220670 · Mitteilungsvorlage
Grundstück in Bonn-Kessenich, Lotharstraße - Nutzungsänderung des Lothar-Bunkers in eine Indoor-Farm zur Lebensmittelerzeugung Az.: 10258/2021
Kerndaten
- Nummer
- 220670
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220670 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Kessenich, Lotharstraße - Nutzungsänderung des Lothar-Bunkers in eine Indoor-Farm zur Lebensmittelerzeugung Az.: 10258/2021 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.05.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Dem Bauordnungsamt liegt eine Bauvoranfrage zu einer Nutzungsänderung für den ehemaligen Bunker in der Lotharstraße vor. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. K 82 (34) und ist insofern nach § 30 BauGB, darüber hinaus nach § 34 BauGB zu beurteilen. Geplant ist die Nutzungsänderung für Bereiche im Keller- und Erdgeschoss des Hochbunkers in eine Indoor-Farm zur Herstellung von Mikrogemüse, Blattsalaten, Pilzen u.Ä. Der Fluchtlinienplan Nr. K 82 setzt für das Vorhabengrundstück eine „Freifläche“ fest. Diese nicht für eine Bebauung vorgesehene Fläche ist durch Freiflächengrenzen (Begrenzungslinien) dargestellt. Der Hochbunker liegt allerdings bereits in dieser nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Da der Bunker jedoch baulich nicht erweitert werden soll und sich die Nutzung auf das Keller- und das Erdgeschoss beschränken soll, bestehen diesbezüglich keine Bedenken. Was die Art der baulichen Nutzung anbelangt, so kann diese ausnahmsweise zugelassen werden. Aufgrund der vorherrschenden Nutzungsstruktur liegt eine Einstufung der maßgeblichen näheren Umgebung als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nahe. Die angefragte Indoor- Farm zur Lebensmittelerzeugung stellt eine gewerbliche Nutzung dar, welche in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet als Ausnahme zugelassen werden kann, sofern diese im Hinblick auf das Umfeld nicht störend ist. Ausweislich der vorgelegten Betriebsbeschreibung sind die Betriebszeiten werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr, wobei sich hieraus keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die angrenzende Wohnbebauung erkennen lassen. Darüber hinaus lässt die Betriebsbeschreibung keine durch Gerüche oder Geräusche bedingten Beeinträchtigungen (z. B. aufgrund von Lieferverkehr oder einer Lüftungsanlage) erkennen. Die Belieferung soll ausschließlich über Lastenfahrräder erfolgen. Nach alledem beabsichtigt die Verwaltung, einen positiven Bauvorbescheid zuSeite 1 von 3 Seite 2 erteilen. Anlage/n 1 Plan Lotharstraße (öffentlich) 2 Plan Lotharstraße_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de