220668 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Weststadt, Baumschulallee 38 - Errichtung eines Anbaus und Umbau eines Wohnhauses Az.: 10323/2021
Kerndaten
- Nummer
- 220668
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 220668 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Weststadt, Baumschulallee 38 - Errichtung eines Anbaus und Umbau eines Wohnhauses Az.: 10323/2021 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 01.06.2022 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7722-32 widerspricht und somit gegen § 30 Baugesetzbuch verstößt. Begründung Die Bauherrin beantragt den Vorbescheid für die Errichtung eines Anbaus und den Umbau des bestehenden Wohnhauses auf dem oben genannten Grundstück. Nach der letzten Planung soll im Untergeschoss gartenseitig an der Nachbargrenze ein 5 Meter langer und 6,50 Meter breiter eingeschossiger Anbau mit Flachdach errichtet werden. Der Anbau soll – zusammen mit Teilen des vorhandenen Untergeschosses – zu Wohnzwecken genutzt werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 7722-32 und ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu beurteilen. Im vorliegenden Fall setzt der einschlägige Bebauungsplan ein reines Wohngebiet mit maximal viergeschossiger Bebauung und geschlossener Bauweise fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baulinien und Baugrenzen festgelegt. Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt der Anbau vollständig außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und ist insofern gemäß § 30 Abs. 1 BauGB unzulässig. Die Voraussetzungen für die in den textlichen Festsetzungen desSeite 1 von 3 Seite 2 Bebauungsplanes genannten Ausnahmen von den rückwärtigen Baugrenzen liegen nicht vor. Auch kann eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB nicht in Aussicht gestellt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die rückwärtige Baugrenze durch das Bestandsgebäude bereits um 6 m überschritten wird und aus dem Rahmen der Nachbarbebauung herausfällt. Im Hinblick auf eine mögliche Vorbildwirkung ist eine zusätzliche Erweiterung und Überschreitung der Baugrenze städtebaulich nicht vertretbar. Aus den genannten Gründen kann ein positiver Vorbescheid für das Vorhaben nicht in Aussicht gestellt werden. Anlage/n 1 Plan Baumschulallee 38 (öffentlich) 2 Plan Baumschulallee 38 n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de