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220645-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf

Nummer
220645-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220645 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
220645-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 31.08.2022 unter TOP 6.3
den zugrundeliegenden Bürgerantrag mit Maßgabe vertagt. Die Verwaltung teilt
nun zu den Maßgaben/Fragen Folgendes mit:
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, wann welche Maßnahmen
umgesetzt werden.
Die Umplanung der Burghofstraße im Teilbereich zwischen Hausnummer 33
und der neuen Radwegeverbindung mit der Erschließungsstraße „Zur
Saalkirche“ ist Bestandteil des Umlegungsgebietes Niederholtorf Süd.
Der Ausbau dieses Teilstücks soll zusammen mit dem Endausbau der neuen
Erschließungsstraße erfolgen. Die Haushaltsmittel sind für 2023 angemeldet.
Allerdings hängt der Endausbau grundsätzlich mit dem Baufortschritt der
privaten Bauvorhaben zusammen. In der Regel führt das Tiefbauamt einen
Endausbau durch, wenn mind. 80 % der privaten Bebauung fertiggestellt sind.
Hierdurch soll verhindert werden, dass der Baustellenverkehr der privaten
Vorhabenträger die endausgebauten Verkehrsflächen beschädigt.
Da in der Straße Zur Saalkirche noch ca. 60 % und entlang der Burghofstraße
der Großteil der Grundstücke unbebaut sind, wurde der endgültige Ausbau der
Straßen bis heute noch nicht vorgenommen.
Eine Trennung der beiden Vorhaben ist nicht geplant, da die Aufteilung der
beiden Maßnahmen zu Abweichungen in den bestehenden Ingenieurverträgen
führt und Mehrkosten entstehen würden.
Grundsätzlich ist denkbar, dass zwischen dem Radweg zum
Erschließungsgebiet und der Bushaltestelle auf der Burghofstraße
(stadteinwärts) ein Gehweg angelegt wird. Bei entsprechender
Beschlussfassung kann die Verwaltung prüfen, ob ein neuer Gehweg
umgesetzt werden kann. Dieser Bereich liegt vollumfänglich im
Landschaftsschutzgebiet.
Was wird vor dem Ausbau zur Verkehrssicherung getan?
Mögliche Maßnahme wäre, die Verkehrsführung dahingehend zu ändern, dassSeite 1 von 2
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man von Oberholtorf kommend nur noch den Linien- und Radverkehr zulässt
(VZ 267).
Bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind nicht geplant.
Die geänderte Verkehrsführung wird beobachtet, sollte diese keinen Erfolg
zeigen, können bauliche Maßnahmen geprüft werden.
Die Verwaltung prüft, ob wegen des nicht vorhandenen Bürgersteiges
eine Tempo 30 Zone möglich ist.
Da auf der Häuserseite bis zur Bushaltestelle kein Gehweg vorhanden ist und
für den gegenüberliegenden, abmarkierten Gehweg auf Höhe der
Bushaltestelle keine Querungshilfe zur Verfügung steht, hat die Verwaltung in
Absprache mit der Polizei entschieden, bis zum Ende des Ausbaus provisorisch
Tempo 30 einzurichten.
Die Verwaltung teilt mit, wer die Kosten der Maßnahmen trägt und ob auf
die Anwohner Kosten zukommen?
Der zusätzliche Gehweg löst keine Beitragspflichten nach dem Baugesetzbuch
(BauGB) und Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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