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220661 · Beschlussvorlage

Baureife Planung zur Umgestaltung der Bornheimer Straße

Nummer
220661
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220661
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Baureife Planung zur Umgestaltung der
Bornheimer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.06.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Bornheimer
Straße zwischen „Am Alten Friedhof“ und „Ellerstraße“ wird zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den
tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus
technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
(Entscheidung Bezirksvertretung Bonn)
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der
Bornheimer Straße wird zugestimmt. (Entscheidung Bezirksvertretung
Bonn)
3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Bornheimer
Straße BN“ zwischen „Am Alten Friedhof“ bis „Ellerstraße“ mit
Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt:
Finanzstelle: 5610009028000
Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt Bonn
Finanzposition: 78.5200
Ansatz: 4.500.000,00 EUR
(Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe)
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Septembersitzung am 01.09.2020 einen
Beschluss zum Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS-Nr. 201300). Der
Punkt 5 sieht Folgendes vor: "Vertiefende Planungen zum Projekt 8Seite 1 von 12
Seite 2
Bornheimer Straße erfolgen auf Grundlage des der Bürgerschaft bereits
vorgestellten Konzeptes, einschließlich der dort vorgeschlagenen
Verkehrsführung.“ Dieses Konzept wurde der Bezirksvertretung Bonn in ihrer
Sitzung am 29.11.2016 (siehe DS-Nr.: 1612386) vorgestellt und es wurde ein
Beschluss zur Bürgerinformation gefasst.
Die Bürgerinformation zum Abschnitt Alter Friedhof bis Ellerstraße fand am
22.März 2017 im Ratssaal des Stadthauses statt. Vorgestellt wurde der
Projektbericht inklusive der Pläne zur Umgestaltung der Bornheimer Straße.
Die Anwohner*Innen sowie Firmenvertretende der anliegenden
Gewerbebetriebe erhielten damit die Gelegenheit, sich über die vorgesehene
Planung zu informieren und darüber zu diskutieren. Darüber hinaus hatte die
Verwaltung in den Folgewochen weiteren Kontakt mit Anwohner*Innen,
Gewerbetreibenden der Bornheimer und umliegender Straßen und weiteren
Interessierten (u.a. Macke-Haus). Einige der genannten Anregungen, wie z.B.
Unterbringung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen und Überprüfung von
weiteren Baumstandorten wurden in der Erstellung der baureifen Planung
berücksichtigt.
Knotenpunkt Am Alten Friedhof und Bornheimer Straße
Aufgrund der erst späteren Errichtung der Rampe Viktoriabrücke mit Anschluss
an den Kreisverkehr Thomastraße/Rabinstraße/Am Alten Friedhof muss der
Verkehr für eine gewisse Übergangszeit weiterhin über die Bornheimer Straße
abgewickelt werden. Hierfür muss die vorhandene Verkehrsführung im
Knotenpunktbereich Am Alten Friedhof für die Übergangszeit bestehen bleiben.
Der Knotenpunkt wird erst nach Errichtung der Rampe Viktoriabrücke, nach
den Vorgaben des Projektberichts von HJP Planer, endgültig auf die dann
reduzierte Verkehrsbelastung der Bornheimer Straße angepasst.
Knotenpunkt Viktoriabrücke und Hochstadenring
Auch hier muss eine Zwischenphase bis zur Fertigstellung der Rampe mit
Anschluss an den Kreisverkehr Thomasstraße/Rabinstraße/Am Alten Friedhof
geschaffen werden. Die Geometrie des Knotenpunktes wird nahezu wie im
Endzustand hergestellt. Lediglich die Herstellung zweier Mittelinseln, die später
die Verkehrsströme in MIV und ÖPNV am Knotenpunkt aufteilen, wird auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben. Dies hängt damit zusammen, dass in der
Übergangsphase bis zur Ausführung der Rampe noch mit den selben
Verkehrsstärken wie im Bestand zu rechnen ist. Zusätzlich müssen
Abbiegebeziehungen aufrechterhalten werden, wie z.B. das Linksabbiegen auf
die Viktoriabrücke, was im Endzustand nur noch dem ÖPNV und dem
Radverkehr vorbehalten ist. Der Abfluss der einzelnen Verkehrsmengen wird
über die Anpassung des Lichtsignalanlagenprogrammes gesteuert.
Querschnitt
Die Fahrbahn erhält zukünftig eine Breite von 6,50 m, um eine Begegnung Bus-
Bus zu ermöglichen. Der Radverkehr kann aufgrund der deutlichenSeite 2 von 12
Seite 3
Verringerung des Kfz-Verkehrs auf der Bornheimer Straße regelkonform auf
der Fahrbahn geführt werden. Eine separate Radverkehrsanlage in Form von
Schutzstreifen oder Radfahrstreifen ist nicht erforderlich. Eine Ausweisung der
Bornheimer Straße als Fahrradstraße kommt aufgrund der
Verkehrsbelastungen trotz Reduzierung und u.a. wegen des Busverkehrs nicht
in Betracht. Entlang der Fahrbahn wechseln sich Parkplätze mit einer
Mindestbreite von 2,15 m und Baumstandorte ab. Durch die große Anzahl an
neuen Baumstandorten (ca. 50) soll die Aufenthaltsqualität entlang des
gesamten Straßenzuges gesteigert werden. Aufgrund von zahlreichen
Versorgungsleitungen im Untergrund ist es an einigen Stellen nicht möglich,
eine Baumpflanzung zu realisieren. Dort sollen trotzdem Grünflächen
entstehen, die mit entsprechenden Staudenmischungen versehen sind. Die
Gehwegflächen werden im Vergleich zur Bestandssituation insgesamt
großzügiger dimensioniert, um ein angenehmeres zu Fuß gehen ohne
Hindernisse zu ermöglichen. Dies ist Teil der neuen städtebaulichen Gestaltung
und steigert ebenfalls die Aufenthaltsqualität im Quartier.
