220648 · Beschlussvorlage
Grundhafte Erneuerung Oppenhoffstraße
Kerndaten
- Nummer
- 220648
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.07.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 220648 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Grundhafte Erneuerung Oppenhoffstraße Beratungsfolge Naturschutzbeirat 16.08.2022 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 16.08.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Vorentwurf zum Ausbau der Oppenhoffstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. 2 Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage des Vorentwurfs eine Bürger- informationsveranstaltung durchzuführen. Begründung Aufgrund des schlechten Zustands der Verkehrsflächen soll die Oppenhoffstraße im Anschluss an die erforderliche Kanalsanierung grundhaft erneuert werden. Im Zuge dessen soll auch der Verkehrsraum umgestaltet werden. Der Straßencharakter eines verkehrsberuhigten Bereichs soll dabei beibehalten werden, so dass eine niveaugleiche Verkehrsfläche mit einer höheren Aufenthaltsqualität erreicht wird. Der heutige Zustand des Straßenkörpers ist nicht mehr gebrauchstauglich. Die Entwässerungseigenschaften sind teils nicht vorhanden, so dass eine ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung nicht gegeben ist. Notdürftige geflickte Asphaltflächen und der abgesackte Straßenkörper hindern eine sachgemäße Nutzung der Straße. Hinausragende Kanten von Kanaldeckeln, durch Wurzel angehobenen Roste und gebrochene Pflastersteine gefährden die Verkehrssicherheit und verhindern teilweise eine barrierefreie Nutzung der Straße. Bezugnehmend auf den ruhenden Verkehr sind die Parkbuchten für den MIV zu gering dimensioniert. Zudem gib es nicht ausreichend Fahrradabstellmöglichkeiten, was dazu führt, dass Zweiräder wahllos abgestellt bzw. am Zaun der St.-Marien-Kirche abgeschlossen werden. Der Baumbestand in der Straße ist durch Kugelrobinien (Robinia pseudoacacia „Umbraculifera‘) geprägt. Bei diesem Baumbestand handelt es sich um eine ca. 40 Jahre alte zweireihige Kugelrobinien-Allee, die dem gesetzlichen Schutz gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG unterliegt. Der Zustand der Bäume wurde zum Teil als mangelhaft beurteilt. Auf Grund dieses Zustands musstenSeite 1 von 5 Seite 2 bereits in der Vergangenheit vier Bäume gefällt werden. Kugelrobinien weisen nur einen geringen ökologischen Wert auf. So blühen sie zum Beispiel nicht und tragen wegen ihrer geringen Krone und Blattmasse nur geringfügig zur Verbesserung des städtischen Klimas bei. Die Baumscheiben entsprechen nicht den gültigen Richtlinien. Da Robinien zu den Leguminosen zählen, welche eine Symbiose mit sogenannten Knöllchenbakterien eingehen, welche aus der Bodenluft Stickstoff pflanzenverfügbar machen können, benötigt diese Baumart mehr als andere einen gut durchlässigen lockeren Boden. Da dies hier nicht der Fall ist, befinden sich viele Wurzeln oberflächennah und heben hierdurch den Straßenbelag an, was zu Behinderungen der Verkehrssicherheit führt. Planung Die Planung sieht einen niveaugleichen Straßenquerschnitt vor, welcher durch alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen genutzt werden darf. Aufgrund der immer weiter abnehmenden Vitalität der Bäume, sowie der zuvor beschriebenen Gründe, empfiehlt sich eine vollständige Neuordnung. Zur Neugestaltung des Straßenraums sollen alle bestehenden 17 Alleebäume gefällt und als Ersatz 10 Yoshinokirschen (Prunus yedoensis) neu gepflanzt werden. Wegen beengter Platzverhältnisse, vorhandener Versorgungsleitungen, Überhängen von Bäumen des Kirchengeländes und geringen Sicherheitsabständen kann in südlicher Richtung keine Baumreihe angeordnet werden. In der Planung wurde daher die auf der Nordseite befindliche Baumreihe weitest möglich von den Gebäuden abgerückt. Hierdurch können die Baumscheiben wesentlich größer dimensioniert werden, was die Versiegelung im Sinne einer wassersensiblen Stadt reduziert. Anstelle der bisherigen kleinstkronigen Bäume können mittelkronige Bäume gepflanzt werden. Dies führt zu einer stärkeren Beschattung der