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220646 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Gestaltungssatzung Bundessiedlung Kessenich - Anpassung §4 Absatz (5) Solaranlagen

Nummer
220646
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
28.03.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.03.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.02.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 17.08.2022 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
  4. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 20.10.2022 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 145,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 220646-01 ST Gestaltungssatzung Bundessiedlung Kessenich - Anpassung §4 Absatz (5) Solaranlagen;

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Text anzeigen (2.610 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
220646
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
26.03.2022
Bürgerantrag: Gestaltungssatzung Bundessiedlung
Kessenich - Anpassung §4 Absatz (5) Solaranlagen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
25.05.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf eine Anpassung des § 4 Absatz (5) der Gestaltungssatzung
Bundessiedlung Kessenich gerichtet und hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage diesen Abschnitt wie folgt zu ändern.
"Flächige Solaranlagen (Fotovoltaik und Warmwasser) sind zulässig."
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
26.03.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Gestaltungssatzung Bundessiedlung Kessenich - Anpassung §4 Absatz (5) Solaranlagen
Ihr Antrag
Seit dem 18.02.2014 gilt die Gestaltungssatzung "Bundessiedlung Kessenich."
https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/bauen-stadtgestaltung/gestaltungssatzung-
bundessiedlung-kessenich.php
In dieser ist zur Zeit in §4 Absatz (5) Solaranlagen folgendes geregelt.
"Flächige Solaranlagen (Fotovoltaik und Warmwasser) sind zulässig, wenn sie sich in die Dachhaut einfügen."
Ich beantrage diesen Abschnitt wie folgt zu ändern.
"Flächige Solaranlagen (Fotovoltaik und Warmwasser) sind zulässig."
Begründung des Antrags
Seit dem Erlass, ist in der beschriebenen Bundessiedlung keine einzige Solaranlage installiert worden.
Insbesondere die Einschränkung ",wenn sie sich in die Dachhaut einfügen." ist derzeit ein kompletter Blockierer,
der es für die betroffenen Eigentümer:innen technisch und wirtschaftlich unmöglich macht sich mit Solar zu
beschäftigen, da solche angeforderte Anlagen um ein vielfaches komplexer und teurer sind als herkömmliche
Solaranlagen, bzw. sich bei bestehenden Gebäuden nicht ohne weiteres in die bestehenden Dachstrukturen
integrieren lassen.
In Anbetracht des Klimawandels, der Energiewende und der aktuellen Gasversorgungskrise muss es den
Eigentümer:innen möglich gemacht werden sich selber zu wirtschaftlich vernünftigen marktüblichen
Konditionen mit Solar versorgen zu können. Daher beantrage ich den Passus ", wenn sie sich in die Dachaus
einfügen.“ ersatzlos zu streichen.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
QW66PVAyF
2266..0033..2222 1122::2288Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de