220656-01 · Mitteilungsvorlage
Rodungsmaßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen NRW
Kerndaten
- Nummer
- 220656-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 18.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 220656-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III 23.03.2022 Rodungsmaßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen NRW Beratungsfolge Naturschutzbeirat 19.10.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der fachgerechten Pflege und Erhaltung der Gehölzbestände entlang von Straßen kommt aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, der verkehrs- und bautechnischen sowie der landschaftspflegerischen Funktion eine erhebliche Bedeutung zu. Im Jahre 2013 wurden die „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen“ gemeinsam von dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW überarbeitet. Diese wurden am 20.12.2013 vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW verbindlich für den Landesbetrieb Straßenbau NRW eingeführt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat das Hinweispapier den nachgeordneten Landschaftsbehörden mit Erlass vom 14.01.2014 zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt. Der Geltungsbereich der „Gehölzpflegehinweise“ bezieht sich auf den Extensivbereich der Gehölzflächen. Für Gehölze im unmittelbaren Straßenrandbereich (Intensivbereich: Abstand 3 – 5 m vom Straßenrand) erfolgen die Unterhaltungsarbeiten in zeitlich engen Abständen im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht. Auszüge aus den Gehölzpflegerichtlinien sind in der weiteren Stellungnahme vollumfänglich zitiert und entsprechend gekennzeichnet - kursiv -. Nach Prüfung durch das Fachpersonal der Straßenbauverwaltung werden die für die kommende Pflegesaison ermittelten Pflegemaßnahmen in einer Auflistung detailliert beschrieben und verortet. Diese Auflistung wird den betroffenen Unteren Naturschutzbehörden dann umgehend mit entsprechendem Vorlauf vor Beginn der Pflegesaison zur Prüfung und Abstimmung zugesandt. Diese Auflistung für den Bereich des Stadtgebietes Bonn wird durch die Niederlassung Krefeld erarbeitet. Weitere Gehölzpflegemaßnahmen werdenSeite 1 von 5 Seite 2 durch die Straßenmeistereien sowohl für das linksrheinische wie auch das rechtsrheinische Stadtgebiet ermittelt und der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Die Bereiche und die Maßnahmen selbst sind in der Richtlinie “Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen” wie folgt beschrieben: 3. Pflege von Gehölzbeständen Der Ablauf und die Methodik der Pflege werden von ökologischen Gesichtspunkten, vom Geräteeinsatz und der damit verbundenen Arbeitsökonomie sowie von Art und Alter des zu pflegenden Bestandes beeinflusst. Die Pflege der Gehölzbestände soll zukünftig als selektive Pflege (Durchforstung) erfolgen. Da hierzu eine Inventarisierung des Bestandes erforderlich ist, kann die Pflege der älteren Gehölzbestände während der Übergangsphase nach der bisherigen Vorgehensweise (vgl. unter 3.1) erfolgen. Bezüglich der Inventarisierung wird auf die „Richtlinie zur Erhebung des Anlagebestandes an Bundesfernstraßen, Ausgabe Mai 2011“ (Erl d. Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 06.03.2013, Az: StB 11/7243.7/10-00/1880270) verwiesen. 