionsplan bis 2030.Seite 33 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 17
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS)
Die DNS wurde 2002 erstmals durch die Bundesre-
gierung beschlossen. Sie liegt derzeit in der Fas-
sung von 2021 vor und wird alle vier Jahre aktuali-
siert. Seit 2016 sind die 17 nachhaltigen Entwick-
lungsziele (Sustainable Development Goals - SDGs)
handlungsleitend für Bund, Länder und Kommu-
nen. Die SDGs umfassen alle Themenfelder einer
nachhaltigen Entwicklung von der Armutsbekämp-
fung über hochwertige Bildung, nachhaltige Städte
und Gemeinden bis hin zum Meeres-, Landökosys-
tem- und Klimaschutz.
Biodiversitätsstrategie NRW
Das Landeskabinett Nordrhein-Westfalens verab-
schiedete im Jahr 2015 die Biodiversitätsstrategie
NRW51 mit ca. 150 Zielen und Maßnahmen. Hier
werden die Ziele der Nationalen Strategie zur bio-
logischen Vielfalt naturräumlich bezogen auf NRW
ergänzt und konkretisiert. Die Biodiversitäts-
strategie NRW hat acht Schwerpunkte, darunter Ar-
tenschutz, Schutzgebietssystem und Biotopver-
bund, Gewässer und Auen, Agrarlandschaft sowie
Stadtlandschaften und Flächensparen, für die sie
jeweils Leitbilder, Ziele, Maßnahmen und Prüfindi-
katoren für die Umsetzung formuliert.
Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“
und das Bündnis „Kommunen für biologische Viel-
falt e.V.“ (Kommbio)
Im Jahr 2010 hat die Bundesstadt Bonn die vom
Bundesumweltministerium, Bundesamt für Natur-
schutz und der Deutschen Umwelthilfe initiierte
kommunale Deklaration „Biologische Vielfalt in
Kommunen“ unterzeichnet. Dadurch hat sie sich
gemeinsam mit anderen Mitgliedskommunen dazu
verpflichtet, konkrete Biodiversitätsmaßnahmen zu
ergreifen und die Biodiversität als Grundlage einer
nachhaltigen Stadtentwicklung verstärkt zu be-
rücksichtigen und in Entscheidungsprozesse einzu-
beziehen. Die Deklaration bildet die inhaltliche
Grundlage der Arbeit des 2012 ins Leben gerufenen
Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt
e.V.“52. Das Bündnis bildet einen bedeutenden Eck-
pfeiler der Umsetzung der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt genau dort, wo sich die Men-
schen unmittelbar mit den Herausforderungen des
Artenrückgangs konfrontiert sehen: In den Kommu-
nen. Als Gründungsmitglied des Bündnisses
nimmt die Bundesstadt Bonn ihre Verantwortung
für den kommunalen Natur- und Artenschutz wahr.
Land.STRAT
Land.STRAT ist eine Strategie zur Freiraum- und
Landschaftsentwicklungsdynamik und führt das
Agglomerationsprogramm der Region Köln/Bonn
mit Fokus auf die Freiraumentwicklung fort. Ziel ist
es, einen strategischen Ansatz für das Management
dynamischer Freiräume und Landschaften zu ent-
wickeln, um Nutzungskonflikte zu lösen und Fehl-
entwicklungen zu vermeiden. Dabei soll ein Flä-
chenmanagementsystem etabliert werden, das auf
den spezifischen Eignungen, Begabungen und Po-
tenzialen der Freiräume beruht. Dabei stehen zu-
nächst definierte Layer im Vordergrund: Die Bio-
topLandschaft, die Produktions- und Versorgungs-
Landschaft, die Anpassungs- und VorsorgeLand-
schaft sowie die Erholungs- und BewegungsLand-
schaft. In einem partizipativen Prozess werden im
Rahmen von Workshops auf teilregionaler und regi-
onaler Ebene sowie eines Rückkopplungsforums
ein Leitbild sowie konsensuale Entwicklungspfade
und Möglichkeiten der Konfliktlösungen erarbeitet.
Die resultierenden Maßnahmen sollen priorisiert
und in einem regionalen Handlungsprogramm zur
Freiraumentwicklung integriert werden.
Biodiversitätsnetzwerk Bonn/Rhein-Sieg (BION
e.V.)
Die Bundesstadt Bonn ist seit 2015 Mitglied im
BION. BION widmet sich seit 2013/2014 der Wis-
senschaft, Forschung, Bildung und dem Natur-
schutz in unterschiedlichen Bereichen der Biodiver-
sität. Auf lokaler, regionaler, nationaler und globa-
ler Ebene vernetzt BION relevante Institutionen in
Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis durch Kooperations-
projekte, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung so-
wie wissenschaftliche und populärwissenschaftli-
che Veranstaltungen.Seite 34 von 119
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Bonner Biodiversitätsstrategie 18
Strategien und Fachplanungen der Bundesstadt Bonn im Zusammenhang mit Biodiversität
Neben Rechten, Vertragswerken, übergeordneten Strategien und Netzwerken wird dem Biodiver-
sitätsschutz in Bonn auch durch zahlreiche städtische Fachstrategien, -konzepte und -pläne
Rechnung getragen, welche die biologische Vielfalt als Querschnittsthema integriert betrachten.
Dazu zählen:
• der Bonner Freiraumplan, 2023
• das Friedhofskonzept, 2021
• das Spielflächenkonzept, 2022
• die Forschungsprojekte ZURES und MUTABOR, 2023
• das Bonner Schwammstadtkonzept, 2024
• das Bonner Stadtbaumkonzept – Straßenbäume, 2023
• der Bonner Klimaplan 2035, 2022
• die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesstadt Bonn, 2018
• integrierte Handlungs-, Entwicklungs- und Stadtteilkonzepte in Bonn
In Kapitel 4 werden diese näher beleuchtet und ihre inhaltlichen Synergien mit dem Biodiversi-
tätsschutz bzw. der Bonner Biodiversitätsstrategie erläutert.
Darüber hinaus befinden sich aktuell in der Aufstellung unter anderem:
• ein Integriertes Klimaanpassungskonzept (KLAKi)
• ein Kleingartenentwicklungsplan 2040
• eine Friedhofsentwicklungsplanung
• ein Pflege- und Entwicklungsplan für den Freizeitpark Bonner Rheinaue
• neue Jagdkonzepte im Bonner StadtwaldSeite 35 von 119
2 . Au s g a n g s l a ge i n B o n n
Bonner Biodiversitätsstrategie 19
2. Ausgangslage in Bonn
2. Ausgangslage in BonnSeite 36 von 119
2 . Au s g a n g s l a ge i n B o n n
Bonner Biodiversitätsstrategie 20
Die Sichtweise auf Städte als naturferne Orte, die
im direkten Widerspruch zu „Natur“ und „Wildnis“
stehen, gilt heute als überholt. Angesichts der zu-
nehmenden Urbanisierung (vgl. Kap. 1.4.1) fällt
Städten mit ihren Schutzgebieten und ihrer Stadt-
natur beim Erhalt der Biodiversität eine besondere
Rolle zu: Städte zeichnen sich grundsätzlich durch
eine hohe Anzahl verschiedener Strukturen auf ei-
nem begrenzten Raum aus. Diese Strukturen die-
nen in erster Linie der Nutzung durch die Bevölke-
rung und sollen ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Gleichzeitig bieten sie aber auch Lebensraum für
Tiere, Pflanzen und 

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Datenstand: 02.11.2026, 20:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de