versiegelten Flächen und damit zu einem geringeren Aufheizen des stadtklimatisch belasteten Bereiches. Außerdem verbessern die Bäume im Vergleich zum jetzigen Bestand aufgrund der größeren Krone die Verdunstungskühlung. Passend zu den umliegenden Straßen wird die Yoshinokirsche mit einer einfachen ungefüllten und damit insektenfreundlichen Blüte vorgeschlagen. Die Unterpflanzung ist als insektenfreundliche Staudenmischpflanzung vorgesehen und trägt zur biologischen Vielfalt im Bonner Stadtgebiet bei. Eine Steigerung der ökologischen sowie der stadtklimatischen Wertung ist damit sichergestellt. Die Gestaltung der Oppenhoffstraße sieht eine linienhafte Anordnung der Baumbeete vor, dazwischen werden Pkw- Stellplätze angeordnet. Außerdem werden zukünftig Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen, um unkontrolliertes Abstellen von Fahrrädern möglichst zu vermeiden. Beidseitig der Baumreihe sind die Bewegungsräume für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Dem MIV steht lediglich der 4,50 m breite Verkehrsraum zwischen der Baumreihe und der Marienkirche zur Verfügung, die Breite bietet ausreichend Begegnungsmöglichkeiten mit Radverkehr.Seite 2 von 5 Seite 3 Die Einbahnstraßenregelung soll beibehalten werden. Bilanzierung Bestand Planung Bäume 17 10 Kfz- Stellplätze 18 7 Fahrrad-Parken 12 26 Motorrad-Parken 6 4 Die Anzahl der Stellplätze und Bäume fällt geringer aus, da sowohl die Parkstände als auch die Baumscheiben regelkonform und zeitgemäß größer dimensioniert sind. Des Weiteren spielt die wegfallende südliche Park- und Baumreihe eine nicht unerhebliche Rolle bei der Bilanzierung. Eine quantitative Aufwertung konnte hinsichtlich des Fahrrad-Parkens herbeigeführt werden. Dadurch wird in Zukunft das baumunverträgliche Anbinden an Bäumen und das unkontrollierte Abstellen von Fahrrädern minimiert. Die Kugelrobinien-Allee in der Oppenhoffstraße ist gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG gesetzlich geschützt. Sie stellt gem. § 29 BNatSchG einen geschützten Landschaftsbestandteil dar. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind demnach verboten. Da eine Fällung der gesetzlich geschützten Alleebäume vorgesehen ist, muss die Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung erteilen (gem. § 67 BNatSchG). Der Naturschutzbeirat der Stadt Bonn ist in diesem Fall zu beteiligen. Da im Rahmen der Neuplanung entlang der Oppenhoffstraße die ursprüngliche Anzahl an Bäumen nicht realisiert werden kann, sind die restlichen Ersatzpflanzungen in der Altstadt im Umfeld der Oppenhoffstraße vorgesehen. Kosten Durch die Sanierung der Oppenhoffstraße beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung für den Straßenausbau auf 300.000 €. Anliegerbeiträge: Die Erneuerung des Mischwasserkanals sowie der Fahrbahn in der Oppenhoffstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße lösen Beitragspflichten für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein- Westfalen (KAG NRW) aus. Gemäß Ziffer 1.1 der bis zum 31.12.2026 befristeten Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge NRW in der Fassung vom 03.05.2022 übernimmt das Land NRW die Straßenausbaubeiträge, die von den Beitragspflichtigen zuSeite 3 von 5 Seite 4 erheben sind, zu 100 %. Nach Abschluss der straßenbaulichen Maßnahmen werden die umlagefähigen Aufwendungen ermittelt. Danach werden die Landeszuwendungen bei der NRW-Bank beantragt. Aufgrund der aktuellen Änderung des KAG NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, im Vorfeld von möglichen Straßenausbaumaßnahmen eine Anliegerversammlung durchzuführen und die Anregungen in der Planung zu berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.12 Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung Verkehrsflächen und -anlagen 1.12.01 Gemeindestraßen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 300.000€ 5660612011594/ 78.5200 2022 Einzahlungen 240.000€ 5630009042000/ 68.8100 Investiver Finanzsaldo 60.000€ Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 VP_Lageplan_Oppenhoffstraße (öffentlich)Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de