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220648 · Beschlussvorlage

Grundhafte Erneuerung Oppenhoffstraße

Nummer
220648
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.07.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Naturschutzbeirates 16.08.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
220648
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Grundhafte Erneuerung Oppenhoffstraße
Beratungsfolge
Naturschutzbeirat 16.08.2022 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Vorentwurf zum Ausbau der Oppenhoffstraße zwischen Adolfstraße
und Heerstraße wird zugestimmt.
2 Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Vorentwurfs eine Bürger-
informationsveranstaltung durchzuführen.
Begründung
Aufgrund des schlechten Zustands der Verkehrsflächen soll die
Oppenhoffstraße im Anschluss an die erforderliche Kanalsanierung grundhaft
erneuert werden. Im Zuge dessen soll auch der Verkehrsraum umgestaltet
werden. Der Straßencharakter eines verkehrsberuhigten Bereichs soll dabei
beibehalten werden, so dass eine niveaugleiche Verkehrsfläche mit einer
höheren Aufenthaltsqualität erreicht wird.
Der heutige Zustand des Straßenkörpers ist nicht mehr gebrauchstauglich. Die
Entwässerungseigenschaften sind teils nicht vorhanden, so dass eine
ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung nicht gegeben ist.
Notdürftige geflickte Asphaltflächen und der abgesackte Straßenkörper hindern
eine sachgemäße Nutzung der Straße. Hinausragende Kanten von
Kanaldeckeln, durch Wurzel angehobenen Roste und gebrochene
Pflastersteine gefährden die Verkehrssicherheit und verhindern teilweise eine
barrierefreie Nutzung der Straße.
Bezugnehmend auf den ruhenden Verkehr sind die Parkbuchten für den MIV zu
gering dimensioniert. Zudem gib es nicht ausreichend
Fahrradabstellmöglichkeiten, was dazu führt, dass Zweiräder wahllos abgestellt
bzw. am Zaun der St.-Marien-Kirche abgeschlossen werden.
Der Baumbestand in der Straße ist durch Kugelrobinien (Robinia pseudoacacia
„Umbraculifera‘) geprägt. Bei diesem Baumbestand handelt es sich um eine ca.
40 Jahre alte zweireihige Kugelrobinien-Allee, die dem gesetzlichen Schutz
gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG unterliegt. Der Zustand der Bäume
wurde zum Teil als mangelhaft beurteilt. Auf Grund dieses Zustands musstenSeite 1 von 5
Seite 2
bereits in der Vergangenheit vier Bäume gefällt werden. Kugelrobinien weisen
nur einen geringen ökologischen Wert auf. So blühen sie zum Beispiel nicht
und tragen wegen ihrer geringen Krone und Blattmasse nur geringfügig zur
Verbesserung des städtischen Klimas bei. Die Baumscheiben entsprechen
nicht den gültigen Richtlinien. Da Robinien zu den Leguminosen zählen, welche
eine Symbiose mit sogenannten Knöllchenbakterien eingehen, welche aus der
Bodenluft Stickstoff pflanzenverfügbar machen können, benötigt diese Baumart
mehr als andere einen gut durchlässigen lockeren Boden. Da dies hier nicht der
Fall ist, befinden sich viele Wurzeln oberflächennah und heben hierdurch den
Straßenbelag an, was zu Behinderungen der Verkehrssicherheit führt.
Planung
Die Planung sieht einen niveaugleichen Straßenquerschnitt vor, welcher durch
alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen genutzt werden darf.
Aufgrund der immer weiter abnehmenden Vitalität der Bäume, sowie der zuvor
beschriebenen Gründe, empfiehlt sich eine vollständige Neuordnung.
Zur Neugestaltung des Straßenraums sollen alle bestehenden 17 Alleebäume
gefällt und als Ersatz 10 Yoshinokirschen (Prunus yedoensis) neu gepflanzt
werden.
Wegen beengter Platzverhältnisse, vorhandener Versorgungsleitungen,
Überhängen von Bäumen des Kirchengeländes und geringen
Sicherheitsabständen kann in südlicher Richtung keine Baumreihe angeordnet
werden.
In der Planung wurde daher die auf der Nordseite befindliche Baumreihe
weitest möglich von den Gebäuden abgerückt. Hierdurch können die
Baumscheiben wesentlich größer dimensioniert werden, was die Versiegelung
im Sinne einer wassersensiblen Stadt reduziert. Anstelle der bisherigen
kleinstkronigen Bäume können mittelkronige Bäume gepflanzt werden. Dies
führt zu einer stärkeren Beschattung der versiegelten Flächen und damit zu
einem geringeren Aufheizen des stadtklimatisch belasteten Bereiches.
