220646 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Gestaltungssatzung Bundessiedlung Kessenich - Anpassung §4 Absatz (5) Solaranlagen
Kerndaten
- Nummer
- 220646
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 28.03.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Anhörung
Dateien
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 220646 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 26.03.2022 Bürgerantrag: Gestaltungssatzung Bundessiedlung Kessenich - Anpassung §4 Absatz (5) Solaranlagen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 25.05.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag ist auf eine Anpassung des § 4 Absatz (5) der Gestaltungssatzung Bundessiedlung Kessenich gerichtet und hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage diesen Abschnitt wie folgt zu ändern. "Flächige Solaranlagen (Fotovoltaik und Warmwasser) sind zulässig." Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 26.03.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Gestaltungssatzung Bundessiedlung Kessenich - Anpassung §4 Absatz (5) Solaranlagen Ihr Antrag Seit dem 18.02.2014 gilt die Gestaltungssatzung "Bundessiedlung Kessenich." https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/bauen-stadtgestaltung/gestaltungssatzung- bundessiedlung-kessenich.php In dieser ist zur Zeit in §4 Absatz (5) Solaranlagen folgendes geregelt. "Flächige Solaranlagen (Fotovoltaik und Warmwasser) sind zulässig, wenn sie sich in die Dachhaut einfügen." Ich beantrage diesen Abschnitt wie folgt zu ändern. "Flächige Solaranlagen (Fotovoltaik und Warmwasser) sind zulässig." Begründung des Antrags Seit dem Erlass, ist in der beschriebenen Bundessiedlung keine einzige Solaranlage installiert worden. Insbesondere die Einschränkung ",wenn sie sich in die Dachhaut einfügen." ist derzeit ein kompletter Blockierer, der es für die betroffenen Eigentümer:innen technisch und wirtschaftlich unmöglich macht sich mit Solar zu beschäftigen, da solche angeforderte Anlagen um ein vielfaches komplexer und teurer sind als herkömmliche Solaranlagen, bzw. sich bei bestehenden Gebäuden nicht ohne weiteres in die bestehenden Dachstrukturen integrieren lassen. In Anbetracht des Klimawandels, der Energiewende und der aktuellen Gasversorgungskrise muss es den Eigentümer:innen möglich gemacht werden sich selber zu wirtschaftlich vernünftigen marktüblichen Konditionen mit Solar versorgen zu können. Daher beantrage ich den Passus ", wenn sie sich in die Dachaus einfügen.“ ersatzlos zu streichen. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 QW66PVAyF 2266..0033..2222 1122::2288Seite 2 von 2
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