3.1 Übergangsregelung für Altbestände Altbestände sind häufig gekennzeichnet durch geringe Pflanzabstände und einen hohen Anteil an Baumarten und Pioniergehölzen. Dies hat dazu geführt, dass sich vermehrt kleinkronige, langschaftige und instabile Bäume gebildet haben. Durch gezieltes auf den Stock setzen verbunden mit der Förderung von Einzelbäumen kann der angestrebte mehrschichtige und dichte Aufbau der Pflanzung erreicht werden. Zur Förderung einer mehrstufigen Bestandsstruktur sind standsichere und erhaltenswerte Einzelbäume, Sträucher und Gehölzgruppen innerhalb der Pflegeabschnitte zu belassen. Die Abstände zwischen diesen verbleibenden Gehölzen sind so ausreichend zu bemessen, dass starker Schattendruck und damit eine Beeinträchtigung des Neuaustriebes vermieden wird. Bei großflächigen Gehölzbeständen (z.B. im Bereich von Anschlussstellen) kann sich die Pflege auf die verkehrsgefährdenden Bereiche beschränken. 3.1.1 Schmale Gehölzstreifen Ältere Bestände mit entsprechend hohem Baumanteil sind in Abschnitten (max. 50 m) flächig auf den Stock zu setzen. Die verbliebenen Bereiche sind erst dann in gleicher Weise zu verjüngen, wenn die bearbeiteten Abschnitte wieder eine ausreichende Kulisse bilden. 3.1.2 Breite Gehölzstreifen Breite Bestände sind zur Wiederherstellung der zugedachten Funktionen nach Möglichkeit schachbrettartig versetzt auf den Stock zu setzen. Die verbliebenen Abschnitte sind erst dann zu pflegen, wenn die bearbeiteten Bereiche wieder eine ausreichende Kulisse bilden. Aus optischen und ökologischen Gründen sollen die AbschnittslängenSeite 2 von 5 Seite 3 maximal 50 m betragen. Nur in begründeten Ausnahmefällen können längere Abschnitte bearbeitet werden. 3.2 Selektive Bestandspflege (Durchforstung) 3.2.1 Jungwuchs/ Jungbestand „Jungwuchs“ umfasst die Entwicklungsphase von der Neuanpflanzung bis zu einer Höhe von ca. 2 m. Die Entwicklungsstufe "Jungbestand" umfasst Bestände ab einer Höhe von 2 m bis zum Erreichen mittlerer Brusthöhendurchmesser (BHD) kleiner 7 cm. Bestände dieser Entwicklungsstufen sind entweder aus den neueren Pflanzschemata mit geringen Baumartenanteilen entstanden oder haben sich aus Stockausschlag und Naturverjüngung von auf "den Stock gesetzten" Bereichen entwickelt. Das Entwicklungsziel soll bereits in diesen Phasen durch die Festlegung und Förderung von dauerhaften Bäumen (D-Bäumen) eingeleitet werden. Diese Bäume sind nach Art und räumlicher Lage zu bestimmen und ggf. die Bedränger großzügig zu entnehmen. Invasive Arten sowie eingeflogene Pionier- und Weichlaubbaumarten sind zugunsten der als Unter- und Zwischenstand geeigneten Schattenbaumarten zu reduzieren. Die Pflanzungen sind grundsätzlich zu läutern. Bei geringeren Stammdurchmessern kann dies durch Ringeln und bei stärkeren durch Abschneiden erfolgen. Bei breiten Gehölzflächen kann der Randbereich (1 bis 2 Gehölzreihen) auf den Stock gesetzt werden. 3.2.2 Stangenholz/ Baumholz Gehölzbestände mit Stammdurchmessern zwischen 7 cm und 20 cm werden als „Stangenholz“ bezeichnet, ab 20 cm Stammdurchmesser liegt die Entwicklungsstufe „Baumholz“ vor. Bestände in diesen Entwicklungsstufen sind überwiegend nach alten Pflanzschemata mit hohem Dichtstand und großem Baumartenanteil angelegt worden. 3.3 Krautsäume Den Pflanzungen sollen in der Regel möglichst breite Krautsäume vorgelagert sein. Sofern diese nicht bereits im Zuge der Anlage mit vorgesehen waren, kann bei breiten Gehölzstreifen die Rodung der ersten Gehölzreihe sinnvoll sein. Hierdurch können sich auch ökologisch wertvolle Saumbereiche wieder dauerhaft einstellen. Zudem vergrößert sich so der Abstand des Gehölzbestandes von der Fahrbahn, wodurch die Beeinträchtigung des Lichtraumprofils verzögert und damit der Pflegeaufwand erheblich verringert wird. Unter Ziffer 3.4 enthalten