Außerdem verbessern die Bäume im Vergleich zum jetzigen Bestand aufgrund
der größeren Krone die Verdunstungskühlung. Passend zu den umliegenden
Straßen wird die Yoshinokirsche mit einer einfachen ungefüllten und damit
insektenfreundlichen Blüte vorgeschlagen. Die Unterpflanzung ist als
insektenfreundliche Staudenmischpflanzung vorgesehen und trägt zur
biologischen Vielfalt im Bonner Stadtgebiet bei. Eine Steigerung der
ökologischen sowie der stadtklimatischen Wertung ist damit sichergestellt.
Die Gestaltung der Oppenhoffstraße sieht eine linienhafte Anordnung der
Baumbeete vor, dazwischen werden Pkw- Stellplätze angeordnet. Außerdem
werden zukünftig Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen, um unkontrolliertes
Abstellen von Fahrrädern möglichst zu vermeiden.
Beidseitig der Baumreihe sind die Bewegungsräume für Fußgänger und
Radfahrer vorgesehen. Dem MIV steht lediglich der 4,50 m breite
Verkehrsraum zwischen der Baumreihe und der Marienkirche zur Verfügung,
die Breite bietet ausreichend Begegnungsmöglichkeiten mit Radverkehr.Seite 2 von 5
Seite 3
Die Einbahnstraßenregelung soll beibehalten werden.
Bilanzierung
Bestand Planung
Bäume 17 10
Kfz- Stellplätze 18 7
Fahrrad-Parken 12 26
Motorrad-Parken 6 4
Die Anzahl der Stellplätze und Bäume fällt geringer aus, da sowohl die
Parkstände als auch die Baumscheiben regelkonform und zeitgemäß größer
dimensioniert sind.
Des Weiteren spielt die wegfallende südliche Park- und Baumreihe eine nicht
unerhebliche Rolle bei der Bilanzierung. Eine quantitative Aufwertung konnte
hinsichtlich des Fahrrad-Parkens herbeigeführt werden. Dadurch wird in
Zukunft das baumunverträgliche Anbinden an Bäumen und das unkontrollierte
Abstellen von Fahrrädern minimiert.
Die Kugelrobinien-Allee in der Oppenhoffstraße ist gem. § 41 LNatSchG / § 29
BNatSchG gesetzlich geschützt. Sie stellt gem. § 29 BNatSchG einen
geschützten Landschaftsbestandteil dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle
Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige
Veränderung führen können, sind demnach verboten.
Da eine Fällung der gesetzlich geschützten Alleebäume vorgesehen ist, muss
die Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung erteilen (gem. § 67
BNatSchG).
Der Naturschutzbeirat der Stadt Bonn ist in diesem Fall zu beteiligen.
Da im Rahmen der Neuplanung entlang der Oppenhoffstraße die ursprüngliche
Anzahl an Bäumen nicht realisiert werden kann, sind die restlichen
Ersatzpflanzungen in der Altstadt im Umfeld der Oppenhoffstraße vorgesehen.
Kosten
Durch die Sanierung der Oppenhoffstraße beläuft sich die aktuelle
Kostenschätzung für den Straßenausbau auf 300.000 €.
Anliegerbeiträge:
Die Erneuerung des Mischwasserkanals sowie der Fahrbahn in der
Oppenhoffstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße lösen Beitragspflichten
für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der
angrenzenden Grundstücke nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-
Westfalen (KAG NRW) aus.
Gemäß Ziffer 1.1 der bis zum 31.12.2026 befristeten Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge NRW in der Fassung vom 03.05.2022 übernimmt das
Land NRW die Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen zuSeite 3 von 5
Seite 4
erheben sind, zu 100 %. Nach Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen
werden die umlagefähigen Aufwendungen ermittelt. Danach werden die
Landeszuwendungen bei der NRW-Bank beantragt.
Aufgrund der aktuellen Änderung des KAG NRW sind die Städte und
Gemeinden verpflichtet, im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen
eine Anliegerversammlung durchzuführen und die Anregungen in der Planung
zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Verkehrsflächen und -anlagen 1.12.01 Gemeindestraßen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 300.000€ 5660612011594/
78.5200
2022
Einzahlungen 240.000€ 5630009042000/
68.8100
Investiver
Finanzsaldo
60.000€
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 VP_Lageplan_Oppenhoffstraße (öffentlich)Seite 4 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de