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220670 · Mitteilungsvorlage

Grundstück in Bonn-Kessenich, Lotharstraße - Nutzungsänderung des Lothar-Bunkers in eine Indoor-Farm zur Lebensmittelerzeugung Az.: 10258/2021

Nummer
220670
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.04.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
220670
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Kessenich, Lotharstraße
- Nutzungsänderung des Lothar-Bunkers in eine
Indoor-Farm zur Lebensmittelerzeugung
Az.: 10258/2021
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Dem Bauordnungsamt liegt eine Bauvoranfrage zu einer Nutzungsänderung für
den ehemaligen Bunker in der Lotharstraße vor.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. K
82 (34) und ist insofern nach § 30 BauGB, darüber hinaus nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Geplant ist die Nutzungsänderung für Bereiche im Keller- und
Erdgeschoss des Hochbunkers in eine Indoor-Farm zur Herstellung von
Mikrogemüse, Blattsalaten, Pilzen u.Ä.
Der Fluchtlinienplan Nr. K 82 setzt für das Vorhabengrundstück eine
„Freifläche“ fest. Diese nicht für eine Bebauung vorgesehene Fläche ist durch
Freiflächengrenzen (Begrenzungslinien) dargestellt. Der Hochbunker liegt
allerdings bereits in dieser nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Da der
Bunker jedoch baulich nicht erweitert werden soll und sich die Nutzung auf das
Keller- und das Erdgeschoss beschränken soll, bestehen diesbezüglich keine
Bedenken.
Was die Art der baulichen Nutzung anbelangt, so kann diese ausnahmsweise
zugelassen werden. Aufgrund der vorherrschenden Nutzungsstruktur liegt eine
Einstufung der maßgeblichen näheren Umgebung als allgemeines Wohngebiet
gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nahe. Die angefragte Indoor-
Farm zur Lebensmittelerzeugung stellt eine gewerbliche Nutzung dar, welche in
einem faktischen allgemeinen Wohngebiet als Ausnahme zugelassen werden
kann, sofern diese im Hinblick auf das Umfeld nicht störend ist. Ausweislich der
vorgelegten Betriebsbeschreibung sind die Betriebszeiten werktags von 08:00
bis 18:00 Uhr, wobei sich hieraus keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für
die angrenzende Wohnbebauung erkennen lassen. Darüber hinaus lässt die
Betriebsbeschreibung keine durch Gerüche oder Geräusche bedingten
Beeinträchtigungen (z. B. aufgrund von Lieferverkehr oder einer
Lüftungsanlage) erkennen. Die Belieferung soll ausschließlich über
Lastenfahrräder erfolgen.
Nach alledem beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven Bauvorbescheid zuSeite 1 von 3
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erteilen.
Anlage/n
1 Plan Lotharstraße (öffentlich)
2 Plan Lotharstraße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de