die Richtlinien noch folgende Punkte zum Artenschutz: - Bäume, in denen Horste über 50 cm Durchmesser vorhanden sind, sollen bei der Gehölzpflege geschont werden. Bäume mit mehrjährig ungenutzten oder zerfallenen Horsten müssen nicht erhalten werden. - Höhlenbäume mit Brusthöhendurchmesser größer als 30 cm sollen erhalten werden.Seite 3 von 5 Seite 4 Die Unterhaltung und Pflege des Straßenbegleitgrüne unterliegt der Eigenverantwortung des Trägers der Straßenbaulast für die Sicherheit und Ordnung seiner Anlagen. Einer Anzeige bzw. einer Genehmigung oder Überwachung durch andere Behörden bedarf es verfahrensmäßig nicht. Bei Beachtung der in Kapitel 3 geregelten Pflegegrundsätze ist davon auszugehen, dass diese Schwelle in der Regel nicht überschritten wird. Die Untere Naturschutzbehörde hat im Rahmen der Beteiligung die Möglichkeit, den Straßenbaulastträger auf etwaige besonders oder auch streng geschützte Artenvorkommen hinzuweisen und die vorgesehenen Arbeiten entsprechend anzupassen. Daneben prüft die Untere Naturschutzbehörde, ob bei Pflegebereichen in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten die angezeigten Maßnahmen genehmigungspflichtig sind. Alle Landschaftspläne enthalten unter dem Abschnitt „allgemein nicht betroffene Tätigkeiten“ Regelungen zur Unterhaltung und Wartung bestehender Verkehrsanlagen usw. und zu unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Hierunter fallen auch Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht. Die in den Gehölzpflegerichtlinien aufgeführten Pflegeumfänge gelten als Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit und sind damit in der Regel genehmigungsfrei. Sofern keine besonders oder streng geschützten Artenvorkommen betroffen sind, können seitens der Unteren Naturschutzbehörde keine Einwände gegen Art und Umfang der Maßnahmen vorgetragen werden. Über die Pflegemaßnahme an der B 42 zwischen dem Tunnel Oberkassel und dem Autobahndreieck Bonn Ost wurde die Untere Naturschutzbehörde unterrichtet. Da in diesem Bereich keine besonders geschützten Artenvorkommen betroffen waren, bestanden aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken gegen die Maßnahme. Über die weitere Pflegemaßnahme zwischen Autobahndreieck Bonn Nord Ost und Nordbrücke war die Untere Naturschutzbehörde ebenfalls unterrichtet. Auch hier waren weder besonders noch streng geschützte Artenvorkommen betroffen. Die Unteren Naturschutzbehörden berichten jährlich der Höheren Naturschutzbehörde zu den Gehölzpflegemaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen. Die Höhere Naturschutzbehörde wird über die Beschwerde des NABU e.V. zu diesen beiden Pflegeschritten unterrichtet. Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits im Jahr 2019 bei einem gemeinsamen Besprechungstermin mit Straßen.NRW unter Teilnahme der Höheren Naturschutzbehörde die aus ihrer Sicht überzogenen, radikalen Gehölzrückschnitte (auf den Stock setzen von Gehölzbeständen, rodungsähnliche Rückschnitte usw.) thematisiert. Die Vertreter von Straßen NRW haben dazu erläutert, dass die Arbeiten imSeite 4 von 5 Seite 5 Autobahnbereich sehr gefährlich sind und daher so schnell wie möglich durchgeführt werden müssen. Aus diesem Grund würde häufig stärker zurückgeschnitten, auch mit dem Ziel, die Arbeiten nicht so häufig durchführen zu müssen. Es ist bereits ein weiterer Besprechungstermin mit Straßen.NRW/ der Autobahn GmbH anberaumt, an dem die Stärke und Umfänge der Pflegemaßnahmen erneut thematisiert werden sollen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de