220657 · Große Anfrage
Drohnenflüge im Kottenforst im Rahmen einer forstlichen Maßnahme
Kerndaten
- Nummer
- 220657
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 24.05.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.365 Zeichen)
Große Anfrage öffentlich 220657 Fragesteller/in: Kehren - Vorsitzender Naturschutzbeirat 26.03.2022 Drohnenflüge im Kottenforst im Rahmen einer forstlichen Maßnahme Beratungsfolge Naturschutzbeirat 07.06.2022 Kenntnisnahme Fragestellung Begründung Wie in der Lokalzeit Bonn vom 21.03.2022 zu sehen war (Filmbeitrag und Interview mit dem Forstamtsleiter Schütte) wurden im März Drohnenflüge im Bereich des Kottenforsts durchgeführt. Ziel war, eine von der Hochschule Rhein-Sieg entwickelte Drohne zur Saatgutausbringung zu testen. Für den redaktionellen Beitrag wurde offensichtlich vom WDR eine zweite Drohne aufgelassen. Nach den geltenden Verordnungen ist im Kottenforst das Fliegen mit Modellflugzeugen und ähnlichem verboten und es muss eine Befreiung dafür erteilt werden. In der Vergangenheit wurden von der Unteren Naturschutzbehörde Drohnen Modellflugzeugen gleichgestellt und der Naturschutzbeirat hat mehrfach Befreiungen zugestimmt. Die Untere Naturschutzbehörde wird um Information im Rahmen einer Beiratssitzung gebeten, weshalb das Forstamt Rhein Erft hier offensichtlich ohne Genehmigung oder Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde tätig werden durfte. Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende das Vorhaben des Forstamtes grundsätzlich für sinnvoll hält. Es geht lediglich um das administrative Vorgehen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de