Vorgesehen sind drei weitere E-Ladesäulen, um das Angebot für die E-Mobilität
zu erhöhen. Diese befinden sich vor Haus-Nr. 33b, Haus-Nr. 104 und Haus-Nr.
83. Zusätzlich wird im Zuge der Umgestaltung die Mobilstation „Heerstraße“
abgeschlossen, wodurch weitere Fahrradabstellanlagen in Form einer
Fahrradbox entstehen.
Um sichere Querungsstellen zu ermöglichen, sind insgesamt drei
Fußgängerüberwege entlang des Straßenzuges vorgesehen. Diese sind mit
taktilen Leitelementen ausgestattet, um den Richtlinien der Barrierefreiheit
gerecht zu werden.
Bushaltestelle
Die Bushaltestellen der Haltepunkte „Heerstraße“ und „Eifelstraße/Macke-
Haus“ werden in beiden Fahrtrichtungen im Zuge der Umgestaltung barrierefrei
ausgebaut (siehe Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr: 151162ST3).
Vorgarten August-Macke-Haus
Im Bereich des August-Macke-Haus soll der historische Vorgarten im Zuge der
Baumaßnahme wiedererrichtet werden. Vorlage sind Zeichnungen des
Künstlers August Macke, die den Garten aus dieser Zeit darstellen.
Haushaltsmittel
Mit den Straßenbauarbeiten zur Umgestaltung der Bornheimer Straße
zwischen Am Alten Friedhof und Ellerstraße muss noch im Jahr 2022
begonnen werden, um den Vorgaben des Fördergebers gerecht zu werden.
Hierzu ist die Entsperrung der Haushaltsmittel erforderlich.
Straßenausbaubeitragspflichten
Der Umbau der Bornheimer Straße zwischen Am Alten Friedhof und Ellerstraße
löst nach derzeitiger Rechtslage für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowieSeite 3 von 12
Seite 4
Erbbauberechtigten der von der Straße aus erreichbaren Grundstücke
Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die Bornheimer Straße besteht aus zwei
Erschließungsanlagen. Die eine erstreckt sich von der Straße Am Alten
Friedhof bis zum Hochstadenring und die andere vom Hochstadenring bis zur
Ellerstraße. Beitragspflichtig sind jeweils die Kosten für den Umbau der
Gehwege und der Parkflächen einschließlich Begrünung. Die Kosten der
Fahrbahn sind nicht refinanzierbar, da es sich bei der Bornheimer Straße im
Bereich Am Alten Friedhof bis Ellerstraße um eine klassifizierte Straße handelt
(B 56 und L 183).
Die beitragsfähigen Kosten der straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen
grundsätzlich der Förderung des Landes NRW zur Reduzierung von
Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende
Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden,
reduzieren sich die Beitragsbelastungen nach der derzeitigen Sach- und
Rechtslage um 100%.
Straßenausbaubeiträge für Bornheimer Straße von Am Alten Friedhof bis
Hochstadenring:
Gesamtaufwand: Straßenbau 2.900.000,00 Euro
Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW (dabei ist eine 100 %-
ige Landesförderung schon berücksichtigt) 0 Euro
Anteil Land NRW (100% der Ausbaubeiträge) 735.177,76Euro
Städt. Anteil: 2.164.822,40 Euro
Straßenausbaubeiträge für Bornheimer Straße von Hochstadenring bis
Ellerstraße:
Gesamtaufwand: Straßenbau 1.600.000,00 Euro
Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW (dabei ist eine 100 %-
ige Landesförderung schon berücksichtigt) 0 Euro
Anteil Land NRW (100% der Ausbaubeiträge) 502.108,60Euro
Städt. Anteil: 1.097.898,40 Euro
Die Landesförderung ist befristet bis 31.12.2026.
Der Rat der Stadt Bonn hat am 01.09.2020 den Beschluss zum Masterplan
Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS-Nr. 201300), so dass fristgerecht zum
30.09.2020 der Gesamt-Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht
wurde. Ebenfalls wurde der Jahres-Förderantrag für das Jahr 2022 – in diesem
das Projekt Nr. 8 Bornheimer Straße enthalten ist, fristgerecht zum 30.09.2021
eingereicht. Die Stadtverwaltung erwartet im 2. Quartal 2022 die
Fördermittelzusage, so dass nach erfolgreicher Ausschreibung die UmsetzungSeite 4 von 12
Seite 5
des Projektes noch Ende 2022 starten kann.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt erst nach Vorliegen des
Bewilligungsbescheides aus dem STEP 2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 Maßnahmen des
bes. Städtebaurechts
1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 4.500.000 € 5610009028000/
78.5200
2022/2023
Einzahlungen
Landeszuwendung
Fördermittel Land
1.237.286 €
2.283.899 €
5630009041000/
68.8100
5610009028000/
68.1100
Investiver
Finanzsaldo
978.814 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Vergabeart
x öffentlich x offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten bruttoSeite 5 von 12
Seite 6
x VOB UVgO bzw. VgV
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv)
/
Finanzstelle (investiv)
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 220329-LP_B1-ANE (öffentlich)
2 220329-LP_B2-ANE (öffentlich)
3 220329-LP_B3-ANE (öffentlich)
4 220329-LP_B4-ANE (öffentlich)
5 220329-RQ_01-ANE (öffentlich)
6 220329-RQ_02-ANE (öffentlich)Seite 6 von 12
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Datenstand: 03.11.2026, 06:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de