220661 · Beschlussvorlage
Baureife Planung zur Umgestaltung der Bornheimer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 220661
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 220661 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Baureife Planung zur Umgestaltung der Bornheimer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.06.2022 Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.06.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Straßenausbauplanung für die Umgestaltung der Bornheimer Straße zwischen „Am Alten Friedhof“ und „Ellerstraße“ wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. (Entscheidung Bezirksvertretung Bonn) 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Umgestaltung der Bornheimer Straße wird zugestimmt. (Entscheidung Bezirksvertretung Bonn) 3. Der nachfolgend aufgeführte Ansatz für die Maßnahme „Bornheimer Straße BN“ zwischen „Am Alten Friedhof“ bis „Ellerstraße“ mit Gesamtkosten höher als 250.000,- EUR wird entsperrt: Finanzstelle: 5610009028000 Bezeichnung: Masterplan Innere Stadt Bonn Finanzposition: 78.5200 Ansatz: 4.500.000,00 EUR (Entscheidung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe) Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Septembersitzung am 01.09.2020 einen Beschluss zum Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS-Nr. 201300). Der Punkt 5 sieht Folgendes vor: "Vertiefende Planungen zum Projekt 8Seite 1 von 12 Seite 2 Bornheimer Straße erfolgen auf Grundlage des der Bürgerschaft bereits vorgestellten Konzeptes, einschließlich der dort vorgeschlagenen Verkehrsführung.“ Dieses Konzept wurde der Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung am 29.11.2016 (siehe DS-Nr.: 1612386) vorgestellt und es wurde ein Beschluss zur Bürgerinformation gefasst. Die Bürgerinformation zum Abschnitt Alter Friedhof bis Ellerstraße fand am 22.März 2017 im Ratssaal des Stadthauses statt. Vorgestellt wurde der Projektbericht inklusive der Pläne zur Umgestaltung der Bornheimer Straße. Die Anwohner*Innen sowie Firmenvertretende der anliegenden Gewerbebetriebe erhielten damit die Gelegenheit, sich über die vorgesehene Planung zu informieren und darüber zu diskutieren. Darüber hinaus hatte die Verwaltung in den Folgewochen weiteren Kontakt mit Anwohner*Innen, Gewerbetreibenden der Bornheimer und umliegender Straßen und weiteren Interessierten (u.a. Macke-Haus). Einige der genannten Anregungen, wie z.B. Unterbringung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen und Überprüfung von weiteren Baumstandorten wurden in der Erstellung der baureifen Planung berücksichtigt. Knotenpunkt Am Alten Friedhof und Bornheimer Straße Aufgrund der erst späteren Errichtung der Rampe Viktoriabrücke mit Anschluss an den Kreisverkehr Thomastraße/Rabinstraße/Am Alten Friedhof muss der Verkehr für eine gewisse Übergangszeit weiterhin über die Bornheimer Straße abgewickelt werden. Hierfür muss die vorhandene Verkehrsführung im Knotenpunktbereich Am Alten Friedhof für die Übergangszeit bestehen bleiben. Der Knotenpunkt wird erst nach Errichtung der Rampe Viktoriabrücke, nach den Vorgaben des Projektberichts von HJP Planer, endgültig auf die dann reduzierte Verkehrsbelastung der Bornheimer Straße angepasst. Knotenpunkt Viktoriabrücke und Hochstadenring Auch hier muss eine Zwischenphase bis zur Fertigstellung der Rampe mit Anschluss an den Kreisverkehr Thomasstraße/Rabinstraße/Am Alten Friedhof geschaffen werden. Die Geometrie des Knotenpunktes wird nahezu wie im Endzustand hergestellt. Lediglich die Herstellung zweier Mittelinseln, die später die Verkehrsströme in MIV und ÖPNV am Knotenpunkt aufteilen, wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Dies hängt damit zusammen, dass in der Übergangsphase bis zur Ausführung der Rampe noch mit den selben Verkehrsstärken wie im Bestand zu rechnen ist. Zusätzlich müssen Abbiegebeziehungen aufrechterhalten werden, wie z.B. das Linksabbiegen auf die Viktoriabrücke, was im Endzustand nur noch dem ÖPNV und dem Radverkehr vorbehalten ist. Der Abfluss der einzelnen Verkehrsmengen wird über die Anpassung des Lichtsignalanlagenprogrammes gesteuert. Querschnitt Die Fahrbahn erhält zukünftig eine Breite von 6,50 m, um eine Begegnung Bus- Bus zu ermöglichen. Der Radverkehr kann aufgrund der deutlichenSeite 2 von 12 Seite 3 Verringerung des Kfz-Verkehrs auf der Bornheimer Straße regelkonform auf der Fahrbahn geführt werden. Eine separate Radverkehrsanlage in Form von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen ist nicht erforderlich. Eine Ausweisung der Bornheimer Straße als Fahrradstraße kommt aufgrund der Verkehrsbelastungen trotz Reduzierung und u.a. wegen des Busverkehrs nicht in Betracht. Entlang der Fahrbahn wechseln sich Parkplätze mit einer Mindestbreite von 2,15 m und Baumstandorte ab. Durch die große Anzahl an neuen Baumstandorten (ca. 50) soll die Aufenthaltsqualität entlang des gesamten Straßenzuges gesteigert werden. Aufgrund von zahlreichen Versorgungsleitungen im Untergrund ist es an einigen Stellen nicht möglich, eine Baumpflanzung zu realisieren. Dort sollen trotzdem Grünflächen entstehen, die mit entsprechenden Staudenmischungen versehen sind. Die