220664-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren
Kerndaten
- Nummer
- 220664-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.04.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.811 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220664-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Fahrbahnoberflächen fahrradtauglich sanieren Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.04.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Abhängigkeit von der verkehrlichen Belastung, vom Schadensbild und von der vorhandenen Konstruktion der Verkehrsfläche kann eine Deckensanierung sinnvoll sein oder aber eine grundhafte Erneuerung erforderlich werden. Die sich an der Oberfläche zeigenden Schäden, wie Netzrisse, Ausbrüche und Spurrinnen, dienen der ersten Einschätzung. Eine anschließende Öffnung und Beprobung der Fahrbahnkonstruktion dient der detaillierten Beurteilung. Vor jeder beabsichtigten Maßnahme erfolgt im weiteren Verlauf der Betrachtung eine Abfrage bezüglich evtl. Instandsetzungsmaßnahmen oder Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen. Sollte z. B. eine Kanalbaumaßnahme in absehbarer Zeit geplant sein, wird die Straßenbaumaßnahme zurückstellt. Grundvoraussetzung für die Umsetzung ist die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Diese decken nicht den tatsächlichen Instandsetzungsbedarf. Die Planungen erfolgen unter dieser Voraussetzung auf Grundlage der erfassten und klassifizierten Straßenzustände. Darüber hinaus werden mit kleinen Mitteln punktuelle Schäden bzw. akute Unfallgefahren im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mit Priorisierung abgearbeitet. Die benannten Straßen weisen in allen Fällen Oberflächenschäden oder Eingriffe in den Straßenkörper auf. Die Ebenheit ist jedoch meist im Toleranzbereich, so dass eine ordnungsgemäße Entwässerung der Verkehrsfläche erfolgt. Die Verkehrssicherheit ist ebenfalls in allen Bereichen gegeben, so dass ein unmittelbarer Handlungsbedarf nicht gegeben ist. Mittel-bis langfristig sind in folgenden Straßen großflächigen Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen: Venner Str., Elisabethstr. Deutschherrenstr. und Erlengrund. Die Wiedemannstr. befindet sich in einem sehr unterhaltungsintensiven Zustand. Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) sieht eine Kanalsanierung mittelfristig vor, so dass die Deckensanierung erst im Anschluss erfolgen soll. Die Deichmanns Aue, die Ubierstr. und die Leonardusstr sind für 2022/23 in Teilabschnitten als Deckensanierung vorgesehen. Das Straßen- und Wegekonzept wurde in Sitzung der Bezirksvertretung amSeite 1 von 2 Seite 2 01.09.2021 geändert beschlossen. Auch die Ackerstr. war Bestandteil der gewünschten Änderungen (siehe Beschlussauszug DS 201637). Sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen werden mit der dann ebenfalls erforderlichen, neuen Markierung koordiniert. Bei grundhaften Erneuerungen werden die zur Verfügung stehenden Flächen planerisch untersucht und ggf. unter Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer neu geordnet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de