220645-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf
Kerndaten
- Nummer
- 220645-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 220645-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich Burghofstraße in Bonn-Niederholtorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 31.08.2022 unter TOP 6.3 den zugrundeliegenden Bürgerantrag mit Maßgabe vertagt. Die Verwaltung teilt nun zu den Maßgaben/Fragen Folgendes mit: Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen, wann welche Maßnahmen umgesetzt werden. Die Umplanung der Burghofstraße im Teilbereich zwischen Hausnummer 33 und der neuen Radwegeverbindung mit der Erschließungsstraße „Zur Saalkirche“ ist Bestandteil des Umlegungsgebietes Niederholtorf Süd. Der Ausbau dieses Teilstücks soll zusammen mit dem Endausbau der neuen Erschließungsstraße erfolgen. Die Haushaltsmittel sind für 2023 angemeldet. Allerdings hängt der Endausbau grundsätzlich mit dem Baufortschritt der privaten Bauvorhaben zusammen. In der Regel führt das Tiefbauamt einen Endausbau durch, wenn mind. 80 % der privaten Bebauung fertiggestellt sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Baustellenverkehr der privaten Vorhabenträger die endausgebauten Verkehrsflächen beschädigt. Da in der Straße Zur Saalkirche noch ca. 60 % und entlang der Burghofstraße der Großteil der Grundstücke unbebaut sind, wurde der endgültige Ausbau der Straßen bis heute noch nicht vorgenommen. Eine Trennung der beiden Vorhaben ist nicht geplant, da die Aufteilung der beiden Maßnahmen zu Abweichungen in den bestehenden Ingenieurverträgen führt und Mehrkosten entstehen würden. Grundsätzlich ist denkbar, dass zwischen dem Radweg zum Erschließungsgebiet und der Bushaltestelle auf der Burghofstraße (stadteinwärts) ein Gehweg angelegt wird. Bei entsprechender Beschlussfassung kann die Verwaltung prüfen, ob ein neuer Gehweg umgesetzt werden kann. Dieser Bereich liegt vollumfänglich im Landschaftsschutzgebiet. Was wird vor dem Ausbau zur Verkehrssicherung getan? Mögliche Maßnahme wäre, die Verkehrsführung dahingehend zu ändern, dassSeite 1 von 2 Seite 2 man von Oberholtorf kommend nur noch den Linien- und Radverkehr zulässt (VZ 267). Bauliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind nicht geplant. Die geänderte Verkehrsführung wird beobachtet, sollte diese keinen Erfolg zeigen, können bauliche Maßnahmen geprüft werden. Die Verwaltung prüft, ob wegen des nicht vorhandenen Bürgersteiges eine Tempo 30 Zone möglich ist. Da auf der Häuserseite bis zur Bushaltestelle kein Gehweg vorhanden ist und für den gegenüberliegenden, abmarkierten Gehweg auf Höhe der Bushaltestelle keine Querungshilfe zur Verfügung steht, hat die Verwaltung in Absprache mit der Polizei entschieden, bis zum Ende des Ausbaus provisorisch Tempo 30 einzurichten. Die Verwaltung teilt mit, wer die Kosten der Maßnahmen trägt und ob auf die Anwohner Kosten zukommen? Der zusätzliche Gehweg löst keine Beitragspflichten nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) aus. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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