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220657 · Große Anfrage

Drohnenflüge im Kottenforst im Rahmen einer forstlichen Maßnahme

Nummer
220657
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
24.05.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Naturschutzbeirates 07.06.2022 Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
220657
Fragesteller/in:
Kehren - Vorsitzender Naturschutzbeirat
26.03.2022
Drohnenflüge im Kottenforst im Rahmen einer
forstlichen Maßnahme
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 07.06.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
Begründung
Wie in der Lokalzeit Bonn vom 21.03.2022 zu sehen war (Filmbeitrag und
Interview mit dem Forstamtsleiter Schütte) wurden im März Drohnenflüge im
Bereich des Kottenforsts durchgeführt. Ziel war, eine von der Hochschule
Rhein-Sieg entwickelte Drohne zur Saatgutausbringung zu testen. Für den
redaktionellen Beitrag wurde offensichtlich vom WDR eine zweite Drohne
aufgelassen.
Nach den geltenden Verordnungen ist im Kottenforst das Fliegen mit
Modellflugzeugen und ähnlichem verboten und es muss eine Befreiung dafür
erteilt werden. In der Vergangenheit wurden von der Unteren
Naturschutzbehörde Drohnen Modellflugzeugen gleichgestellt und der
Naturschutzbeirat hat mehrfach Befreiungen zugestimmt.
Die Untere Naturschutzbehörde wird um Information im Rahmen einer
Beiratssitzung gebeten, weshalb das Forstamt Rhein Erft hier offensichtlich
ohne Genehmigung oder Kenntnis der Unteren Naturschutzbehörde tätig
werden durfte.
Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende das Vorhaben des
Forstamtes grundsätzlich für sinnvoll hält. Es geht lediglich um das
administrative Vorgehen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 21:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de