Gehwegflächen werden im Vergleich zur Bestandssituation insgesamt großzügiger dimensioniert, um ein angenehmeres zu Fuß gehen ohne Hindernisse zu ermöglichen. Dies ist Teil der neuen städtebaulichen Gestaltung und steigert ebenfalls die Aufenthaltsqualität im Quartier. Vorgesehen sind drei weitere E-Ladesäulen, um das Angebot für die E-Mobilität zu erhöhen. Diese befinden sich vor Haus-Nr. 33b, Haus-Nr. 104 und Haus-Nr. 83. Zusätzlich wird im Zuge der Umgestaltung die Mobilstation „Heerstraße“ abgeschlossen, wodurch weitere Fahrradabstellanlagen in Form einer Fahrradbox entstehen. Um sichere Querungsstellen zu ermöglichen, sind insgesamt drei Fußgängerüberwege entlang des Straßenzuges vorgesehen. Diese sind mit taktilen Leitelementen ausgestattet, um den Richtlinien der Barrierefreiheit gerecht zu werden. Bushaltestelle Die Bushaltestellen der Haltepunkte „Heerstraße“ und „Eifelstraße/Macke- Haus“ werden in beiden Fahrtrichtungen im Zuge der Umgestaltung barrierefrei ausgebaut (siehe Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr: 151162ST3). Vorgarten August-Macke-Haus Im Bereich des August-Macke-Haus soll der historische Vorgarten im Zuge der Baumaßnahme wiedererrichtet werden. Vorlage sind Zeichnungen des Künstlers August Macke, die den Garten aus dieser Zeit darstellen. Haushaltsmittel Mit den Straßenbauarbeiten zur Umgestaltung der Bornheimer Straße zwischen Am Alten Friedhof und Ellerstraße muss noch im Jahr 2022 begonnen werden, um den Vorgaben des Fördergebers gerecht zu werden. Hierzu ist die Entsperrung der Haushaltsmittel erforderlich. Straßenausbaubeitragspflichten Der Umbau der Bornheimer Straße zwischen Am Alten Friedhof und Ellerstraße löst nach derzeitiger Rechtslage für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowieSeite 3 von 12 Seite 4 Erbbauberechtigten der von der Straße aus erreichbaren Grundstücke Beitragspflichten nach § 8 KAG aus. Die Bornheimer Straße besteht aus zwei Erschließungsanlagen. Die eine erstreckt sich von der Straße Am Alten Friedhof bis zum Hochstadenring und die andere vom Hochstadenring bis zur Ellerstraße. Beitragspflichtig sind jeweils die Kosten für den Umbau der Gehwege und der Parkflächen einschließlich Begrünung. Die Kosten der Fahrbahn sind nicht refinanzierbar, da es sich bei der Bornheimer Straße im Bereich Am Alten Friedhof bis Ellerstraße um eine klassifizierte Straße handelt (B 56 und L 183). Die beitragsfähigen Kosten der straßenbaulichen Maßnahmen unterliegen grundsätzlich der Förderung des Landes NRW zur Reduzierung von Beitragsbelastungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden entsprechende Fördermittel von Seiten der Stadt beantragt. Soweit diese gewährt werden, reduzieren sich die Beitragsbelastungen nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage um 100%. Straßenausbaubeiträge für Bornheimer Straße von Am Alten Friedhof bis Hochstadenring: Gesamtaufwand: Straßenbau 2.900.000,00 Euro Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW (dabei ist eine 100 %- ige Landesförderung schon berücksichtigt) 0 Euro Anteil Land NRW (100% der Ausbaubeiträge) 735.177,76Euro Städt. Anteil: 2.164.822,40 Euro Straßenausbaubeiträge für Bornheimer Straße von Hochstadenring bis Ellerstraße: Gesamtaufwand: Straßenbau 1.600.000,00 Euro Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW (dabei ist eine 100 %- ige Landesförderung schon berücksichtigt) 0 Euro Anteil Land NRW (100% der Ausbaubeiträge) 502.108,60Euro Städt. Anteil: 1.097.898,40 Euro Die Landesförderung ist befristet bis 31.12.2026. Der Rat der Stadt Bonn hat am 01.09.2020 den Beschluss zum Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 gefasst (DS-Nr. 201300), so dass fristgerecht zum 30.09.2020 der Gesamt-Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht wurde. Ebenfalls wurde der Jahres-Förderantrag für das Jahr 2022 – in diesem das Projekt Nr. 8 Bornheimer Straße enthalten ist, fristgerecht zum 30.09.2021 eingereicht. Die Stadtverwaltung erwartet im 2. Quartal 2022 die Fördermittelzusage, so dass nach erfolgreicher Ausschreibung die UmsetzungSeite 4 von 12 Seite 5 des Projektes noch Ende 2022 starten kann. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides aus dem STEP 2022. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 Maßnahmen des bes. Städtebaurechts 1.09.02.05 Masterplan Innere Stadt Bonn 2.0 Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 4.500.000 € 5610009028000/ 78.5200 2022/2023 Einzahlungen Landeszuwendung Fördermittel Land 1.237.286 € 2.283.899 € 5630009041000/ 68.8100 5610009028000/ 68.1100 Investiver Finanzsaldo 978.814 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Vergabeart x öffentlich x offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten bruttoSeite 5 von 12 Seite 6 x VOB UVgO bzw. VgV Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n 1 220329-LP_B1-ANE (öffentlich) 2 220329-LP_B2-ANE (öffentlich) 3 220329-LP_B3-ANE (öffentlich) 4 220329-LP_B4-ANE (öffentlich) 5 220329-RQ_01-ANE (öffentlich) 6 220329-RQ_02-ANE (öffentlich)Seite 6 von 12 Seite 7 von 12 Seite 8 von 12 Seite 9 von 12 Seite 10 von 12 Seite 11 von 12 Seite 12 von 12
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